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Rolle des Arbeitgebers bei Aussteuerung durch Krankenkasse

***ma Frau
538 Beiträge
Themenersteller 
Rolle des Arbeitgebers bei Aussteuerung durch Krankenkasse
Eine Frage in die Runde:

Welche Rolle spielt der Arbeitgeber und ein noch vorhandener Arbeitsvertrag, wenn folgende Situation eintreten würde:

• 63-jährige hat Krankschreibung wegen Krebsbehandlung und dessen Folgen bis zur Aussteuerung durch die Krankenkasse.
Bezug von Krankengeld bis dahin.

• Anträge bei der Arbeitsagentur für eine Nahtlosigkeitsregelung sind gestellt. Ärztliches Gutachten ist abzuwarten.

• Anträge beim Jobcenter auf Sozialleistungen für die Übergangszeit bzw. bei Ablehnung ist gestellt, sowie ein Wohngeldantrag, falls das Geld der Arbeitsagentur (bei pos. Bescheid ) nicht ausreichen sollte.

Wer bekommt die Krankschreibungen nach der Aussteuerung ?
• Krankenkasse: ja
• Arbeitsgeber ?
• Arbeitsagentur ?
• Jobcenter ?

Was geschieht mit dem ungekündigtem Arbeitsvertrag?
- Ein Wiedereinstieg in diese Arbeit wird durch Erkrankung nicht mehr möglich sein.
- Rentenantrag für Schwerbehinderte bald möglich.
- Erw. minderungsrente wurde vor 1/2 Jahr abgelehnt

Welchen Status / Auswirkungen hat der Arbeitsvertrag im o.g. Fall noch?
Besteht er weiterhin, obgleich eine "Arbeitslosmeldung" für die o.g. Anträge stattgefunden hat oder ist er damit aufgelöst?

Kann ein Urlaubsanspruch noch ausgezahlt werden und wann würde der beantragt werden müssen?

Welche Handlungen muss der Arbeitgeber nach der Aussteuerung gegenüber dem Jobcenter, der Arbeitsagentur, der Rentenversicherung tun?

Hat die 63jährige dem Arbeitgeber gegenüber noch irgendwelche Pflichten?
Wann sollte gekündigt werden? mit welchen Auswirkungen?


Ich würde mich freuen, wenn zu der einen oder anderen Frage etwas erklärt werden würde.
*******ben Mann
3.281 Beiträge
Aktuell: Da es immer mehr Mitglieder gibt, denen die Bitte, keine konkreten Fälle zu diskutieren, vollkommen gleichgültig ist und sie immer wieder um Rechtsrat bitten, weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass es zum Gruppenausschluss führen kann, wenn hier eindeutig um Rechtsrat in beschriebenen Fällen gebeten wird. Das ist durch das Rechtsberatungsgesetz untersagt und wird von uns jetzt konsequent unterbunden.
mal rüberkopiert aus der Gruppenbeschreibung
***ma Frau
538 Beiträge
Themenersteller 
Vielen Dank für den Hinweis.
***ma Frau
538 Beiträge
Themenersteller 
Liebe Gruppenmods,
löscht doch bitte meinen Beitrag,

da ich unbeabsichtigt die Grenzen überschritten habe.
Dafür entschuldige ich mich.
Vielen Dank
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