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ARGE: Einladung folgen trotz Arbeit u.a.

******ion Frau
2.473 Beiträge
Och ich würde es ihm schon wünschen - ich bin ab und an so!
Und nu auch auf die Finger setz...........
*********gnet Frau
1.132 Beiträge
@**********waise: Sorry, bin kein ARGE-Mitarbeiter, sondern "nur" einer derjenigen, die diesen Sozialstaat finanzieren.
Deine Rechnung wäre übrigens nicht notwendig, wenn die beiden genug verdienen würden, um aus dem Bezug zu fallen. Dannn hätte sich das Problem quasi von selbst gelöst.


@********usOH: Aus welchen Gründen jemand in eine soziale Schieflage gerät ist zweitrangig und liegt in der Vergangenheit.

Nicht nur dass ich das mehr als radikal und fast schon respektlos und verachtend finde - JA auch Hartz4 Empfänger sind Menschen die respektvoll behandelt werden sollen-
hier wird sichs auch noch gedreht wies gebraucht wird....

einerseits wäre die Rechnung nicht notwendig wenn - andererseits ists nicht interessant weil in der Vergangenheit....

Nochmal: Hinter den BG Nummern stecken Menschen und ich wage die These aufzustellen dass wenn jemand jahrelang selbstständig war also SELBST und STÄNDIG und dies aus Gesundheitlichengründen nicht mehr kann so gehe ich zugunsten der Menschen davon aus dass sie mit Sicherheit Eigenverantwortung mitbringen und nicht
nur kassieren wollen....

Und für mich ist es absolut ein Unterschied ob jemand Hartz4 bekommt weil er unverschuldet in Not geraten ist oder ob er Hartz4 Erbe ist.....

Alle über einen Kamm scheren ist einfach - auf meine simple Frage zu antworten dann scheibar zu anspruchsvoll....
******ion Frau
2.473 Beiträge
Sozialstaat heißt doch neuerdings nur einzahlen dürfen und bloß nie was davon in Anspruch nehmen müssen.....man lernt nie aus!
*********gnet Frau
1.132 Beiträge
Die Obergrenzen der Wohnung liegen in unserer Gegend bei 60 qm für zwei Personen. Bei drei Personen sind es 75 qm. Da das bereits verbrieftes Recht ist, ist es müßig sich darüber zu unterhalten ob´s zuviel ist oder nicht. Hab ich übrigens oben auch schon geschrieben.
Das denke ich nicht. Denn es gibt zum Glück durchaus die politische Möglichkeit, diese Grenze auf ein vernünftiges Maaß zurückzufahren, verfassungsrechtlich ist die entsprechende Grenze wohl deutlich niedrieger anzusetzen.

Nach Recherche dann also folgendes:

Berlin
Wohnungsbauförderungsbestimmungen 1990 – WFB 1990 – vom 16. Juli 1990 (Amtsblatt für Berlin 1990, 1379ff) in der Fassung der Verwaltungsvorschriften zur Änderung der WFB 1990 – VVÄndWFB 1990 - vom 13. Dezember 1992 (Amtsblatt für Berlin 1993, 98f) sowie die Arbeitshinweise der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 15. Dezember 2004 zur Umsetzung von § 5 Wohnungsbindungsgesetz iVm § 17 Abs. 1-5 Wohnraumförderungsgesetz (Mitteilung Nr. 8/2004).

Jeder haushaltsangehörigen Person steht ein eigener Raum zu, Partnern ein gemeinsamer.
In jeder Wohnung muss zusätzlich ein Zimmer für allgemeine Wohnzwecke (Wohnzimmer) zur Verfügung stehen, das mindestens 18m² groß ist.
Kinderzimmer dürfen eine Fläche von 12 m² nicht unterschreiten, weitere Zimmer sollen mindestens 10m² groß sein (II 1 Buchstabe b Abs. 2 WFB 1990).
(vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, L 14 B 768/08 AS ER vom 20.05.2008, rechtskräftig)
Danach ergeben sich folgende Richtwerte:

