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Stichwort Schweigepflichtsentbindung

******lou Frau
3.200 Beiträge
Themenersteller 
Stichwort Schweigepflichtsentbindung
Ich stelle mir gerade die Frage ob eine Schweigepflichtsentbindung grundsätzlich bedeutet, dass ein Arzt alle Informationen von einem mitbehandler bekommen kann, auch wenn es nicht in sein Fachgebiet gehört.

Beispiel: Gynäkologe möchte wissen, ob die Patientin fehlsichtig ist. Urologe wissen, ob der Patient fusspilz hat. Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass nur für die Therapie wichtige Informationen weiter gegeben werden dürfen.

Denke ich richtig oder falsch?

Wenn nun ein Zahnarzt die Schweigepflichtsentbindung vom Patienten hat, kann der von dem Arzt gegenüber, dem die Schweigepflichtsentbindung zusteht, alle Informationen über die Therapie den Patienten betreffend erhalten, oder gibt es da Grenzen? Wenn ja, wer ist dann für die überflüssige Informationsweitergabe haftbar zu machen?
****76 Mann
221 Beiträge
Die Frage ist, was hast du (bzw. der Patient) für ein Problem damit, dass ein anderer Arzt die Information hat, dass du Fußpilz hattest.
Er unterliegt ja auch der Schweigepflicht.

Übel wird es immer, wenn Patienten denken, das ist nicht wichtig und deshalb tappen die anderen im Dunkeln.

Üblicherweise kann man ja mit den Patienten reden und üblicherweise bekommt man auch nur relevante Befunde von den Kollegen übermittelt.

Für den Zahnarzt ist es schon relevant, wenn du gewisse kardiale Erkrankungen hast.
Für mich in der schmuckkästchen Abteilung sind alle Sachen relevant.
Wichtig von unwichtig, kann man dann immer noch trennen. 🤷‍♂️
******lou Frau
3.200 Beiträge
Themenersteller 
Ich denke bei manchen Diagnosen werden Patienten abgestempelt. Mein Partner ist Arzt und meinte mal, Frauen werden zu 80% gleich in die Psycho Ecke geschoben, wenn die 3. Diagnose nicht zum Ziel führt.

Ich bekomme ja auch mit, wie die Ärzte bei uns reagieren, wenn ein Patient Psychopharmaka einnimmt.

In dem Fall hat ein Ophthalmologe eine psychiatrische klinikakte eingefordert. Das hat für mich nichts miteinander zu tun. Zuvor kam ein entlassbericht. Der hat aber nichts mit den Augen zu tun gehabt. Patient kam mit Migräne. Nach uns kam der Gang zum Neurologen. Der Neurologe hat weder bei uns noch der Klinik Information gefordert. Lediglich Anamnese gemacht und dann die Therapie, die seiner Meinung nach richtig ist begonnen.

Ich frage mich jetzt, ob es von unserer Seite her korrekt war, die Akte einzufordern. Theoretisch hätte es doch gereicht den visus zu bestimmen, ggf. ein oct zu machen und dann weiterzuleiten.
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