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Solange Vorrat reicht...

********hris Mann
912 Beiträge
Themenersteller 
Solange Vorrat reicht...
Moin,

Mal ein grundsätzliches Thema.

In vielen Werbebeilagen wird geworben was das Zeug hält.
Ältere unter uns wissen noch, Aldi Mittwoch Werbung für Computer und die Menschen standen bereits am Dienstag nach Geschäftsschluss an um ja einen der begehrten PC's zu ergattern.

Auch heute noch werden Wahnsinnige Angebote gemacht, besonders wenn Geschäfte Neueröffnung haben.

Aber auch so flattern täglich Werbebroschüren ins Haus und nicht selten Erhalt der Kunde die Antwort, sorry sie sind zu spät.
Und dabei wird immer gerne auf den Zusat der Werbung verwiesen: "solange der Vorrat reicht". Oder anderweitige Formulierung mit der gleichlautenen Botschaft "ätsch , Du bist zu spät".

Wie sieht es damit aus... Wer hat Erfahrungen..

Gruß Chris
**********tNord Frau
1.108 Beiträge
Ich sehe keine Frage?
*****s42 Mann
11.853 Beiträge
Gruppen-Mod 
Nun, Erfahrungen hat damit wohl schon fast jeder gemacht.

Leider ist das bei begehrten Produkten, die zu einem sehr günstigen Preis angeboten werden, nun mal nicht selten, dass der Bestand im Geschäft schnell aufgebraucht ist. Da macht also ein "Solange der Vorrat reicht" durchaus Sinn.

Man kann es auch schlecht an einer Zahl fest machen, ab welcher so ein "Superangebot" als sittenwidrig oder ähnlich einzustufen ist. Wenn ein Supermarkt zu normalen Preisen 3-4 E-Bikes in 14 Tagen verkauft (bei "normalen" Preisen), kann man schwer verlangen, dass sie bei einem Sonderangebot die doppelte oder dreifache Menge vorhalten müssen.

Außerdem wären dann Aus- und Räumungsverkäufe kaum noch möglich, wenn man eine Mindestmenge an "Vorrat" fordert.

Im Einzelfall kann man sicher gegen so ein Gebaren vorgehen, mit unter auch erfolgreich. Meist wird man damit aber wenig Erfolgschancen haben. Und die Händler lernen mit jedem Urteil auch dazu *zwinker*
*******m_54 Frau
111 Beiträge
Oft sind es Lockmittel und nur wenige dieser Artikel zum Verkauf ausgelegt.
Wenn der Kunde um 9 Uhr in den Laden geht, ist die Lockware meinst schon vergriffen und
ausverkauft.

Vor ein paar Jahren auf dem Weg zur Arbeit standen die Kunden recht früh morgends vor LIDL Schlange
um ein begehrtes Produkt zu ergattern und sind vermutlich nach der Eröffnung reingestürmt wie die Lemminge *ggg*
Im Grunde ist dies eine schlaue Strategie der Verkaufspsychologie.
Die Kunden kaufen in jedem Fall etwas auch wenn das ersehnte knappe Lockmittel bereits ausverkauft
ist.
Somit hat der Händler / Verkäufer / Discounter oder was auch immer Gewinn erzielt.
*****s42 Mann
11.853 Beiträge
Gruppen-Mod 
Der damit verfolgte Zweck ist klar.

Es geht nur darum, ob so etwas nicht unter "Unlautere Werbung" oder ähnliches fällt.

Wenn ich TV-Händler wäre und neben mir ein Supermarkt ein TV-Gerät, wie ich es auch im Laden habe, für mehr als 20-25 % unter Einkaufspreis anbietet (also, solange der Vorrat von zwei Geräten eben reicht), nur um Kunden anzulocken, so würde mir das unter Umständen auch sauer aufstoßen.

