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Mietkündigung

****rna Frau
6.221 Beiträge
Themenersteller 
Mietkündigung
Frau Abel zieht aus ihrer Wohnung aus, und hat den Vertrag fristgerecht zum 31.November gekündigt. Frau Abel ist jetzt aus der Wohnung raus, Ende der Woche ist Schlüsselübergabe, das Thema somit theoretisch durch. Frau Abels Vermieterin ist bekannt dafür gerne und überall mehr zu kassieren als notwendig, und die Mieterin (aka Abel) sicht nun Probleme auf sich zukommen in Form von Rückzahlungsminderung der damalig geleisteten Kaution. Es wird befürchtet, man könne ihr eine Grundrenovierung auf´sAuge drücken. Frau Abel hat dafür gesorgt, daß das Wohnzimmer und die Diele gestrichen ist, Küche und Bad hat sie gelassen, wie es ist, da 1. Küchenmöbel die zur Wohnung gehören drinstehen, 2. der Lebensgefährte der Vermieterin irgendwas von "da muss ich was rausreissen) gefaselt hat, was Frau Abel für sich so interpretiert, daß sich dort ein Wandanstrich somit nicht lohnt (zumal Frau Abel den neuesten Mietrechts- Erkenntnissen zufolge, sowieso nicht verpflichtet ist, die Hütte in ein Schloß zu verwandeln bei Auszug ??)
Frau Abel fragt sich auch, ob sie tatsächlich verpflichtet ist den November zu bezahlen, wenn nachweislich die Wohnung nicht vermietet werden kann, weil der nette Herr Lebensgefährte sich dort mit Bauarbeiten verlustigt??
**********annov Paar
1.492 Beiträge
NE Frage
seit wann gibt es den 31 November?

Zweitens wer hat den frühen Termin zur Wohnungsübergabe veranlasst? Es steht doch der Mieterin weiterhin frei die Wohnung zu nutzen!
****rna Frau
6.221 Beiträge
Themenersteller 
Na, dann der 30. November seufz

Die frühe Übergabe findet statt, weil Frau Abel einen neue Wohnung hat, und die alte Hütte somit ad acta gelegt werden kann. Was sollte Frau Abel mit zwei Wohnungen? Mal abgesehen davon, daß zwei Wohnungen auch zwei Mieten bedeuten?
Butter bei die Fische
Kann man bei der dürftigen Sachlage nicht beurteilen.

Im Übrigen kann man eine Wohnung versuchsweise "ad acta" legen, aber das klingt recht naiv, denn rechtlich bliebt das Mietverhältnis bis zum 30.11. bestehen.

Und wer als Mieter keine zwei Wohnungen bezahlen will, sollte sich ein besseres Timing einfallen lassen. Was ich da an Begründung lese, macht mich fassungslos.

Eine andere Sache ist, ob der Vermieter mit der Entgegennahme der Schlüssel u.a. und Beginn der Renovierung einverständlich in eine Verkürzung des Mietverhältnisses zum 31.10.2013 eingewilligt hat?

Gibt es ein Abnahmeprotokoll?
****rna Frau
6.221 Beiträge
Themenersteller 
Sag mal, geht´s noch?
Besseres Timing?
Es ist mir völlig egal, ob die Begründungen fassungslos machen. Danach war auch nicht gefragt.
Ein besseres Timing gab´s nicht, und ich möchte lediglich wissen, ob eine Verpflichtung besteht Monatsmiete zu bezahlen, wenn nachweislich renoviert wird.

Nicht mehr, nicht weniger. Wem das zuviel ist, der darf sich gerne mit anderen Dingen beschäftigen. Meinen Segen hat er.
Es geht noch !
Sag mal, geht´s noch?

Bei dieser von DIR SELBST konstruierten Situation wäre es sicher hilfreich wenn Du genau schreibst was Du lesen möchtest, vielleicht findet sich ja jemand der bereit ist, genau das für Dich zu texten.

Ob das dann noch was mit Hilfe und verwertbaren Ratschlägen zu tun hat, wäre ein völlig anderes Thema.
*******s_U Mann
961 Beiträge
Gibt es ein Abnahmeprotokoll?
Wieso das? Schließlich hieß es
Ende der Woche ist Schlüsselübergabe
somit also noch nicht.

