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ARGE: Einladung folgen trotz Arbeit u.a.

******ion Frau
2.473 Beiträge
Was ein Unsinn....
Schon wieder ...
... eine bloße Wertung, mehr auch nicht. *roll*
***ds Paar
853 Beiträge
Was ein Unsinn....
Kannst Du das auch irgendwie sachlich begründen? Ich finde diese Idee mit der Einteilung in Alg I + II nämlich eigentlich ganz sinnvoll, auch wenn sicher an der einen oder anderen Stelle Veränderungen wünschenswert wären.
****low Frau
8.452 Beiträge
@Intuition
Also langsam artet das in eine Richtung, für die ich kein Verständnis habe.

Ich muss zugeben, dass das ALG II (wenn man das mal blauäugig betrachtet), ein Zustand auf Zeit sein soll. Doch leider ist dem nicht so und das aus verschiedenen Gründen. Klar gibt es die, die arbeiten wollen, aber keine bekommen. Wie sehr musste ich das als Akademikerin mit drei Sprachen spüren und gerade Leute wie ich wurden von der Arge verhöhnt, wie kann ich bloß nur arbeitslos sein und schlimmer, wie konnte ich DAS denn ÜBERHAUPT zulassen?

Dann gibt es die, die alleine wegen ihrem Lebensweg, kaum Perspektive haben. Wie soll ich bitte, auch wenn der Kunde willig ist, ihn in Lohn und Brot vermitteln, wenn er nichts kann? Keine Ausbildung, manchmal sogar keinen Schulabschluss, keine Arbeitserfahrung, Deutsch teilweise miserabel und auch wenn er bereit ist für einen Hungerlohn zu arbeiten (hier mal einen Realitätscheck, kaum einer meiner Kunden ist das), dann sucht der Arbeitgeber den qualifiziertesten, den er bekommen kann und das ist sein gutes Recht.

Leider betreue ich auch viele Kunden, die einer langjährigen Sucht nachgehen, dazu noch die ganzen fehlenden Qualifizierungen in Abschnitt zwei, ein Führungszeugnis fast so lang wie eine Rolle Toilettenpapier, es ist also leicht gesagt vermittel oder geh arbeiten, doch die Realität sieht oft anders aus.

Jetzt die Seite der Wohnung. Meine Kunden bekommen die Miete direkt an den Vermieter überwiesen. Andere Argen machen das aber nicht, die überweisen das Geld an den Kunden. Oft ist schon vorgekommen (ja oft!), dass die Miete nicht beim VM ankommt und somit der Kunde seine Wohnung verliert. Daher ist leider oft eine Notunterkunft die erste Wahl und wer Mietschulden hat, dem wünsche ich viel Spaß, eine neue würdige Bleibe zu finden. Oft unmöglich, weil die VM inzwischen wissen, wenn Kunde nicht spurt, wird auch die Mietzahlung eingestellt, egal wer sie überweist.

Ich habe im Ausland, als ich dort studiert habe, fünf Jahre in insgesamt 12 qm (inkl. Bad ohne Küche) gelebt und habe es ÜBERLEBT. Als ich zurück nach Deutschland kam, lebte ich zwei Jahre in 18 qm mit Kakerlaken, weil ich mir nichts anderes leisten konnte und das ist der Punkt, was kann ich mir leisten, nicht was hätte ich gerne.

Heute wohne ich in meiner Lieblingsgegend, mit einer großen Terrasse, schöne Möbel, bin zufrieden und wieso das? Weil ich arbeiten gehe, denn ohne einen Arbeitsvertrag hätte ich diese Wohnung nicht bekommen, denn als ich Hartz IV bekam, wurde auch ich gezwungen damals umzuziehen und zwar in ein Viertel, wo ich fast depressiv wurde, mit lauten Nachbarn 24/7 und aus meiner Wohnung immer geflüchtet bin, wo ich nur konnte. Ich war Dauergast auf dem Sofa meiner Freunden. Das Amt hatte mir eine neue Wohnung zugesagt und auch die Kostenzusage gegeben, doch der VM, der von mir auch noch Garantien und Bürgschaften vorgelegt bekam, die ihm kein Berufstätiger gegeben hätte, der sich auch ganz sicher war, dass ich bald wieder eine Arbeit bekomme und ich wäre ja intelligent und SAUBER, sagte aber auch gleich zu mir, ich vermiete an Niemanden, der Hartz Dingsda bekommt. Und ich konnte nichts dagegen tun.

