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Cyber-Mobbing und Cyber-Vergewaltigung.

******eke Frau
687 Beiträge
Zitat von ******eke:
Zitat von ****n3:
Nur damit keine Mißverständnisse bleiben doch noch ein kurzer Kommentar zu Sub_Rieke's intensives Nachfragen.
§ 183 StGB ist für DP deshalb nicht einschlägig, weil diese Bestimmung eine reale exhibitionistische Handlung gegenüber einer anderen Person voraussetzt, Zusenden eines Bildes reicht dazu nicht aus, auch wenn der Bildversender damit exhibitionistische Neigungen befriedigt.

Quelle?

@****n3

Was ist los? Da kommt jetzt eine daher und will eine Quelle haben, für die Behauptungen, die man(n) so durch die Welt posaunt. Das ja ma blöd jetzt.
*****965 Frau
5.407 Beiträge
Zitat von ******eke:
Zitat von ******eke:
Zitat von ****n3:
Nur damit keine Mißverständnisse bleiben doch noch ein kurzer Kommentar zu Sub_Rieke's intensives Nachfragen.
§ 183 StGB ist für DP deshalb nicht einschlägig, weil diese Bestimmung eine reale exhibitionistische Handlung gegenüber einer anderen Person voraussetzt, Zusenden eines Bildes reicht dazu nicht aus, auch wenn der Bildversender damit exhibitionistische Neigungen befriedigt.

Quelle?

@****n3

Was ist los? Da kommt jetzt eine daher und will eine Quelle haben, für die Behauptungen, die man(n) so durch die Welt posaunt. Das ja ma blöd jetzt.

Nun ja er hat das Strafgesetzbuch herangezogen und dazu gibt es einschlägige Kommentare... insofern posaunt er nicht einfach so
Die Quelle zum passenden Gesetz findet man in den hier bereits veröffentlichten Links. Es ist der § 184 StGB und damit hat der Einwand von @****n3 seine Berechtigung, auch wenn man seine Meinung nicht teilt.

Angezeigt werden Dickpics trotzdem selten. Dabei ist das unaufgeforderte Versenden solcher Bilder in Deutschland eine Straftat nach § 184 Strafgesetzbuch, dort gilt es als „unerlaubte Verbreitung pornografischer Schriften“ – ja, auch das Foto eines Penis zählt in diesem Fall als „Schrift“. Mögliche Folgen: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Für eine Anzeige muss das auch niemand wissen, ist doch ganz einfach:

• Formular aus dem Internet laden
• Ausfüllen
• Anzeige erstatten

(Er schreibt)
******eke Frau
687 Beiträge
Zitat von *****965:
Zitat von ******eke:
Zitat von ******eke:
Zitat von ****n3:
Nur damit keine Mißverständnisse bleiben doch noch ein kurzer Kommentar zu Sub_Rieke's intensives Nachfragen.
§ 183 StGB ist für DP deshalb nicht einschlägig, weil diese Bestimmung eine reale exhibitionistische Handlung gegenüber einer anderen Person voraussetzt, Zusenden eines Bildes reicht dazu nicht aus, auch wenn der Bildversender damit exhibitionistische Neigungen befriedigt.

Quelle?

@****n3

Was ist los? Da kommt jetzt eine daher und will eine Quelle haben, für die Behauptungen, die man(n) so durch die Welt posaunt. Das ja ma blöd jetzt.

Nun ja er hat das Strafgesetzbuch herangezogen und dazu gibt es einschlägige Kommentare... insofern posaunt er nicht einfach so

Ähm... hat er nicht. Er hat einen Paragraphen genannt und behauptet, dass der nicht zutrifft und ein Dickpic nur eine Beleidigung darstellt.

Und meine Frage nach der Quelle, in der geschrieben steht, dass Exhibitionismus eine "reale Handlung gegenüber einer Person" voraussetzt, hat er bis jetzt nicht nennen können.

Dinge behaupten und sagen, dass die irgendwo im StGB stehen, sind keine Quellenangaben. Also doch Bahauptungen hinausposaunt...
******eke Frau
687 Beiträge
Zitat von ********raum:
Die Quelle zum passenden Gesetz findet man in den hier bereits veröffentlichten Links. Es ist der § 184 StGB und damit hat der Einwand von @****n3 seine Berechtigung, auch wenn man seine Meinung nicht teilt.

