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Blöde Frage zum Nachtzuschlag

********eund Mann
1.339 Beiträge
Themenersteller 
Blöde Frage zum Nachtzuschlag
Hallo ihr lieben Trucker.

Ich habe mal ne Blöde Frage zum Nachtzuschlag.
Ich fange um 2 Uhr Nachts an zu Arbeiten (Nahverkehr, jeden Tag zuhause).
Da muss dann ja der Nachtzuschlag bis 6 Uhr bezahlt werden, das ist auch nicht das Problem. Bekomme ich auch.

Jetzt hatte ich letzten Monat ein paar Tage an denen ich erst um 4 Uhr morgens angefangen habe. Nun meint mein Chef das er keinen Nachtzuschlag für diese Tage zahlen muss, da ich erst um 4 Uhr angefangen habe.

Stimmt das? Braucht er keinen zuschlag zahlen wenn ich erst um 4 Anfange?
**********nucky Paar
23 Beiträge
Normal schon
*****115 Paar
199 Beiträge
Wenn es vertraglich sicher ist dann muss er das zahlen
Wenn das nicht vertraglich drin steht dann kann er davon ansehen
Aber ich glaube das ist ja mittlerweile gesetzlich geregelt
********eund Mann
1.339 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *****115:
Wenn es vertraglich sicher ist dann muss er das zahlen
Wenn das nicht vertraglich drin steht dann kann er davon ansehen
Aber ich glaube das ist ja mittlerweile gesetzlich geregelt
Ich meine auch das es gesetzlich geregelt ist, deswegen frage ich ja.
Bei der Online Suche habe ich leider nichts konkretes finden können
**rD Mann
6.882 Beiträge
vielleicht findest du im Arbeitszeitgesetz schon deine Antwort. guck mal in §2 und in §6

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/index.html#BJNR117100994BJNE001400307

...Dirk
**********ar_63 Paar
345 Beiträge
Nachtzuschlag ist IMMER von 22:00 - 05:00 zu Zählen!!!
Vertragli heute Bedingungen davon abgesehen.
**********ar_63 Paar
345 Beiträge
Vertragliche Bedingungen....
*sorry*
**rD Mann
6.882 Beiträge
Zitat von **********ar_63:
IMMER

nö. *lolli*
****pic Paar
771 Beiträge
Zahlen muss er sie erstmal garnicht, es sei denn das sie im Arbeitsvertrag geregelt sind. Dann kommt es auch auf das Gewerbe an in dem du unterwegs bist.
Zahlt er sie bisher kannst du davon ausgehen das er sie auch zwischen 4 und 6 Uhr zahlen müsste.
Nacharbeit gilt immer bis 6 Uhr, egal ob du um 2 oder 4 Uhr anfängst. Zahlt er sie trotzdem nicht, bliebe dir nur der Weg über das Arbeitsgericht, nur wirst du auch da nicht viel Erfolg haben. Zuschläge sind nicht einklagbar.
*****115 Paar
199 Beiträge
Zitat von ****pic:
Zahlen muss er sie erstmal garnicht, es sei denn das sie im Arbeitsvertrag geregelt sind. Dann kommt es auch auf das Gewerbe an in dem du unterwegs bist.
Zahlt er sie bisher kannst du davon ausgehen das er sie auch zwischen 4 und 6 Uhr zahlen müsste.
Nacharbeit gilt immer bis 6 Uhr, egal ob du um 2 oder 4 Uhr anfängst. Zahlt er sie trotzdem nicht, bliebe dir nur der Weg über das Arbeitsgericht, nur wirst du auch da nicht viel Erfolg haben. Zuschläge sind nicht einklagbar.
Man lernt also doch immer wieder was dazu
**********uemel Paar
69 Beiträge
Nachtzuschlag
So siehts aus.
*******pann Paar
851 Beiträge
Zitat von **********ar_63:
Nachtzuschlag ist IMMER von 22:00 - 05:00 zu Zählen!!!
Vertragli heute Bedingungen davon abgesehen.

Nachtzuschlag ist von 22 bis 6 Uhr fällig
****pic Paar
771 Beiträge
Zitat von *******pann:
Zitat von **********ar_63:
Nachtzuschlag ist IMMER von 22:00 - 05:00 zu Zählen!!!
Vertragli heute Bedingungen davon abgesehen.

Nachtzuschlag ist von 22 bis 6 Uhr fällig

Nicht ganz richtig, je nach Tarifvertrag gilt der Nachtzuschlag bereits ab 20 Uhr.
Interessant in dem Zusammenhang ist auch, daß Nachtarbeit erst ab 23 Uhr bis 6 Uhr gilt. Bei mindestens 48 Tagen im Jahr gilt man als Nachtarbeiter wodurch sich weitere rechtliche Ansprüche ergeben.
********eund Mann
1.339 Beiträge
Themenersteller 
Ok. Danke euch für eure Antworten.
Jetzt bin ich schon wieder etwas schlauer.
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