Auskunftserteilung eines Rechtsanwaltes über seine Tätigkeit
Das Thema verfolgt mich seit sehr vielen Jahren und begegnet mir immer wieder bei höchst unterschiedlichen Fällen. Deshalb möchte die grundsätzlichen Ansichten hier einmal einholen, wie es denn "damit steht".Bekanntlich arbeiten Rechtsanwälte sehr häufig nach der sogenannten Anwaltsgebührenordnung (kürzlich in Teilen wieder mal geändert).
Dann aber gibt es Tätigkeiten von Anwälten, die sich NICHT mit Gerichtsverfahren und anderen Streitfällen befassen, sondern zum Beispiel in Beratung, Mediation, Verhandlungen, Klärungen, Vertragsprüfungen, Recherchen und vieles tätig sind.
Das können angestellte oder freiberufliche Rechtsanwälte für Konzerne sein - da werden manches mal ganze Kanzleien für bestimmte Dinge beauftragt.
Oder aber - sehr tief angesiedelt - eine Person beauftragt eine Kanzlei mit der "Erledigung einiger schwierger internationaler Behördenangelegenheiten", bei welcher Sprachkenntnisse, Fingerspitzengefühl, Landeskenntnisse und so weiter gefragt sind. Viele dieser Tätigkeiten können von einem Rechtsanwaltsgehilfen erledigt werden und sind Routine - insgesamt aber ist das übergeordnete Auge des federführenden Juristen erforderlich, welcher auch die juristische Expertise hat und die Verantwortung trägt.
Betriebswirtschaftlich muss so ein beauftragter Anwalt vielleicht eine Mischkalkulation machen - ein Honorar von 250 Euro die Stunde passt bestimmt nicht - aber etwas von diesem und etwas von jenem - o.k. führen wir einen Aufschrieb, was gemacht wurde und rechnen "nach Aufwand".
In einem anderen Fall gehts um Wirtschaftsrecht - in wieder einem anderen um Urheberrecht und Markenrechtschutz - und so weiter. Da werden oft auch einfach "runde Summen" gefordert - der Gegner soll als Schadenersatz fünftausend Euro bezahlen wegen eines Urheberrechtsverstoßes. Wie "Angreifer und sein rechtsanwalt" sowas ausgerechnet haben, steht in den Sternen bzw ist vielleicht ein "Mondpreis".
Der Fälle sind da viele - zum Beispiel für einen Mandanten im Geschäftsleben ein Patent vermarkten oder "das Beste aus einem Vertrag machen" (manches Mal auch einer Gegenseite die Ohren lang ziehen, wenn gegen Verträge verstoßen wird).
Dieses Genre von Rechtsanwälten ist häufig mit "allen Wassern gewaschen", arbeitet "auf verschiedenen Seiten", vertritt "Opfer und Straftäter" gleichermaßen, und schaut, dass dem Mandanten alles zugute kommt, was er rechtmäßig bekommen darf bzw was man kriegen kann.
"Mit allen Wassern gewaschen" heißt manches Mal aber auch, dass so ein Rechtsanwalt durchaus selbst dafür sorgt, ordentlich zu kassieren. Auch seinem eigenen Mandanten in die Tasche greift.
Und leider manches mal auch selbst "nicht ganz sauber arbeitet." Beispielsweise - im einfachsten Beispiel - ein Stundensatzhonorar vereinbart, sich einen Monatsabschlag bezahlen läßt, Nachweise für die erbrachten Leistungen verspricht - und dann die Füße hochlegt, alles andere macht nur nicht sich um das Mandat zu kümmern, aber fleissig Monatspauschalen kassiert. Letzten Endes - so schätze ich solche Herrschaften ein - selbst Betrug begeht und als Rechtsanwalt sehr genau weiß, was er da tut.
Nun kommt so ein "kleiner Mandatn" der es sich nicht leisten kann, ganze Kanzleien zu heuern und bei Unzufriedenheit auch wieder zu feuern auf die Idee, in das Mandat, also den Auftrag, rein zu schreiben, der beauftragte Rechtsanwalt habe monatlich zu berichten.
Und der macht das trotz wiederholter Aufforderung nicht und kassiert erstmal Monat für Monat Honorar, solange bis es dem Mandanten zu dumm wird und er den Rechtsanwalt von der Tätigkeit entbindet, die Aufgaben selbst macht oder anderweitig beauftragt. Und den Gefeuerten auffordert, vertragsgemäß Bericht zu legen und die verbrauchten Raten bzw Vorschüsse zu belegen und den Rest wieder heraus zu geben.
Und so einer machts dann einfach nicht und verweist auf Gerichte, RA-Kammer, oder reagiert ganz einfach nicht.
Mein Rechtsempfinden sagt mir, dass sowas nicht geht - notfalls muss der Mandant also seinen Rechtsanwalt auf Einhaltung der vertraglichen Berichtspflicht verklagen und schauen, ob er was von dem "zum Fenster hinaus geworfenen Geld" wieder zurück bekommt.
Immer noch dabei ? Zustimmung ?
Jetzt stelle ich dieses verschiedenen Leuten vor und erhalte höchst verwirrende Auskünfte.
Ein Jurist (Richter, also Legislative) meint: Aussichtslos. Keine Chance auf Erfolg.
Ein Polizist (Exekutive, nimmt Anzeigen auf) meint: Solchen Dingen wird unbedingt nach gegangen und das geht vors Gericht - bei der Größenordnung - viele tausend Euro - besteht öffentliches Interesse.
Ein anderer Anwalt meint: Probieren kann man das ja, aber bei dem Justizsystem, das wir haben, kommt der damit durch. Die Gerichte scheuen die Arbeit und es ist schwer einen Anwalt zu finden, der jemanden gegen einen anderen Anwalt vertritt. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
Ein Staatsanwalt meint, das wäre nur Zivilrecht und kein Betrug, da würde eine Staatsanwaltschaft nicht tätig. Es sei denn, der Geschädigte könne den Vorastz beweisen und den Schaden beziffern (kann er natürlich nicht).
Privatpersonen meinen: Ungeheuerlich - hätte ich nicht gedacht. Der hat doch einen Vertrag unterschrieben und wenn er den nicht einhält und zuviel kassiert, kann man ihn verklagen und kriegt Recht. Man hats doch schriftlich.
Mit jemanden von einer Rechtsanwaltskammer konnte ich darüber noch nicht sprechen. Aber ich habe in anderen - konkreten ! - Fällen, schon mal mit Kammern zu tun gehabt und machte die Erfahrung, dass sie soweit irgend möglich ihre Kammermitglieder decken und vermeiden, dass denen was passiert. Nööö, der rechnet nicht zu viel ab bescheidete man mir in einem Fall, wo ich selbst Belege vorlegte, dass eine Gegenseite die Forderung viel zu hoch ansetzte, nur um das Honorar zu treiben. Aber das war, wie gesagt, eine andere Geschichte.
Insgesamt ist das Ganze recht zweifelhaft für mich.
Sind denn Anwälte besondere Menschen, die sich "alles erlauben dürfen" ?
Betonen muss ich aber - ich kenne selbst fast ausschliesslich GUTE. Und dieses Thema ist selbstverständlich rein theoretisch. Böse Rechtsanwälte gibts ja gar nicht ? Oder doch ?
Wie sind Eure Erfahrungen und Meinungen dazu ?