*****s42 Mann
Themenersteller Gruppen-Mod
Nun, zunächst möchte ich noch einmal klarstellen, dass es sich lt. des Pressebeitrags NICHT um eine SBF-Ausbildung (Grundausbildung zur Führung eines Sportbootes), sondern um eine Weiterbildung für die Navigation auf offener See im küstennahen Bereich handelte. Eine solche Ausbildung macht man allgemein, nachdem man einige Erfahrung beim selbständigen Führen von Sportbooten gesammelt hat.
Ja, nach außen ist immer der Schiffsführer verantwortlich. Er haftete hier ja auch gegenüber der Charterfirma. In dem Rechtsstreit ging es um die eventuelle Haftung im Innenverhältnis durch den Rudergänger bei einem nicht unbedingt ausbildungsrelevanten Manöver, bei dem dieser einen Befehl des Schiffsführers durch Verwechslung von Backbord und Steuerbord entgegengesetzt ausgeführt hat.
Das wäre vergleichbar mit einem Busfahrschüler, der bereits LKW fährt (fahren darf), der bei der Weisung "Bremsen" auf das Gaspedal tritt. Da würde sich wohl auch die Frage nach einer Mitschuld aus grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz (?) stellen.
Inzwischen habe ich dazu auch einen Augenzeugenbericht zu diesem Vorfall gelesen (ebenfalls Teilnehmer dieses Lehrgangs). Der besagte Rudergänger ist wohl ohne jede Vorkenntnis in diesen Kurs, um am Ende quasi zeitgleich den SBF und unmittelbar im Anschluss den SKS zu erwerben.
Das verändert den eingangs geschilderten Sachverhalt dann doch erheblich und lässt auch die ausbildende Firma in einem völlig anderen Licht dastehen. Hier war es allein schon unverantwortlich, den völlig unerfahrenen Kursteilnehmer bei diesem Manöver allein ans Ruder zu stellen.
Damit ist es aber auch eher ein Urteil zu einem eher atypischen Fall, aus dem ich nicht "wegweisend" einen Ausschluss der (Mit-)Haftung eines Kursteilnehmers generell ableiten würde.
Die Frage der Versicherung des Skippers bleibt hier außen vor - zumindest aus Sicht des Kursteilnehmers - weil diese sicherlich auch eine mögliche Mitschuld prüfen würde und ggf. Regressansprüche stellt.