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Unerwünschte FSK18-Inhalte in Clubmails (z.B. Dickpics)

**********stern Mann
108 Beiträge
Themenersteller 
Unerwünschte FSK18-Inhalte in Clubmails (z.B. Dickpics)
Wie wird in Joyclub aktuell damit umgegangen? Ist es okay so oder gibt es Verbesserungsbedarf?

Die "Klagen" von Frauen darüber sind ja weit verbreitet. Manche ärgern sich mehr, manche weniger. Generell aber scheint es ein Problem zu sein. Was sich auch auf die generelle Stimmung vieler Frauen Männern gegenüber niederschlägt ... weshalb auch ich ein Interesse daran habe, dass sich die Stimmung verbessert *g*

Soviel zu meiner allgemeinen Motivation zu diesem Thread.

Ich knüpfe an an: Recht: Interpretation § 184 StGB - Definition Begriff "Schrift"
Hier geht's vor allem um die strafrechtliche Perspektive.
Hier möchte ich nochmals einen Schritt zurückgehen und fragen: wie ist eigentlich die Situation?

Ein möglicher Schritt wäre ja, die Ansicht von FSK18-Inhalten auch in Clubmails an eine ausdrückliche Einwilligung zu knüpfen.
Dazu schreibt in dem Thread jemand (auf Seite 2), dass JC FSK18-Inhalte in Clubmails verpixelt.

Ich habe das mit jemand getestet, hier das Ergebnis:

Ich habe ein beliebiges Bild als FSK18 gekennzeichnet und per CM verschickt. Der Empfänger hatte aktuell nicht FSK-18 freigeschaltet. Das Bild wurde für ihn trotzdem unverpixelt angezeigt!

Immerhin wurde ihm unter dem Bild ein Balken angezeigt, über den er das Bild direkt an den Support melden könnte, und ein Feld für die Begründung.

Könnt Ihr das bestätigen?
Und, wie seht Ihr das? Findet Ihr das rechtlich okay, oder könnte man sagen: um die Empfängerinnen solcher E-Mails zu schützen, sollte man grundsätzlich in jedem Clubmail-Kontakt zumindest das erste FSK18-Bild individuell freischalten müssen?
Oder welche anderen Lösungsmöglichkeiten würdet Ihr sehen?

Danke für Euren Input ...
*******ueen Frau
17.869 Beiträge
Supportanfrage und Basta...
*******ion Frau
4.656 Beiträge
Mir werden alle Bilder (von nicht Freunden) verpixeln angezeigt, mit dem Balken: Bild Anzeigen

Somit habe ich als Empfängerin die Möglichkeit, es selbst zu entscheiden, ob ich es sehen will oder nicht.

Siehe Bilder

Joy hat damit seine Aufgabe erfüllt *ja*
*****s42 Mann
11.844 Beiträge
Gruppen-Mod 
Verschoben aus dem parallelen Thread zu §184:

Zu den Screenshots: Auf dem Smartphone (also in der App) wird FSK18 anders (strenger) behandelt als auf dem PC. Da muss jeder FSK18-Inhalt freigeschaltet werden. Auf dem PC / im Browser reicht eine generelle Freischaltung für die Sitzung (wird über ein Cookie gesteuert, hab keine Lust nachzusehen, wie lange der aktiv ist).
Diese strengere Handhabung auf Mobilgeräten (also in der App) finde ich gut, weil die auch eher in "unbefugte" Hände gelangen können.

In persönlichen Mails, die man über den Browser empfängt, werden FSK18-Inhalte offenbar immer unverpixelt angezeigt.
Das ist dann aber auch eine direkte, persönliche Kommunikation zwischen zwei Personen. Hier hat der JC keine rechtliche Pflicht, unterbindend einzugreifen. Sender und Empfänger der Nachrichten sind eindeutig festgelegt und beide sind damit selbst für ihre Nachrichten verantwortlich.