Angezeigt werden Dickpics trotzdem selten. Dabei ist das unaufgeforderte Versenden solcher Bilder in Deutschland eine Straftat nach § 184 Strafgesetzbuch, dort gilt es als „unerlaubte Verbreitung pornografischer Schriften“ – ja, auch das Foto eines Penis zählt in diesem Fall als „Schrift“. Mögliche Folgen: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Hä? Wo bitte steht da geschrieben, dass das Versenden von Dickpics nur eine Beleidigung darstellt?

Im Gegenteil, da steht, dass es selten zur Anzeige kommt, aber dass es eine Straftat ist. Ist doch wohl ein Unterschied.

Aber schon witzig, was hier so als Beweis für eine Behauptung akzeptiert wird. Bin froh, wenn ich in irgendeiner Verhandlung einen Richter und einen Anwalt habe, der einen Gesetzestext lesen und anwenden kann...
Zitat von ******eke:
Hä? Wo bitte steht da geschrieben, dass das Versenden von Dickpics nur eine Beleidigung darstellt?

Er hat geschrieben "§ 183 StGB ist für DP deshalb nicht einschlägig" und damit hat er eben nicht unrecht, weil die Grundlage der § 184 ist.

Vielleicht sollten sich die betroffenen Frauen weniger Gedanken um das StGB machen, sondern einfach das Zusenden von DP zur Anzeige bringen?
********Herz Frau
36.499 Beiträge
Gruppen-Mod 
Was haltet ihr davon, wenn er jetzt nicht mehr hier markiert würde? *gruebel*

Dieser Mann ist seit 10 Jahren hier angemeldet und hat genau 6 Forenbeiträge geschrieben - ausnahmslos in diesem Thread. Ich denke, da wird nichts mehr kommen. *zwinker*
*****965 Frau
5.407 Beiträge
Die Fähigkeiten etwas lesen zu können müssen aber auch mit der Fähigkeit juristisch bewerten zu können einher gehen. Und hier streiten die juristischen Geister nun mal.
Ein penisBild ohne die Andeutung einer sexuellen Handlung ist nicht zwingend pornografischer Natur sondern kann durchaus als künstlerische Darstellung gewertet werden.
Gerade wenn es unkommentiert ist, fehlt jedenfalls der eindeutige Beleg für die belästigende Absicht und das Opfer muss sich gefallen lassen, dass der Vorwurf der Fehlinterpretation ( kopfkino) erhoben wird.

Man mag dazu sich über den Skandal des „penis von Dangast“ informieren.
Zudem dürften keine Bilder des David von Michelangelo oder irgendwelche Putten verschickt werden.

Und um es deutlich zu machen. Ich heiße es nicht gut! Ich kann nur leider die Argumente und Lücken in der Auslegung unserer Rechtsvorschriften nachvollziehen
******eke Frau
687 Beiträge
Zitat von ********raum:
Zitat von ******eke:
Hä? Wo bitte steht da geschrieben, dass das Versenden von Dickpics nur eine Beleidigung darstellt?

Er hat geschrieben "§ 183 StGB ist für DP deshalb nicht einschlägig" und damit hat er eben nicht unrecht, weil die Grundlage der § 184 ist.

Er hat geschrieben, dass es beim §183 eine "reale exhibitionistische Handlung gegenüber einer anderen Person voraussetzt". Und dafür wollte ich die Quelle wissen. Vollkommen unabhängig davon, ob er als Paragraph für Dickpics in Frage kommt oder nicht. Ist das so schwer zu verstehen?
******eke Frau
687 Beiträge
@*****965

Ah, ok. Sorry. Stimmt. Ich glaube auch, dass ein Richter der Ansicht sein wird, dass mich der Versender eines Dickpics im Joy nicht sexuell belästigen sondern mir ein künstlerisches Werk kulturell nahebringen wollte.

Was bin ich doch für ein Dummchen. *rotwerd* *nixweiss*

Achja, in meinem vorigen Beitrag steht noch mal, wofür ich die Quelle wissen wollte.
Zitat von ******eke:
Er hat geschrieben, dass es beim §183 eine "reale exhibitionistische Handlung gegenüber einer anderen Person voraussetzt". Und dafür wollte ich die Quelle wissen.

Die sexuell motivierte Konfrontation anderer Personen mit Abbildungen sind keine exhibitionistischen Handlungen nach §183.

https://www.anwalt.de/rechts … ische-handlungen_160880.html

Hoffe, das klärt den Sachverhalt?

