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Auskunftserteilung eines Rechtsanwaltes über seine Tätigkeit

*******mcat Mann
3.242 Beiträge
Themenersteller 
Auskunftserteilung eines Rechtsanwaltes über seine Tätigkeit
Das Thema verfolgt mich seit sehr vielen Jahren und begegnet mir immer wieder bei höchst unterschiedlichen Fällen. Deshalb möchte die grundsätzlichen Ansichten hier einmal einholen, wie es denn "damit steht".

Bekanntlich arbeiten Rechtsanwälte sehr häufig nach der sogenannten Anwaltsgebührenordnung (kürzlich in Teilen wieder mal geändert).

Dann aber gibt es Tätigkeiten von Anwälten, die sich NICHT mit Gerichtsverfahren und anderen Streitfällen befassen, sondern zum Beispiel in Beratung, Mediation, Verhandlungen, Klärungen, Vertragsprüfungen, Recherchen und vieles tätig sind.

Das können angestellte oder freiberufliche Rechtsanwälte für Konzerne sein - da werden manches mal ganze Kanzleien für bestimmte Dinge beauftragt.
Oder aber - sehr tief angesiedelt - eine Person beauftragt eine Kanzlei mit der "Erledigung einiger schwierger internationaler Behördenangelegenheiten", bei welcher Sprachkenntnisse, Fingerspitzengefühl, Landeskenntnisse und so weiter gefragt sind. Viele dieser Tätigkeiten können von einem Rechtsanwaltsgehilfen erledigt werden und sind Routine - insgesamt aber ist das übergeordnete Auge des federführenden Juristen erforderlich, welcher auch die juristische Expertise hat und die Verantwortung trägt.
Betriebswirtschaftlich muss so ein beauftragter Anwalt vielleicht eine Mischkalkulation machen - ein Honorar von 250 Euro die Stunde passt bestimmt nicht - aber etwas von diesem und etwas von jenem - o.k. führen wir einen Aufschrieb, was gemacht wurde und rechnen "nach Aufwand".

In einem anderen Fall gehts um Wirtschaftsrecht - in wieder einem anderen um Urheberrecht und Markenrechtschutz - und so weiter. Da werden oft auch einfach "runde Summen" gefordert - der Gegner soll als Schadenersatz fünftausend Euro bezahlen wegen eines Urheberrechtsverstoßes. Wie "Angreifer und sein rechtsanwalt" sowas ausgerechnet haben, steht in den Sternen bzw ist vielleicht ein "Mondpreis".

Der Fälle sind da viele - zum Beispiel für einen Mandanten im Geschäftsleben ein Patent vermarkten oder "das Beste aus einem Vertrag machen" (manches Mal auch einer Gegenseite die Ohren lang ziehen, wenn gegen Verträge verstoßen wird).

Dieses Genre von Rechtsanwälten ist häufig mit "allen Wassern gewaschen", arbeitet "auf verschiedenen Seiten", vertritt "Opfer und Straftäter" gleichermaßen, und schaut, dass dem Mandanten alles zugute kommt, was er rechtmäßig bekommen darf bzw was man kriegen kann.

"Mit allen Wassern gewaschen" heißt manches Mal aber auch, dass so ein Rechtsanwalt durchaus selbst dafür sorgt, ordentlich zu kassieren. Auch seinem eigenen Mandanten in die Tasche greift.

Und leider manches mal auch selbst "nicht ganz sauber arbeitet." Beispielsweise - im einfachsten Beispiel - ein Stundensatzhonorar vereinbart, sich einen Monatsabschlag bezahlen läßt, Nachweise für die erbrachten Leistungen verspricht - und dann die Füße hochlegt, alles andere macht nur nicht sich um das Mandat zu kümmern, aber fleissig Monatspauschalen kassiert. Letzten Endes - so schätze ich solche Herrschaften ein - selbst Betrug begeht und als Rechtsanwalt sehr genau weiß, was er da tut.