Die kommen danach vielleicht (?) zu mir, aber wollen die Geräte dann natürlich zu einem ähnlichen Preis - oder betrachten mich als raffgierigen Halsabschneider mit Wucherpreisen ...
*********dev75 Mann
165 Beiträge
Die Verbraucherschutzzentrale hat da nach meiner Kenntnis schon ein Auge drauf, und hat wohl auch schon Erfolge erzielt wenn die angepriesene Ware gar nicht da war oder in deutlich zu geringer Anzahl.
*****_74 Mann
1.086 Beiträge
Mit dem Zusatz "solange der Vorrat reicht" ist es ein unverbindliches Angebot. Dies bedeutet, das Angebot ist für jedermann gültig, jedoch nur solange der Vorrat reicht.
Jedoch darf Aldi nicht nur einen oder zwei Artikel davon haben. Sondern eine angemessene Menge. Da wären wir wieder bei einem weiteren Problem. Was ist angemessen?
Im Grunde ist es eine rechtliche Absicherung der Firmen.
Wie schon erwähnt, die Verbraucherzentrale ist schon mal dagegen angegangen, solange sich da rechtlich nichts ändert, sind die Firmen im "VORTEIL"
******sky Paar
2.532 Beiträge
In der heutigen Zeit kommt natürlich immer noch die Antwort dazu: Der Artikel ist schon ausverkauft, aber Sie können ihn auch im Onlineshop bestellen.

Inwieweit das einen rechtlichen Einfluss auf zu geringe Liefermengen an eine Filiale hat, ist mir aber nicht klar.

Persönlich bestelle ich immer häufiger sofort online, besonders bei Elektromärkten. Die beworbenen Artikel waren häufig in der Filiale nicht vorrätig.
**********tNord Frau
1.108 Beiträge
Ich würde es genauso behandeln wie ein falsch etikettierter Artikel, es ist lediglich ein Angebot.
Ich kann mitteilen das ich dies annehmen möchte, wenn der Verkäufer dann darauf hinweist das der Preis ein anderer ist:
#1 kaufe ich es zu dem "neuen" Preis
Oder
#2 es kommt nicht zu 2 übereinstimmenden Willenserklärungen
Und
Somit zu keinem Kaufvertrag.

Quasi, Pech gehabt.
Werbung ist nur ein Angebot, das immer zurückgezogen werden kann (egal mit welchem Grund).
********hris Mann
912 Beiträge
Themenersteller 
Moin,
Ihr seid alle Recht rücksichtsvoll und verständlich, wenn es heißt"sorry leider aus". Eigentlich seid ihr die optimale Zielgruppe der Werbenden, denn ist die Werbung aus, werdet ihr trotzdem aus Höflichkeit irgendetwas an der Kasse bezahlen.

Verbraucherverbände haben aber Gerichtsurteile erzielt, welche den Werbenden dazu verpflichtet die Ware in ausreichend großer Anzahl vorzuhalten. Heißt die Urteile sprechen vom Werbetage zzgl. 2 weiterer Tage.
Das Problem, dieses Recht ist vom Konsumenten nicht einklagbar, jedoch kann jeder geprellte Kunde ein Hinweis bei den Verbraucherschützern hinterlassen. Diese können klagen und erreichen aufgrund der bisherigen Urteile, auch vom BGH, Ordnungsgelder von 50-100t€ je Fall gegen den Werbenden.
Eine Situation welche die Werbenden gerne vermeiden wollen, da es nicht nur um das Geld geht, sondern auch um die negative Presse.

BGH und andere Gerichte haben entschieden, dass der Werbende in der Nachweispflicht ist, warum die Ware nicht für die Zeit 2/3 Tage gereicht hat.
Dieser Nachweis glaubhaft darzulegen scheint so schwer, das laut Literatur die meisten daran scheitern.

Einige Unternehmen versuchen mit Ersatzprodukten oder mit dem Angebot die Ware nachzubestellen (dieses aber meist nur wenn man die Verkäufer/Marktleitung direkt anspricht) zu umschiffen.


Mir selbst ist ein Urteil aus NRW im Hinterkopf, aus den 90er Jahren. Dort hieß es Angebotstage +2 Folgetage.
Erstaunlich dass man mit freundlichen bestimmten Ansprechen und dem Hinweis auf Werbeanfang +2 Tage vieles erreichen kann. Und spätestens der Hinweis auf Meldung beim Verbraucherschutz sich viele Personen, die einem mit "Sie haben keine Ahnung" dann außerordentlich Cooperaktiv zeigen.
Klappt selbst bei Aldi.

Ausgenommen von der Regelung Angebotstag + 2Tage sind Werbungen, bei welchem der Werbende darauf hinweist, dass trotz aller Planung der Artikel am ersten Tag ausverkauft sein könne. Dann muss der Artikel aber mindestens für 6Stunden an Öffnung reichen.

Gruß Chris
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