Die Argen bestimmen nicht, wo Jemand wohnt. Leder ist es da, wo man nicht wirklich wohnen will halt günstiger und daher wird es genehmigt, denn da wo man wohnen will, hat der VM oft eine große Auswahl an Interessenten oder die Miete ist zu hoch. In New York leben die Bewohner, auch die in Luxuswohnungen zum Teil mit Mäusen, Ratten, Kakerlaken und Bettwanzen, weil die Stadt damit leider befallen ist. Soll keine Ausrede sein, doch wer hier über menschenunwürdig spricht, soll sich mal die Notunterkunft Ostpark in Frankfurt ansehen. Hinten, im schönen Park ist das Containerdorf. Spricht, 4 Erwachsene leben zusammen in 10 qm und teilen sich mit allen Bewohnern Bad und Klo. Als ich das sah, fand ich es grauenvoll, doch für viele ist es erstmal besser, als wenn sie bei der Kälte auf der Straße schlafen. Einige meiner Kunden haben auch ihre Wohnungen verloren, weil sie ihre Freier mit nach Hause gebracht oder gedealt haben. Die Nachbarn wollten das nicht.

Es gibt viele Gründe, warum man manchmal in etwas Niedrigeres umziehen muss. Manchmal geht es nicht anders, manchmal hat man es selbst verursacht, manchmal ist es das Einzige, was man bekommt. In anderen Ländern leben Menschen ohne Strom und fließendem Wasser in einer Strohhütte. Wir können uns hier streiten, bis der Arzt kommt. Jede Situation hat eine Vorgeschichte und erst wenn man die kennt, kann man entscheiden, wer der Verursacher ist, wie ist es zustande gekommen, wie man es ändern kann und wer hat es zu ändern.

Doch ich muss sunds Recht geben, wer für seinen Unterhalt selbst zuständig ist, entscheidet auch selbst, was er sich wohnmäßig und auch sonst leisten kann und auch hier leben leider viele weit über ihre Verhältnisse. Menschenunwürdig oder nicht, was mich z.B. ankotzt, sind Menschen, die arbeitslos sind, also kein Geld für neue Sachen haben, trotzdem auf Pump kaufen wissend, sie können es nie zurückbezahlen, es aber tun, weil sie glauben das Recht zu haben, sich Dinge leisten zu können, die sie sich eben nicht leisten können. Vielleicht ist das nicht menschenunwürdig, aber respektlos denen gegenüber, die den Schaden dann beheben dürfen.
******ion Frau
2.473 Beiträge
Cabalito - welchen Sinn macht es an dieser Stelle Nebenkriegsschauplätze auf zu machen? Mitlesen hätte erreichen können, das der Bezug zu den 8 qm per Person von SunS inhaltlich hergestellt war. Die Lebensumstände in einer afrikanischen Hütte sind nun mal nicht Gegenstand der Unterhaltung hier gewesen.

Ebensowenig habe ich die Unterteilung in ALG I und II unsinnig genannt. Einzig mir fehlt die Zeit und auch momentan die Lust mich weiter einzulassen.

Im übrigen erhält nicht jeder erstmal 12 Monate ALG I - damit also Unsinn in der Aussage, dass es doch generell so sei.

Ich zieh mich einfach aus der Diskussion an dieser Stelle zurück - über miene Gründe dürft ihr dann gerne weiter spekulieren, werten und urteilen.
***ds Paar
853 Beiträge
@******ion: Deine Gründe für Deinen Rückzug sind bekannt: fehlende Argumente. Im Übrigen hilft es auch nichts, hier die Aussagen zu verdrehen. Der Regelfall für Menschen, die langjährig gearbeitet haben ist nunmal, dass sie mind. 12 Monate Alg I erhalten. Ausnahmen gibt es allerdings, so wie im hier geschilderten Fall.
**********suche Frau
2.174 Beiträge
ich schrieb ja schon...
wenn es schon ein menschenwürdiges dasein für euch ist überhaupt ein dach über dem kopf und ein klo zu haben....