Nun kommt so ein "kleiner Mandatn" der es sich nicht leisten kann, ganze Kanzleien zu heuern und bei Unzufriedenheit auch wieder zu feuern auf die Idee, in das Mandat, also den Auftrag, rein zu schreiben, der beauftragte Rechtsanwalt habe monatlich zu berichten.

Und der macht das trotz wiederholter Aufforderung nicht und kassiert erstmal Monat für Monat Honorar, solange bis es dem Mandanten zu dumm wird und er den Rechtsanwalt von der Tätigkeit entbindet, die Aufgaben selbst macht oder anderweitig beauftragt. Und den Gefeuerten auffordert, vertragsgemäß Bericht zu legen und die verbrauchten Raten bzw Vorschüsse zu belegen und den Rest wieder heraus zu geben.

Und so einer machts dann einfach nicht und verweist auf Gerichte, RA-Kammer, oder reagiert ganz einfach nicht.

Mein Rechtsempfinden sagt mir, dass sowas nicht geht - notfalls muss der Mandant also seinen Rechtsanwalt auf Einhaltung der vertraglichen Berichtspflicht verklagen und schauen, ob er was von dem "zum Fenster hinaus geworfenen Geld" wieder zurück bekommt.

Immer noch dabei ? Zustimmung ?

Jetzt stelle ich dieses verschiedenen Leuten vor und erhalte höchst verwirrende Auskünfte.

Ein Jurist (Richter, also Legislative) meint: Aussichtslos. Keine Chance auf Erfolg.

Ein Polizist (Exekutive, nimmt Anzeigen auf) meint: Solchen Dingen wird unbedingt nach gegangen und das geht vors Gericht - bei der Größenordnung - viele tausend Euro - besteht öffentliches Interesse.

Ein anderer Anwalt meint: Probieren kann man das ja, aber bei dem Justizsystem, das wir haben, kommt der damit durch. Die Gerichte scheuen die Arbeit und es ist schwer einen Anwalt zu finden, der jemanden gegen einen anderen Anwalt vertritt. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Ein Staatsanwalt meint, das wäre nur Zivilrecht und kein Betrug, da würde eine Staatsanwaltschaft nicht tätig. Es sei denn, der Geschädigte könne den Vorastz beweisen und den Schaden beziffern (kann er natürlich nicht).

Privatpersonen meinen: Ungeheuerlich - hätte ich nicht gedacht. Der hat doch einen Vertrag unterschrieben und wenn er den nicht einhält und zuviel kassiert, kann man ihn verklagen und kriegt Recht. Man hats doch schriftlich.

Mit jemanden von einer Rechtsanwaltskammer konnte ich darüber noch nicht sprechen. Aber ich habe in anderen - konkreten ! - Fällen, schon mal mit Kammern zu tun gehabt und machte die Erfahrung, dass sie soweit irgend möglich ihre Kammermitglieder decken und vermeiden, dass denen was passiert. Nööö, der rechnet nicht zu viel ab bescheidete man mir in einem Fall, wo ich selbst Belege vorlegte, dass eine Gegenseite die Forderung viel zu hoch ansetzte, nur um das Honorar zu treiben. Aber das war, wie gesagt, eine andere Geschichte.

Insgesamt ist das Ganze recht zweifelhaft für mich.
Sind denn Anwälte besondere Menschen, die sich "alles erlauben dürfen" ?

Betonen muss ich aber - ich kenne selbst fast ausschliesslich GUTE. Und dieses Thema ist selbstverständlich rein theoretisch. Böse Rechtsanwälte gibts ja gar nicht ? Oder doch ?

Wie sind Eure Erfahrungen und Meinungen dazu ?
****z35 Mann
1.293 Beiträge
Dass der Anwalt Rechnung legen muss, ist selbstverständlich. Und den Anspeuch kann der Mandant auch einklagen ....
*******mcat Mann
3.242 Beiträge
Themenersteller 
Danke für die erste schnelle Reaktion - Rechnung im geschilderten Beispiel wird ja am Anfang gelegt, wenn bei Mandatserteilung der Anwalt sogleich eine Gesamtrechnung für die gesamte Auftragslaufzeit vorab schickt und dazu schreibt, dass Raten bzw Abschläge zu zahlen sind.