(Er schreibt)
*****965 Frau
5.407 Beiträge
Zitat von ******eke:
Zitat von ********raum:
Zitat von ******eke:
Hä? Wo bitte steht da geschrieben, dass das Versenden von Dickpics nur eine Beleidigung darstellt?

Er hat geschrieben "§ 183 StGB ist für DP deshalb nicht einschlägig" und damit hat er eben nicht unrecht, weil die Grundlage der § 184 ist.

Er hat geschrieben, dass es beim §183 eine "reale exhibitionistische Handlung gegenüber einer anderen Person voraussetzt". Und dafür wollte ich die Quelle wissen. Vollkommen unabhängig davon, ob er als Paragraph für Dickpics in Frage kommt oder nicht. Ist das so schwer zu verstehen?


Offenbar...
Um den Begriff real zu erläutern bedürfte es einer Erklärung zur Handlungslehre im juristischen Sinn.
Und das sprengt hier den Rahmen eindeutig.
Jedenfalls ist real nicht auf die tatsächliche sichtbare Und spürbare Handlung in der nicht virtuellen Welt beschränkt und hat Auch etwas mit Willen, welcher nachzuweisen wäre zu tun
*****965 Frau
5.407 Beiträge
Zitat von ******eke:
@*****965

Ah, ok. Sorry. Stimmt. Ich glaube auch, dass ein Richter der Ansicht sein wird, dass mich der Versender eines Dickpics im Joy nicht sexuell belästigen sondern mir ein künstlerisches Werk kulturell nahebringen wollte.

Was bin ich doch für ein Dummchen. *rotwerd* *nixweiss*

Achja, in meinem vorigen Beitrag steht noch mal, wofür ich die Quelle wissen wollte.

Der Richter wird sich auf jeden Fall fragen müssen warum ein Mensch sich über Freizügigkeit wundert wenn er sich an freizügige Orte begibt.
Es gilt abzuwägen ob das Opfer damit zu rechnen hat, dass Kunstwerke solcher Natur zu sehen sind und ob die „Belästigung“ nicht nur im Kopf des Opfers stattgefunden hat.
Und schlimmstenfalls wird das eigene Verhalten als „Herausforderung“ gewertet.

Ob du ein Dummchen bist kannst nur du selber beurteilen. Ich kenne dich zu wenig.
****yn Frau
13.442 Beiträge
Zitat von *****965:

Der Richter wird sich auf jeden Fall fragen müssen warum ein Mensch sich über Freizügigkeit wundert wenn er sich an freizügige Orte begibt.

Nun ja, ich denke, da muss man differenzieren.

Man muss sich nicht wundern, an einem Ort wie Joy über nackte Menschen und Großaufnahmen von Geschlechtsteilen zu stolpern. Im öffentlichen Raum. Im privaten sieht das aber anders aus.

Der öffentliche Raum, das sind Profile, Gruppen, Foren, Mainchats oder Livestreams. Räume, die also jedem Mitglied zugänglich sind. Der private Raum, das sind zum Beispiel CM-Postfächer und Dialog-Chats. Und in privaten Räumen wird es persönlich, da dort individuelle Grenzen existieren und eine persönliche Kommunikationsebene hergestellt wird.

Wenn ich an einen FKK-Strand gehe, darf ich mich nicht über nackte Menschen beschweren, die da rumlaufen. Ich darf mich aber darüber beschweren, wenn mir dort ein nackter Mensch zu nahe kommt, physische Grenzen überschreitet und mir sein Geschlechtsteil direkt ins Gesicht hält, oder direkt und an mich persönlich gerichtet sexuelle Handlungen vornimmt.


Ein Penisbild im CM-Fach muss natürlich trotzdem im Kontext bewertet werden. Dieser lässt sich aber, meiner Meinung nach, recht gut beurteilen. Zum Beispiel damit, ob vorher eine Art Konsens hergestellt wurde. Sei es durch die Frage, ob man ein Bild schicken darf, oder dadurch, dass sich vorher bereits eine sexuell konsensuelle Kommunikation ergeben hat. Im Grunde funktioniert das online auch nicht anders, als im realen Leben. Entweder man fragt, ob das okay ist, oder es ergibt sich eine deutlich haltbare Vermutung nach Konsens, weil man sich schon vorher sexuell konsensuell nahe gekommen ist.
********1961 Mann
324 Beiträge
@******eke