.....dann folge ich euren argumenten.

wir leben aber nicht in afrika, sondern in westeuropa. und das könnt ihr jetzt drehen wie ihr wollt.....da sieht ein menschenwürdiges leben nun mal anders aus. und nein....auch die von manilow benannten notunterkünfte wollt ihr nicht wirklich "menschenwürdig" nennen, oder ?

und suds...ich träume weder von villa oder pool. schade, dass hier so gerne schwarz und weiß gemalt wird. gibt es auch noch andere farben ?

die ganze diskussion ist ohnehin müßig. der gesetzgeber hat höchstgrenzen festgelegt, die sich zum glück (!) von euren vorstellungen unterscheiden.

weshalb ich gar nicht verstehe über was hier eigentlich gestritten wird *nein*
Wie ...
... denn?

da sieht ein menschenwürdiges leben nun mal anders aus

studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
So:

Das Konzept von Menschenwürde ist ein Produkt der jeweiligen Sozialisation. Und die ist hier, in einer Gesellschaft des "Haste was- Biste wer" nun mal eine andere. Ob das gut oder schlecht ist, steht erst mal nicht zur Debatte. Das Gefühl der Akzeptanz in dieser Gesellschaft ist bei der Mehrzahl der an diese Wertmaßstäbe gewöhnten Menschen nun mal davon abhängig, sich mit anderen positiv vergleichen zu können. Deswegen verbietet sich jede Parallele zum Lebensstil in Entwicklungsländern, in denen andere Maßstäbe von Menschenwürde existieren.
********usOH Paar
433 Beiträge
Themenersteller 
Für diese Menschen gibt es zunächst einmal lange Zeit Alg I (i.d.R. mindestens 12 Monate). In dieser Zeit sind erstens die Anforderungen an die Flexiblität nicht so hoch, außerdem spielt das Vermögen keine Rolle. Im geschilderten Fall liegt aber ALG2-Bezug vor, offenbar auch deswegen, weil während der Selbstständigkeit des Betroffenen jeder Cent in den Konsum und kein Cent in eine freiwillige Arbeitslosenvorsorge oder sonstige Absicherung gesteckt wurde.

Wieso bitte offenbar? Habe ich das irgendwo geschrieben? Steht das zwischen den Zeilen? Irgendwie habe ich den Eindruck, dass mein Geschreibsel hier Fantasien anregt. Diese Mutmaßungen sind ja schrecklich.
Ich habe berichtet, dass eine Selbständigkeit aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben werden musste und dann eine Angestelltentätigkeit folgte. Damit wurde ein ALG1 Anspruch von 12 Monaten erreicht... nur um das klar zu stellen.
Der ALG1-Bezug wurde durch eine befristete Anstellung unterbrochen, die aber den Gesamtanspruch nicht weiter erhöhen konnte. Die restliche Zeit des Bezuges von ALG1 war nun um. Das hat also nichts mit fehlender freiwilliger Arbeitslosenvorsorge zu tun. Jedenfalls nicht mehr, als es auch jeden anderen normalen Arbeitnehmer betreffen würde. Ich zumindest habe ausser der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung auch keine private Zusatzversicherung für den Fall einer Arbeitslosigkeit abgeschlossen.

Welche üble Nachrede einen Menschen zu bezichtigen jeden Cent in Konsum gesteckt zu haben, den man gar nicht kennt, von dem man ausser seinem derzeitigen ALG2-Bezug eigentlich nichts weiß. Wie oberflächlich, arrogant, ignorant, wie vorschnell wird hier verurteilt. Das regt mich auf, sorry. Der Mann hat seine Frau und zwei Kinder ernährt, dafür oft bis spät in die Nacht gearbeitet, kannte für sich kaum ein Wochenende und hatte seine Kundschaft im Schnitt über 100km entfernt, fuhr mehr als 100tkm im Jahr. Ich kenn die Geschichte, ich weiß von ihm, wie die Banken mit solchen Leuten umgehen, wenns mal eine Flaute gibt usw. Jeden Cent in den Konsum gesteckt... zum totlachen, wenns nicht so traurig wäre. Die Leute haben in den 10 Jahren, die ich die kenne, gerade mal eine Woche Urlaub in Spanien gemacht. Konsum? Jeder Cent, der ihm als Selbständigen nicht von irgendeiner Institution aus der Tasche gezogen wurde, wurde für den Lebensunterhalt und für die Aufrechterhaltung seines kleinen Geschäftes eingesetzt. Schon dumm, wenn dann wegen eines kleinen Unfalls mit gesundheitlichen Folgen alles den Bach runter geht. Ich zolle ihm Respekt, dass er nach so langer Selbständigkeit und Wiederherstellung seiner Gesundheit den Schritt in ein Angestelltenverhältnis geschafft hat. Pech für ihn, dass er dann schon nach verhältnismäßig kurzer Zeit wegrationalisiert wurde.

