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Mietminderung

*******tia Frau
3.082 Beiträge
Themenersteller 
Mietminderung
Mal wieder ein Frage von mir.

Mich würde mal interessieren, welche Intensität einer Ruhestörung/Lärmbelästigung vorliegen muss, damit man die Miete mindern kann?
Sprich würde es da reichen wenn zB. eine nächtliche Ruhestörung ein- bis zwei Mal im Monat vorkommt, oder müsste die regelmäßiger sein?
Und würde es eine Rolle spielen ob tagsüber ebenfalls Lärmbelästigungen stattfinden ( wie Wohnungsgetrampel, Stöckelschuhe etc.)?

Vielen Dank schon mal im Vorraus.
flagrantia
was ist Lärm, was ist Ruhestörung, welche Dauer, welcher Grund (vermeidbar-unvermeidbar), zu welcher Uhrzeit etc.

Alles Fragen, die hier sicherlich angebracht sind. Lärm und Ruhestörung ist sehr subjektiv und vieles ist hinzunehmen....
*******tia Frau
3.082 Beiträge
Themenersteller 
Ruhestörungen (nach 23 uhr bis morgens 2 - 3 Uhr) könnten sein:
• laute Streitereien
• Sex/Stöhnen
• laute Musik

Lärmbelästigungen (tagsüber) könnten sein:
• mit Stöckelschuhen durch die Wohnung laufen
• Getrampel
• Ball gespiele in der Wohnung
etc.
Es gibt Lärm
der geduldet werden muss...denke ich.

Wenn Stöckelschuhe hörbar oder spielende Kinder,es kommen Beschwerden,sollte man mal den Vermieter auf Lärmschutzdämmung ansprechen.

Lärmmessung ist auch so eine Sache.

Man kann doch nicht erwarten ,dass man den ganzenTag auf Socken durch die Gegend schleicht oder?
Die Mietminderung setzt wohl voraus, dass Du deinem Vermieter unter Androhung einer Mietmiderung mitteilst, was die Probleme sind und das es dich in Deiner Lebensqualität und in Deiner Arbeitsleistung dauerhaft einschränkt und ihm eine angemessene Frist für die Abstellung der Ursache einräumst.

Grundsätzlich sehe ich für die Vielzahl Deiner Beispiele wenige Chancen auf eine Mietminderung und wenn überhaupt in einem minimalem Umfang. Dabei gleich vorne weg, eine völlige Laienaussage und nur durch die Glaskugel betrachtet.

Kannst Du denn die Mietpartei über Dir nicht direkt ansprechen und auf die Probleme hinweisen, sind die Gesprächsresistent?

Als Beispiel kann ich hier nur anführen:

Klackern und Gluckern in der Heizungsanlage immer zwischen 3 und 6 Uhr morgens über die Wintermonate hinweg, dass Gericht wollte dann schon sehr genau wissen "wie oft genau, wie laut exakt, wie lange das Einzelgluckern, in welchen Wiederholungsabständen, Ursache abstellbar" - sowas ufert extrem aus....
Zum Thema Gestöhne beim Sex
gibt es glaube ich tatsächlich Urteile.
*******tia Frau
3.082 Beiträge
Themenersteller 
Die Parteien wurden schon viele Male angesprochen und das hatte jeweils zur Folge das sich die Situation verschlimmerte.

Lärmprotokoll wird schon geführt ... der Vermieter ist informiert und die Polizei wurde schon mehrmals eingeschaltet ....

Aber ich denke wenn man nachts nicht mehr schlafen kann, dann fällt das nicht mehr unter "minimaler Umfang" ...

urteile zum thema stöckelschuhe besagen das es diesen parteien zumutbar ist, diese schuhe an der eingangstür auszuziehen ...
das ist aber mein geringstes problem ...
bei beiden Parteien der gleiche Vermieter? Was sagt der Vermieter zu dem Thema?
*******tia Frau
3.082 Beiträge
Themenersteller 
der vermieter wohnt im selben haus und hat ebenfalls die "Schnauze voll" ...
wieso mahnt er nicht ab und kündigt in der folge fristlos? klingt nicht gerade nach einem konsequenten Vermiet, wenn Du ihn nun mit einer Mietminderung zum Handeln zwingen musst...
wegen
Stöckelschuhe?


wie altist das Haus?
*******tia Frau
3.082 Beiträge
Themenersteller 
Ich weiß nicht wie einfach es ist diesen Leuten fristlos zu kündigen? 2 Abmahnungen haben sie schon ...

Ich weiß nicht genau wie alt das Haus ist .... aber das es hellhörig ist wurde vorher gesagt und das man nicht mit solchen Schuhen durch die Wohnung latscht auch ....
Man wird es ohne eine vielleicht dritte Abmahnung mit Androhung der fristloen Kündigung nicht herausfinden......wenn die dann ausziehen Glück gehabt - ansonsten bringt es nur der gerichtliche Weg im Rahmen der Klage auf Herausgabe und Räumung der Wohnung.

Handeln muss hier ganz klar der Vermieter, Deine Mietminderungsandrohung setzt ihn dann nur unter Zugzwang!
Sorry
welche Schuhe ich wo trage, lasse ich mir nicht vorschreiben... also echt, es gibt Leute, die sind superempfindlich!!!
******iga Frau
450 Beiträge
Selbst wenn es zur Kündigung der lärmverursachenden Mietpartei kommt, heißt es noch lange nicht, dass Diese dann auch Auszieht.


Beispiel aus einem Mietshaus:

-Fristlose Kündigung gegen X

X schaltet Anwalt ein und bleibt Wohnen


• Kündigung mit 12 Monaten Frist

X schaltet Anwalt ein und bleibt Wohnen


-Räumungsklage steht an - Urteil steht noch aus......



