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So ich habe morgen...

*******geil Mann
153 Beiträge
Themenersteller 
So ich habe morgen...
...den Scheck! Geh ich jetzt mal von aus? Bei der Agentur für Arbeit.


Meine Frage ist: Ich bekomme mit einem Kind (15) 35,60 € pro Tag, die Wohnung kostet 568,04 € (Warm)

Ich bin das erst mal in der Lage und möchte mal wissen, ob ich auch noch Ansprüche zu den gezahlten Geld habe, zum Beispiel "Wohngeld,Kindergeld,Telefon oder GEZ. Was steht mir zu und wie kann ich es beantragen.

Liebe Grüße
Christiane&Michael
*********chen Paar
6.332 Beiträge
@chmi1
kindergeld und wohngeld steht jedem zu sprich jeder kann es beantragen
abhängig ist das wohngeld natürlich vom einkommen
was du beantragen kannst ist kindergeldzuschlag kindergeldzuschlag gibt es wenn mit deinem einkommen zwar der bedarf von deiner frau und dir jedoch nicht der deines kindes gedeckt ist
dein einkommen darf also eine gewisse summe nicht übersteigen
allerdings auch nicht unter der niedrigsten stufe liegen denn sonst sagt man dir du sollst hartz4 beantragen da dein einkommen zu niedrig ist
gez und telefon wirst du mit sicherheit nicht bezahlt bekommen
was du vorerst bekommst ist alg I also arbeitslosengeld 1
das soweit ich weis 60% von deinem bisherigen nettoeinkommen ausmacht
das arbeitsamt bezahlt weiterhin deine krankenkassenbeiträge und deine rentenversicherung
gez und telefon kann nur bei hartz4 und auch da nur in ausnahmefällen beantragt werden
da seit hartz4 gez und telefon in der bedarfsrechnung mit dabei sind
beantragst du allerdings hartz4 steht dir kein geld mehr von der wohngeldstelle zu da ab dann die miete über hartz4 abgerechnet wird

lg jagstpaerchen(w)
*******geil Mann
153 Beiträge
Themenersteller 
Ah ha...
...und das ist unsere Rechtssprechung!
ist so geregelt .....
wie es schon jagstpaerchen geschrieben hast. Bei der GEZ ist das so geregelt, das sich diese Behörde von den ARGEn nichts mehr rechnen lässt. da musst du selbst den Antrag bei der GEZ stellen, ist auf jedenfall besser wie über die ARGE. Die GEZ prüft dann nach eigenem Ermessen ob du von der Gebühr befreit wirst. wenn du weitere Fragen hast kannst du gern auf der webseite Sozialleistungen punkt de nachlesen. Dort findest du auch aktuelle Urteile von den Sozialgerichten des Landes. Es hat sich doch im Laufe der Zeit herausgestellt das jede ARGE macht was sie will und die Gesetze dementsprechend auslegt
Beim Wohngeld ist der vorang zu den anderen Transferleistungen gegeben, Du musst erst Wohngeld beantragen eh du die Hartz4 Leistungen bekommst. Ist schon die Aussicht das dein Einkommen so gering ist das du Regelleistungen nach den SGB 2 bekommen würdest, muss dich die Wohngeldstelle gleich zu der ARGE schicken (Beratungspflicht)

lieb grüßt
Silvia
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