Angenommen…
Angeregt durch einen Podcast, stelle ich diese Frage mal in die Runde:Angenommen es gäbe bei der Eheschließung die Option im Kopf, für die Dauer der Ehe, abzuschalten euch in einen anderen/ eine andere verlieben zu können….
Würdest ihr die Option buchen?
Das bedeutet im Umkehrschluss nicht, das ihr für immer in euren Partner verliebt wärt, sondern nur das ihr euch nicht in einen anderen verlieben könntet.
Mit Beendigung des Eheverhältnisses ( Scheidung, Tod… ) bekämt ihr die Fähigkeit zurück euch verlieben zu können…. Würdet ihr es tun?
Finde ich spannend, und mich würde interessieren wie ihr entscheiden würdet und warum….
Nezumi