"Enterbung" durch Nichterwähnung, im Testament?
Hallo, in die Runde und ein für eventuelle Aufmerksamkeit...Ich habe, im Bekanntenkreis, von folgender Möglichkeit erfahren:
Ein Kind (zum damaligen Zeitpunkt 6-7 Jahre alt) A, dessen Mutter sich, in zweiter Ehe verheiratet. Der "neue" Vater adoptiert das Kind und es nimmt seinen Nachnamen an. Es wächst im Haushalt der neu gegründeten auf und es findet, für die folgenden ca. 45-50 Jahre ein "normales" Familienleben statt .... Kind A gründet selbst eine Familie... bekommt selbst Nachwuchs...alle besuchen sich....usw.
Dann kommt es zu einer (eigentlich nichtigen...) Meinungsverschiedenheit, zwischen A und dem Stiefvater, die zum Kontaktabbruch zwischen Stiefvater führt. Den Kontakt zur leiblichen Mutter hält A unter schwierigen Umständen (der Stiefvater setzt die Mutter massiv unter Druck...) sporadisch aufrecht.
Die Mutter wird Anfang 2021 in's Pflegeheim eingeliefert (der Stiefvater läßt A über Dritte ausrichten, daß ER alle Vollmachten hat und NICHT wünscht, daß A seine Mutter im Heim besucht) und verstirbt dort, nach ca. 6 Monaten. Der Stiefvater läßt A (wieder über Dritte)
über das Ableben der Mutter informieren.
Ende Januar werden A vom Amtsgericht die Testamente zugesendet.
Die Ehepartner hatten sich, in 3-4 aufeinander folgenden Testamenten jeweils gegenseitig als einzige Erben eingesetzt
Je nachdem, welcher Ehepartner "überlebt" sollte bei dessen Ableben A und sein Kind sowie die beiden Kinder, des Stiefvaters, aus seiner ersten Ehe "B" und "C" (und deren Kinder) anteilmäßig erben.
Im letzten Testament (nach der Meinungsverschiedenheit) fehlt A (und dessen Kind) völlig.
Ausdrücklich sollen ausschließlich "B" und "C" erben.
Wie würdet Ihr das sehen?