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Tantra-Seminaranbieter & ProstSchG

*******uch Mann
53 Beiträge
@*********onde

Mich macht es traurig, dass hier in einem vermeintlich tantrischen Umfeld ein so negativer Blick auf Prostitution (Sexarbeit) geworfen wird. Prostitutionsschublade? Was für ein abwertender Begriff, vor allem, wenn man selbst nicht drin stecken möchte.

Die Problematik des ProstSchG ist, dass es versucht Missbrauch, Ausbeutung und Menschenhandel zu bekämpfen, in dem es Sexarbeit reglementiert. Dabei wird unterstellt, dass Sexarbeiter*innen quasi per se davon betroffen sind.

Das Ergebnis des Gesetzes: Alle Sexarbeiter*innen werden reglementiert und teils neu stigmatisiert, die Arbeit gerade für selbständig arbeitende Sexarbeiter*innen (inkl. Tantramasseur*innen) wird massiv erschwert und die Schutzmechanismen sind weitgehend wirkungslos.

Das Gesetz muss ingesamt weg. Tantramassage aus dem Gesetz herauszuschälen wird nicht funktionieren. Dafür gibt es noch weniger Lobby als für Sexarbeit insgesamt. Daher: Nicht abgrenzen, sondern zusammenhalten.

Statt dessen sollten wir für mehr freiwillige Hilfeangebote, bessere Ausbildung (im Bereich Tantra, aber auch bei anderer Sexarbeit) und mehr Akzeptanz von Sexarbeit kämpfen.

@*******beth Wichtiger Aspekt. Die Sensibilität von Masseuer*innen, Ausbilder*innen und Seminarabieter*innen für die Kraft von Körperarbeit und die manchmal dramatischen Entwicklungen sollte noch viel mehr Aufmerksamkeit bekommen.
**********light Frau
4.184 Beiträge
@*******uch

Ich kann dich und deinen Standpunkt gut verstehen und teilweise auch teilen.

Gleichzeitig ist es mir wichtig, dass es eine Trennung zwischen Tantra und Prostitution gibt. Tantra hat für mich einen großen therapeutischen Aspekt. Und ich würde diesen als Therapeutin gerne in meine Praxis mit einfließen lassen. Ich sehe mich nicht als Prostituierte ( und möchte mich als solche auch nicht anmelden) und möchte mich davon mit meinen anderen therapeutischen Angeboten auch abgrenzen.
Es ist schade, denn durch dieses Gesetzt biete ich in meiner Praxis keine Tantramassagen an, sondern verweise meine Patienten an eine Kollegin. Sehr selten trauen sich meine Patienten dann aber, sich von meiner Kollegin massieren zu lassen.
*********onde Frau
49 Beiträge
@*******beth

Ja es war definitiv so, dass viele Seminarteilnehmer mit einer persönlichen Geschichte kamen.
Unsere Seminarleitung und die Assistenten waren hervorragend ausgebildet, so dass jeder lernte und sich entwickelte und im richtigen Augenblick aufgefangen wurde.
Darauf muss man natürlich bauen können, dass das nötige therapeutische Wissen vorhanden ist.
*********onde Frau
49 Beiträge
@*******uch
Das mit der Schublade war nicht so negativ gemeint.
Ich habe auch kein Problem mit Prostitution, weder mor den Menschen die es anbieten, noch mit denen die das Angebot annehmen.
Solange es aus freien Stücken geschieht.
Alles hat seine Berechtigung.

Aber doch würde ich von meinem Gefühl her die Tantramassage dort nicht zu zählen. Ich sehe hier eher einen ganzheitlichen und durchaus manchmal einen therapeutischen Ansatz. Und das bewertet der Gesetzgeber leider anders.
Ritual
*****ied
126 Beiträge
@
TOUCH_in_Light

Bei Seminaren ist folgendes zu beachten:

Ich, als Veranstalter, darf eine Demo Massage nur
Hallo in die Runde, nach meinem Verständnis des ProstSchG liegt Touch_in_light leider formell falsch. Wenn ich per Seminargebühr dafür bezahlen lasse, das Seminarteilnehmer "sexuelle Handlungen" in meiner Anwesenheit ausüben könnte das Gesetz greifen.
ProstSchG §2(1) Eine sexuelle Dienstleistung ist eine sexuelle Handlung mindestens einer Person an oder vor mindestens
einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung
an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt.

Das "die Behörden" hier mitlesen sagt gar nichts. Es gibt dort vernünftige Menschen und verklemmte hardliner. Laut BMFSFJ muss die Behörde vor Ort im Einzelfall prüfen, ob eine Tätigkeit unter das ProstSchG fällt. Dabei gibt es erste Gerichtsurteile, die hoffnung auf Vernunft begründen, weil Richter eher nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes schauen (Schutz von Prostituierten). Ich habe einen langen Briefverkehr geführt, der nachgelesen werden kann unter

http://www.tantrazentrum-lei … s-prostituiertenschutzgeset/

Letztendlich habe ich die Befreiung als Heilpraktiker im Einzelfall bekommen, aber die Zeit der Unsicherheit war stressig.
Ph,da frage ich mich gerade ob,ein Swingerclub Besitzer oder Betreiber sich wohl auch rechtfertigen muss und ein jeder der jemals dort sexuelle Handlungen,ausser mit sich selbst,vornimmt,auch einen solchen Schein braucht.
Am besten wird wohl sein,man schafft gleich alle sexuellen Handlungen ab.🤣
******Fox Mann
2.206 Beiträge
Zitat von ****ros:
Am besten wird wohl sein,man schafft gleich alle sexuellen Handlungen ab.🤣
So ungefähr kommt das rüber...
*****ini Frau
441 Beiträge
Themenersteller 
@*****ied
Vielen Dank - das war sehr informativ
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