1 Person 50 m² (LSG B-B, L 28 AS 1059/07, 09.11.2007)
2 Personen 60 m² (LSG B-B, L 14 B 248/08 AS ER, 29.07.2008)
3 Personen 75 m² (LSG B-B, L 14 B 768/08 AS ER, 20.05.2008)
4 Personen 85 m²
5 Personen 97 m² (SG Berlin, S 101 AS 7225/07 ER, 27.06.2007)
6 Personen 109 m² (LSG B-B, L 26 B 2388/08 AS ER, 05.02.2009)
7 Personen 121 m² (SG Berlin, S 123 AS 38416/08 ER, 22.01.2009)

Da mir die o.g. Vorschriften nicht vorliegen, sind die Größenangaben nur Orientierungswerte, entnommen den Urteilen und Beschlüssen des Sozialgerichts Berlin und Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Wer es genau wissen will, sollte sich beim Berliner Senat die o.g. Vorschriften holen und nachlesen.
Übrigends ergibt sich aus dem Anspruch von einem Raum pro Person ein Umzugsgrund bei Zuwachs, so u.a. LSG B-B, L 14 B 768/08 AS ER, 20.05.2008.

Die Höhe der angemessenen Kaltmiete ergibt sich lt. SG Berlin und LSG Berlin-Brandenburg aus der in der jeweils aktuellen Berliner Mietspiegeltabelle enthaltenen durchschnittlichen Mittelwerte für einfache Wohnlagen und Ausstattungen für Neu- und Altbauten unter Berücksichtigung der o.g. Wohnraumgrößen und liegt aktuell (2009) je nach Baujahr und Größe zwischen 4,54 Euro und 5,96 Euro je qm.

Die Höhe der angemessenen Neben- und Heizkosten ergibt sich lt. SG Berlin und LSG Berlin-Brandenburg aus dem vom Deutschen Mieterbund (DMB) herausgegebenen jeweils aktuellen Betriebskostenspiegel (für die Nebenkosten ohne Heizkosten) und Heizkostenspiegel (für die Heizkosten). (ebenso BSG-Urteil vom 17.12.2009, Az. B 4 AS 19/09 R)


Bremen
Neubauförderung 2008
3.2:
1 Person 48 m²
2 Personen 60 m²
3 Personen 75 m²
4 Personen 85 m²
5 Personen 95 m²
6 Personen 105 m²
7 Personen 115 m²

Hamburg
Förderrichtlinie Mietwohnungsneubau 2009
Anhang 2, 3.:
1 Person 50 m²
2 Personen 60 m²
3 Personen 75 m²
4 Personen 90 m²
5 Personen 105 m²
6 Personen 120 m²
bei Behinderten oder älteren Menschen, barrierefreien Wohnungen + 5 m²
bei Rollstuhlbenutzern + 10 m²


Baden-Württemberg
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2006
5.3.2.1:
1 Person 45 m²
2 Personen 60 m²
3 Personen 75 m²
4 Personen 90 m²
5 Personen 105 m²
bei Rollstuhlbenutzern + 10 m²


Bayern
Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) 2008
20.2:
1 Person 50 m²
2 Personen 65 m²
3 Personen 75 m²
4 Personen 90 m²
jede weitere Person + 15 m²
bei Rollstuhlbenutzern + 15 m²

Brandenburg
Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) 2002
4.1:
1 Person 50 m²
2 Personen 65 m²
3 Personen 80 m²
4 Personen 90 m²
jede weitere Person + 10 m²
4.3:
bei Alleinerziehenden, Schwerbehinderten, Rollstuhlbenutzern + 10 m²


Hessen
Soziale Wohnraumförderung Mietwohnungsbau 2008
4.2.1:
1 Person 45 m²
2 Personen 60 m²
jede weitere Person + 12 m²
bei barrierefreien Wohnungen + 8% der Wohnfläche nach Personen
bei Rollstuhlbenutzern + 16% der Wohnfläche nach Personen

Mecklenburg-Vorpommern
(derzeit keine Angaben vorliegend)


Niedersachsen
Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) 2003
11.2:
1 Person 50 m²
2 Personen 60 m²
3 Personen 75 m²
4 Personen 85 m²
jede weitere Person + 10 m²
11.4:
zusätzlich für jede Schwerbehinderte Person + 10 m²
zusätzlich bei Alleinerziehender Person + 10 m²