Nein, sie kommt nicht drum herum, den November zu zahlen. Sie hat die Wohnung in diesem Monat noch gemietet. Dass sie dem Vermieter Gelegenheit gibt, eher mit der Renovierung anzufangen, ist nett von ihr, aber nichts weiter.

Wenn sie das anders haben will, muss sie das der Vermieterin vorher mitteilen – und wenn die sich nicht darauf einlässt, gut, dann werden die Schlüssel halt am 30.11. statt am 31.10. übergeben. *nixweiss*
*******s_U Mann
961 Beiträge
Es ist mir völlig egal, ob die Begründungen fassungslos machen. Danach war auch nicht gefragt.

Klar ist danach gefragt, und zwar implizit. Wir sind hier in der Rechts-Gruppe, und das heißt: was Recht ist, bestimmt in letzter Instanz der Richter. Und wenn zu erwarten ist, dass der ob der Einstellung der Betreffenden genauso fassungslos ist wie wir, dann würden wir dir einen Bärendienst erweisen, würden wir dir was Anderes raten.

Wenn dir das nicht passt: die Esoterik-Gruppe ist gleich um die Ecke. Da darf man sich was wünschen. Und sich einbilden, dass es allein deswegen auch in Erfüllung geht.
Das reale Leben funktioniert aber zum Glück anders.
****rna Frau
6.221 Beiträge
Themenersteller 
Frau Abel fragt sich auch, ob sie tatsächlich verpflichtet ist den November zu bezahlen, wenn nachweislich die Wohnung nicht vermietet werden kann, weil der nette Herr Lebensgefährte sich dort mit Bauarbeiten verlustigt??

Das (siehe Zitat) war meine Frage. Und da sind Fragen und/ oder Befindlichkeitsstörungen des Timings wegen völlig irrelevant. Esoterik hin oder her.
Da ich aber mittlerweile selber die Antwort gefunden habe, mit Richterspruch und Aktenzeichen, erübrigt sich das hier, wir können dicht machen und uns dem Pendeln widmen.
**********annov Paar
1.492 Beiträge
Waren alle zu schnell
aber meine Antwort wäre auch gewesen eben später den schlüssel übergeben und das ganze nun als vorabnahme zu werten um zu sehen was evt bemängelt wird und sich evt Aussergerichtlich einigen falls vorheriger Schlüssel erwünscht wird! So wie keine oder halbe Miete. Denke manches kann man auch ohne Gericht klären!
es währe schön
wenn uns die den Beitrag lesen Frau Dalarng den Richterspruch auch lesen liese .
Oder soll die Gruppe dumm bleiben ?
*****s42 Mann
11.869 Beiträge
Gruppen-Mod 
****rna:
Frau Abel fragt sich auch, ob sie tatsächlich verpflichtet ist den November zu bezahlen, wenn nachweislich die Wohnung nicht vermietet werden kann, weil der nette Herr Lebensgefährte sich dort mit Bauarbeiten verlustigt??

Das (siehe Zitat) war meine Frage.

Konkrete Antwort (meine persönliche Meinung):
Ja, sie ist vertraglich verpflichtet, den November zu bezahlen (Miete + Nebenkosten in voller Höhe).

Begründung (wenn du sie nicht lesen möchtest, kannst du hier aufhören weiterzulesen):
Der Mietvertrag hat bis zu seinem Ende Bestand (und das ist der 30.11.). Daraus folgt, dass beide Seiten den Vertrag auch dem entsprechend bis zu diesem Tag in vollem Umfang zu erfüllen haben. Die Hauptpflicht des Mieters ist die pünktliche Zahlung der Miete. Auch weitere Nebenpflichten wie z.B. Hausflurreinigung usw. können davon noch betroffen sein.

Im Gegenzug hat der Vermieter dem Mieter bis zum 30.11. die Wohnung zur Verfügung zu stellen. Wenn jetzt der Mieter durch vorherige Schlüsselübergabe auf die Nutzung verzichtet, so kann sich der Vermieter freuen. Er darf dann schon vorher die Wohnung für Modernisierungen oder auch für eine neue Vermarktung nutzen. Nur vermieten darf er sie vorher noch nicht - in dem Fall stünde dem Mieter eine Rückzahlung seiner Miete zu, da er ja offiziell noch Mieter ist (auch wenn er erklärt hat, die Wohnung nicht bis zum Ende nutzen zu wollen). Eine Doppelvermietung wäre unzulässig.
Wenn der Vermieter aber bereits im November Modernisierungsarbeiten durchführt, so ist das sein gutes Recht. Ob der Mieter jetzt noch wegen dieser Arbeiten in der Wohnung eine Mietminderung geltend machen will und kann, steht auf einem anderen Blatt *zwinker* - dürfte aber schwer werden, weil er ja in seiner Wohnqualität nicht beeinträchtigt wird, da er gar nicht mehr dort wohnt.
****rna Frau
6.221 Beiträge
Themenersteller 
Oder soll die Gruppe dumm bleiben ?

