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Hilfe, wir fahren nach Leipzig5
Wer kann uns helfen. Wir fahren am 30.09. nach Leipzig, wo ist dort…
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Hilfe

*********ffen Paar
398 Beiträge
Themenersteller 
Hilfe
Hallo
wir haben da mal ne frage an euch...
wir haben einen Antrag beim Arbeitsamt gestellt auf ,,Beihilfe der Beonderen Art" dieser aber von der Arge abgelehnt wurden ist...
Darauf hin machten wir einen Widerspruch mit einen schreiben vom Arzt des Herzzentrums Leipzig und die Kopie des Herzpasses...
Da unsere Baby an einem schweren Herzfehler zur Welt kam und dieser Operiert wurde...
Aber sie schon 11wochen mit der Mama in Krankenhaus drin liegt.
Die Arge aber gesagt hat der Widerspruch dauert jetzt 3monate wieder mit dem bearbeiten...Aber wir das Geld dringend brauchen...
Nun ist die frage ob sie den Antrag genehmigen, weil das ist ja ein schwer krankes kind und braucht später auch Mdeikamente und so weiter noch und noch weitere Operationen...
Würden uns freuen auf Antworten...Was man noch machen und tuhen könnte?
lg melli&steffen
********el64 Frau
631 Beiträge
Hallo...
ihr zwei...

setzt euch einfach hin und schreibt einen brief an den teamleiter....erklärt dem euern fall und fragt höflich nach ob der wiederspruch schneller bearbeitet werden könne...
womit hat das amt es denn begründet das sie nicht zahlen...??

lg blackangel

wenn ihr hier nicht alles reinschreiben wollt könnt mich gern auch provat anschreiben...hab selber genug durch mit dem aa in le
*********ffen Paar
398 Beiträge
Themenersteller 
Der Grund war, wir sollten von dem Elterngeld und Kindergeld die Fahrten nach Leipzig übernehmen...aber das ist ja vom baby das geld..und sachen braucht sie ja auch zum anziehen...die kleinen wachsen ja so schnell...

weil papa ja auch mal sie sehen möchte...jetzt hat er sie schon 2monate net gesehen...
********el64 Frau
631 Beiträge
ok....
wie gesagt...schreibt an den teamleiter und ihr könnt ja auch mal bei der KRANKENKASSE nachfragen ob die für sowas kosten übernehmen
*********ffen Paar
398 Beiträge
Themenersteller 
wir haben schon bei allen ämtern nach gefragt und auch bei der krankenkasse aber immer ein NEIN bekommen...
********el64 Frau
631 Beiträge
hmm...
dann könnt ihr euer glück wohl nur noch bei einer rechtsberatung oder verbraucherzentrale versuchen..die wissen eh mehr als unsereins,,
oder wenn ihr einen anwalt habt oder kennt fragt den...für eine beratung bei einem anwalt könt ihr beratungshilfe bei gericht beantragen...hatte ich auch...
sorry wenn ich euch nicht weiter helfen konnte

wünsch euerm baby aber alles erdenklich gute

lg
In solchen ...
... Fällen würde ich mir - soweit ich es benötige, mit einem Beratungshilfeschein, den man beim Amtsgericht beantragen kann - überlegen, vielleicht ganz schnell einen/e Fachanwalt/in für Sozialrecht aufzusuchen. Möglicherweise können diese etwas zu Vorschüssen, einstweiligen Rechtsschutz udgl. sagen.
Ich
*******itch
13.300 Beiträge
Oft gibt es auch sehr gute Beratungsstellen der Sozialverbände, Diakonie oder Caritas oder von den Arbeitsloseninitiativen...
****low Frau
8.452 Beiträge
1. Auf was habt ihr einen Härtefallantrag gestellt? Wenn die Kleine herzkrank ist, sollte doch die Krankenkasse einspringen?

