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Was hättet ihr getan?

********lweg Mann
171 Beiträge
Ok, danke...
...muß ich mir mal in Ruhe zu Gemüte führen, wobei nach meiner bisherigen Kenntnis ein vergleichbarer Fall von Netty eben nicht ausreicht, um die Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu rechtfertigen.

Ich habe da bereits leidliche Erfahrungen sammeln müssen:

Im vergangenen Sommer war ich mit meinen Mädels auf einem Spielplatz, wo sich eine Hundehalterin trotz zweimaliger Aufforderung nicht darum kümmerte, ihren Hund an die Leine zu nehmen und vom Spielplatz zu entfernen. Also fotografierte ich die Hundehalterin, die daraufhin total ausrastete und mir das Handy wegnahm.

Die anschließend angerückte Polizei teilte mir mit, dass ich kein Recht gehabt hätte, die Hundehalterin zu fotografieren *oh2* *uah* .

Seitdem nutze ich diese Möglichkeit nicht mehr und würde es erst wieder im Falle einwandfrei vorliegender Straftaten tun.
Die anschließend angerückte Polizei teilte mir mit, dass ich kein Recht gehabt hätte, die Hundehalterin zu fotografieren *oh2* *uah* .
Die Aussage der Polizei in dem geschilderten Fall ist offensichtlich falsch und beruht vermutlich auf mangelnder Sachkenntnis der Ordnungshüter.

Die Schutzwürdigkeit des Kindes gegenüber frei herumlaufenden Hunden ist eindeutig. Ich sage dies auch in meiner Eigenschaft als aktives Mitglied eines eingetragenen Tierschutzvereins.
*******ahn Paar
3.168 Beiträge
Ornunghüter...
Ja, leider ist es mit der Rechtskenntnis und der Gesetzessicherheit oft nicht anders als mit der Bibelfestigkeit mancher "Strenggläubigen".

Hier liegt oft Halbwissen und Unfähigkeit dicht beieinander.
Immer sollte man nicht vergessen, dass die Damen und Herren in blau oder grün kein Jurastudium hinter sich haben.

Was die Frage der Beweissicherung per Handy angeht, sind die Auskünfte ganz sicher OK. Was die Frage des Rechtes am eigenen Bild angeht, so betrifft es die Veröffentlichungen entsprechender Bilder und da sind Personen, die im Blickfeld der Allgemeinheit stehen (sinngemäß) sogar ausgenommen.
Und eine Veröffentlichung diese Beweisfotos ist ja nicht vorgesehen, es sei denn ein Richter oder der Staatsanwalt weisen da etwas anders an.

Im Gegenzug ist natürlich die beabsichtigte Wegnahme des HAndys ebenfalls eine Rechtswidrigkeit!

Und letztendlich könnte jede aktive Handlung gegen die Raucher in der U-Bahn als Rechtswidrigkeit ausgelegt werden.

Aber ebenso kann man es auch als Notwehrhandlungen ansehen, wenn die dazu eingesetzten Mittel angemessen sind.

Und da dürfte es wohl angemessen sein, die Zigarette wegzunehmen und aus zutreten, eine Wassersprühflasche zu verwenden um die Zigarette zu löschen etc.

Gut ist es in solchen Situationen jedoch immer, wenn es Augenzeugen gibt, denn leider ist es ein Leichtes, dass der Raucher den Spieß umdreht und sich plötzlich als der Geschädigte präsentiert.

Generell - auf irgendwelche Gewalt sollte man verzichten.

Aber unkommentiert sollte das auf keinen Fall bleiben und man sollte schon die Möglichkeiten nutzen, die Bahnhofsaufsicht oder Polizei zu rufen oder auch selbst aktiv zu werden, wenn man sich Zeugen sicher sein kann. Es lohnt jedoch nicht den Helden zu spielen, denn solche Typen sind oft unberechenbar.
**********eume2 Frau
2.492 Beiträge
Foto als Beweis!
Danke @******ner für diese Info!!! *danke*

Ich hatte bisher auch nur die Aussage von Polizeibeamten, dass solche Fotos vor Gericht nicht zugelassen werden würden.

Es lohnt sich also, da nochmal den Einzelfall betreffend zu recherchieren *top*

Aber auch wenn man tatsächlich kein Foto macht, könnte es in der akuten Situation eine sinnvolle Maßnahme sein, so zu tun als ob. Sicher auftreten ist hierbei wichtig. Raucher fühlen sich nur gegenüber "Opfern" stark. Wirkt man kompetent und überlegen (Lügen erlaubt, schließlich haben die meisten Raucher keine Ahnung in Rechtssachen), werden sie ganz schnell kleinlaut. Oft erlebt! *ja*

Ganz wichtig: Die eigene Sicherheit geht immer vor! Niemand sollte sich zu weit aus dem Fenster lehnen, wenn er/sie sich dabei unwohl fühlt. Einen Selbstverteidigungs-Kurs zu belegen oder Kraft-Training zu machen, kann das Sicherheitsgefühl in solchen Situationen beträchtlich stärken!

LG, Laura *sonne*
@Suesse_traeume
Hallo Laura,
Deinen Ratschlägen
Selbstverteidigungs-Kurs zu belegen oder Kraft-Training zu machen, kann das Sicherheitsgefühl in solchen Situationen beträchtlich stärken!
stimme ich ohne wenn und aber zu. Wichtig ist aber, dass niemand nach ein paar Kursstunden schon glaubt, sein erworbenes theoretisches Wissen als Schutzschild einsetzen zu können. Wichtig ist, dass er/sie mehr Selbstbewusstsein erlangt, entsprechend auftritt und nicht mehr verängstigt wirkt.
Fotos vor Gericht
Ich glaube absolut nicht das Fotos vor Gericht noch Beweiskraft haben, da heutzutage jeder einigermaßen begabter PC Nutzer Bildmanipulationen vornehmen kann die nicht mehr als solche zu erkennen sind.
@Lupo57
Ich glaube absolut nicht das Fotos vor Gericht noch Beweiskraft haben,
... deshalb auch am besten eine Videosequenz aufnehmen, das ist viel einfacher und der Ton wird gleich mitgeliefert. *fiesgrins*
Schuhe aus !
Hallo Ihr Lieben !