@******ion: Deine Gründe für Deinen Rückzug sind bekannt: fehlende Argumente. Im Übrigen hilft es auch nichts, hier die Aussagen zu verdrehen. Der Regelfall für Menschen, die langjährig gearbeitet haben ist nunmal, dass sie mind. 12 Monate Alg I erhalten. Ausnahmen gibt es allerdings, so wie im hier geschilderten Fall.

Ich sehe an dieser Aussage sehr deutlich:
Den völlig fehlenden Respekt vor der Persönlichkeit anderer Menschen. Allein zu unterstellen, dass die Gründe von Intuition andere sind, als die genannten, ist wirklich dreist. Jemandem fehlende Argumente unterzuschieben ist einfach, wenn dieser jemand mangels Zeit keine Gelegenheit zur Äußerung hat. Schön erkannt und ausgenutzt.
Im Übrigen hilft es auch nichts, hier die Aussage zu verdrehen?
Aha.. aber die eigene Aussage dahinter geht dann in Ordnung, obwohl das letztlich aufs gleiche hinausläuft, ja?
Ausnahmen gibt es allerdings, so wie im hier geschilderten Fall.
Wenn es denn Ausnahmen gibt, dann kann man eben nicht grundsätzlich von einem 12monatigen ALG-Bezug ausgehen. Also wurde da auch nichts verdreht, sondern es so hingestellt, als würde da nur Unsinn geschrieben werden.
Für mich ist so eine Gesprächsführung unter aller Kanone. Ich mag es lieber geradeaus... nicht um die Ecke herum und nicht sich auf Kosten anderer zu profilieren. Das ist so die Geschichte von dem schielenden Kind, was von sich ablenkt, indem es lauthals über das Kind mit der krummen Nase lacht und alle darauf aufmerksam macht.
********usOH Paar
433 Beiträge
Themenersteller 
Ach, überhaupt.... schrieb ich schon, dass wegen des Nichterscheinens der Ehefrau nichts passiert? Das ging alles gut.
Dem Ehemann wurden irgendwelche Unterlagen für seine Frau mitgegeben, die diese wohl unterschreiben soll. Und erscheinen muss sie nicht mehr persönlich.
Irgendein Fuzzi hatte da wohl nicht aufgepasst und so wurde die Halbtagstätigkeit als Nebenbeschäftigung angesehen. Durch den Widerspruch zur Einladung hatte sich das nun doch wohl irgendwie aufgeklärt.
Manchmal kann ...
... dieser pauschale Hinweis auf die Menschenwürde schon befremden. Grundsätzlich ist nämlich davon auszugehen, dass sich der Gesetzgeber regelmäßig an diesem Wertbegriff orientiert.

Das Konzept von Menschenwürde ist ein Produkt der jeweiligen Sozialisation. Und die ist hier, in einer Gesellschaft des "Haste was- Biste wer" nun mal eine andere.

Ein „Haste was – Biste wer“ zum Maßstab der Menschenwürde zu machen, ist absurd und hilft tatsächlich nicht wirklich weiter.

Der Begriff der Menschenwürde ist in zahlreichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts definiert: Es ist damit jener Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt, unabhängig von seinen Eigenschaften, seinem körperlichen oder geistigen Zustand, seinen Leistungen oder sozialem Status. Die Menschenwürde ist – so das Bundesverfassungsgericht – oberster Grundwert und Wurzel aller Grundrechte. Als einzige Verfassungsnorm gilt die Menschenwürde absolut, kann also durch keine andere Norm – auch nicht durch ein davon abgeleitetes Grundrecht – beschränkt werden.

Dies einmal vorausgeschickt sind Leistungen nach dem SGB II dann auch regelmäßig mit der Menschwürde vereinbar. Das LSG Hessen hat dann auch mit Beschluss vom 28.12.2009 (L 7 AS 326/09 B ER) unter Hinweis auf den Beschluss des BVerFG vom 12. Mai 2005 ausgeführt, ...

... dass die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens, mithin der Erfüllung einer verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates dienen, die aus dem Gebot zum Schutz der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot folgt (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - a.a.O.).


Das Gefühl der Akzeptanz in dieser Gesellschaft ist bei der Mehrzahl der an diese Wertmaßstäbe gewöhnten Menschen nun mal davon abhängig, sich mit anderen positiv vergleichen zu können. Deswegen verbietet sich jede Parallele zum Lebensstil in Entwicklungsländern, in denen andere Maßstäbe von Menschenwürde existieren.