Dass der JC hier zusätzlich direkt die Option anbietet, unerwünschte Inhalte (explizit bei FSK18-Inhalten) direkt an den Support zu melden, ist ein sehr guter Schritt. Das macht es deutlich einfacher, eventuell strafrechtlich relevante Inhalte zur Anzeige zu bringen. *top*
****65 Paar
12.214 Beiträge
Gruppen-Mod 
Da mein Mod-Kollege das Thema gerne weiter diskutieren möchte, öffne ich wieder.
**********stern Mann
108 Beiträge
Themenersteller 
ok, die Sachlage zu klären ist für mich ja auch Voraussetzung, um im nächsten Schritt in eine Diskussion einzusteigen, die thematisiert wie man damit umgehen kann - von Verhaltensempfehlungen bis hin zu rechtlichen Schritten.

Zur persönlichen Kommunikation zwischen JC-Mitgliedern:
Wenn JC keine rechtliche Pflicht hat, unterbindend einzugreifen, was etwaige strafrechtlich relevante Inhalte angeht, würde ich das Verpixeln als ein Angebot begreifen, nicht sofort rechtliche Schritte gehen zu müssen, sondern individuell zu entscheiden, ob ich mit der Person weiter in Kontakt bleiben möchte - ohne mich dem Inhalt in voller Wucht auszusetzen ... . (Denn oft genug kann man ja trotz Verpixelung gut erkennen, worum es geht ...).

Außerdem kann man den Verstoß JC melden. Was unternimmt JC dann? Gibt es eine Ermahnung für den konkreten Fall? Was passiert im Wiederholungsfall?

In der Hilfe habe ich, über die Suchfunktion, unter dem Stichwort "Belästigung" jedenfalls nichts gefunden. Bei der Suche nach "Verstoß" gelange ich zum https://www.joyclub.de/hilfe/community_guide.html.
Von dort zu Nutzungsbedingungen -> (4.) Pflichten der Nutzer und (6.) Verbotene Inhalte.

Auszüge:
"Jeder Nutzer verpflichtet sich, keine anderen Nutzer zu beleidigen, zu bedrohen, zu provozieren oder in irgendeiner Art und Weise zu belästigen.
....
Nutzer können von der weiteren Nutzung des Forums oder der Plattform temporär oder dauerhaft ausgeschlossen werden."

Alles in meinen Augen nichts besonderes. Nur - wird es auch umgesetzt?

Wenn ich Profile, Beiträge oder mail von Frauen lese, bekomme ich den Eindruck, dass all das noch sehr häufig vorkommt. Also in Schrift- und Bildform.

Wenn nun jemand den Rechtsweg einschlägt, ist das sicher lobenswert, um die Aktivitäten des Beklagten generell (nicht nur im JC) auf den Prüfstand zu stellen.
Nur, andererseits, wie effektiv ist das in Hinblick auf das Eindämmen solcher Verhaltensweisen im JC?
*****s42 Mann
11.844 Beiträge
Gruppen-Mod 
Wenn der JC-Support strafrechtlich relevante Inhalte gemeldet bekommt (worunter auch sexuelle Belästigung fällt), so wird er darauf auch adäquat reagieren. Allein schon, weil er dann als Betreiber dieser Webseiten gesetzlich dazu verpflichtet ist.

Du kannst also davon ausgehen, dass der Support einen gemeldeten Vorfall ernst nimmt, diesen prüft und bei gegebener Relevanz dann auch an die zuständigen Ermittlungsbehörden weiter meldet.

Die internen Möglichkeiten der Reaktion, die sich der JC vorbehält - bis zum Ausschluss des Users von dieser Plattform - bleiben davon unberührt.
*****s42 Mann
11.844 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zum Verpixeln im privaten Nachrichtenverkehr hier im JC:

Da könnte es zu juristischen Problemen führen, wenn der JC dort von sich aus moderierend eingreift (ein automatisches Verpixeln könnte man bereits als so einen Eingriff werten).
Hier müssen meiner Meinung nach die Interessenlagen genau abgewogen werden.