Nordrhein-Westfalen
Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB)
WFB 2001, 2.122:
nicht barrierefrei:
1 Person 45 m²
2 Personen 60 m²
3 Personen 77 m²
4 Personen 92 m²
5 Personen 107 m²
jede weitere Person jeweils + 15 m²
WFB 2009, Anlage 1, 1.4.1:
barrierefrei:
1 Person 47 m²
2 Personen 62 m²
3 Personen 77 m²
4 Personen 92 m²
5 Personen 107 m²
barrierefrei mit zusätzlicher Badewanne:
1 Person 52 m²
2 Personen 67 m²
3 Personen 82 m²
4 Personen 97 m²
5 Personen 112 m²
Rollstuhlfahrer:
1 Person 55 m²
2 Personen 70 m²
3 Personen 87 m²
4 Personen 102 m²
5 Personen 117 m²
jede weitere Person jeweils + 15 m²


ab 01.01.2010:
1 Person 50 m²
2 Personen 65 m² und 2 Wohnräume (zzgl. Küche, Flur, Bad, WC)
jede weitere Person + 15 m²/+ 1 Wohnraum
+ 15 m²/+ 1 Wohnraum wegen besonderer persönlicher oder beruflicher Bedürfnisse einer haushaltsangehörigen Person, eines in absehbarer Zeit zu erwartenden zusätzlichen Raumbedarfs oder zur Vermeidung besonderer Härten:
junge Ehepaare (beide unter 40, seit weniger als 5 Jahren verh.), Blinde, Rollstuhlfahrer/innen, Alleinerziehende mit mind. einem Kind ab vollendetem 6. Lebensjahr.
Überschreitungen um bis zu 5 m² sind zulässig.

ab 01.02.2010:
Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) 2010
barrierefrei:
1 Person 47 m²
2 Personen 62 m²
3 Personen 77 m²
4 Personen 92 m²
5 Personen 107 m²
barrierefrei mit zusätzlicher Badewanne:
1 Person 52 m²
2 Personen 67 m²
3 Personen 82 m²
4 Personen 97 m²
5 Personen 112 m²
Rollstuhlfahrer:
1 Person 55 m²
2 Personen 70 m²
3 Personen 87 m²
4 Personen 102 m²
5 Personen 117 m²
jede weitere Person jeweils + 15 m²

Rheinland-Pfalz
Mietwohnungsprogramm 2009
7.1:
1 Person 50 m²
2 Personen 60 m²
3 Personen 80 m²
4 Personen 90 m²
5 Personen 105 m²
jede weitere Person + 15 m²


Saarland
Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) 2007
3.4.3:
1 Person 45 m²
2 Personen 60 m²
3 Personen 75 m²
4 Personen 90 m²
jede weitere Person + 15 m²
bei barrierefreien Wohnungen + 15m²

Sachsen
(derzeit keine Angaben vorliegend)


Sachsen-Anhalt
(derzeit keine Angaben vorliegend)


Schleswig-Holstein
Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) 2007
Anlage zur WFB, 1.2 (4):
1 Person 50 m²
2 Personen 60 m²
3 Personen 75 m²
4 Personen 85 m²
jede weitere Person + 10 m²


Thüringen
Innenstadtstabilisierungsprogramm (ISSP) 2008
11.2:
1 Person 45 m²
2 Personen 60 m²
3 Personen 75 m²
4 Personen 90 m²
jede weitere Person + 12 m²
****low Frau
8.452 Beiträge
Hessen
Soziale Wohnraumförderung Mietwohnungsbau 2008
4.2.1:
1 Person 45 m²
2 Personen 60 m²
jede weitere Person + 12 m²
bei barrierefreien Wohnungen + 8% der Wohnfläche nach Personen
bei Rollstuhlbenutzern + 16% der Wohnfläche nach Personen

Mit einfachem Kopie/Paste ist es leider nicht immer getan und gibt teilweise falsche Infos weiter!

Frankfurt liegt nunmal in Hessen und da stimmen Deine Angaben schon mal gar nicht.