Rechnung ist aber nicht gleich Nachweis für die tatsächlich erbrachte Leistung. Und wie ich schrieb, gemeint sind solche Exemplare, die Rechnungen schreiben, den Nachweis für die Leistungen schuldig bleiben und das dreist auch dann noch weiter tun, wenn sie mit der Kenntnis, dass sie "faul" sind konfrontiert werden, indem sie Nachweise, dass sie angeblich tätig gewesen wären, dann auch nicht bringen. Sie können es ja schlichtweg nicht, woher dann auch. Mandant hat also Recht - auf dem Papier. Aber was macht er mit dieser Kenntnis und mit seinem Recht ?

Mein beschriebenes Beispiel setzt sich aus mehreren Erfahrungen und Kenntnissen zusammen - aber diese eine Facette, dass einer schlichtweg "abtauchte" und gar nichts mehr machte, habe ich gesehen und es zeigt, gegen welche Mauer einer laufen kann, der sein Geld wieder haben will.

Ist ja nichts anderes, als wenn einer ein KFZ kauft und dann fehlen einige zugesicherte Eigenschaften. Klag erst mal, wenn der Verkäufer mauert.

Gibt es dazu auch ein Standesrecht der Anwälte ? Oder "reicht" es, BGB und sonstwas für §§ zu bemühen ?

Also - wird bei Kenntnis eines solchen Fehlverhaltens eine RA-Kammer tätig (wenn sie es denn tut) oder ist das Jacke wie Hose ?
*******mcat Mann
3.242 Beiträge
Themenersteller 
Jetzt bin ich beim Googeln gleich auf die BRAO gestoßen und auf ein Urteil, welche bereits 2016 der RA Kotz erstritten hatte. Das ist so ein Fall wie ich ihn (unter anderem) meine. Da wurde ein Anwalt auf Herausgabe aller Unterlagen, die sogenannte Handakte, verurteilt. Mit geringen Ausnahmen, nämlich privat einschätzende Notizen. Das ging bis hin zum Schriftverkehr, den er mit "Gegenseiten" geführt hatte. Nämlich um nachprüfen zu können, ob und was er gearbeitet hatte und was nicht.
****z35 Mann
1.293 Beiträge
Sorry, wenn ein Jurist Rechbung legen schreibt, heisst das nicgt, eine Rechnung schreiben, sondern meint, das die Positionen aufgeschlüsselt und belegt werden.

Da habe ich mich insofern für den juristischen Laien unverständlich ausgedrückt.
**********96363 Paar
266 Beiträge
@*******mcat

oje, nichts für ungut. Aber bei manchen Mandanten wünscht man sich, man hätte sie gar nicht angenommen.

Für Beschwerden über Rechtsanwälte bitte die zuständige RA- Kammer mit dem Problem konfrontieren. Besser als nur lamentieren. Davon wird es ja auch nicht besser.
*******mcat Mann
3.242 Beiträge
Themenersteller 
@**********96363 Habe ich da irgendein Trauma oder Kopfkino angetippt ?

Welchen der in meinem Beitrag mit verwurstelten Aspekte meinst Du /meint Ihr denn genau ?

Das mit der Kammer ist natürlich ebenso naheliegend .....
**********96363 Paar
266 Beiträge
@*******mcat

Nein, Du hast da nichts in Deinem Sinne angetippt. Weder Trauma und natürlich erst nicht das Kopfkino, eher berufliche Erfahrungen zu Vorurteilen gegenüber der Anwaltszunft bestätigt. Dein in der Tat "verwursteter" Vortrag ( Dein Zitat ) kann sich nicht zwischen Fragestellung und - Verzeihung - etwas unsubstantiierter Pauschalkritik an Rechtsanwälten entscheiden. Du selbst sprichst von theoretischen Erwägungen. Diese mangelnde Präzision "verwurstet" halt einen Vortag, von dem man trotz vieler Worte nicht entnehmen kann, was der Verfasser des Beitrags eigentlich will.

