Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Hauptstädter
4425 Mitglieder
zum Thema
Welche Materialien für Toys?44
Ich besitze einen Satz Liebeskugeln und einen Vibrator.
zum Thema
Ausgefallene Materialien für Sexspielzeug21
Wir wissen, es gibt Vorbehalte. Trotzdem finden wir, dass Holz ein…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Renovierung bei Auszug

*******geur Mann
21.364 Beiträge
Themenersteller 
Renovierung bei Auszug
Nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall an:

Herr B. mietet eine Wohnung und zieht in diese nicht renovierte Wohnung ein.
Im Mietvertrag wird festgelegt, dass die Wohnung unrenoviert bezogen wurde und auch unrenoviert (besenrein) verlassen werden kann.

Die Wände der Wohnung sind bei Einzug komplett mit Latexfarbe gestrichen.
Im Laufe der elfjährigen Mietdauer würde Herr B. jetzt diese Latexfarbe mit einer neuen Schicht Latexfarbe überstreichen, weil ja ab und zu neu gestrichen werden muss.

Jetzt soll das Mietverhältniss beendet werden, doch macht der neue Eigentümer der Mietswohnung (der alte Eigentümer ist mal irgendwann verstorben) "Zicken":
Er verlangt fast 4.000 € für das Entfernen der Latexfarbe durch einen Malermeister.

Lasst uns doch mal darüber spekulieren, ob es eine rechtliche Grundlage für die fiktive Forderung der Vermieters geben würde, bzw. wenn ja, welche?

Gibt es tatsächlich Gesetze oder Entscheidungen, WELCHE Materialien man benutzen darf, kann, soll, muss. Und welche nicht?
*****e_3 Frau
2.065 Beiträge
Wird der Ist-Zustand nicht beim Einzug dokumentiert?

Ansonsten denke ich, darf nur zur Renovierung verwendet werden, was auch wieder problemlos entfernt werden kann.

Wenn es mit dem neuen Eigentümer keinen neuen Vertrag gibt, behält der Alte seine Gültigkeit, oder übernimmt ein neuer Vermieter rechtlich Verträge gar nicht?
*****cca Frau
8.194 Beiträge
Mit einem Protokoll bei Einzug, auch mit Fotos, die den Vorherzustand belegen, kann man, wenn der Vermieter das Protokoll nicht möchte, viel erreichen! Selbst erlebt!
Latexfarbe
Echte Latexfarbe kann man kaum überstreichen, die muss runter. Wird deshalb heute eigentlich nicht mehr verwendet. Wenn es nun so war, dass am Anfang schon (nachweislich) Latexfarbe drauf war, ist es jetzt beim Auszug auch ok. Aber wie konnte der Mieter diese selber überstreichen? War es wirklich vorher latexfarbe? Wenn der Mieter diese selber erstmals aufgebracht hat, muss er die Farbe beim Auszug entfernen. Denn das wäre dann ein von ihm verursachter Schaden an der Mietsache (könnte der Richter oder der Gutachter im STreitfall jedenfalls so sehen).
*******s_U Mann
961 Beiträge
Kurzes Googeln findet u.A.
Nach Ende des Mietverhältnisses darf der Vermieter jedoch verlangen, daß die Räume in einer Farbe zurückgegeben werden, die dem „herkömmlichen Farbempfinden“ entsprechen und eine umstandslose Neuvermietung erlauben.
Der BGH nimmt in der vorgenannten Entscheidung auch Bezug auf die Literatur und Instanzgerichte, die überwiegend die Auffassung vertreten, daß der Mieter nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verpflichtet ist, die Wohnung am Ende des Mietverhältnisses nicht mit ausgefallenen „Dekorationen“, hier also Farbanstrichen, zurückzugeben.
Quelle: http://rechtsanwalt-aabadi.de/MietrechtRenovierungsklauseln.html mit Verweis auf http://rechtsanwalt-aabadi.d … htUrteil-VIII-ZR-224-07.html
Das halte ich auch für sinnvoll. Die Wohnung in knalle-neon-pink zu hinterlassen wäre eine Zumutung für den Nachmieter, denn der kann da halt nicht einfach weiß drüberstreichen und ist fertig.
Ich denke, dasselbe gilt für Latexfarben und Ähnliches, denn das Resultat ist dasselbe.
*******geur Mann
21.364 Beiträge
Themenersteller 
**********ein63:
Echte Latexfarbe kann man kaum überstreichen, die muss runter.

Moderne Latexfarbe (auf der Basis einer Harzdispersion) kann in der Regel problemlos mit Dispersionsfarbe überstrichen werden, allerdings sollte man eine „fette“ (hochglänzende) Farbe nicht mit einer „mageren“ (matten) Farbe überstreichen, weil dann möglicherweise die Haftung unzureichend ist. Vorsicht ist außerdem geboten, wenn die alte Farbschicht spezielle dekorative Zusätze enthält.
Wikipedia

Und:
http://www.gutefrage.net/fra … ormaler-farbe-ueberstreichen
http://www.gutefrage.net/fra … be-seidenmatt-ueberstreichen
http://www.gutefrage.net/fra … mit-normaler-farbe-streichen
ach so...
... danke an den Themenersteller für die kompetente Belehrung. *wink* und *undwech*
Ich finde---
man sollte den Mietern das selbst überlassen... und der Nachmieter kann sich auch frei ausleben...

Wir fielen damit nicht rein, im Gegenteil , der Wert der Wohnung steigerte nur dadurch...

Bauliche Veränderungen müssen natürlich besprochen werden.
******_71 Mann
1.241 Beiträge
Zunächst gilt der ursprünglich geschlossene Mietvertrag inklusive der Vereinbarung zur "Nicht-Renovierung" nach wie vor. Der Tod der ursprünglich unterzeichnenden Vermieter ändert daran nichts.

Das Entfernen von mit Latexfarbe überstrichener Tapete ist zwar eine echte Katastrophe, ich sehe aber nicht, dass man die Verwendung dieser Farbe einer (mutwilligen) Beschädigung der Mietsache gleich kommt. Insbesondere dann nicht, wenn schon eine Schicht gestrichen war. Es ist schließlich keine vollkommen unüblich Farbe.

Den Nachweis des Vor-Anstrichs sollte man mit einem Teppichmesser und/oder einer Rasierklinge hin bekommen. Bei diesen Farben dürften die Farbschichten zwar aufeinander haften, sich aber nicht verbinden.
Ich
*******itch
13.333 Beiträge
Latexfarbe läßt sich auf jeden Fall gut mit Latexfarbe überstreichen....
und ist
abwaschbar.!!
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.