1 Person bis 50 qm un keine 45
2 Personen bis 60 qm
3 Personen bis 75 qm (und keine 60 + 12)
*********gnet Frau
1.132 Beiträge
Hm hier geht es um die Richtwerte der Bundesländer - ich wusste nicht das Frankfurt ein Bundesland ist *gruebel*
***ds Paar
853 Beiträge
Was bitteschön hat das mit dem Ausgangsthema oder meinem Beitrag zu tun?


__________________________
@**********suche:
wie soll eigentlich bundesweit umzugsbereitschaft bestehen, wenn die frau am wohnort in lohn und brot ist ?
Die Frau des Ausgangsbeispiels hat leider z.Zt. nur einen Teilzeitjob. Damit ist sie -im wörtlichen Sinne- wohl kaum in Lohn und Brot, erst recht nicht, wenn man Ihre Verantwortung für die gesamte Bedarfsgemeinschaft/Familie betrachtet. Leider greift die egoistische Betrachtungsweise bzw. Verherrlichung des eigenen Zustandes in unserer Gesellschaft verstärkt um sich. Tatsächlich dürfte die Frau weder sich selbst, noch die gesamte Familie ernähren können.

Unabhängig davon soll es auch Familien geben, bei denen der eine Partner für seinen Job in der Woche gezwungen ist, an einem anderen Ort zu leben. Ich halte daher eine -vorübergehende- Trennung der Partner für zumutbar, wenn dadurch der Lebensunterhalt gesichert werden kann.
*********gnet Frau
1.132 Beiträge
Also so wie ich dein "Das denke ich nicht" aufgefasst habe zu der Aussage dass die Obergrenzen bereits verbrieftes Recht sind -
wolltest Du damit sagen dass Du das Vorhandensein entsprechender Gesetze anzweifelst.....
Da diese Richtlinien der Bundesländer im Wohnraumförderungsgesetz stehen welches zur Bemessensgrundlage im SGB 2 & 12 herangezogen wird - so zumindest meine Information- scheint es hierzu ja dann eben doch Gesetze zu geben.
***ds Paar
853 Beiträge
Das
"denke ich nicht"
bezog sich auf die Aussage, dass es müßig sei, darüber zu sprechen.

Verfassungsrechtlich dürfte in diesem Bereich noch Spielraum sein, auch wenn die Rechtsprechung mangels einfachgesetzlicher Bestimmung derzeit offenbar die von Dir genannten Grenzen heranzieht.
**********suche Frau
2.174 Beiträge
deine ansichten sind menschenverachtend.

ich schäme mich mal eine runde für dich, weil du es selbst nicht tust !
******ion Frau
2.473 Beiträge
*skeptisch* *streit* *nene* *vogel* *rotekarte* *schweig*
****low Frau
8.452 Beiträge
@sinnliche_suche
Was bitte ist menschenverachtlich daran, bundesweit nach einem Vollzeitjob zu suchen?

Ein Ex-Kollege von mir war jahrelang als Beamter bei der Bundesagentur angestellt. Die hat es z.B. nicht gejuckt, dass er eine Familie hat (Frau und zwei Kinder). In den 15 Jahren, wo er bei der BA tätig war, wurde er beruflich zweimal quer durch Deutschland versetzt. Da hat es keinen interessiert, dass seine Kinder die Schule wechseln und die Frau erneut ihren Job kündigen musste. Irgendwann wurde es ihm tatsächlich zu bunt und heute arbeitet er für die Kommune.

Leider ist es im SGB II tatsächlich so, dass eine bundesweite Jobsuche zumutbar ist. Während der Probezeit können laut Vermittlungsbudget Dinge wie getrennter Haushalt, Fahrtkosten, etc. bezahlt werden, so dass der Mann während der Woche nicht zuhause ist. Eine Teilzeitstelle kann nunmal keine Familie ernähren, sonst würde man kein ergänzendes ALG II beantragen. Und ob es keine Jobs in der nahen Umgebung gibt, ist doch nur eine Spekulation. Es geht doch hier momentan nur um die Einladung bei der Arge für die Ehefrau.