Ein Brief an den Teamleiter bring recht wenig. Der Widerspruch wird bei der Widerspruchsstelle bearbeitet und da die bestimmt genug zu tun hat, hat sie bis zu drei Monaten Zeit, den zu bearbeiten.

Es tut mir sehr leid um Euer krankes Kind, aber es wird bei diesem einen Antrag um Geld denke ich nicht bleiben. Und was macht Ihr dann? Wie sieht es mit Arbeit aus, Euren Eltern, die vielleicht helfen können.

Ich weiß, es gibt jetzt die neue Härtefallregelung. Ich weiß aber auch, dass wegen ihr Anträge gestellt werden, Hauptsache wir stellen sie.

Wieso zahlt die Krankenkasse nicht und wegen was genau habt Ihr einen Härtefallantrag gestellt?
****low Frau
8.452 Beiträge
OK,

nochmal alles schnell durchgelesen.

Ich weiß es gibt ein Besuchsrecht, was hier leider nicht der Fall ist, da die Eltern nicht getrennt sind und der Vater ein offizielles Besuchsrecht vorweisen müsste. In so einem Fall würden die Fahrtkosten übernommen werden.

Bei uns gibt es so etwas wie "Spendegelder". Die werden uns (und ich rede nur von der Stelle wo ich arbeite), vom Sozialamt, mit dem wir eng zusammen arbeiten, zur Verfügung gestellt. In so einem Fall hätten wir die Möglichkeit, durch die Spendegelder die Fahrten zu finanzieren.

Jetzt ist aber die Mutter mit dem Kind im Krankenhaus. Die Mutter bekommt aber weiter ihr ALG II. Im Krankenhaus wird sie ja versorgt bedeutet, dass von ihrer Regelleistung, von der seit 11 Wochen keine Lebensmittel gedeckt werden müssen, theoretisch gesehen, die Fahrt bezahlt werden kann. Ich weiß, es hört sich hart an, aber Geringverdiener, die zum Teil 100 Euro mehr als Hartz IV-Empfänger verdienen, müssen solche Sachen auch selbst bezahlen.

Habt Ihr mal mit dem Jugendamt gesprochen? Ich weiß, meine Antwort ist nicht befriedigend, doch sie kommt halt von der anderen Seite. Nämlich die, die mit den Anträgen zu tun hat.
**********tlich Mann
251 Beiträge
Es dauert
und dauert oft bei den Sozialbehörden.

Sicherlich machen Schreiben an Teamleiter etc. sehr viel Sinn, denn so unmenschlich ist unser Sozialsystem nicht. Aber in eurem Fall kann ich mich nur den Vorpostern anschließen. Geht zum Amtsgericht, besorgt euch einen Beratungshilfeschein un dann ab zu einem Anwalt, idealerweise einen Fachanwalt für Sozialrecht.

Es gibt auch im Sozialrecht einen Eilrechtsschutz. Damit kann man schnell einen Anspruch auf bestimmte Leistungen geltend machen. Ob in eurem Fall ein solcher Anspruch besteht, kann man erst sagen, wenn man alle Unterlagen prüfen konnte. Das ist sicherlich der beste Weg für euch. Leider kann man als Bürger bei einigen Angelegenheiten nichts mehr ohne die Helden in Schwarz ausrichten....
****low Frau
8.452 Beiträge
Aber in eurem Fall kann ich mich nur den Vorpostern anschließen. Geht zum Amtsgericht, besorgt euch einen Beratungshilfeschein un dann ab zu einem Anwalt, idealerweise einen Fachanwalt für Sozialrecht

Und dann? Es geht hier nicht um gestrichene Leistungen, die zur Obdachlosigkeit oder sonstiges führen können.

Ich habe vorhin mit einer Kollegin über diesen Fall gesprochen. Eindeutig ist das ALG II der Mutter zur Fahrt zu benutzen. Und sollte der Vater sich entscheiden arbeiten zu gehen, könnte er es von seinem Lohn sogar selbst bezahlen und wäre mit gerade mal 27, nicht auf Steuergelder angewiesen!

