Auch während der Parkschließung heißen Sie unsere Erlebnishotels Matamba und Ling Bao sowie Deutschlands erfolgreichste Dinnershow Fantissima willkommen. Lassen Sie den Alltag hinter sich bei einer Genuss-Safari durch das exotische Afrika oder einer Tasting-Tour über einen asiatischen Food-Market . Oder erleben Sie während Ihrer Auszeit einen Abend voller Entertainment und Genuss in außergewöhnlichem Ambiente bei Fantissima.
Um Ihnen ein unbeschwertes Erlebnis und größtmögliche Sicherheit zu bieten, gilt aktuell im gesamten Phantasialand (Erlebnishotels, Dinnershow Fantissima, Restaurants & Bars) die 2G-plus-Regelung (geimpft/genesen plus aktueller Test).
2G-plus: Neben einem offiziellen Berechtigungsnachweis (gültiger Nachweis über vollständige Impfung oder Genesung) benötigen Sie zusätzlich einen negativen Corona-Test (PoC-Antigentest nicht älter als 24h/ PCR-Test nicht älter als 48h).
Keinen zusätzlichen Testnachweis benötigen entsprechend der neuen Corona-Schutzverordnung:
Gäste, die vollständig geimpft sind (immer zweimal, auch bei Johnson & Johnson) und bereits zusätzlich eine Booster-Impfung erhalten haben (Nachweis erforderlich)
Gäste, die vollständig geimpft sind – 14 bis 90 Tage nach der zweiten Impfung („frisch Geimpfte“, Nachweis erforderlich)
Genesene Gäste, die vor oder nach ihrer Infektion mindestens eine Impfung erhalten haben (Nachweis erforderlich)
Genesene Gäste mit positivem PCR-Test – mindestens 27 Tage aber höchstens 90 Tage alt („frisch Genesene“, Nachweis erforderlich)
Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren, die vollständig geimpft oder genesen sind (Nachweis erforderlich), kann der Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt werden.
Keinen Berechtigungsnachweis benötigen entsprechend der geltenden Corona-Schutzverordnung:
Kinder bis einschließlich 6 Jahren
Kinder und Jugendliche von 7 bis einschließlich 15 Jahren, die eine Schule in Deutschland besuchen – mit Altersnachweis (z.B. Ausweis, Geburtsurkunde, Schulzeugnis, Gesundheitskarte, etc.) außerhalb der Schulferien.
Weiterhin gültig sind die AHA-Regeln: Die Maskenpflicht gilt in geschlossenen Räumen und überall dort, wo der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann (Wartebereiche, Attraktionen, etc.). Ebenso müssen die bekannten Hygieneregeln und der Mindestabstand weiterhin im gesamten Phantasialand eingehalten werden.
Alle Details zu den aktuellen Regelungen und weitere Informationen für Ihren Besuch bei uns haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengefasst.
Zuletzt noch eine Bitte: Halten Sie sich bitte auch weiterhin stets an die geltenden Regeln. Nur wenn wir aufeinander achten und einander mit Rücksicht und Respekt begegnen, können wir alle eine phantastische Zeit im Phantasialand genießen. Vielen Dank!
Stand: 08.02.2022*
Quelle: Phantaialand
http://www.phantasialand.de/de/informationen-zur-oeffnung/