Dass der JC offenbar in der App solche Bilder generell zunächst verpixelt, liegt darin, dass die App nur als Ergänzung für die Webseite zu sehen ist. Hier wird nicht der volle Leistungsumfang zur Verfügung gestellt, und das weiß der User auch (sollte er wissen *zwinker* ).
**********stern Mann
108 Beiträge
Themenersteller 
Ok. Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass es hier in größerem Stil zu Anzeigen kommt; also in einem Umfang, der den berichteten "Vorfällen" entspricht. Aber da wir es ja nicht wissen, lasse ich das mal so stehen ...

Danke für die Einschätzungen, @*****s42 !
*****s42 Mann
11.844 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von **********stern:
Ok. Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass es hier in größerem Stil zu Anzeigen kommt; also in einem Umfang, der den berichteten "Vorfällen" entspricht.
Deine Wahrnehmung solcher "Vorfälle" ist die eine Seite.

Bevor es aber zur Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft kommt, muss ja noch zwei Dinge passieren:
• der belästigte User muss den Vorfall dem Support melden (wenn er es nicht selbst anzeigt)
• der JC-Support muss den Vorfall genau so einstufen (das heißt, es werden die rein sachlichen Voraussetzungen geprüft)

Erst dann wird der JC diese Sache zur Anzeige bringen (in schweren Fällen) oder den User zur Anzeige auffordern und dafür dann die entsprechenden Daten sichern und den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stellen.

Kurz: Ohne gezielte Aktivitäten des Belästigten keine Anzeige.

Was auch sinnvoll ist, denn nur der Belästigte kann wissen, ob er sich belästigt fühlt.
*******mcat Mann
3.236 Beiträge
.... und der Versender wird immer anführen: "Ja wir sind doch hier auf einer Erotik-Plattform". Und damit kommt er mit einem blauen Auge davon.
*****s42 Mann
11.844 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von *******mcat:
.... und der Versender wird immer anführen: "Ja wir sind doch hier auf einer Erotik-Plattform". Und damit kommt er mit einem blauen Auge davon.
Wieso? Gelten hier andere Gesetze? *oh*

Zumindest beim ersten Kontakt oder auch nach ein paar harmlosen "Danke" für einige Forenbeiträge dürfte ein DickPic oder ein tiefer Möseneinblick per PN unaufgefordert zugeschickt den Anfangsverdacht einer Straftat erfüllen (OK, beim Grotten-Foto ja offenbar nicht, weil es ja nur für Männer gilt).
*******mcat Mann
3.236 Beiträge
Wenn Richter/Staatsanwalt kein JC-Insider ist, wird er beim ersten Einwählen auf dem Portal was sehen ? Ich sags mal provozierend: Titten und Schwänze !

Und da nutzt es nichts, dass das ganze "stilvolle Erotik" heißt - das kann ja jeder behaupten.

Und dies ist auch der Grund, warum viele hier, die sich nur am Rande um Erotik kümmern und all die vielen anderen Möglichkeiten nutzen, oft nicht trauen, Ihren Familienmitgliedern oder Nachbarn zu offenbaren, dass sie beim JC sind. Erst recht im beruflichen Umfeld oder gar in Politik etc.

Und umgekehrt wird dieses "Schmuddel-Image" von vielen genutzt, ungefragt "dick-pics" zu versenden.

Was wird - kommt es zu einem juristischen Verfahren überhaupt - ein Verteidiger dem Beschuldigen raten ? Na, wir sagen in der Verhandlung: "Wozu denn sonst ist die Klägerin auf dem Portal angemeldet ? - Hohes Gericht, melden Sie sich an und schauen sie selbst ..." Sitzung geschlossen.

Sicherlich - ganz bestimmt - ist die Rechtslage eindeutig eine andere - und ich bin durchaus ein befürworter, solche Diunge zur Anzeige zu bringen (in krassen Fällen jedenfalls). Aber ich habe nicht viel Hoffnung auf Erfolg. Vor Gericht und auf hoher See ,,,,,
****65 Paar
12.214 Beiträge
Gruppen-Mod 
Aus der Praxis heraus, kann man davon ausgehen, dass es keine große Sache wird. Der Richter wird in der Tat anmerken, dass wenn man sich auf solch einer Plattform begibt, das Risiko sehr hoch ist sich einen DickPic einzufangen. Es wird ein gewisses eigen Risiko vorausgesetzt. Heißt, wenn man es absolut nicht will, sollte man nicht auf eine Sex- Plattform gehen.
*****s42 Mann
11.844 Beiträge
Gruppen-Mod 
Es kommt halt auf den Einzelfall an.