Was ich erschreckend finde, sind immer die Ratschläge von Laien, dem Staat noch mehr auf der Tasche zu liegen (Anträge stellen, Amtsgericht, Anwalts gehen), anstatt Eigenverantwortung zu befürworten. Sich hier im Forum anzumelden und ggfs. eine Mitgliedschaft zu bezahlen, dafür gibt es Geld. Aber das eigene kranke Kind zu besuchen, das soll dann doch bitte der Steuerzahler wieder finanzieren.
Mit den Urteilen ...
... liebe @****low, sollte man ohne Hintergrundwissen ...

sind immer die Ratschläge von Laien, dem Staat noch mehr auf der Tasche zu liegen (Anträge stellen, Amtsgericht, Anwalts gehen),

... - und dies hast du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht -, etwas zurückhaltender sein. Dies betrifft sowohl die bloße Spekulation, hier haben möglicherweise Laien gepostet, als auch dein anmaßenden Vorwurf mit "dem auf der Tasche liegen". Mit ein wenig Sensibilität dürfte auch dir nicht entgangen sein, dass sich konkreter Beratungsbedarf von Hilfesuchenden anbahnt. Da sind die Grenzen in dieser Gruppe erreicht. Deshalb erinnere ich an diesen Hinweis:

Recht: Informationen und Hinweise

@**********tlich hat dies sehr wohl erkannt, zumal ich aus anderen Gründen weiß, dass er umfassende Kenntnis zum Rechtsdienstleistungsgesetz hat. Demzufolge ist sein Hinweis ...

Ob in eurem Fall ein solcher Anspruch besteht, kann man erst sagen, wenn man alle Unterlagen prüfen konnte.

... besonnen, vernünftig und ausgewogen. Beratungsbedarf besteht nicht nur dann, wenn mit 100 %-iger Sicherheit die Durchsetzung eines Anspruchs prognostiziert werden kann. Rechtliche Prüfungen und sich anschließende Erörterungen können auch mit dem bedauerlichen Hinweis enden, dass im konkreten Einzelfall ein Rechtsanspruch nicht begründet zu sein scheint.
****low Frau
8.452 Beiträge
@Cabalitto
Und da jeder zum Amtsgericht rennt und jeder in Widerspruch geht WEIL er das gute Recht dazu hat, muss sich auch JEDER im klaren sein, dass in einer Widerspruchstelle der Arge nur so viele Menschen sitzen wie sie sitzen und daher ein Zeitaufwand von drei Monaten hinzunehmen ist.

Und dies schreibe auch ich leider aus Erfahrung, denn manchmal stehen sogar wir hinter unseren Kunden, dass eine schnelle Entscheidung getroffen werden soll, doch die Widerspruchstellen sind fast überall überfordert.

Deshalb auch der Hinweis des Jugendamtes und der Zahlung des Tickets zum Kind, von der RL der Mutter die im KH ist. Hat er Anspruch auf Zahlung dieser Fahrten, wird das Geld rückwirkend sowieso erstattet. Dass ein Vater sein Kind seit 11 Wochen nicht gesehen hat weil das Geld knapp ist, kann ich persönlich nicht verstehen sorry und da ich schon seit längerer Zeit mit Arbeitslosen arbeite musste ich auch traurig feststellen, für was die Kunden die ICH betreut habe, ihr Geld ausgeben. Da wird lieber mit einer Lungenentzündung rumgelaufen anstatt zu einem Arzt zu gehen, Hauptsache das Geld reicht für neue Nike-Turnschuhen, Zigaretten, eine neue Handykarte und Alkohol, denn gefahren wird zum größten Teil eh immer schwarz. Ist LEIDER meine Erfahrung und auf die basiere ich auch meine Meinung.

