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Tantra-Seminaranbieter & ProstSchG

*****ini Frau
441 Beiträge
Themenersteller 
Tantra-Seminaranbieter & ProstSchG
Ich habe mich kürzlich in einem Gespräch gefragt, welche Auswirkungen das Prostitutionschutzgesetz eigentlich für Seminaranbieter von tantrischen Seminaren hat.

Meiner Wahrnehmung nach liest man immer häufiger in Seminarbeschreibungen Texte wie: Wir bleiben bekleidet, es finden keine intimen berührungen statt.

Ich nehme an, dass das ein Weg ist das ProstSchG zu umgehen. Wie ist es aber mit den klassischen Tantra-Seminaren? Kennst sich damit jemand aus?

Vielen Dank für eure Schwarmintelligenz ;))
********ight Paar
1.384 Beiträge
was ist denn für dich ein "klassisches Tantra-Seminar"
nach meinem Verständnis gibt es dort keine Prostitution

1Eine sexuelle Dienstleistung ist eine sexuelle Handlung mindestens einer Person an oder vor mindestens einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt. 2Keine sexuellen Dienstleistungen sind Vorführungen mit ausschließlich darstellerischem Charakter, bei denen keine weitere der anwesenden Personen sexuell aktiv einbezogen ist.

(2) Prostituierte sind Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen.

(3) Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er

1.
eine Prostitutionsstätte betreibt,

2.
ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt,

3.
eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder

4.
eine Prostitutionsvermittlung betreibt.


*********apler Mann
140 Beiträge
In der Schweiz ist zu Ausbildungszwecken / Schulung alles was mit Tantramassagen zu tun hat erlaubt. Wenn ichs richtim im Ohr hab so ist der Punkt: Ausbildung.

In Zürich geht aber eine Massage, bzw. ein Institut das profesionelle Massagen anbietet voll unter Prositution.
Der tanzende Shiva
*********Light
166 Beiträge
Bei Seminaren ist folgendes zu beachten:

Ich, als Veranstalter, darf eine Demo Massage nur an einem nicht zahlenden Teilnehmer vorführen... quasi nur an eine Assistentin oder an einem Assistenten.
Sobald ich eine/n zahlende/n Teilnehmer/in im Intimbereich berühren würde greift das Prostitutionsgesetz.

Wenn sich die Teilnehmer anschließend zum Üben untereinander im Intimbereich massieren, greift das Gesetz nicht, da sie sich ja gegenseitig nicht bezahlen...
*zwinker*
*******uch Mann
53 Beiträge
Guten Morgen!
Ja, es gibt leider erste Fälle von Behörden, die Tantraseminare als Prostitution einordnen wollen. Die mir bislang bekannten Fälle sind nicht abschließend geklärt. In sofern ist unklar, wie die Rechtssprechung dazu sein könnte.
Der Wortlaut des Gesetzes könnte zumindest dann problematisch sein, wenn Ausbilder*innen Demos mit Teilnehmer*innen machen. Das ist aber auch eher unüblich. Bei Teilnehmer*innen untereinander zahlen sich ja kein Entgelt. Da ist das Gesetz eigentlich nicht einschlägig.
Dennoch scheinen einige Behörden das anders zu sehen.
Alles eher lästig.
Deswegen: Protestiert gegen das ProstSchG wo immer es nur geht. Ihr könntet zum Beispiel den BesD mit Spenden unterstützen.
Grüße
Djure
*******uch Mann
53 Beiträge
Zitat von *********Light:
Bei Seminaren ist folgendes zu beachten:

Ich, als Veranstalter, darf eine Demo Massage nur an einem nicht zahlenden Teilnehmer vorführen... quasi nur an eine Assistentin oder an einem Assistenten.
Sobald ich eine/n zahlende/n Teilnehmer/in im Intimbereich berühren würde greift das Prostitutionsgesetz.

Wenn sich die Teilnehmer anschließend zum Üben untereinander im Intimbereich massieren, greift das Gesetz nicht, da sie sich ja gegenseitig nicht bezahlen...
*zwinker*

So könnte man den Wortlaut des Gesetztes interpretieren. Mindestens zwei Behörden in NRW sehen das leider anders.
******ust Mann
428 Beiträge
kurz angemerkt :

1. die Behörden lesen hier mit !
2. interpretieren von § sollte man Juristen überlassen (leider)
3. welche Bezahlung? es findet ja nur ein wertschätzender Energieausgleich statt *ironie*

*undwech*
*******OfMe Frau
2.580 Beiträge
die Behörden lesen hier mit

Wieso dieser Hinweis, wieso stellt das für Dich ein Problem dar? Es geht doch um einen Austausch, der gerade legales Verhalten sicherstellen soll...

Die Behörden sind sicher auch ohne Forumsdiskussionen in der Lage, sich einen Einblick in das Geschehen in Tantra-Seminaren zu beschaffen (wenn sie wollen).
**********light Frau
4.184 Beiträge
Ich hoffe, dass due Behörden mitlesen. Denn hier erfahren sie, dass eine Tantramassage nichts mit Prostitution zu tun hat!
******ore Frau
4.531 Beiträge
In unserem Verständnis ist das so, aber das ist ja das Absurde, dass die Behörden da eine so verdrehte Sichtweise haben.
Es soll doch von einigen Gerichten schon Urteile geben, dass Tantramassage- Anbieter nicht vom ProstSchG betroffen sind.
Hatte neulich vergeblich die Suchfunktion angeschmissen...
**********light Frau
4.184 Beiträge
@*******beth