Oberlandesgericht Bamberg
Urt. v. 22.02.2011, Az.: 3 Ss 136/10

Direkter Vorsatz hinsichtlich der konkreten Wahrnehmung einer sexuellen Handlung durch eine andere Person als Voraussetzung des subjektiven Tatbestandes exhibitionistischer Handlungen nach § 183 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB); Zurschaustellung einer Entblößung in der Absicht sexueller Erregung nur bei sicherem Wissen des Täters um die konkrete Existenz einer optischen Beziehung zum Tatopfer

Ich habe einmal eine Quelle herausgesucht, um den Unterschied zwischen dem § 183 und § 184 StGB heraus zu arbeiten.
Bei dem § 183 StGB ist es notwendig, dass die handelnde Person und die geschädigte Person sich in Persona gegenüber stehen und die geschädigte Person dies ungewollt wahrnehmen mußte und dies als anstößig empfindet. Kurz auf deutsch. Wenn ich mir weit abseits von einem Weg hinter einem Busch einen runter hole und ich nicht mit der Neugier einer Person rechnen mußte, erfülle ich nicht den Tatbestand. Da die handelnde Person körperlich anwesend sein muss, reicht für die Erfüllung des § 183 StGB das Zusenden eines Bildes mit eindeutiger Abbildung nicht.

Bei dem § 184 StGB reicht die Abbildung (auch als Zeichnung) vollkommen aus, wenn ich bei unaufgeforderten Zusendung meinem Gegenüber zeigen möchte, was ich für ein Hengst bin und es keinen "Besseren" gibt. Allerdings muss ich dabei eindeutig in sexuelle Richtung gehen. Wenn ich dabei nur zeigen möchte, was für schöne Bilder ich machen kann und dies dann auch noch bekunde, dann erfülle ich den § 184 StGB ebenfalls nicht.

Bei den §§ 183 und 184 StGB muss ich eindeutig sexuell etwas wollen. Der Unterschied ist, dass bei dem § 183 beide Parteien anwesend sein müssen und beim § 184 eben nicht. Eine Beleidigung im Sinne des Strafgesetzes ist in beiden Paragraphen nicht enthalten. Der § 185 StGB (Beleidigung) ist eine Extranorm, kann aber auch Behandlungen der §§ 183 und 184 beinhalten. Allerdings ist in diesen Paragraphen die Beleidigung schon mit drin und wird in diesen Fällen nicht extra verfolgt. Anders sieht es aus, wenn ich Dich nur mit Worten sexuell beleidige. Dann gilt wieder der § 185 StGB. Kurz ein fiktives Beispiel dazu. Wenn ich Dir schreibe "Du hast aber eine ausgeleierte Votze", dann ist dies eine Beleidigung. Auch wenn Du mir auf mein DP zurück schreibst "Du hast aber einen schlappen Schwanz", dann kann dies auch eine Beleidigung sein. Ich muss es als beleidigend empfinden, dann können selbst Tatsachen als Beleidigung zählen.
********irit Frau
311 Beiträge
Verbale sexuelle Belästigung sollte strafbar sein – Petition
Hallo zusammen,

ich hatte bereits im Quassel-Thread über das Thema geschrieben und die liebe @****en hat angeregt, dass ich es auch hier noch mal poste.

Also: Eine Freundin hat mich kürzlich auf eine Petition aufmerksam gemacht, die ich sowohl unterstützens- als auch teilenswert finde. Ich dachte zuerst an unsere Gruppe hier, denn wie oft lesen wir von unangebrachtem Verhalten: verbaler sexueller Belästigung. Sie ist in Deutschland nicht strafbar und genau das soll mit der Petition an die Bundesregierung und die zuständigen Ministerinnen erreicht werden.

https://www.openpetition.de/ … calling-sollte-strafbar-sein

Die Petition im Detail:

Es ist 2020. Verbale sexuelle Belästigung sollte strafbar sein.

Nicht jeder Mann macht es, aber jede Frau kennt es. Catcalling, so wird verbale sexuelle Belästigung genannt.

Catcalls sollten nicht mit Komplimenten verwechselt werden:

„Ey Blondie“, „Schnecke komm doch mal rüber“, Kuss- und Pfeifgeräusche oder anzügliche Gesten sind keine Komplimente.

Catcalling ist vielmehr das Ausnutzen von Dominanz und Macht. Wieso macht man das überhaupt?

