Präzisierung
Vielleicht habe ich mich auch nicht klar genug mit meinem Vorschlag ausgedrückt.
Mir geht es nicht um die Einrichtung einer Gesetzgebung neben der Gesetzgebung oder einer Rechtsprechung neben der Rechtsprechung. Im Gegenteil: Ich möchte die Gewaltenteilung erhalten, und das geht nur, wenn die drei Gewalten Legislative, Exekutive und Jurisdiktion unabhängig funktionieren.
Die Unabhängigkeit sehe ich aber in Gefahr, weil Interessengruppen massiv auf den Prozess der Gesetzgebung Einfluss nehmen.
Stellen wir uns folgendes Szenario vor: Ein Konzern XY stellt gewiefte und extrem hochbezahlte Juristen ein, deren Aufgabe es ist, Entwürfe für ein neues Gesetz oder eine Gesetzesänderung so anzufertigen, dass das Gesetz eine für den Konzern sehr nützliche Hintertür offen lässt, und dass die Hintertür vom normalen Parlamentarier nicht ohne Weiteres erkannt wird. Dann wird der Gesetzesvorschlag über Lobbyisten eingereicht, es werden "Informationsveranstaltungen" für Parlamentarier gesponsort und die Parlamentarier freuen sich, dass sie sich nicht selbst große Mühen bei der Einbringung oder Diskussion eines Gesetzestextes haben machen müssen. Das Gesetz wird dann beschlossen. Von nun an hat der Konzern Vorteile, denn er kann die Hintertür benutzen und kein Gericht kann etwas dagegen tun.
Das sei eine Utopie? Nein, ist es nicht. Gesetze und Verordnungen zum Umweltschutz kommen in der Regel genau so zustande. In Deutschland können sich daher die Autokonzerne darauf berufen, dass sie gesetzeskonform handeln, denn ihre Autos müssen nur auf dem Prüfstand, nicht aber im Normalbetrieb gewisse Einschränkungen einhalten. So steht es ja im Gesetz!
(Dumm nur, dass sie nicht beachtet haben, dass in Kalifornien andere Gesetze gelten, und dass die Rechtssprechung dort nicht so eng am Gesetzestext hängt wie in Deutschland. Deswegen sind ihre Machenschaften dort aufgedeckt worden und sie werden bestraft).
Daher sollte mein Vorschlag dazu dienen, dass Gesetzesvorlagen eben
nicht von Außenstehenden über Umwege ins Parlament kommen dürfen. Ich will erreichen, dass die Texte von Hausjuristen des Parlaments statt von Hausjuristen der Konzerne erstellt werden.
Und damit die Hausjuristen des Parlaments nicht der Gefahr der Beeinflussung unterliegen, müssen sie gut bezahlt sein und im hoffentlich nicht vorkommenden Korruptionsfall von der (bestehenden) Rechtssprechung abgeurteilt werden. Für die Aufdeckung von Zuwiderhandlungen muss aber der Exekutive eine unabhängige Organisation zur Seite gestellt werden, die nicht wie die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist und daher Vergehen oder Verbrechen offenlegen kann. Wenn dann noch solche Verbrechen zu Offizialdelikten erklärt werden, müssen sie sogar zwangsweise verfolgt werden.
Das sollte man nach meiner Meinung erreichen.