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Entrümpelung nach Hauskauf

*********tion Frau
4.765 Beiträge
Themenersteller 
Entrümpelung nach Hauskauf
Eigentümer X hat im Rahmen einer Zwangsversteigerung eine Immobilie erworben.
Vorbesitzer Y zeigte sich zunächst kooperativ und hat Räumung innerhalb von 4 Wochen zugesichert, was ja bei einer ZV schon eher die Ausnahme zu sein scheint.

Bei Schlüsselübergabe stellt X fest, dass in der Einliegerwohnung noch reichlich Hab und Gut des vorherigen Mieters zurückgeblieben ist. Dieser ist jedoch nach Angaben von Y nach Süddeutschland verzogen. Y fühlt sich für die Entfernung der Gegenstände nicht mehr zuständig.

Kann X die zurückgelassenen Dinge entsorgen? (dass eventuell entstehende Entsorgungskosten wohl nicht von dem ehemaligen Mieter übernommen werden, ist X durchaus klar)

Muss er den vorherigen Mieter zur Abholung auffordern?

Oder gar die Gegenstände aufbewahren? Falls ja, wie lange?
*******hen Frau
34.497 Beiträge
JOY-Team 
Per Einschreiben einen Brief aufsetzen, den netten Menschen dazu auffordern seine Sachen bis zum Tag XY zu holen bzw. die Wohnung zu räumen, in den Brief auch mit rein schreiben , dass du nach verstrichener Frist die Sachen entsorgen wirst.
Damit dürftest du auf der sicheren Seite sein.

Laienhafte Grüße *g*
**********annov Paar
1.492 Beiträge
In dem
Anschreiben aber nicht vergessen das Ihr neue Eigentümer seid!
Aber vorsorglich doch mal beim Anwalt fragen wie lange Ihr dies aufbewahren müßt!
*********tion Frau
4.765 Beiträge
Themenersteller 
**********annov:
wie lange Ihr dies aufbewahren müßt

genau das habe ich gehofft, hier vorab zu erfahren.
Siehe oben:
Oder gar die Gegenstände aufbewahren? Falls ja, wie lange?

Kein Anwalt gibt solche Auskünfte ohne Streitwert *zwinker*
*******hen Frau
34.497 Beiträge
JOY-Team 
*********tion:
Kein Anwalt gibt solche Auskünfte ohne Streitwert

Bei einem Beratungsgespräch sollte er das schon tun, dafür ist auch kein Streitwert notwendig *zwinker*
*********tion Frau
4.765 Beiträge
Themenersteller 
ein Beratungsgespräch nimmt mal locker 30 - 60 Minuten in Anspruch - und das ohne Honorar? Gern hätte ich Empfehlungen zu Anwälten, die ein solches Kontingent an Arbeitszeit kostenfrei zur Verfügung stellen *zwinker*
*******hen Frau
34.497 Beiträge
JOY-Team 
Also bei einem Beratungsgespräch ist KEIN Streitwert notwendig, da für eine Beratung ein Pauschalbetrag genommen wird, das eine Beratung nichts kostet, hab ich ja mit keinem Wort geschrieben.
*******hen Frau
34.497 Beiträge
JOY-Team 
*********tion Frau
4.765 Beiträge
Themenersteller 
nun gut... danke für den Hinweis, der mir nicht ganz so fremd ist.
Allerdings wird meine Frage damit nicht beantwortet.
Leider scheint es hier eher der Fall zu sein, dass anstatt Tipps oder Hinweise zum erfragten Thema eher ein Verweis auf den Gang zum Anwalt gegeben wird. Da stellt sich dann doch die Frage nach der Sinnhaftigkeit dieser Gruppe, denn man könnte doch gleich in das Editorial schreiben: bei rechtlichen Fragen - frag einen Anwalt (aber bitte nicht hier) *zwinker*
*******hen Frau
34.497 Beiträge
JOY-Team 
Tja dann ist das dir hier wohl entgangen

Recht: Informationen und Hinweise
*********tion Frau
4.765 Beiträge
Themenersteller 
...dennoch wäre ein Tipp a lá "4 Wochen aufbewahren" oder "eigenmächtige Entsorgung erlaubt/nicht erlaubt" möglich, nicht wahr?
Ich erwarte hier ja keine umfassende Rechtsberatung.
**********annov Paar
1.492 Beiträge
Bin nur Interessierter
Laie! Deshalb kann ich keine Zeitangaben machen!
*****s42 Mann
11.869 Beiträge
Gruppen-Mod 
Der bisherige Eigentümer des Hausrats (der ehemalige Mieter) hat offenbar durch Zurücklassen dieser Sachen beim Umzug sein Eigentumsrecht an diesen aufgegeben.
Wenn nicht zu erwarten ist, dass er diese umgehend noch abholt, sind sie damit herrenlos und jeder, der diese Sachen rechtmäßig in seinen Besitz nehmen kann (also in diesem Fall jeder, der berechtigten Zugang zu dem Haus / der Wohnung hat), kann sich diese aneignen.

Der entscheidende Punkt ist also, ob noch ein Wille anzunehmen ist, dass der ehemalige Vermieter seine restlichen Sachen abholt. Und da dürfte, wie bereits erwähnt, ein nachweisliches Anschreiben mit Fristsetzung zur Reaktion mit dem Hinweis, dass man bei Nichtreagieren davon ausgeht, dass das Eigentumsrecht aufgegeben wurde, einen auf die sichere Seite bringen.

Ich weiß aber nicht, ob ich noch 2 Monate nach dem Auszug bzw. dem Ende des Mietvertrages oder gar einer Wohnungsübergabe überhaupt noch anschreiben würde. Zeit ist Geld *zwinker*
**********annov Paar
1.492 Beiträge
Stimmt
wo wäre der Beweis das sich die Sachen noch im Haus befunden haben? Entrümpeln und wen sich wer meldet, einfach nichts wissen! So dürfte der Fall doch schnell erledigt sein.
*****s42 Mann
11.869 Beiträge
Gruppen-Mod 
Praktisch wird sich kaum jemand melden. *zwinker*

Aber man kann nie wissen - doch: No risk, no fun! *baeh*

Ich meine - was kann denn der alte Mieter fordern?
Schadenersatz für den Wert der Sachen.

Und den Schaden (materiell beziffert) muss er erst einmal nachweisen, bevor er Ersatz fordern kann - also:
  • dass da noch etwas in der Wohnung war,
  • dass dies sein Eigentum war,
  • was es noch wert war und
  • warum jemand davon ausgehen sollte, dass er sein Recht an diesen Sachen nicht aufgegeben hat
Und spätestens daran dürfte er scheitern *zwinker*
*********tion Frau
4.765 Beiträge
Themenersteller 
für die letzten Beiträge ein herzliches *danke*
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