Jedem seine oder etwa nicht?
*****s42 Mann
11.848 Beiträge
Gruppen-Mod 
Hab diese Diskussion ...
... eine Weile interessiert mitverfolgt - jetzt muss ich mich doch mal einmischen:

1. Der Verweis auf die Grundsätze dieser Gruppe ist wichtig - konkrete Rechtsberatung darf es hier nicht geben (auch wenn das ein Gesetz aus der Nazizeit verbietet, das heute immer noch Gültigkeit hat - wie viele andere ohne Überarbeitung auch).

2. Prinzipiell hat Manilow Recht. Nicht alle von der Alltäglichkeit abweichenden Ausgaben rechtfertigen gleich eine Sonderzahlung. Die Angemessenheit der Regelsätze steht hier nicht zur Debatte [1], aber sich dann hinter dem imaginären Warenkorb zu verstecken und zu sagen: "Sonderfahrten zum Besuch des kranken Kindes stehen da nicht drin, also sind sie gesondert zu zahlen!". Schließlich werden andere Positionen momentan nicht benötigt - aber keiner käme auf die Idee, z.B. die Kosten für die Verpflegung des Kindes an den Staat zurück zu zahlen. Ist ja auch verständlich. Warum dann aber nicht, dass bestimmte andere Ausgaben dann von diesem Geld bezahlt werden.

3. Der Verweis an den Kindesvater: "Geh doch arbeiten, dann brauchst du ddem Staat nicht auf der Tasche liegen." ist total daneben. Wir sollten uns endlich darauf besinnen, dass diese Gesellschaft keine Vollbeschäftigung mit 40 Stundenwoche für alle braucht - letztlich war und ist das ja auch ein Sinn der Rationalisierungen und Modernisierungen in Produktion, Handwerk und Verwaltung (Automaten, Computer, ...).
Mir liegt da allerdings etwas anderes auf der Zunge (wenn ich mir das Profil der beiden ansehe): Hört auf zu rauchen, ist eh unverantwortlich, wenn man ein herzkrankes Kind im Haus hat. Das spart eine Menge Geld ein. *ja*

4. Warum schreiben die beiden OP eigentlich nicht mehr? Online sind sie ja gerade.


[1] Ich verfechte eh mit ganzer Kraft ein bedingungsloses Grundeinkommen über 600-800 Euro pro Bundesbürger. Das es finanzierbar ist und unterm Strich sogar wesentlich preiswerter als das jetzige System, haben auch schon einige Spitzenpolitiker erkannt (z.B. Thüringens Ex-MP Althaus). Nur etliche Anwälte für Sozialrecht müssten sich dann umorientieren *gg*.
****low Frau
8.452 Beiträge
@ srbas42
[1] Ich verfechte eh mit ganzer Kraft ein bedingungsloses Grundeinkommen über 600-800 Euro pro Bundesbürger.

Nicht nur Du. Auch ich stehe hinter dem. Wer arbeitet, hat nebenbei noch dies als Einkommen und wer nicht arbeitet, wird nebenbei noch selbst was dazu verdienen müssen.

Dann kann man aber wieder die Grundsatzdiskussion entfachten, was machen wir aber mit denen, die nicht in der Lage sind zu arbeiten? Ich habe jetzt 2,5 Jahre mit Menschen gearbeitet, die laut Gesetz - auch wenn vermindert - arbeitsfähig sind. In Wahrheit sind sie das nicht. Und hätten wir diese Leute zum arbeiten "getrieben", wie es laut Hartz IV der Fall sein sollte, gnade diesen Menschen. Also haben wir mit denen was gemacht, die es auch wollten und die anderen quasi dazu verdonnert, sich um ihre Gesundheit, ihre Obdachlosigkeit oder ihre psychischen Probleme zu kümmern. Doch zwingen kann man keinen dazu und ich habe meine Stelle letzten Donnerstag nach 2,5 Jahren mit der traurigen Erkenntnis verlassen, dass es einigen heute noch schlechter geht und die Abgründe sich noch mehr aufgerissen haben, als vor 2,5 Jahren.