Die Antwort ist simpel: weil man es kann.

Lassen Sie uns alle gemeinsam dafür sorgen, dass man es nicht mehr kann.

Verbale sexuelle Belästigung ist hierzulande kein eigener Straftatbestand. Voraussetzung für sexuelle Belästigung ist sexuell bestimmter Körperkontakt. Das heißt also, sexuelle Belästigung ohne Anfassen ist in Ordnung?

Die Lösung für das Problem: Verbale sexuelle Belästigung braucht einen eigenen Platz im Gesetz.

Catcalling-Fälle können zum Beispiel mit Bußgeldern bestraft werden.
Begründung

Noch viel wichtiger als die Geldstrafen ist das Bewusstsein, das geschaffen wird.

Das deutsche Recht sollte ein Wegweiser für Richtig und Falsch sein. Ein Gesetz gegen Catcalling demonstriert, dass verbale sexuelle Belästigung definitiv falsch ist.

Klingt abstrakt, aufwendig und unmöglich umsetzbar?

In Frankreich ist Catcalling schon seit 2018 strafbar und wird mit Geldstrafen von bis zu 750 Euro geahndet. Auch in Portugal, Belgien und in den Niederlanden ist Catcalling illegal.

Man muss keine Frau sein, keine Tochter oder Schwester haben, um gegen sexuelle Belästigung zu sein. Das Catcalling Gesetz bezieht sich gleichermaßen auf jedes Geschlecht.

Wir reden regelmäßig von Gleichberechtigung, aber treten vor allem, was die Gesetzgebung angeht, auf der Stelle. Lassen Sie uns Frauen ein legales Werkzeug zur Verfügung stellen, sich gegen bedrängende und respektlose Äußerungen zu wehren.

Es ist 2020. Verbale sexuelle Belästigung sollte strafbar sein.

****en Frau
18.207 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Ich habe was Nettes gefunden:



*mrgreen*
**********Engel Frau
25.331 Beiträge
Gruppen-Mod 
*lol* Herrlich!!
Sehr genial, ich schmunzel immernoch. Wobei ich von diversen Männern weiß, es gibt auch Frauen, die unaufgefordert intime Bilder versenden
Zitat von ******s77:
Zitat von ****020:
Ja... Aber Frauen sind irgendwie so🙈 deshalb immer sofort anrufen.

Übrigens, die Love Scammer bei FB und so, kennt ihr die? Ich wurde Mal von einem angeschrieben und hab mit dem lustig gequatscht, weil ich es schön fand, Mal wieder Englisch zu schreiben. Und dabei kamen immer mehr Ungereimtheiten raus und ich hab angefangen zu googlen und hab das ganz schnell gestoppt ... Googelt Mal Love scamming und euch wird echt anders. Eine riesige Betrugsmasche und viele einsame Frauen fallen darauf hinein. Man kann das oft an dem Profilen erkennen, wenn Fotos alle von einem Tag sind, alle nur von älteren Frauen geliked werden usw. Man muss echt vorsichtig sein. Seitdem ist alles privat bei mir und ich nehme nur noch Leute vom Dorf auf.

Es gibt sogar eine Hilfsorganisation, da kann man diese Typen af eine Blacklist setzen.

Es sind i.d.R. nordafrikanische Banden, die die Frauen abziehen.
Gutes Indiz:
1. unterschiedliche Schreibstile
2. unterschiedliches Sprachniveau
3. die SIE-Form (Google-Übersetzung)

Eas die wollen: Geld🤦‍♀️🤦‍♀️🤦‍♀️

Guten Morgen,

ich habe mich (aus beruflichen Gründen, weshalb ich mich auch kurz und anonym halten muss) mit dem Thema Scamming auseinandergesetzt. Eine Klientin wurde Opfer eines Scamming-Vorfalls. Sie hat eine psychische Erkrankung, weshalb sie nur bedingt Dinge erzählt. Anfang des Monats haben die bisherigen Puzzleteile für mich aber ein Bild ergeben und ich wurde aktiv bei der Internetsuche. Ich habe seinen Namen und Scamming eingegeben und einige Seiten, allerdings englischsprachig, gefunden. Sie hatte ihm zwei Mal eine Summe im hohen dreistelligen Bereich (Geld, das sie gar nicht hat) überwiesen und postwendend kam Anfang des Monats dann eine Nachricht, mit noch höherer Geldforderung. Es war zu viel für sie und sie hatte einen massiven Hirninfarkt und ist jetzt ein Pflegefall. Da ich diesen Vorfall begleitet habe, war ich schon bei der Polizei (wobei ich ohne rechtliche Befugnisse keine Anzeige stellen kann).

