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Frage an meine Strafverteidigerkollegen

Frage an meine Strafverteidigerkollegen
Liebe Kollegen,

ich hirne grad an einem Problem, das mir mal bewusst war, dessen Lösung aber nicht mehr "finde": StA legt Berufung ein, Verteidiger (ich) Revision... Wie wird es behandelt, kann mir jemand helfen?

Danke und herzliche Grüße

Stefan
Wird als Berufung fortgeführt, wenn eine Seite Berufung und eine Revision einlegt. Ich glaube, das steht sogar ausdrücklich in der Stpo, weiß nur nicht genau wo.
kleiner Blick ins Gesetz...
... erleichtert die Rechtsfindung!

Habs nun auch gefunden ---> § 335 III S.1 StPO!!


Danke und liebe Grüße

Stefan
*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
ich erstarre ...
in Ehrfucht ...

und bin froh, daß ich damit so gar nichts zu tun ... ähemmm.... haben muss

grinsend...

you made my day....

Wolf
nur.. .
...deshalb hab ich die Frage gestellt - um hinterher gut dazustehen hehehe
*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
ich ahnte das...
und kann gönnen ...

schönen Abend
Wolf.. mein Lieber..
... Du bist ein GUTER Kollege!

Ich werde den herben Mißerfolg der StA heute abend bei einem Glas Rotwein genießen!

LG

Stefan
*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
wie gesagt...
er sei Dir von Herzen gegönnt....

rot und sehr trocken ....

salute
irgendwann..
.. schneie ich auf alle Fälle bei Dir vorbei im Büro, dann trenka mr a Gläsle!!
*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
und reden über Deine Berufung
grins...

gell, diese Kurve habe ich gut gekriegt, grins....

nicht dass uns der Mod wg. OT ein Abstandsgebot verabreicht...

pruuuuuust
Ich würde
die Flasche noch nicht vorschnell entkorken - erst Rechtskraft abwarten.

In der Berufung gibt es ja bekanntermaßen eine neue Tatsacheninstanz - das kann letztlich auch nach "hinten" losgehen, wenn auch die StA Rechtsmittel eingelegt hat, oder?

glG
2. Tatsacheninstanz...
ja genau das ist das Problem der Sperrberufung! Kann ich nur hoffen, dass der Berufungskämmerer die Rechtsfrage richtig erkennt...
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