Ab Juni werde ich in einer Stelle sitzen, wo quasi die "normalen" Hartz IV-Empfänger betreut werden. Und dort wird es dann natürlich andere Probleme zu bewältigen geben. *g*
@sorbas42
Das Rechtsberatungsgesetz und nunmehr das Rechtsdienstleistungsgesetz haben u. a. zum Ziel, Rechtssuchende vor unqualifizierter Beratung zu schützen und dies ist wichtig, wie man oftmals an Beiträgen - auch hier - erkennen kann.

Beim bedingungslosen Grundeinkommen stellen sich mir jedoch die Nackenhaare auf. Der Faktor Mensch wird dabei nicht bedacht. So würde der Faulheit "Tür und Tor" geöffnet. Es ist heute schon so, dass "wenige Menschen" die Lasten von Vielen tragen müssen und hiermit verbinde ich keinen Vorwurf in irgendeine Richtung. Erschreckend sind nur die Untersuchungen zu Sozialleistungsempfängern, dass hiermit ein Eingewöhnungseffekt einhergeht. Dies läßt nichts "Gutes" erwarten.
*****s42 Mann
11.848 Beiträge
Gruppen-Mod 
600-800 Euro im Monat
reichen für einen Single, um davon leben zu können. Es gibt Wohnraum für 200-300 Euro im Monat (OK, sicher keine Luxuswohnung in Citylage, aber die wird vom Wohngeld heute auch nicht finanziert). Dann bleiben noch 400-500 Euro zum Leben, das ist mehr als H-IV. Wem das nicht reicht, der soll arbeiten, der wird auch arbeiten und eine sinnvolle Tätigkeit gibt es für fast jeden (auch für körperlich oder psychisch kranke). Sie müssen davon ja nicht ihren Lebensunterhalt verdienen - das könnten sie sicher nicht. Aber ein paar Euro dazu verdienen und vor allem wieder das Gefühl zu haben, etwas sinnvolles zu tun, gebraucht zu sein - das ist der Hauptgewinn dabei. Blieben noch eine Handvoll, die aufgrund schwerer Krankheit, evtl. teurer Medikamente usw. zusätzliche Hilfe benötigen - OK, warum denn nicht. Dafür gibt es dann ein Sozialamt - das sich wirklich nur noch um soziale Härtefälle kümmern muss.
****low Frau
8.452 Beiträge
Hallo Ihr Zwei,

ich arbeite seit 2,5 Jahren bei der örtlichen Arge. Nach Abzug meiner Miete, Monatskarte, Strom, GEZ, Telefon-/Handy-/Internetkosten, bleiben mir 600 Euro netto übrig. Davon darf ich leben, weggehen, Kleider, Lebensmittel, meine Versicherungen und Arztbesuche bezahlen. Jetzt möchte mein Arzt mir ein Medikament verschreiben, welches mich 100 Euro pro Monat kosten würde. Die KK deckt das nicht. Was macht nun Jemand wie ich, der nicht wegen jedem Furz (sorry wegen der Aussage), zur Arge rennen kann, um einen Härtefall zu beantragen und der wegen seinem Einkommen KEINEN Anspruch auf einen Beratungsschein für einen Anwalt hat?

Er muss sich durchboxen, schauen wo er sparen kann, denn er muss selbst entscheiden was Vorrang hat und was nicht. Ich kann froh sein nicht zu rauchen und auch nicht zu trinken. Alleine eine Schachtel täglich würden mein Budget um weitere 120 Euro einschränken.