Ich habe da ein Urteil. Melde dich gerne per PN.
finde da hat sich " Vater Staat" wieder was super schönes einfallen lassen um die leeren Kassen zu sanieren,solche Gesetzte sind einfach nur lächerlich.
*******uch Mann
53 Beiträge
Das ProstSchG schützt kaum bis gar nicht, teils sorgt es sogar für Gefährdungen von Sexworker*innen. Alles was dieses Gesetz aus der Welt schafft, ist gut.
Ich persönlich halte die Abgrenzung von bezahlten Tantramassagen von anderer Sexarbeit für inhaltlich schwierig und den Versuch, sich zu unterscheiden oder gar sich als "besser" zu verstehen für unsolidarisch. Sexwork is work und nicht besser oder schlechter als Tantramassage. Für mich war es ein Akt der Solidarität, mich selbst nach ProstSchG anzumelden.

https://50hz.de/tantramassage-anmeldung-nach-prostschg/
*******uch Mann
53 Beiträge
Zitat von *******beth:
In unserem Verständnis ist das so, aber das ist ja das Absurde, dass die Behörden da eine so verdrehte Sichtweise haben.
Es soll doch von einigen Gerichten schon Urteile geben, dass Tantramassage- Anbieter nicht vom ProstSchG betroffen sind.
Hatte neulich vergeblich die Suchfunktion angeschmissen...

Es gibt in Essen ein Urteil im Bereich des Baurechts, das positiv zu werten ist: https://www.tantramassage-ve … iessung-des-samara-in-essen/

Das Urteil hat aber nur mittelbar Einfluss auf die Bewertung der Arbeit nach ProstSchG.
******Fox Mann
2.206 Beiträge
Zitat von **********light:
@*******beth

Ich habe da ein Urteil. Melde dich gerne per PN.
Ich finde das wäre hier gut aufgehoben, für alle zugänglich.
Wenn es einen Link gibt.
**********light Frau
4.184 Beiträge
Habe leider keinen Link. Nur ein PDF vom Urteil.
**********light Frau
4.184 Beiträge
Aber ich hab grad gesehen, dass @*******uch das Urteil schon geteilt hat. Es ist das gleiche, das ich habe.
******Fox Mann
2.206 Beiträge
*****ini Frau
441 Beiträge
Themenersteller 
was ist denn für dich ein "klassisches Tantra-Seminar"

Mit einem klassischen Tantra-Seminar meine ich Seminare, in denen unter den Teilnehmern unbekleidet intime Berührungen ausgetauscht werden können.

Meine Frage geht in die Richtung, ob das im Sinne des ProstSchG in Ordnung ist oder ob das zur Verfügung stellen von Räumen in denen Menschen miteinander intim werden dürfen, das Gesetz berührt.
Der tanzende Shiva
*********Light
166 Beiträge
Solltest Du Tantra Massagen innerhalb des Sperrbezirkes geben wollen wird es schwierig, siehe
https://www.gesetze-im-internet.de/prostschg/BJNR237210016.html

Wenn du Seminare anbieten möchtest, gilt das, was ich heute Vormittag schon angemerkt habe.
Und daran ist nichts zu rütteln, so furchtbar und überflüssig ich es auch finde!
Der tanzende Shiva
*********Light
166 Beiträge
Anmerkung: Du kannst immer gegen Entgelt einen Raum zur Verfügung stellen, solange Du nicht "mit Deinem Körper bezahlst". Denn da würde wiederum das Prostitutionsgesetz greifen.
*****ini Frau
441 Beiträge
Themenersteller 
@*********Light
Danke für die Infos - Gesetzestexte lesen sich manchmal nicht so leicht.

Wenn sich die Teilnehmer anschließend zum Üben untereinander im Intimbereich massieren, greift das Gesetz nicht, da sie sich ja gegenseitig nicht bezahlen...

…aber: die Teilnehmer haben für das Seminar bezahlt. Das ist meine Irritation.

Aber du wirst es als Veranstalter wissen. Vielen Dank!
Der tanzende Shiva
*********Light
166 Beiträge
Es ist so, wie es ist. Da hat die Gesetzgebung uns Tantramasseur/e/innen und Veranstalter/innen einen gewaltigen Strich durch die Rechnung gemacht...
Wir können es nur annehmen... Leider!
*********onde Frau
49 Beiträge
Ich finde es traurig, dass Menschen bzw Politiker Tantraseminare in die Prostitutionsschublade stecken.
Vielleicht sollten die Entscheidungsträger mal vorher eines besuchen.
Das einwöchige Tantraseminar, welches ich besuchte hat mir mindestens so viel gebracht wie meine 3 jährige Psychotherapie.
Anschließend habe ich gesagt, so etwas müsste es bei bestimmten psychischen Problemen auf Kassenkosten geben.
******ore Frau
4.531 Beiträge
Ich habe es sehr ähnlich erlebt.
Das macht aber auch deutlich, dass es sinnvoller wäre, nicht hinsichtlich der intimen Körperberührungen zu reglementieren, sondern eher, was den therapie- nahen Aspekt angeht.
Ich habe da viel Gutes, aber ab und an auch echte Grenzüberschreitung erlebt.

Ich bin gerade auf dem Weg zum HP- Psych (wenig anerkannt, aber ein machbarer Schritt), um Menschen mit bestimmten Diagnosen (Psychosen, Borderline, etc.) an Profis weiterzuleiten.
Tantra kann unglaublich effektiv sein, aber Menschen, die nicht ausreichend stabil in sich sind, können eine Gruppe sprengen und das, was Du @ Grosse_Blonde, erlebt hast, wird zum Bumerang.
Also: Behördliches Augenmerk auf die falsche Problematik. Wie so oft....
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