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Coronavirus und verlängerter Urlaub

**********annov Paar
1.492 Beiträge
Themenersteller 
Coronavirus und verlängerter Urlaub
Moin,

falls zu Aktuell bitte einfach löschen. Aber Nein bei uns ist keiner in Urlaub und auch keine Freunde Verwandte oder ähnliches.
Nur anhand der Nachrichten die in letzter Zeit immer kamen, stellten wir uns die Frage wie es damit aussieht.
Nun gerade sitzen ja Personen im Hotel oder Kreuzfahrtschiffen fest, nehmen wir mal an das ganze passiert, einen Tag vor Urlaubsende und am Übernächsten Tag oder nächste Woche müsste man Arbeiten. Wie würde das dann Bewertet werden? Als Krank oder höhere Gewallt oder doch als fehlen evtl. sogar unentschuldigt mit allen rechtlichen Konsequenzen? Da ich neugierig war habe ich bisher nur gefunden. Das es ein Entschädigungsgeld für Lohnfortzahlung in Höhe von Krankengeld geben könnte, aber das wäre ja wohl das geringste aller Probleme oder?
*********l1966 Mann
409 Beiträge
Netter Ansatz und es stellt sich die Frage was kostet das belegte Zimmer oder auf dem Schiff die teure Kabine wenn man 2 Wochen verlängert dortbleiben muss und wer trägt diese Kosten?
*****cgn Frau
8.428 Beiträge
Die Frage ist nicht einfach zu beantworten, weil verschiedene Rechtsgebiete betroffen sind.

Zum einen spielt es eine Rolle, wer die Quarantäne über ein Kreuzfahrtschiff verhängt, eine Behörde oder die Reederei. Es spielt auch eine Rolle, ob man selber erkrankt oder nicht. Das Wichtigste ist sicher, dass man den Arbeitgeber so schnell wie möglich informiert. Es kommen da sehr viele Punkte zusammen, daher gibt es keine vollständige Antwort. Die gibt es nicht mal für Arbeitgeber in Deutschland, die infizierte Mitarbeiter haben.

Im Moment ist es so, dass viele Reisende aufgrund der Pandemie von ihrem Reisevertrag zurücktreten können. Und wie so oft, ist eine erfahrene Rechtsberatung sinnvoll.
******100 Frau
2.103 Beiträge
Coronavirus, Anwalt berät zum Thema Arbeitsrecht
https://www.ardmediathek.de/ … -fuer-arbeitsrecht-zu-corona

*modda*
Hab das mal hierher verschoben, dazu muss kein neues Thread aufgemacht werden :)

*****s42 Mann
11.845 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ich möchte die Fragestellung mal erweitern:

Mal angenommen, man wird unter Haus-Quarantäne gestellt, ist aber nicht erkrankt, also nicht AU.
Nach dem Infektionsschutzgesetz erhält man ja auch bei Quarantäne 6 Wochen Lohnfortzahlung und danach (solte sie länger anhalten) Krankengeld. Der Arbeitgeber bekommt dagegen seine Aufwendungen für die Lohnfortzahlung erstattet. (ich hoffe, ich habe das bis hier her richtig verstanden)

Wie ist das jetzt aber bei (anteiliger) Arbeit im Home-Office?

Man ist ja nicht arbeitsunfähig, man darf nur das Haus nicht verlassen. Muss man aber bei Home-Office in der Regel auch nicht, um seinen Job zu machen.
Muss man die Arbeitstage, die man ohnehin im Home-Office tätig wäre, arbeiten? Oder kann einen der AG dazu verpflichten?

Aber dann würde man ja eine Leistung erbringen, die der AG ja gar nicht bezahlt - denn die Lohnfortzahlung erfolgt ja letztlich aus der Staatskasse.
******sky Paar
2.532 Beiträge
Zitat von *****s42:
Der Arbeitgeber bekommt dagegen seine Aufwendungen für die Lohnfortzahlung erstattet.
Das kann sein, muss aber nicht! Es gibt auf jeden Fall nur einen Anteil der Lohnzahlungen von der Krankenkasse zurück und das auch nur auf Antrag. Der Arbeitgeber muss dazu auf jeden Fall die "Umlage" bezahlen und das ist ab 50 Arbeitnehmern freiwillig und die Höhe hängt von der Krankenkasse ab. Aber da sollte man mal einen Steuerberater fragen.

Zitat von *****s42:
Aber dann würde man ja eine Leistung erbringen, die der AG ja gar nicht bezahlt - denn die Lohnfortzahlung erfolgt ja letztlich aus der Staatskasse.
Das wird man wohl angeben müssen und erhält dafür keine Lohnfortzahlung, sondern seinen Lohn. Ich könnte mir da aber ein Bürokratisches Chaos vorstellen. 2 Tage HomeOffice und dann wieder 3 Tage Quarantäne und dann jedes mal neue Anträge ausfüllen *rotfl* Ich sehe da wirklich schon den Amtsschimmel wiehern.
*****cgn Frau
8.428 Beiträge
Die Kosten, die durch Quarantänen entstehen, werden dem Arbeitgeber durch die jeweiligen Landschaftsverbände erstattet. Die Lfz greift nur, wenn der Mitarbeiter tatsächlich krank ist, und zwar länger als sechs Wochen. Wird kaum passieren.
*****s42 Mann
11.845 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von *****cgn:
Die Lfz greift nur, wenn der Mitarbeiter tatsächlich krank ist, und zwar länger als sechs Wochen. Wird kaum passieren.
Ne, nach 6 Wochen Krankheit gibt es Krankengeld - bis dahin gibt es die LFZ.
*****cgn Frau
8.428 Beiträge
Wenn du Recht hast, hast du einfach Recht. Gemeint hab ich das, was du geschrieben hast. sorry.
*****s42 Mann
11.845 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ja, kann ja mal passieren - Nachwirkungen von der Karneval-Woche? *zwinker* *ggg*
*****cgn Frau
8.428 Beiträge
Nööö. Einfach so. Verschusselt
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