Es heißt also Verantwortung für sich zu nehmen. Und diese Verantwortung sehe ich leider bei vielen Langzeitarbeitslosen nicht mehr. Meine Kunden stehen bei uns am 18. jedes Monats auf der Matte und wollen einen Vorschuss. Wir sind weder ihre Eltern, noch eine Bank, doch ein Pfandleihunternehmen. Doch sie rennen uns jeden Monat mit derselben Bitte die Bude ein und werden auch im nächsten Monaten ein nein kassieren. Wir kassieren für dieses ausgesprochene Nein Beleidigungen unterste Schublade, weil Menschen einfach nicht mit Geld umgehen können und zum Teil nicht mehr lebensfähig sind.

Trotzdem tragen meine Kunden Ed Hardy-T-Shirts, G-Star-Jenas für 129 Euro und die neusten Turnschuhe, während meine Kollegin sich Second-Hand-Kleider kauft, sich jetzt gebrauchte Möbel für ihre neue Wohnung zusammensammelt und ich im Internet zum Teil Jeans für 25 Euro kaufe.
*****s42 Mann
11.848 Beiträge
Gruppen-Mod 
@Caballito
1. Das Gesetz zielte ursprünglich darauf ab, jüdischen Anwälten auch noch die Rechtsberatung zu verwehren (die fehlende Zulassung vor Gericht vorbot ihnen ja nur, in Prozessen zu agieren). Es war quasi ein Berufsverbotsgesetz gegen Juden.
Der Schutz vor manglhafter Rechtsberatung durch Laien - hm, dieses Forum ist ein guter Gegenbeweis. Außerdem gibt es zugelassene Anwälte (und auch Richter) - da sträuben sich einem die Nackenhaare. Ich hab's selbst vor einem Sozialgericht erlebt, wie eine Richterin selbst nicht auseinanderhalten konnte, das GDB unf MDE zwei völlig verschiedene Dinge sind und auch in zwei unterschiedlichen SGB sehr unterschiedlich definiert sind. Davor hilft so ein Gesetz auch nicht.

2. Ich beziehe seit 5 Jahren quasi ein bedingungsloses Grundeinkommen in dem von mir angeführten Bereich. Ich könnte auch davon prima leben, zumal ich quasi mietfrei wohne. Trotzdem gehe ich arbeiten - einfach, weil es mir Spaß macht. Und weil ich mir so etwas extra leisten kann. Allerdings habe ich 2 Vorteile festgestellt:
a) Ich bin, was Einstellungsgespräche betrifft, wesentlich gelassener. Ich verhandle mit meinem potentiellen AG auf Augenhöhe, weil ich nicht gezwungen bin, die Stelle quasi anzunehmen.
b) Ich bin flexibler in dem, was ich arbeiten kann und möchte. Meine Existenz ist gesichert - ich kann mehr danach entscheiden, ob mir der Job auch Spaß macht. Und ich kann freier entscheiden, ob ich nur 20 Stunden die Woche arbeiten will oder 50.

Und es ist ausgemachter Blödsinn, wenn man meint, dann würde keiner mehr arbeiten gehen. Auch die meisten H-IVer würden lieber arbeiten, als zu Hause rumzuhängen (auch wenn einige Medien im Rahmen der "Massenhetze und Volksverblödung" gern ein anderes Bild zeigen). Allerdings nicht, wenn ich trotz hartem Arbeitstag danach kaum mehr Geld in der Tasche habe. *ja*
*****s42 Mann
11.848 Beiträge
Gruppen-Mod 
@Manilow
Ja, prinzipiell stimme ich dir voll zu.

Allerdings ist es so, das die Mehrheit der H-IVer nicht so ist, wie du es beschreibst. Allerdings sind die von dir beschriebenen die, die aus der Masse hervorstechen und so das Bild, das wir sehen (manche vielleicht auch gern sehen möchten), bestimmen.
****low Frau
8.452 Beiträge
Deswegen habe ich ja auch geschrieben, dass ich jetzt in eine normalen Stelle arbeiten werde, doch dort gibt es bestimmt andere Probleme. Unsere Kunden sind selten wegen einer Sanktion in Widerspruch gegangen. Das wird jetzt anders sein. Die neuen Kollegen haben mich schon darauf vorbereitet, dass oft gerade die Akademiker gleich mit einem Anwalt ankommen, weil sie sich a. nichts sagen lassen, b. sich nirgends wo vermitteln lassen, was unter ihrer Würde ist und c. zum Anwalt gehen, weil es sie nichts kostet.

