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Garanatie / Gewährleistung - wann ein Austausch?

*******ande Paar
615 Beiträge
Themenersteller 
Garanatie / Gewährleistung - wann ein Austausch?
Hallo

durch verschiedene Informationen über das Internet bin ich nun nicht ganz sicher, ab wann ein Austausch erfolgen kann / muss. Die einen sagen, nach 2-maliger Nachbesserung, die nächsten nach 3-maliger usw.

Es geht hier um einen Waschtrockner mit Kaufdatum 10.01.2011. Eine Zusatzgarantie, wie sie mittlerweile in verschiedenen Geschäften abgeschlossen werden kann, wurde nicht gewählt.

Im Oktober zeigte sie eine Fehlermeldung die auf ein Wasserleck hindeutete und tat nichts mehr, dazu lief sie unruhig, also rief man den Kundendienst an. Dieser verwies an die nächste Nummer, da diese für diese Marke zuständig seien. Soweit so gut.

Einen Termin bekamen wir dann ca. 1,5 Wochen nach unserem Anruf, obwohl man uns mitteilte, dass es ca. 3 Tage dauern würde. Auf ein Nachfragen bekamen wir die Antwort, es dauere, weil die Techniker noch auf die Ersatzteile warten würden...


Der erste Reparaturauftrag wurde im Okober 2012 erfasst, am 12. November kam der Techniker und sah sich das Gerät an.

Bei diesem Termin stellte der Techniker fest, das im Innenraum der Maschine 3 Schrauben fehlten und ersetzte diese. Die Schrauben selbst wurden bis heute nicht gesehen. Für das Wasser soll der Schlauch im unteren Teil des Geräts zum Ablaufen des Wassers zuständig sein. Der Schlauch wurde wieder befestigt.

Die Maschine lief erst mal wieder ruhiger und es war auch keine Wasserlache mehr zu finden.

3 Tage später, wieder eine Fehlermeldung - Wasserleck, dazu ein Schleifgeräusch, noch leise aber vorhanden. Erneuter Anruf beim Kundendienst. Es wurde erneut ein Reparatur-Auftrag entgegen genommen, wir sollten bis zum Erscheinen des Technikers die Waschmaschine einfach immer wieder kippen, dass das Wasser ganz rauslaufen kann und wir wieder waschen können.

Techniker Nr. 2 kam dann Ende November. Dieser stellte fest, das Wasser kommt von der Tür der Waschmaschine (Frontlader). Er tauschte die Türdichtung aus, nun sollte das Problem behoben sein. Zum Schleifgeräusch sagte er nichts weiter, er konnte keines feststellen.

Die Waschmaschine also wieder benutzt und siehe da, es tritt immer noch Wasser aus, jedoch ohne erneute Fehlermeldung. Somit erneut beim Kundendienst angerufen, das es an die Techniker weitergegeben wird mit der Anfrage, ab wann eigentlich ein Austausch möglich ist. Diese sagten, dass dies der Techniker entscheide, ob ein Austausch von Nöten sei, aber an sich nach 2-maliger Nachbesserung.
Im Glauben daran, das der Auftrag auch erfasst wurde, wie am Telefon bestätigt, erst mal abgewartet... nichts. Gut, jetzt sind die Feiertage (Weihnachten / Silvester), da kann es womöglich länger dauern,aber selbst hier, keine Info. Am 02. Januar erneut angerufen - es wurde lediglich eine Notiz aufgenommen, das die Maschine immer noch irgendwo ausläuft, aber kein Auftrag erfasst *gleichplatz*
Somit wurde der Auftrag zum 02.01. erfasst, mit der Bitte um schnelle Bearbeitung, da der Kollege des vorherigen Gesprächs Mist gebaut hatte.

Am 08. Januar kam der Techniker. (diesmal einer anderern Firma)
Für den Austritt des Wassers wollte er auch erst einen Austausch der Türdichtung vorschlagen, aber die wurde ja erst getauscht und das Problem ist nicht behoben. Somit ging die Suche nach dem austretenden Wasser und dessen Grund weiter.

Nach eingehender Untersuchung der Maschine stellte er fest, dass im Innenraum mittlerweile mehr Schrauben fehlten (ca. 5 Stück, vielleicht sogar mehr). Dadurch läuft die Maschine natürlich unruhig und kann "um sich schlagen". Das Schleifgeräusch kommt daher, das eine Walze in Mitleidenschaft gezogen wurde.
Der Austritt des Wasser solle nun daher rühren, dass eine große Schraube etwas zum Trockner gehörigen Teils nicht mehr hält und hier das Wasser beim Schleudern durchlaufen könne.

Eine Reparatur fand an diesem Tag nicht statt. Schrauben wurden auch keine eingefügt. Er notierte sich alles und wollte mit seinem Chef klären, ob ein Austausch erfolgt, oder eine Reparatur, die wohl mind. 2 Stunden dauern würde. Er war sich wg. des Austauschs nicht sicher, da die vorherigen 2 Reparaturen durch eine andere Firma erledigt wurden.