Hier spiegelt sich blanker Unsinn wieder. Die Menschenwürde ist unantastbar, wird also generell als unverletzlich angesehen mit der Folge, dass sie als unverletzliches Grundrecht (Menschenrecht) auch nicht durch den Gesetzgeber beseitigt werden kann (darf). Folgt man obiger Auffassung, stellt man sich an die Stelle des Schöpfers und schafft Menschen unterschiedlicher Klassen. Konsequent durchdacht würde dies bedeuten, dass Ansprüche von Menschen aus Entwicklungsländern niedriger anzusehen seien und wenn sie sich in Deutschland aufhalten, könnten ihre Leistungen getrost niedriger angesetzt werden. Ich kann mich noch an eine kontrovers diskutierte Entscheidung erinnern, wo der Schadensersatzanspruch eines türkischen Mannes niedriger angesetzt wurde, weil in türkischen Familien die Frauen mehr zufassen, als diejenigen vor Ort. Ebenso könnte man die Auffassung rechtfertigen, dass Ansprüche von Menschen aus den neuen Bundesländer nicht die Qualität haben, wie Ansprüche derjenigen aus den alten Ländern. Immerhin sind ja Ansätze bei der unterschiedlichen Entlohnung – auch beim Mindestlohn im Bau u. a. – zu erkennen. Nun diskutieren wir ja im Zusammenhang mit dem SGB II auch die Wohnungsgröße und da sollte man auch nicht die Entscheidung des LSG Berlin-Brandburg vom 21.10.2009 (L 28 AS 847/08) unerwähnt lassen. Dort ist nachzulesen:

Der Senat hält für Berlin für eine allein stehende Person Wohnraum von bis zu 45 m² für angemessen. Bei der Festsetzung der angemessenen Wohnungsgröße ist auf die für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau anerkannte Wohnungsgröße abzustellen (vgl. BSG, grundlegendes Urteil vom 7.11.2006 – B 7 b AS 18/06 R). Das Bundessozialgericht sieht die Wohnungsgröße als maßgeblich an, die sich aus § 10 des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG, BGBl. I S. 2376) vom 13. September 2001 i.V.m. mit den Richtlinien der einzelnen Bundesländer ergibt. Hintergrund dafür ist, dass § 10 WoFG eine allgemeine Regelung dazu enthält, dass eine zu fördernde Wohnung eine ihrer Zweckbestimmung entsprechende angemessene Größe hat und die meisten Länder entsprechende Ausführungsvorschriften hierzu erlassen haben. Mangels anderer brauchbarer Anhaltspunkte hält auch der 4. Senat des BSG trotz Kritik an dem Rückgriff auf diese wohnraumbezogene Förderungsregelung fest ( BSG, Urteil vom 19.02.2009 – B 4 AS 30/08 R). Es ist jedoch zu beachten, dass in Berlin entsprechende Richtlinien nicht ergangen sind. Zur Überzeugung des Senats ist daher weiterhin auf die im Land B (ehemals) geltenden Richtlinien für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau (Wohnungsbauförderungsbestimmungen 1990 – WFB 1990 -) vom 16. Juli 1990 (Amtsblatt 1990, 1379 ff.) in der Fassung der Verwaltungsvorschriften zur Änderung der WFB 1990 vom 13. Dezember 1992 (VVÄndWFB 1990; Amtsblatt 1993, 98 f.) – dort Ziffer 13 – und ergänzend auf die zur Umsetzung von § 5 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) i.V.m. § 27 Abs. 1 bis 5 WoFG erlassenen Arbeitshinweise der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 15. Dezember 2004 (Mitteilung Nr. 8/2004) – dort Ziffer 8 Abs. 1 Satz 3 – abzustellen.

Daher findet man die pauschalen Ausführungen zur Menschenwürde in diesem thread eher bei einem Stammtischgelage wieder, nicht jedoch in einer juristischen Diskussion. Diese sieht anders aus.