X randaliert hauptsächlich Nachts ab 23 Uhr bis ca 5 Uhr Morgens , Arbeitet nicht, regelmässig Alkohol und Anderes, hat nen Knips
...selbst dann steht einem immer noch der Rechtswegfür eine Unterlassungsklage - vorwiegend im einstweiligen Verfahren - offen. wenn bereits mehrfach die Polizei aktiv eine Ruhestörung beendete und auch festgestellt hat, dann steht das auch in deren Einsatzdokumentationen und ist ein objektiver Beweis.....

Schlimm wird es, wenn die "superrücksichtslosen" auf die "superempfindlichen" stoßen.....
*********sser Paar
409 Beiträge
wo soll der anspruch für die mietminderung herkommen??

wenn der vermieter seinen pflichten nachgekommen und selber "machtlos" ist, sowie ferner schon abmahnungen und polizeieinsätze gab - sorry, sehe ich nicht...

nen anspruch gegen die (absichtlich) lärm verursachende partei vielleicht noch, aber lohnt das??

wenn schon zwei abmahnungen raus sind, folgt ja sicher bald die kündigung - also abwarten und "aussitzen"...
*******tia Frau
3.082 Beiträge
Themenersteller 
Superempfindlich sind wir sicherlich nicht, aber wenn man nachts nur 2 stunden schlaf abbekommt, dann geht das nach einer weile an die substanz ...

aussitzen *zwinker* ich bin gespannt wieviel jahre sich das jemand geben würde .... denn freiwillig ziehen die sicher nicht aus ... und eine Räumungsklage kann sich sicherlich auch ziehen ...

Naja, unser Vermieter spricht nächste Woche mit seinem Anwalt und dann sehen wir weiter.
*****s42 Mann
11.869 Beiträge
Gruppen-Mod 
*********rouge:
welche Schuhe ich wo trage, lasse ich mir nicht vorschreiben... also echt, es gibt Leute, die sind superempfindlich!!!
Da wirst du dich wohl ggf. in deiner Meinung ändern müssen *zwinker*

Wenn ich dir eine Wohnung mit hochwertigem Parkett vermiete, so ist es auch da eine Pflicht des Mieters, mit der Mietsache pfleglich umzugehen. Ob da Stöckelschuhe oder auch Laufschuhe mit Spikes (selbst wenn es "Hallenspikes" sind) dieser Pflicht entsprechen, wage ich zu bezweifeln. *oh*

Und auch in einem hellhörigen Haus (und vor allem, wenn die Mieter vor Abschluss des Mietvertrages darauf hingewiesen wurden) gebietet es allein schon der Anstand, hier auf die Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen.
Wenn es jemand nicht von selbst mitbekommt, dass Stöckelschuhe auf Laminat oder Parkett in den anderen Wohnungen nicht zu einem friedlichen Miteinander beitragen, sollte es zumindest eine entsprechende Abmahnung erreichen. Wer dann immer noch der Meinung ist, sein Verhalten nicht so zu ändern, dass Mitmieter nicht unnötig gestört werden, der muss dann die Konsequenz ggf. hinnehmen.

Sicher kann man nicht verbieten, Stöckelschuhe zu tragen. Aber ein Vermieter kann etwas dagegen unternehmen, dass das in seiner Wohnung passiert und damit seine Mieter im vertragsgemäßen Nutzen der anderen Wohnungen gestört werden. Und er muss es auch, im Interesse seiner anderen Mieter. Das gilt nicht nur für Lärmbelästigung und Ruhestörung, sondern auch bei Dreck, Ungeziefer, Gestank oder Belastung der anderen durch gewerbliche Nutzung.
Deshalb
meide ich Wohnungen mit Laminat bzw Parkette..würde diese ggf mit Teppiche auslegen...

Ich suche mir Wohnung passend zu meinen Heels *zwinker*

*panik* *hilfe* wie kann man Heels mit Ungeziefer vergleichen *flenn**zwinker*
*****s42 Mann
11.869 Beiträge
Gruppen-Mod 
@Chaperon_rouge
Das ehrt dich - wer wirklich nicht darauf verzichten kann, in der eigenen Wohnung mit Highheels durch die Wohnung zu klappern (oder zu schweben - je nach Sichtweise *ggg* ), sollte sich an dir ein Beispiel nehmen.

Und ich habe nicht Highheels mit Ungeziefer vergleichen, sondern mehrere Arten der Belästigung aufgezählt. Und Highheels auf klapprigem Untergrund klingen einfach mal für die meisten Menschen nervig - erst recht, wenn man in seiner Wohnung Ruhe und Erholung sucht. *zwinker*

Ansonsten finde ich persönlich Highheels nicht soooo erotisch, ebenso wie Strapse usw. Aber da ist es ja ganz gut, dass die Geschmäcker verschieden sind *ja*
Lach
diese Dinge kann Mann doch zärtlichg ausziehen
ok zu dir komme ich in Birkrnstock oder Gummistiefeln*haumichwech*
Erst ...
... ziehen sie sich diese Dinger an und wünsche sich dann, dass sie Dritte wieder ausziehen. Dies ist wir rein raus bei den Kindern.
Kleine Subs
unterwerfen sich eben den Wünschen des Herrn
Um ...
... wieder zum Thema zurückzuführen. Bei Lärm muss genau dokumentiert werden, wann, wie in welcher Art und Weise Störungen vorgenommen werden. Es gibt Vergleichsgeräusche, mit denen man operieren kann.
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