Erstmal abwarten und Tee trinken, wie es in diesem Fall weitergeht.
*********gnet Frau
1.132 Beiträge
Menschenverachtend ist hier nicht die bundesweite Jobsuche sondern die Ansicht zur Wohnungsgröße und hierbei würde mich tatsächlich Interessieren Herr SundS wieviele Quadratmeter DU pro Person zur Verfügung stellen würdest????
**********suche Frau
2.174 Beiträge
Die Frau des Ausgangsbeispiels hat leider z.Zt. nur einen Teilzeitjob. Damit ist sie -im wörtlichen Sinne- wohl kaum in Lohn und Brot,

das z.B. finde ich eine infame herabwürdigung von menschen die teilzeit arbeiten ! der teilzeitarbeitnehmer ist wohl auch nur zum teil was wert ?

mir ist völlig klar, dass auch der frau nun eine ganztagsarbeit zumutbar ist.

aber....und da gibt es diverse stilblüten im gesetz, die ICH falsch finde.

das teilzeitarbeitende menschen in festanstellung ihren job aufgeben müssen und gegen eine befristete ganztagsstelle eintauschen müssen z.B.
oder, dass sie dann die probezeit dort nicht überstehen und dann gar keinen job mehr haben z.B.
das ganze noch garniert mit einer entwurzelten familien wegen umzugs ? na prima !

kein vernünftiger arbeitnehmer würde in unsicheren zeiten einen solchen schritt "wagen".....und von diesen menschen wird so etwas verlangt.

kümmert euch mit eurer hetzerei um diejenigen, die nicht arbeiten wollen. die kosten den staat unsummen....

mich nervt dieses über einen kamm scheren. ich habe nicht den eindruck der TE spricht von verweigerern oder schmarozern.
und diese differenzierung VERLANGE ich einfach !
*********gnet Frau
1.132 Beiträge
hohooooo

DASS habe ich scheinbar überlesen

Danke @ sinnliche_suche

da gebe ich dir uneingeschränkt Recht!
**********suche Frau
2.174 Beiträge
Ein Ex-Kollege von mir war jahrelang als Beamter bei der Bundesagentur angestellt. Die hat es z.B. nicht gejuckt, dass er eine Familie hat (Frau und zwei Kinder). In den 15 Jahren, wo er bei der BA tätig war, wurde er beruflich zweimal quer durch Deutschland versetzt. Da hat es keinen interessiert, dass seine Kinder die Schule wechseln und die Frau erneut ihren Job kündigen musste. Irgendwann wurde es ihm tatsächlich zu bunt und heute arbeitet er für die Kommune.

wenn ich bundesbeamter werde.....weiß ich VORHER, dass mir das passieren kann. beamter sein hat eben leider nicht nur vorteile wie es oft so gerne propagiert wird.
aber ist doch schön, wenn dein kollege jetzt den sprung daraus geschafft hat *zwinker*

Es geht doch hier momentan nur um die Einladung bei der Arge für die Ehefrau.
Erstmal abwarten und Tee trinken, wie es in diesem Fall weitergeht.
so sehe ich das auch *g*
*********gnet Frau
1.132 Beiträge
Naja - ich finde die Wohnungsproblematik da wesentlich wichtiger als mal eben einen Termin verschieben.....
**********suche Frau
2.174 Beiträge
ich denke es bleibt einfach abzuwarten was bei dem termin eigentlich gewollt wird.

wer weiß....vielleicht wird die wohnung aufgrund der umstände nicht mal zum thema.

geht sicher eher darum, wie auch die frau zu einem ganztagsjob kommt.
*********gnet Frau
1.132 Beiträge
also so wie ich den Ausgangspost der TE verstanden habe ist das Wohnungsproblem unabhängig von dem Termin bereits vorhanden denn er schrieb ja dass die ARGE einen Umzug verlangt...
****low Frau
8.452 Beiträge
@beziehungswaise
Ich befürchte folgende Antwort bezüglich der qm wird Dir nicht gefallen, doch wir hatten mal so ein ähnliches Problem, wo in diesem Fall das Jugendamt die Kinder nicht zurück in den Haushalt lassen wollte, weil die Eltern inzwischen zu zweit in 40 qm gewohnt haben.

Unter mir in meiner vorherigen Wohnung, wohnten vier Leute in 49 qm. Das Ehepaar, das Baby und der Schwager der Ehefrau. Der zog dann aus, doch bis der Kleine vier war, lebten sie zu dritt.

