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"Enterbung" durch Nichterwähnung, im Testament?

****60 Paar
1.214 Beiträge
Themenersteller 
"Enterbung" durch Nichterwähnung, im Testament?
Hallo, in die Runde und ein *danke* für eventuelle Aufmerksamkeit...
Ich habe, im Bekanntenkreis, von folgender Möglichkeit erfahren:
Ein Kind (zum damaligen Zeitpunkt 6-7 Jahre alt) A, dessen Mutter sich, in zweiter Ehe verheiratet. Der "neue" Vater adoptiert das Kind und es nimmt seinen Nachnamen an. Es wächst im Haushalt der neu gegründeten auf und es findet, für die folgenden ca. 45-50 Jahre ein "normales" Familienleben statt .... Kind A gründet selbst eine Familie... bekommt selbst Nachwuchs...alle besuchen sich....usw.
Dann kommt es zu einer (eigentlich nichtigen...) Meinungsverschiedenheit, zwischen A und dem Stiefvater, die zum Kontaktabbruch zwischen Stiefvater führt. Den Kontakt zur leiblichen Mutter hält A unter schwierigen Umständen (der Stiefvater setzt die Mutter massiv unter Druck...) sporadisch aufrecht.
Die Mutter wird Anfang 2021 in's Pflegeheim eingeliefert (der Stiefvater läßt A über Dritte ausrichten, daß ER alle Vollmachten hat und NICHT wünscht, daß A seine Mutter im Heim besucht) und verstirbt dort, nach ca. 6 Monaten. Der Stiefvater läßt A (wieder über Dritte)
über das Ableben der Mutter informieren.
Ende Januar werden A vom Amtsgericht die Testamente zugesendet.

Die Ehepartner hatten sich, in 3-4 aufeinander folgenden Testamenten jeweils gegenseitig als einzige Erben eingesetzt

Je nachdem, welcher Ehepartner "überlebt" sollte bei dessen Ableben A und sein Kind sowie die beiden Kinder, des Stiefvaters, aus seiner ersten Ehe "B" und "C" (und deren Kinder) anteilmäßig erben.

Im letzten Testament (nach der Meinungsverschiedenheit) fehlt A (und dessen Kind) völlig.
Ausdrücklich sollen ausschließlich "B" und "C" erben.

Wie würdet Ihr das sehen? *gruebel*
*******ion Frau
4.656 Beiträge
A und dessen Kind haben Anspruch auf Pflichtteil
****60 Paar
1.214 Beiträge
Themenersteller 
*danke* .... gäbe es eine Frist, um auf diese Testamente zu "reagieren" .... und müßte A JETZT reagieren oder erst bei Ableben des Stiefvaters?
*********dev75 Mann
165 Beiträge
Aus meiner Sicht ist derzeit noch keine Reaktion möglich und nötig da der Stiefvater ja noch jederzeit anders testieren könnte. Insofern gibt es derzeit eher nichts zu veranlassen, es sei den man möchte den Pflichtteil nach der Mutter.
***xy Frau
4.597 Beiträge
Die Mutter/Erblasserin ist ja verstorben, also ist der Erbfall in Bezug auf sie eingetreten.
Was der Adoptivvater bis zu seinem Tod noch an Testamenten verfaßt, weiß niemand und ist ja auch erst relevant, wenn er tot ist.

Trixy
****86 Mann
168 Beiträge
Pflichtteil, das war es....ganz klar und klingt nach einem klassischen Berliner Testament
**********ker79 Mann
696 Beiträge
Zitat von ****60:
*danke* .... gäbe es eine Frist, um auf diese Testamente zu "reagieren" .... und müßte A JETZT reagieren oder erst bei Ableben des Stiefvaters?

Die üblichen Fristen. Und vor Allem müsste A umgehend reagieren und nicht erst nach dem Ableben des Vorerben. Es gab dazu vor kurzem (letztes oder vorletztes Jahr) erst ein (höchst-?)richterliches Urteil, das besagte, dass eine Anfechtung zum Ableben des zweiten verfristet war.
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