Mitnichten. Ich teile meinen Wissensstand immer gerne *ja*

"Monatsschrift für Deutsches Recht" (Ausgabe 10/2011) unter Berufung auf ein Urteil des Kammergerichts Berlin (Az.: 8 U 187/10)
Keine volle Miete bei verfrühter Renovierung :

Der Vermieter darf keine volle Miete mehr verlangen, wenn er die Wohnung nach dem Auszug vor Ende des Mietvertrags renovieren lässt. Das berichtet die "Monatsschrift für Deutsches Recht" (Ausgabe 10/2011) unter Berufung auf ein Urteil des Kammergerichts Berlin (Az.: 8 U 187/10).
Doppelte Miete berechtigt zur Nutzung

Es betrifft zum Beispiel Mieter, die im Laufe des Monats in eine neue Wohnung umziehen, obwohl ihr bisheriger Vertrag noch bis zum Monatsende läuft. Sie müssen die doppelte Miete dann nur zahlen, wenn sie die alte Wohnung weiter nutzen können. Ansonsten entfällt die Gegenleistungspflicht in Form der Miete.


Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Vermieters ab. Sein Mieter war vorzeitig ausgezogen, und der Vermieter hatte mit Renovierungsarbeiten begonnen. Gleichwohl verlangte er für den entsprechenden Monat noch eine Restmiete von rund 420 Euro. Das Kammergericht sah dafür keine rechtliche Grundlage. Denn die Benutzung der Räume sei für den Mieter während dieser Zeit nicht mehr möglich gewesen. Als unerheblich wertete das Gericht, dass der Mieter zu diesem Zeitpunkt schon ausgezogen war.

Und hier nochmal zur gefälligen Kenntnisnahme: es geht nicht darum, daß Frau Abel eine Mietzahlung für November dringenst umgehen will (sie ist sich ihrer Mietzahlungspflicht wohl bewußt, auch wenn es finanztechnisch anders günstiger wäre). Es geht darum, da Frau Abel ihre Vermieterin kennt, eine Vorstellung davon zu haben, wie sie reagieren sollte, falls Frau Vermieterin (resp. Herr Lebensgefährte) die Chance nutzt und auf Abels Mietkosten die Bude saniert.
Und wenn Frau Abel schon am Ende des Monats September gesagt bekommt, daß Teppiche und so weiter rausgerissen werden, kann sich Frau Abel vorstellen, daß man die Gelegenheit nutzt, sich von ihr die Miete bezahlen zu lassen, fröhlich rausreisst, und nahtlos weitervermietet.
Somit könnte man sich, nach Frau Abels Verständnis, darauf einigen im November nur die halbe Miete zu bezahlen, und die andere Hälfte nimmt der Vermieter auf seine Kappe, bedingt durch Renovierung. Geld "verlieren tut er eh. Ob jetzt im November, oder später im Dezember, wenn er nicht vermieten kann, weil Bauarbeiten.
*****s42 Mann
11.869 Beiträge
Gruppen-Mod 
Das hängt wohl auch immer ein wenig vom Einzelfall ab.

Wenn der Vermieter dem Mieter weiterhin die Wohnung anbietet, so darf er auch die Miete verlangen. Wenn der Mieter die Wohnung trotzdem nicht nutzen möchte und dies eindeutig gegenüber dem Mieter erklärt, so würde ich kein Problem darin sehen, wenn der Vermieter notwendige Arbeiten in dieser Zeit bereits durchführt. Notwendige Arbeiten dürfte bzw. müsste er ja sogar durchführen, wenn der Mieter noch in der Wohnung wohnt (ggf. gegen Kürzung der Miete - je nach Beeinträchtigung).

