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Recht und Gerechtigkeit

****mar Paar
2.113 Beiträge
Themenersteller 
Recht und Gerechtigkeit
Ausgelöst durch den Diesel-Skandal, aber auch durch den Betrugsfall Hoeneß, kommt bei mir immer mehr der Eindruck auf, dass unser Gerechtigkeitsempfinden und Richterurteile immer mehr auseinander klaffen.

Daher würde ich gerne die Frage zur Diskussion stellen, was Eurer Meinung nach unternommen werden kann, um Beides wieder zur Deckung zu bringen.

Welche Gesetzesänderungen sind nötig? Wo tut es im Moment am meisten weh?

Ein Vorschlag zur Abhilfe: Gesetzesänderungen oder neue Gesetze dürften nicht mehr von Lobbyisten vorgelegt werden. Zuwiderhandlungen müssten unter Strafe gestellt werden. Die Texte müssten von durch die Parlamente fest angestellten oder beamteten und gut bezahlten Juristen vorgelegt werden, die von einer unabhängigen Kommission überwacht werden.

Aber in welchem Bereich ist es am nötigsten?
Antwort an lilomar
Meiner Meinung nach ist die Verflechtung von INTERESSEN, von Lobbyisten ganz abgesehen, das größte Hindernis auf dem Weg zur Gerechtigkeit oder zu einem von der Allgemeinheit anerkannten, gangbaren Weg. Auch die Parlamentarier sind teilweise Interessen unterworfen, die solchen Lösungen entgegenstehen. Also kann es durchaus richtig sein eine übergeordnete Kommission oder wie immer man das benennt als überwachende und entscheidende Instanz einzusetzen.
Wie soll diese Instanz aussehen? Soll sie als eine Art "Verfassungsgericht" fungieren? Oder für jedes anstehende Thema eine andere Zusammensetzung? Und hier, in der Zusammensetzung der Instanz, zeigt sich m.E. die zentrale Frage!
Ich erwähne das Verfassungsgericht deshalb, weil sich dessen Zusammensetzung einigermaßen bewährt hat. Gibt es noch eine weitere Instanz, eine übergeordnete Kommission oder ähnliches von dem oder der man das sagen kann?

Vielleicht für manche interessant in diesem Zusammenhang ist der Verkehrsgerichtstag, der alle zwei Jahre als Juristentagung in Goslar stattfindet. Eine große Versammlung von ca. 6000 Juristen, die in Fortbildungsveranstaltungen und Arbeitsgruppen tagen. Hier wird ein grosser Teil der Verkehrsgesetzgebung vorformuliert und ausgearbeitet. Ist es denkbar, dass hier keine Interessen in die Texte einfließen?

Das Parlament habe ich nur eingangs kurz gestreift. Jeder Abgeordnete stammt aus einem Wahlkreis mit seinen dahinter stehenden Interessen, sowohl der Kommunen als auch der Wirtschaft. Einige Stichworte sind hier Infrastruktur, Gewerbesteuer und Arbeitsplätze.

Also: OHNE eine übergeordnete Instanz ist hier keine Ordnung oder gerechte oder gerechtfertigte Gesetzgebung herbeizuführen. Aber wer bringt das in Gang? In wessen Interesse derer, die bereits jetzt in der Lage dazu sind, liegt die Entscheidung über die Einsetzung der betreffenden Personen?
Ich glaube hier beißt sich die Katze in den Schwanz.
****mar Paar
2.113 Beiträge
Themenersteller 
********eron:
Ich glaube hier beißt sich die Katze in den Schwanz.

Eigentlich doch nicht, denn der normale Abgeordnete muss sich auf die juristische Vorarbeit verlassen. Wenn die von einem Konzern stammt, dann darf man sicher sein, dass rechtliche Hintertüren eingebaut sind, welche der Nichtjurist gar nicht erkennt.

Wenn man also verhindert, dass Gesetzesvorlagen von Lobbyisten formuliert werden, ist die Gefahr absichtlicher Hintertüren viel kleiner. (Im Dieselskandal war es die Messung auf demPrüfstand und der Einbau der Hintertür durch Messbedingungen).