Wie gesagt, wir hatten mal so einen Fall und irgendwie landeten wir beim Gesundheitsamt. Die geben als Maß der menschlichen Würde, jedem insgesamt 10 qm. Würde also hypothetisch bedeuten, Mutter 10, Vater 10, Kind 10 = 30 qm. Bad und Küche noch mal 10, macht 40 qm.

Für mich nicht wirklich menschenwürdig, fürs Gesundheitsamt anscheinend aber ausreichend. *g*
*********gnet Frau
1.132 Beiträge
Da sind wir uns einig - das ist menschenunwürdig.
Wenn ich mir dann noch Vorstelle dass auf den 10 qm jeweils Bett, Schrank etc untergebracht werden müssen.....

Kinder oder 1 Kind?

Sollte die Familie nur 1 Kind gehabt haben so wäre das eine günstige Entscheidung für das Kind/die Familie gewesen -
hätte das Jugendamt es allerdings auf eine Klage ankommen lassen - da bin ich mir nicht sicher ob ein Gericht dem Gesundheitsamt Recht gegeben hätte....
Die angegebenen Grenzen sind OBERgenzen - kleiner geht natürlich immer - das Problem liegt hier meiner Meinung nach eher darin dass es keine einheitliche Rechtssprechung für das Minimum zu geben scheint - zumindest habe ich dazu nichts gefunden.
studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
[Das geht ja hier zu wie bei Anne Will ... ]
****low Frau
8.452 Beiträge
Quatsch, Anne Will ist doch tot langweilig dagegen ... *schock*
********usOH Paar
433 Beiträge
Themenersteller 
Ich habe nun den Abend hier nicht mehr reingeschaut und stelle fest, dass hier wirklich die Post abgeht. Eigentlich sehr schön, dass sich so eine rege Diskussion entwickelt und ich bin wirklich dankbar für jeden Aspekt, der etwas Licht ins Dunkel der mannigfaltigen Betrachtungsweisen bringt.
Was mich aber ernsthaft entsetzt, dass ist die Art und Weise, wie SundS hier Stellung bezieht. Auf die Details wurde ja schon ausführlich von meinen Vorrednern hingewiesen und ich kann mich da nur anschliessen.
Das artet hier in eine Grundsatzdiskussion über den Bezug von Sozialleistungen aus und in welcher Höhe die Sätze legitim sind. So ein quatsch, darum ging es nicht.
Vor allem auch solche Dinge, dass die Herrschaften ja bundesweit umziehen könnten sind kokolores. Klar würden die das tun... wenn nicht das Kind hier oben im Norden in einer Einrichtung festsitzt und auf regelmäßige Besuchskontakte zu den Eltern angewiesen wäre. Das Problem: Verziehen die Eltern in ein anderes Bundesland, so ist nicht mehr dieses Jugendamt hier zuständig, sondern das Jugendamt am neuen Wohnort der Eltern. Damit kommt es zwangsläufig zu einem Abbruch der Maßnahme. Wem, ausser vielleicht der Staatskasse ist damit geholfen?
Ich danke mal pauschal allen, die die Situation verstanden haben. Es geht hier um eine Familie, die zur falschen Zeit am falschen Ort in der falschen Situation sitzt und denen geholfen werden muss.
Hilfe zur Selbsthilfe natürlich... genauso sehen die das auch und ich vermute, dass es sich eh nur um einige Tage bis zu wenigen Wochen handeln dürfte, bis da wieder ein Arbeitsverhältnis vorhanden ist. Der Mann war in seinem letzten Job leitender Angestellter, davor selbständig und ist sicher kein Dummkopf. Die Frau arbeitet in ihrem Job bereits seit drei Jahren in derselben Firma... also wirklich, da gibt es sicher andere Kandidaten, denen man zu Recht vorrechnen kann, was ihnen zusteht.
Was die Dauer der Arbeitslosigkeit und die Chancen auf eine Neuvermittlung angeht: Der Mann hatte Anspruch auf 9 Monate ALG1, hat sich um einen Job bemüht und eine befristete gewerbliche Anstellung gefunden, die er vier Monate ausübte. Durch diese Arbeit erhöhte sich der Anspruch seines ALG1 nicht weiter. Ich weiß, dass er im vergangenen Jahr bundesweit Bewerbungen verschickt hat, die Anzahl dürfte bei mehr als 30 im Monat liegen. Genau weiß ich es nicht, aber es waren enorm viele. Es gab wenig Feedback, weil er eben so weit weg wohnt und Kandidaten vor der Haustüre auch bei geringerer Qualifikation dennoch für den Arbeitgeber interessanter erscheinen. Somit hatte er nur wenige Vorstellungsgespräche ausserhalb, die er aber alle wahr genommen hat. Dann kam dieser Knochenjob in der Landwirtschaft im vergangenen Jahr, leider wie beschrieben ja nur befristet. Und nun ist ALG1 inzwischen auch vorbei... es war Winter, der Job ging bis Ende November.
Und hier in Ostholstein an der hintersten Küstenspitze ist leider die berufliche Auswahl nicht so dicke gesät. Köche, Altenpfleger und Servicekräfte sind neben Reinigungspersonal so ziemlich das einzige was gefragt ist. Dazu muss man das entweder gelernt haben oder aber jung, gesund und flexibel sein. Dumm nur, dass mein Nachbar das nun gar nicht mehr ist. Der hat schon einige Jahrzehnte gearbeitet und Ferienwohnungen putzen kriegt der garantiert nicht bis zum Ende der Probezeit auf die Reihe. Rein körperlich schon mal nicht.
Ach, was schreib ich... meine Güte, ich spring hier grad auf den Zug auf und komm vom hundertsten ins tausendste.
Die Fragestellung war eigentlich eindeutig und ist auch richtig verstanden worden. Nichts gegen kontroverse Diskussionen, aber sie dürfen nicht im Stile eines Herrn Westerwelle geführt werden, da bin ich absolut dagegen. Danke nochmals allen, die neben Verstand auch Bauch haben.
kurzer Einwurf
den Rest verkneif ich mir gerade noch, ehe es anders ausfällt *smile*
Kommt aber noch sobald ich mich beruhigt habe über diverse Postings und Zeit dazu finde.