Das Forum "Recht" sollte eigentlich für Ratsuchende sein, die ein konkretes Rechtsproblem auf Basis einer konkreten Fallschilderung bei sich sehen und vielleicht einen Tipp brauchen.

Und wenn Du einen Tipp brauchst: Hände weg von Stundenhonorarvereinbarungen. Im Zivilrecht sorgt im Allgemeinen das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG ) auf Streitwertbasis für angemessene Honorare. Das RVG kann im Internet eingesehen werden, die Kosten unter "dav Kostenrechner" selbst berechnet werden. Im Strafrecht und je nach Umfang der einzusehenden Ermittlungsakten und abhängig vom Delikt reichen die Sätze des RVG nicht aus. Dann kann man mit dem Rechtsanwalt ein Pauschalhonorar vereinbaren - aber niemals ein Zeithonorar. Dies ist zwar grundsätzlich zulässig, bietet aber immer wieder Anlass zu Streitigkeiten.

Und die RA-Kammer schützt keineswegs ihre Mitglieder unbesehen. Es gibt sogar einen Anwaltsgerichtshof, bei dem schwarze Schafe sich verantworten müssen - was bis zum Entzug der Zulassung/Berufsverbot führen kann. Die Statistiken hierzu können auf den Webseiten der Kammern sogar eingesehen werden.
*****s42 Mann
11.849 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von **********96363:
Das Forum "Recht" sollte eigentlich für Ratsuchende sein, die ein konkretes Rechtsproblem auf Basis einer konkreten Fallschilderung bei sich sehen und vielleicht einen Tipp brauchen.
Da bitte ich noch einmal, die Gruppenregeln genau zu lesen!

Genau dazu kann (und soll daher) diese Gruppe nicht direkt beitragen. *ja*
Indirekt ist das natürlich mit entsprechender Formulierung und Verallgemeinerung eines Sachverhaltes in eingeschränktem Maß möglich, aber eben nicht im Konkreten.

Zur "Fragestellung":
Der Rechtsanwalt ist ein Dienstleister wie jeder Handwerker usw. auch. Es gelten die gleichen Regeln für Leistung und Gegenleistung, Schuldverhältnisse, Rückabwicklungen, Schadenersatz und so weiter. Vielleicht mit dem kleinen Unterschied, dass ein Rechtsanwalt aufgrund seines Wissens bei einer Gratwanderung darauf achten kann, zu welcher Seite er falle würde, wenn sie jemand an seiner Arbeitsweise stößt. Auf der anderen Seite weiß ein Anwalt aber auch sehr genau, welche Risiken er eingeht (zumal er auch einen Ruf zu verlieren hat - hoffentlich *zwinker* ).

Und wer naiv ohne den Nachweis entsprechend erbrachter Leistungen mit Abschlagszahlungen weit in Vorleistung geht, sollte sich auch im Vorfeld Gedanken dazu machen, wie er sein Geld zurück bekommen kann, wenn nicht geleistet wird (oder es abschreiben).

Und ja, es gibt solche Anwälte, die mitunter auch mal einen Mandanten über den Tisch ziehen wollen. Genau so wie es auch Handwerker gibt, die für absoiuten Pfusch überhöhte Rechnungen schreiben und Grundsicherungsempfänger, die das Sozialsystem bescheißen. Aber es ist in allen diesen Bereichen eine absolute Minderheit, die leider medial oft künstlich aufgebauscht wird, wodurch ein völlig anderer Eindruck entstehen kann.
(Steuerverkürzer und -hinterzieher habe ich bewusst nicht mit erwähnt *zwinker* *ggg* )
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