DAS PROBLEM ...
... liegt sich meist darin, dass Männer - wie schon angeklungen - zu schnell in der Exhi-Ecke landen.
Zum einen liegt es daran, dass aufgrund einseitiger Erziehung ein nackter Mann "pfui" ist.
Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass ein einzelner NIP-Mann mit so lieblichen Atributen wie "Sau", "Arschloch", "Wixer", "ich hol die Polizei" bedacht wird. Als ich zusammen mit meiner damaligen Freundin (jetzigen Frau) unterwegs war, verstummten die blöden Stimmen plötzlich. Wenn meine bessere Hälfte eher nackt war und ich nicht, wurde sie von den Männern herausgefordert, noch mehr zu zeigen und von den Frauen kamen so Meinungen, wie "die traut sich was".
Also merke:
Nackter Mann = pfui
nackte Frau = hui
Und das mit der Exhi-Ecke ist die andere Sache. Wer den §183 StGB durchliest, der erkennt, was ich meine:
§ 183
Exhibitionistische Handlungen
(1)
Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß
der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.
Demnach kann sich eine Frau viel mehr erlauben, denn dem Wortlaut nach kann sie nicht als Exhi angezeigt werden, da im Gesetz ausdrücklich von "Mann" und "Täter" gesprochen wird.
Wie ist das mit dem Grundgesetz und dem Antidiskriminierungsgesetz vereinbar?
Ich hör' jetzt lieber auf, sonst platzt mir der Kragen ....
Liebe nackerte Grüße
Euer Gerhard