Moin,
Ihr seid alle Recht rücksichtsvoll und verständlich, wenn es heißt"sorry leider aus". Eigentlich seid ihr die optimale Zielgruppe der Werbenden, denn ist die Werbung aus, werdet ihr trotzdem aus Höflichkeit irgendetwas an der Kasse bezahlen.
Verbraucherverbände haben aber Gerichtsurteile erzielt, welche den Werbenden dazu verpflichtet die Ware in ausreichend großer Anzahl vorzuhalten. Heißt die Urteile sprechen vom Werbetage zzgl. 2 weiterer Tage.
Das Problem, dieses Recht ist vom Konsumenten nicht einklagbar, jedoch kann jeder geprellte Kunde ein Hinweis bei den Verbraucherschützern hinterlassen. Diese können klagen und erreichen aufgrund der bisherigen Urteile, auch vom BGH, Ordnungsgelder von 50-100t€ je Fall gegen den Werbenden.
Eine Situation welche die Werbenden gerne vermeiden wollen, da es nicht nur um das Geld geht, sondern auch um die negative Presse.
BGH und andere Gerichte haben entschieden, dass der Werbende in der Nachweispflicht ist, warum die Ware nicht für die Zeit 2/3 Tage gereicht hat.
Dieser Nachweis glaubhaft darzulegen scheint so schwer, das laut Literatur die meisten daran scheitern.
Einige Unternehmen versuchen mit Ersatzprodukten oder mit dem Angebot die Ware nachzubestellen (dieses aber meist nur wenn man die Verkäufer/Marktleitung direkt anspricht) zu umschiffen.
Mir selbst ist ein Urteil aus NRW im Hinterkopf, aus den 90er Jahren. Dort hieß es Angebotstage +2 Folgetage.
Erstaunlich dass man mit freundlichen bestimmten Ansprechen und dem Hinweis auf Werbeanfang +2 Tage vieles erreichen kann. Und spätestens der Hinweis auf Meldung beim Verbraucherschutz sich viele Personen, die einem mit "Sie haben keine Ahnung" dann außerordentlich Cooperaktiv zeigen.
Klappt selbst bei Aldi.
Ausgenommen von der Regelung Angebotstag + 2Tage sind Werbungen, bei welchem der Werbende darauf hinweist, dass trotz aller Planung der Artikel am ersten Tag ausverkauft sein könne. Dann muss der Artikel aber mindestens für 6Stunden an Öffnung reichen.
Gruß Chris