So führt etwa das LSG Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 14.02.2007 (L 2 B 261/06 AS ER) zum Begriff der Menschwürde aus:

Zur Ermöglichung der Führung eines Lebens, das der Menschenwürde entspricht, wie es der Antragsteller vom Antragsgegner einfordert, gehört, dass dem erwachsenen Menschen die Möglichkeit gelassen wird, im Rahmen der ihm nach dem Gesetz zustehenden Mittel seine Bedarfsdeckung frei zu gestalten. Der Antragsteller mag derartige Entscheidungen treffen, dies hat allerdings zur Konsequenz, dass er sich dann entsprechend an anderer Stelle einschränken muss. Die ausgereichten Leistungen waren auskömmlich. Dass der Antragsteller damit nicht ausgekommen ist, liegt allein in seiner Sphäre.

studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
Der Begriff der Menschenwürde ist in zahlreichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts definiert

Das mag wohl sein und das will ich auch gar nicht bestreiten.
Ich habe aber wohlweislich (als mit Betroffenen arbeitender) keine abstrahierende juristische und insoweit justiziable Definition gewählt, sonder eine sozialpsychologische. Denn Menschen lesen nicht erst das Grundgesetz, bevor für sich eine Situation als "menschenunwürdig" beschreiben.

(Und sowieso sind wir hier längst Off Topic, @********usOH )

Weiterhin "plappernde" Grüße.
**********suche Frau
2.174 Beiträge
@*****ito

beziehungswaise ist ein paar seiten vorher schon auf die rechtlichen grundlagen eingegangen, die zu besagten wohnraumgrößen führen.
von daher entbehrt nichts von dem von uns geschriebenen einer grundlage. im gegenteil...unser empfinden deckt sich glücklicherweise mit dem der richter und dem des gesetzgebers.
nämlich, dass eben für eine person bis zu 45 qm angemessen sind.

von daher muss ich deinen vorwurf der stammtischparolen zurückweisen. hier hat alles hand und fuß....

....obgleich diese grundlagen aber nicht jedem hier zu schmecken scheinen.
@sinnliche_suche
Deine Beiträge waren mir überhaupt noch nicht aufgefallen. Demzufolge war mein posting auch nicht auf dich bezogen worden. *g*
**********suche Frau
2.174 Beiträge
die diskussion über die menschenwürde ist aber durch die auseinandersetzung über die wohnungsgröße entstanden.....

denn das war hier ein thema (entstanden aus einer frage des TE)

nicht die menschenwürde an sich....denn wir wollen ja beim thema bleiben und nicht über die menschenwürde diskutieren.

magst du nur ein wenig über die menschenwürde philosophieren, werde zumindest ich mich aus dieser diskussion verabschieden. komisch, dass ausgerechnet du, der sonst so gerne auf die threadthemen verweist nun so abdriftet.

*wink*


PS
den freunden des TE wünsche ich alles gute für die zukunft und immer hilfsbereite mitmenschen *ja*
Diskussionen ...
... kennzeichnen sich nun einmal dadurch, dass sie fließend sind. *zwinker*
Nun mal noch kurz ein Wort von mir.

Auch ich hinterfrage immer mal gerne teils auch "kritisch" um weitere Informationen zum Sachverhalt zu erhalten.

Was sich hier jedoch ergab - es ging größtenteils nicht mehr um das eigentliche Thema des TE - was ich persönlich nicht mehr in Ordnung fand und auch als sehr schade erachtete.

Persönlich habe ich mich dazu entschlossen, mit dem TE lieber privat weiter zu schreiben. Denke dienlicher in Zeiten der Hitzigkeiten welche hier entstanden - zumal "völlig" am Thema vorbei.

Dem TE bringen solche Hitzigkeiten und Abuferungen nämlich so gar nichts - auch nicht wenn er sich hier nur Infos für andere einholt wo dieser (der TE) gerne helfen will.

Er hatte so ganz andere Fragen und auch Themen - als jene wo hier ausarteten.

Wie wir selbst ja lesen konnten, haben sich einige Punkte bereits gelöst *freu* - bestimmt auch Dank einiger nützlicher Infos und Ratschläge hier.

LG und allen ein wundervolles WE mit nun hoffentlich wieder etwas mehr *sonne* *zwinker*
********usOH Paar
433 Beiträge
Themenersteller 
bestimmt auch Dank einiger nützlicher Infos und Ratschläge hier.


In der Tat und dafür danke ich auch nochmal recht herzlich!
**********suche Frau
2.174 Beiträge
schade. jetzt verschwinden hier schon komentarlos beiträge.
studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
Mal sehen, wie lange deine Bemerkung stehen bleibt.... *zwinker*
********usOH Paar
433 Beiträge
Themenersteller 
schade. jetzt verschwinden hier schon komentarlos beiträge.

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