In der Regel ist das Kind ja trotz stationärem Aufenthalt bei den Eltern gemeldet - richtig?

Also das Melderegister hernehmen - lässt sich bei der Kommune holen - wer in welchem Haushalt lebt.

Sollte doch denke ich reichen um zu beweisen dass das Kind bei den Eltern nach wie vor gemeldet ist, da es sich ja nur um eine stationäre Behandlung handelt - wenn ich es richtig verstandt. !? *zwinker*

Anmerkung: Was macht denn dann bitte ein Harz Empfänger, welcher sich aus psychischen Problemen (oder welchen auch immer) in stationäre Behandlung begibt? Wird diesem dann die Wohnung entzogen? *lol* (denn er braucht diese ja gerade mal nicht - da ja in einer Klinik untergebracht) *ironie*

Was den Termin betrifft - einfach anrufen und den Termin verschieben *zwinker* (wie auch schon von vielen anderen geschrieben) das sollte das geringste Problem sein *g* (Die meissten haben mind. einen Tag in der Woche auch Nachmittag mal Sprechstunden) - am besten klar noch zusätzlich schriftlich, dafür ist auch eigentlich ein Blatt dabei zum ausfüllen warum man den Termin nicht warnehmen kann.

zu den Problemen des Kids und der Arbeitszeit der Mutter:
Ich persönlich finde es wundervoll, dass die Mutter dennoch arbeitete in einem angemessenen Rahmen. *top* und auch meine Hochachtung.
Leider übersehen viele den Aspekt, dass schwierige Kinder umso mehr Aufmerksamkeit etc. benötigen und es so der Mutter (oder einem der beiden Elternteile zumindest) gar nicht machbar wäre, in Vollzeit zu arbeiten. Hier wird lieber auf das mehr verzichtet, um für das Kind auch da zu sein - welches dieses auch benötigen wird.
Nicht jeder hat das Glück, immer nur ungestresste oder gesunde Kinder zu haben (Bsp. ADHS etc.)

Soooooo.. und den Rest lasse ich mir nun noch in Ruhe durch den Kopf gehen um dann darauf zu agieren *smile* obwohl es nicht direkt hierher gehört, wie ich finde. (gerade einige Postings von sunds)
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