Meine Fragen:
Macht es Sinn sich nochmal an den weißen Ring zu wenden?
Wohin kann ich mich wenden, auch als "Bekannte" der Person, damit es auch deutschsprachige Warnungen im Internet zu finden gibt?

Gerne auch PN, falls es der/dem ein oder anderen unangenehm ist. Ich wäre aber über Hilfe sehr dankbar. Neben Polizei und weißem Ring ist mir nicht viel eingefallen.
Meine Triskele
*********_Arte Frau
13.801 Beiträge
Subs unter sich: Quasselecke Nr. 75
@******s77 : Welche Organisation ist es, die Scammer auf eine Blacklist setzt? Das geht doch nur, wenn die Identität bekannt ist. Mir fällt es schwer zu glauben, dass sich diese ermitteln lassen.
https://www.wittenbergersonntag.de/artikel/17287
Hier wird auf eine Seite der Polizei hingewiesen.
Kürzlich kam ein Beitrag über Scamming im ZDF. Ich meine, es war WISO. Darin ging es vorrangig um die gestohlene Identität eines Amerikaner, mit dessen Daten die Profile erstellt werden mit denen später die Opfer ausgenutzt werden.

Bis auf Bayern gibt es für jedes Bundesland die Möglichkeit Anzeigen online zu machen.
Manche Polizeidienststellen verfügen über eine Opferberatungsstelle.
Mehr fällt mir gerade nicht ein.
****en Frau
18.207 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Ich habe zwei Beiträge aus der Quasselecke hierher verschoben.
Hier passen sie thematisch besser.

Coleen
als Co-Mod
Liebe @******lla so lange Du keine rechtlichen Befugnisse hast, läufst Du leider ins Leere. Zumindest für die Klientin. Meine Frage wäre daher, hat sie Angehörige oder einen rechtlichen Betreuer? DIE könnten evtl in ihrem Namen tätig werden.
Ich weiß nicht, in wie weit ein Hirnschlag (so grausam das auch ist!) etwas mit einer psychischen Erkrankung zu tun hat (zumal Du hier ja auch nicht erzählen darfst, welche es ist) und diesem Vorfall... der Zusammenhang erschließt sich mir nicht wirklich. Und darüber können auch nur die behandelnden Ärzte Auskunft geben.
Sicher schadet es nicht, sich grundsätzlich mal beim weißen Ring schlau zu machen. Und sonst eben auch weiter im Netz zu recherchieren.
****020 Frau
2.399 Beiträge
@******lla
Du kannst da nicht viel machen..
Du selber für deine Klientin nichts rechtliches, das müsste wie velvet sagte, Betreuerin, eingesetzter rechtsanwalt oder Bevollmächtigter tun...
Es gibt listen im Internet. Und die deutsche Polizei hat einige Seiten. Aber ich fürchte, wenn deine Intention es ist, andere zu schützen, geht das in der Masse der Seiten unter. Unter Love scamming findet man unendlich viel und niemand Sicht da noch nach. Es müsste öffentlicher sein, dass es dieses Vorgehen zu hauf gibt... Aber es wird nur wenig darüber öffentlich berichtet.
Rein rechtlich tätig werden.. das ist quasi Anzeige gegen unbekannt und wird kaum was bringen, bzw ihr das Geld nicht zurück. Das ist längst im Ausland.
Nebenbei dieses "love scamming" ist gar nicht sooo neu! Es ist die moderne Version des alten Heiratsschwindels.
Und wie früher der Heiratsschwindel lebt dieses kriminelle Verhalten vom beschämten Schweigen der Opfer!

Ebenso hinkt m.W. gerade die deutsche Justiz was Internet-Kriminalität und deren Ahndung und Gesetzeslage betrifft, immer noch traurig hinter her.
Das einzige was zu diesem Zeitpunkt wirklich helfen könnte wäre Aufklärung, Bekanntmachung des "Phänomens" und Proteste gegen mangelnde/hafte Verfolgungsmöglichkeiten. Denn hier müsste die Justiz/Regierung eben auch Grundlagen schaffen um die Täterverfolgung und Bestrafung über die Landesgrenzen hinweg zu ermöglichen.
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