Klar gibt es hier Schwanz- und Tittenbilder in Masse.
Aber dann will ich mir die ansehen - oder ich kann mich auch wochenlang im JC bewegen ohne großformatig irgend welche Geschlechtsteile präsentiert zu bekommen.

Ist so ähnlich wie in einem Club, in dem bei entsprechender Musik ausgiebig (aber bekleidet) gefeiert wird und wo es für Leute, zwischen denen es gefunkt hat, auch diskrete Nischen und Zimmer gibt, in denen man sich auch nackt näher kommen kann. Wenn da jemand mit entblößtem Ständer über die Tanzfläche hüpft, wird man dem auch zeigen, wo die Tür nach außen aufgeht. (Ich weiß, dass es auch andere Clubs gibt *zwinker* ).

Und wenn hier jemand eine Person ständig mit solchen Fotos und entsprechenden Texten zuballert, so ist der Straftatbestand erfüllt. Da steht nicht im Gesetz: "... außer an Orten, in denen die Wahrscheinlichkeit für so eine Belästigung ohnehin größer ist." *oh*

Diese Argumentation ist genau so bescheuert wie: "Wieso Vergewaltigung - das Flittchen hat sich doch betont so gekleidet, um damit auf sich als Sex- und Lustobjekt aufmerksam zu machen. Sie wollte es doch so, das konnte man doch schon auf 100 Meter Entfernung erkennen."
****65 Paar
12.214 Beiträge
Gruppen-Mod 
Sorbas, das will ich jetzt mal nicht weiter Kommentieren was hier bescheuert ist. Mein erster Satz lautete, "aus der Praxis heraus" und da so glaube ich, bin ich wohl näher dran als du.
*****s42 Mann
11.844 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ach, wird in der Praxis auch noch bei Vergewaltigung so geurteilt:
"Minirock und knappes Oberteil = Mitschuld = Milde Umstände für das arme Opfer der eigenen Hormonproduktion"? *oh*

Eine Vergewaltigung mit einem Dickpics zu vergleichen ist schon unterirdisch. Falls noch nicht mitbekommen, die Schwere der Tat spielt eine Rolle in der Rechtsprechung.
**********stern Mann
108 Beiträge
Themenersteller 
Ist ja lustig, dass gerade ein Dick Pic - Kontest läuft ...

Wer schießt das kreativste Penisfoto?

Darin schreibt JC auch ganz ausdrücklich: "Das unaufgeforderte Versenden von Dick Pics ist strafbar."


Aber sehe ich es recht, dass noch niemand hier ein Beispiel für ein Urteil nach §184 StGB im Kontext eines Erotikportals angeführt hat?
***xy Frau
4.597 Beiträge
Mir ist das im Grunde egal, wie das technisch gehandhabt wird.
Wer mir ein Schwanzfoto schickt, ist ein rücksichtsloses Arsch und wird an den Support gemeldet...in der Hoffnung, daß die ihm, vor allem im wiederholungsfalle...die Ohren langziehen, oder eben die Eier.

Weitere Kontakt mit dem User erübrigt sich sowieso.

Trixy
***xy Frau
4.597 Beiträge
Zitat von ****65:
Aus der Praxis heraus, kann man davon ausgehen, dass es keine große Sache wird. Der Richter wird in der Tat anmerken, dass wenn man sich auf solch einer Plattform begibt, das Risiko sehr hoch ist sich einen DickPic einzufangen. Es wird ein gewisses eigen Risiko vorausgesetzt. Heißt, wenn man es absolut nicht will, sollte man nicht auf eine Sex- Plattform gehen.

Diese Theorie einem Realitätstest zu unterziehen, würde mich direkt mal reizen *cool*
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