Unabhängige Kommission: Warum nicht aus ehemaligen Verfassungsrichtern?
juristische Vorarbeit
Was ich versuche habe in meinem Beitrag zum Ausdruck zu bringen, ist wahrscheinlich zu vorsichtig formuliert gewesen. Ich bin leider der Meinung, dass wir uns niemals sicher sein können, dass kein Einfluss genommen wird, um wie auch immer geartete Interessen ins Spiel zu bringen. Natürlich ist der Vorschlag gut und ehrenwert eine Instanz einzusetzen, die die Gesetzgebung überwacht. Aber ist diese Vorgehensweise demokratisch? Oder, anders formuliert, ist diese Vorgehensweise einem Parlament mit demokratisch gewählten Abgeordneten gegenüber angemessen? Ist sie RECHTMÄSSIG? Verfassungskonform?
Wir leben in einem freien Land mit einer formell relativ offenen Gesellschaft. An meiner Formulierung merkt man, dass ich hier nicht unkritisch bin. Und natürlich ist vieles faul im Staate Dänemark.
Es fällt mir ungeheuer schwer mich mit dem Gedanken anzufreunden, dass neben den gewählten Abgeordneten noch eine Gruppe von Menschen, deren Ernennung ja auch in die Verantwortlichkeit von Menschen fällt, existiert. Also: Wer ernennt diese Gruppe und für welche Zeit?
Und weiter:
Die offene Gesellschaft habe ich nicht zufällig erwähnt. Ich habe oft in mich hinein gehorcht in den letzten Jahren, als verschiedene Krisen das Land ein wenig durchgerüttelt haben und bin für mich immer wieder zu dem Schluss gekommen: Alter so übel das auch war...es ist rausgekommen...und wenn die Leute wieder gewählt werden wollen, dann ändern sie's...
Kurz: Ich habe grundsätzlich Vertrauen in dieses Land, bzw. in die Mehrheit der Abgeordneten.
Solange, wie zur Zeit in einigen anderen europäischen Ländern, die Verfassung nicht verändert wird zugunsten der Führung des Landes, um zum Beispiel die Zusammensetzung der Gerichtsbarkeit zu beeinflussen oder ein Präsident Richter auf Lebenszeit ernennt, die seinen Überzeugungen dienen...solange die Verfassungsinstrumente zum Einsatz kommen können dem Recht wieder Geltung zu verschaffen...solange mache ich mir keine ernsthaften Sorgen. Zumindest nicht so viele, dass sie eine zweite Instanz rechtfertigen würden.
********dela Mann
45 Beiträge
........ nur der juristische Ansatz .......
kann keine Lösung im Sinne der Gesellschaft, sprich Allgemeinheit bringen, da damit ja die unternehmerische verantwortungsvolle Handeln, welche die Ursache des oder der Probleme ist nicht richtig und ausreichend adjustiert wird, sondern der juristisch findige seine " Schlupflöcher" suchen und finden wird im Jungel der Gesetze und Verordnungen .

Recht und empfundene Gerechtigkeit im Sinne der Allgemeinheit sind zwei sehr unterschiedliche Paar Schuhe .

Die Denke der Leitung eines Unternehmens und die daraus resultierenden Handlungen sind entscheidend , und solange nicht der Grundsatz dient " UNSER UNTERNEHMEN DIENT ZU OBERST DER ALLGEMEINHEIT" und erst danach den Egoismus und Notwendigkeiten des Unternehmens wird die Leitung eines Unternehmens immer wieder gegen das Allgemeingut verstoßen und wenn es erwischt wird auch Schaden nehmen. Denn verschleiern, lügen oder vertuschen wird in einer mehr und mehr transparenten Welt nicht mehr so einfach gelingen .

Business-Ethik muss adäquat gelebt werden zum Wohle der Gesellschaft , sei dies global , national oder nur regional.
Unsere Unternehmens Vorstände , aber genauso die Aufsichtsgremien müssen diese Veränderung in den Leitsätzen und Richtlinien der Unternehmen umsetzen.

MfG

Longeuredela
Nachtrag
Ich habe mehr Vertrauen in die Fähigkeit der Anwendung bestehender Gesetze und der Verfassung als in die Installierung und Funktionalität zusätzlicher, dauerhaft existierender Gremien, die neben oder über dem gewählten Parlament existieren, agieren und entscheiden.
Ich bin ein Kind des Westens. Durch und durch. Aufgewachsen in den 70iger und 80iger Jahren mit Strauß-Affäre, Anti-Atomkraft und Spendengeld-Skandal. Und ich bin der Überzeugung, dass eine offene Gesellschaft Mißstände und Zustände, die sich im Grunde gegen diese Gesellschaft richten, erkennen und beseitigen muss. Und dass sie es kann.
****mar Paar
2.113 Beiträge
Themenersteller 
Präzisierung
Vielleicht habe ich mich auch nicht klar genug mit meinem Vorschlag ausgedrückt.