Nach 2 weiteren Wochen meldete sich nun gestern das zugehörige Büro des letzten Technikers und teilt uns mit, dass das Gerät repariert werden solle und wann wir Zeit hätten. Sie gaben uns zwar erst einen Termin vor, aber den kann ich diesmal nicht wahrnehmen, somit wollte sich das Büro nochmal melden, wegen eines anderen Termins, der dann im Laufe der nächsten Woche sein wird.

Nun eben die Frage an die Fachleute. Wie ist das in diesem Fall? Das Gerät wurde bereits 2 mal repariert und der Schaden war danach noch immer nicht behoben. Muss ich einer 3. Nachbesserung stattgeben oder können wir einen Austausch des Geräts verlangen?
Wenn wir einer 3. Nachbesserung zustimmen müssen, wie sieht es aus, wenn das Gerät den Fehler dann immer noch hat? Die 2 Jahre ab Kaufdatum sind mittlerweile um.

Die Menge des auslaufenden Wassers hat sich nicht erhöht, ist aber dennoch störend, schlimmer ist aber das Schleifen der Maschine, das sich immer mehr verschlimmert...

Vielen Dank

die Gnomin
*blume*
dieses Forum...
.. hat nicht zum Ziel, eine kostenlose Rechtsberatung zu erlangen und dadurch Kosten für eine Beratung zu ersparen!

Wer sich die Prämie für eine Rechtsschutzversicherung spart, muss eben bei Bedarf in die Tasche greifen und die notwendigen Kosten für die Beratung bei einem Rechtsanwalt selbst aufbringen!

Ich bin auch nicht hier, um eine solche kostenlose Beratung zu gewähren. Wenn solche Fragen weiterhin das Forum bestimmen, werde ich mich über kurz oder lang wieder abmelden. *basta*

Stefan
...dann bitte einfach net drauf reagieren!!!

Also wir sind der Meinung, das der Hersteller nach den 3ten Reparaturversuch den Schaden regulieren muß und einen entsprechenden Ersatz leisten muß. Da der Schaden noch vor Ablauf der Garantie entstanden zu sein scheint, ist es unerheblich, das die Garantie mittlerweile abgelaufen ist. Der Schaden ist ja noch der selbe wie in der Garantiezeit.

lg
*******hen Frau
34.488 Beiträge
JOY-Team 
Ne vllt sollten einige , BEVOR sie ein Thema hier einstellen erstmal das hier lesen

Recht: Informationen und Hinweise



Diese vielen konkreten Themen sind wirklich lästig
Ja, man muß die Fälle mit x und y bezeichnen, aber am ende ändert sich fast nichts, es sind reale Fälle in den meisten Fällen, nur das hier leider net in der dritten person gesprochen wurde...klarer Regelverstoß*haumichwech*

Wir bitten daher den Themenersteller den Text zu kopieren, mit x y zu versehen und net in eigener Sache und schon is alles perfekt. Kann jeden mal ganz ehrlich passieren. Wir sehen das gelassen, den das reale bestimmt das leben und nicht das hätte, wen und aber.

Trotzdem sollten die von Forum gemachten Regeln beachtet werden, ganz klar.

So, und jetzt zurück zum Thema mit x und y. Is doch ne interessante Frage!!!!
********Herz Frau
36.483 Beiträge
Ich denke, eine einfache Frage zu Fristabläufen, Garantie oder Gewährleistung, dürfte auch genügend "Experten" finden die das wissen, ohne daß sie Jura studiert haben? *gruebel*

Als RA würde ich sicher auch nicht kostenlose Tipps geben, die den Gang zum RA ersparen, zumal das ja lt. Berufsethos auch nicht zulässig ist.

Aber wo ist denn das Problem, wenn jetzt der gewerbliche Händler, der ausgebildete Betriebswirt, der Filialleiter, der das weiß, hier antwortet?
*****s42 Mann
11.856 Beiträge
Gruppen-Mod 
Es ist ein Unterschied, ob wir hier über einen mehr oder weniger fiktiven Fall diskutieren, (rechtliche) Möglichkeiten gegeneinander aufwiegen und dabei vielleicht auch auf die eine oder andere Kuriosität oder Besonderheit in der Rechtsprechung stoßen. Das ist einer der Zwecke dieses Forums.

Dass diese fiktiv formulierten Fälle oft einen mehr oder weniger realen Hintergrund haben, ist dabei nicht schädlich. Und wer aus so einer fiktiven Diskussion Rückschlüsse auf (s)einen konkreten Fall ableitet, tut das auf eigene Gefahr - dessen sollte sich jeder bewusst sein.
So eine Diskussion kann helfen, den rechtlichen Hintergrund abzugrenzen - einen Gang zum Rechtsanwalt und einer konkreten Beratung und Vertretung aber nur ersetzen, wenn man erkennt, dass es wohl eher keinen Erfolg haben wird.

Ebenso ist es möglich, über reale Fälle im Nachhinein zu diskutieren - wie z.B. im Fall des Dresdner Demo-Urteils. Dass ich diesen Fall vorher fiktiv formuliert habe, hatte mehr damit zu tun, nicht das real gesprochene Urteil vorweg zu nehmen, sondern eine möglichst unvoreingenommene Diskussionsgrundlage zu ermöglichen.

Hier geht es aber um eine ganz konkrete Fragestellung. Ich werde deshalb diesen Thread schließen und ins Archiv verschieben.
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