Am besten scheint es in so einem Fall wie wohl immer, wenn man sich im Vorfeld gütig einigt - das spart Kosten auf beiden Seiten und schont auch die Nerven. *ja*
und die Kaution?
Hier ist das Urteil in Langfassung http://www.gerichtsentscheid … &doc.part=L&paramfromHL=true

Jetzt verstehe ich auch die Probleme mit der zuerst angesprochenen Kaution: Keine Zahlung der Miete für 11/13 wird den Vermieter dazu animinieren, die Kaution (in Höhe der Miete) nicht auszukehren, stimmts?

Ich würde ihn schön im November renovieren lassen und keinen Mucks von mir geben.

Wie sehen das die anderen JoycluberInnen?
****rna Frau
6.221 Beiträge
Themenersteller 
Ne, ne...Frau Abel zahlt die Miete. Es steht nicht im Raum die Kaution als "Mietzahlungsersatz" rauszuhauen. Zumal das eh nicht erlaubt ist. Aber Frau Abel sieht auch nicht ein, der Frau die Bauarbeiten zu finanzieren in Form der vollen Mietzahlung 11/13. Und das wäre ja mit diesem Gerichtsurteil soweit geklärt.
Wenn die Vermieterin erst zum Anfang Dezember renoviert, dann hat Frau Abel halt Pech gehabt. Auf der anderen Seite verliert die Vermieterin eh irgendeine Mietzahlung. Sei es von Frau Abel, oder sei es vom Nachmieter.

Die Kaution ist quasi Nebenläufer. Andere Baustelle.
*****s42 Mann
11.869 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ein Schlüsselsatz in der Begründung im Urteil:
"Nach dem unstreitigen Vortrag der Beklagten (Bl. 27) war eine Benutzung der Räume in dieser Zeit völlig ausgeschlossen."

Die Miete würde im übrigen prinzipiell auch für die Restmietzeit geschuldet - nur während der Zeit der Renovierung (2 Wochen) war die Miete entsprechend zu kürzen (im Oktober). Der Vertrag lief bis zum Jahresende und für November und Dezember war die Miete zu zahlen. Es gab auch noch einige weitere strittige Punkte (unerlaubte Untervermietung gewerblich genutzter Räume z.B.).

Es bleibt also nach wie vor alles vom Einzelfall abhängig. *zwinker*
*****s42 Mann
11.869 Beiträge
Gruppen-Mod 
BTW: Und wenn ich mir die Zahlen so ansehe, um die es in dem Fall, auf den hier beispielhaft Bezug genommen wird, ging, dürfte das Gerichtsverfahren bei der entsprechenden Kostenverteilung und durch 2 Instanzen zu einem Verlustgeschäft für beide Seiten geworden sein.
"Gewinner" waren hier nur das Gericht und die Anwälte. *gruebel*
****rna Frau
6.221 Beiträge
Themenersteller 
"Gewinner" waren hier nur das Gericht und die Anwälte. *gruebel*

...das sowieso. Deswegen habe ich auch nicht vor um Peanuts gerichtlich zu streiten. Aber es immer gut, wenn man sich darauf berufen kann/ könnte, wenn man in eine Diskussion gerät.
*****s42 Mann
11.869 Beiträge
Gruppen-Mod 
****rna:
Aber es immer gut, wenn man sich darauf berufen kann/ könnte, wenn man in eine Diskussion gerät.
Auf dieses Urteil wird sich kaum jemand erfolgreich berufen können, wenn nicht die Rahmenbedingungen des Falles nahezu identisch sind.

Wie ich oben schon geschrieben habe: Die Miete ist man bis zum Vertragsende schuldig, aber natürlich kann man bei Nutzungseinschränkungen ggf. die Miete anteilig oder auch voll für die Zeit der Einschränkung kürzen. Genau das bestätigt übrigens auch das Urteil.

Wäre mal in diesem Zusammenhang interessant:
Kann ich die Miete kürzen, wenn ich mit meinem Vermieter vereinbare, dass er anstehende notwendige Arbeiten in der Mietwohnung zu einer Zeit durchführt, in der ich im Jahresurlaub bin, um die gegenseitige Einschränkung sowohl für mich wie auch die Handwerker gering zu halten? *gruebel*
******e67 Mann
280 Beiträge
Versuchen mit der Vermieterin eine Einigung zu erzielen. Sonst zähneknirschend zahlen. Den Schlüssel aber auch nicht vor Fristende aushändigen. *zwinker*
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