Mir geht es nicht um die Einrichtung einer Gesetzgebung neben der Gesetzgebung oder einer Rechtsprechung neben der Rechtsprechung. Im Gegenteil: Ich möchte die Gewaltenteilung erhalten, und das geht nur, wenn die drei Gewalten Legislative, Exekutive und Jurisdiktion unabhängig funktionieren.

Die Unabhängigkeit sehe ich aber in Gefahr, weil Interessengruppen massiv auf den Prozess der Gesetzgebung Einfluss nehmen.

Stellen wir uns folgendes Szenario vor: Ein Konzern XY stellt gewiefte und extrem hochbezahlte Juristen ein, deren Aufgabe es ist, Entwürfe für ein neues Gesetz oder eine Gesetzesänderung so anzufertigen, dass das Gesetz eine für den Konzern sehr nützliche Hintertür offen lässt, und dass die Hintertür vom normalen Parlamentarier nicht ohne Weiteres erkannt wird. Dann wird der Gesetzesvorschlag über Lobbyisten eingereicht, es werden "Informationsveranstaltungen" für Parlamentarier gesponsort und die Parlamentarier freuen sich, dass sie sich nicht selbst große Mühen bei der Einbringung oder Diskussion eines Gesetzestextes haben machen müssen. Das Gesetz wird dann beschlossen. Von nun an hat der Konzern Vorteile, denn er kann die Hintertür benutzen und kein Gericht kann etwas dagegen tun.

Das sei eine Utopie? Nein, ist es nicht. Gesetze und Verordnungen zum Umweltschutz kommen in der Regel genau so zustande. In Deutschland können sich daher die Autokonzerne darauf berufen, dass sie gesetzeskonform handeln, denn ihre Autos müssen nur auf dem Prüfstand, nicht aber im Normalbetrieb gewisse Einschränkungen einhalten. So steht es ja im Gesetz! *gr2*

(Dumm nur, dass sie nicht beachtet haben, dass in Kalifornien andere Gesetze gelten, und dass die Rechtssprechung dort nicht so eng am Gesetzestext hängt wie in Deutschland. Deswegen sind ihre Machenschaften dort aufgedeckt worden und sie werden bestraft).

Daher sollte mein Vorschlag dazu dienen, dass Gesetzesvorlagen eben nicht von Außenstehenden über Umwege ins Parlament kommen dürfen. Ich will erreichen, dass die Texte von Hausjuristen des Parlaments statt von Hausjuristen der Konzerne erstellt werden.

Und damit die Hausjuristen des Parlaments nicht der Gefahr der Beeinflussung unterliegen, müssen sie gut bezahlt sein und im hoffentlich nicht vorkommenden Korruptionsfall von der (bestehenden) Rechtssprechung abgeurteilt werden. Für die Aufdeckung von Zuwiderhandlungen muss aber der Exekutive eine unabhängige Organisation zur Seite gestellt werden, die nicht wie die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist und daher Vergehen oder Verbrechen offenlegen kann. Wenn dann noch solche Verbrechen zu Offizialdelikten erklärt werden, müssen sie sogar zwangsweise verfolgt werden.

Das sollte man nach meiner Meinung erreichen.
*****ka1 Frau
3.184 Beiträge
Es wäre schon mal ein guter Ansatz, wenn sich die Gewaltenteilung wieder darauf besinnt, wie sie urprünglich gedacht war. Nämlich sich gegenseitig zu kontrollieren und Machtmissbrauch zu begrenzen.

Mittlerweile ist es aber so, dass nicht nur die Lobby die Politik unverblümt hofiert, sondern die Politiker sich auch mittels großzügiger Spenden über vorgeblich gemeinnützige Einrichtungen hermachen, um ihre politische Ziele in Gegenleistung zu erreichen.

Jüngstes Beispiel ist hier die Deutsche Umwelthilfe.
****imu Mann
1.296 Beiträge
Recht und Geld
Neben dem zu starken Einfluss der Lobbyisten auf die Gesetzgebung sehe ich bei unserm immer komplexer werdenden Rechtssystem die Tendenz, dass immer mehr die Fähigkeiten der Anwälte entscheidend für den Ausgang eines Verfahrens sind. Krass gesagt: Recht bekommt derjenige, der sich den besseren und damit in der Regel auch teureren Anwalt leisten kann.
Als einfacher Bürger mit einem bezahlbaren Anwalt hat man deshalb gegen einen Konzern mit eigener Rechtsabteilung aus hoch bezahlten spitzfindigen Juristen kaum eine Chance.
Eine direkte Lösung für dieses Problem sehe ich nicht. Es ist offensichtlich eine unvermeidliche Begleiterscheinung der immer krasseren ungleichen Verteilung von Einkommen und Vermögen.
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