Wie gesagt, neue Stelle, neue Probleme *g*
*********ffen Paar
398 Beiträge
Themenersteller 
hallo
1.sind wir keine schmarotzer oder anderes...
2.unsere tochter ist schwer herzkrank und haben es bei jeden amt versucht zu beantragen selbst die krankenkassen sagen nein bei so einem schwerkrankenkind...
und wir haben zumal eine sozialarbeiterin beauftragt die uns hilft und berät.
wir leisten uns net mal sachen für 10euro....
wir schreiben auch immer bewerben, außer absagen erhalten wir net...
****low Frau
8.452 Beiträge
Hallo Ihr zwei,

dies schreibe ich jetzt ohne Bewertung der Person, die hier postet. Bitte frage bei Deiner Arge nach einem Bewerbungstraining. Wenn ich so die Grammatik Deiner Posts lese, ist es kein Vorteil, wenn die Bewerbungen voller Schreibfehler sind. Dies ist bitte keine Bewertung Deiner Person, doch wer eine Bewerbung voll mit Schreibfehlern auf den Tisch bekommt, hat den Bewerber eigentlich schon abgehakt. Was ich meinen Kunden immer rate ist, bei der Firma anzurufen, mit dem Chef zu reden, sich so vorzustellen (als Ausrede sollen sie die Aussage "ich wollte nur mal wissen, ob die Stelle noch frei ist" benutzen) und somit müssen sie dann nur noch die Unterlagen per Email mit einem Zweizeiler verschicken. Somit entkommen sie dem "offiziellen langen" Bewerbungsschreiben.

Ich weiß auch nicht, wie qualifiziert Ihr seit. Doch wenn eine Ausbildung vorhanden ist und es fehlt etwas, ist es möglich diese mit einer Fortbildung zu ergänzen.

Außerdem gibt es auch Freibeträge die Euch zustehen, wenn gearbeitet wird. Ich hatte eine Kundin, die auch ihre Kinder besuchen wollte. Die Kosten wurden trotz Besuchsrecht nirgendswo übernommen. Also bat sie mich um einen 1,50 Euro-Job. Mit dem dort verdienten Geld, kann sie sich jetzt alle zwei Wochen leisten, ihre Kinder zu besuchen. Als Notlösung ist ein 1,50 Euro-Job schnell zugewiesen.

Bei der Krankenkasse ist es AUCH möglich einen Härtefall zu beantragen. Ich selbst war mal Hartz IV-Empfängern, vielleicht deswegen erlaube ich mir manchmal so hart rüberzukommen und habe selbst wegen einer Zahnbehandlung bei der Krankenkasse einen Härtefall beantragt. Das hat dazu beigetragen, dass die KK den Betrag der zu übernehmenden Kosten verdoppelt hat.
*********ffen Paar
398 Beiträge
Themenersteller 
in der schwangerschaft habe ich gearbeitet dies geht jetzt aber net...ich schreibe jetzt nur hier so...die bewerbungen sind ok...
einer von beiden muss ja im krankenhaus bleiben falls ja mal wieder was ist mit der kleinen...
wenn ich jetzt arbeit bekommen würde dann müsste mein mann hier her...es geht ja auch dann immer wegen der unterschrift falls mal eine herzkatheteruntersuchung an fällt...und die hier im krankenhaus sehen es gerne wenn die mutter da ist...
aber freuen würden sie sich wenn der papa auch mal öffters kommen könnte...
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