Die meisten Leute reagieren total allergisch, wenn man in ihrem Beisein die Schuhe auszieht und die Füße (selbst wenn sie wie Veilchen duften) in ihre Richtung hält. In ihre Richtung pupsen (oder nur so tun) hilft vielleicht auch. Beides ist zwar unschön, aber nicht illegal.

Aber ich verstehe auch diese ohnmächtige Wut gegenüber den kriminellen Versagern. Als Asthmatikerin kämpfe ich seit 20 Jahren damit. Erst seit den NRS-Gesetzen habe ich ein kleines Gesellschaftsleben.

Liebe Grüße
Nicht aufregen, nur wundern....
... das ist mein Motto, wenn mir rücksichtslose Raucher begegnen. Was zu sagen, nützt bei den ach so tolleranten Rauchern eh nix und das Personal in Gaststätten und in öffentlichen Gebäuden hat meist auch keine Lust, sich mit den Rauchern anzulegen oder raucht selbst und hat daher vollstes Verständnis.
Leider schleicht sich in vielen Restaurants das Rauchen wieder ein, denn es wird ja kaum kontrolliert und die Kellner wollen, selbst wenn sie Nichtraucher sind, ihre Kundschaft nicht verlieren.
Die einzigen, die sich in Europa konsequent an den Nichtraucherschutz halten, sind die Raucher in Italien, weil sie scheinbar nicht so arrogant sind und etwas mehr im Kopf haben (wer hätte das gedacht). Dort wird der Nichtraucherschutz, wie ich gelesen habe, nämlich von den Rauchern aus Vernunftsgründen akzeptiert. Also Leute, auf in den Urlaub nach Italien oder kann jemand da was Negatives berichten?
********uist Mann
110 Beiträge
hmm man könnte es auch mit Luft runterschlucken und laut losrülpsen versuchen, wenn man keinen Furz grad auf Lager hat. Ist gar nicht so schlecht die Idee.

Aber zu sowas möcht ich nicht allzuviele Leute um mich rumhaben. Ausserdem weiss man als Mann leider nie, wann man eins in die Fresse bekommt. Die Leute sind leider nicht sehr zimperlich.

Oder vor dem Raucher auf den Boden spucken, so richtig dicke Dinger. Und würgen dazu. !!!! har har.

Gibts bei Euch in Germany auch bald Tote auf den Zigi Packeten ? Das wird bei uns neu eingeführt.

Man könnte auch so ein Bildchen immer mit sich rumtragen und dem Typen zeigen. Aber gut sowas schreckt die ja auch nicht. *baeh*
********lweg Mann
171 Beiträge
Also Leute, auf in den Urlaub nach Italien oder kann jemand da was Negatives berichten?

Ok, dann mache ich das mal... in 4 Wochen weiß ich mehr! *g*
Ich erlebe das auf Bahnhöfen auch immer wieder. Allerdings gehe ich dann weg. Meist sind die Bahnhöfe groß genug, ich selber habe null Lust mich derart aufzuregen und ein Gespräch mit einem Raucher der sich bewußt eine Kippe anzündet, obwohl es verboten ist, führt zu gar nichts!

Es schadet nur mir, im doppelten Sinne wenn ich mich vollqualmen lasse UND mich aufrege!

Claudia
*******ker6 Mann
948 Beiträge
Die möglichkeiten:
Wenn jemand auf die nette freundliche art, die ziggi auszumachen, nicht reagiert, geht folgendes:

• Wenn man demjenigen körperlich gewachsen scheint, zigarrette aus der hand schlagen und drauftreten
• das mit dem anrülpsen oder anfurzen ist eine gute sache
(Es gibt bereits das NICHTRAUCHERSPRAY Bei zauberkönig gibt es furzspray, daß man jedem unwilligen raucher auf die textilien sprühen kann - nicht auf die ziggi oder das gesicht!)
• denjenigen festnehmen und die polizei rufen. (erklärung folgt).

-Wenn man demjenigen körperlich nicht gewachsen ist, polizei, bahnpolizei oder ähnliches rufen

Das fotografieren oder filmen zum zwecke der beweissicherung ist klar zulässig.

Letztendlich ist sogar die festnahme eines straftäters durch jedermann zulässig (§127 II StPO). Eine körperverletzung ist eine straftat. Derjenige darf, wenn er sich wehrt, auch mit körperlicher gewalt (grundsatz der verhältnismäßigkeit beachten) festgehalten werden.

@********äume:
Der tatbestand der körperverletzung ist erfüllt, wenn du durch den rauch in "den zustand körperlichen leidens" versetzt wirst. Das heißt, dein körper muß darauf reagieren (husten, übelkeit, usw).
Da du das nicht nachweisen, sondern nur behaupten mußt, geht es immer.
Soweit kannst du dich also doch zur wehr setzen. (mehr per cm)
**********eume2 Frau
2.492 Beiträge
@spass_tiefgang
Danke! *guterbeitrag*

Die CM habe ich bekommen, werde mir Gedanken machen! *ja*

LG, Laura *sonne*
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