Zitat von **********rank6:
„Wir haben gerade mit dem Gesundheitsamt MKK telefoniert:
Eine direkte Rückfahrt vom Flughafen nach Hause in der Ausgangssperre ist erlaubt, wenn anhand der Flugunterlagen/Tickets nachgewiesen werden kann, das es nicht anders möglich gewesen ist!
Es bedarf keiner Ausnahme-Genehmigung!
„Wichtiger Grund... ist erlaubt.
Vom Flughafen heim ist ein wichtiger Grund
War bei mir Ende Dezember auch kein Thema und ich wurde sogar von einem Freund abgeholt.
Landung 23:50
MOD aus!
Naja, folgende Ausnahme-Regelung ist damit gemeint @**********rank6 :
Sofern die Ankunft des Rückfluges so planmäßig (also gem. Flugplan) war, dass man die einfache Strecke nach Hause VOR (!) dem abendlichen Ausgangssperrtermin schaffen konnte, gibt es keine Probleme.
Hat diese planmäßige Maschine dann eine, für den Fluggast unverschuldete, Verspätung, so muss man sich diese schriftlich bestätigen lassen
und
nur dann (!!!) darf man ohne OWI-Verfahren, wenn man überprüft/angetroffen werden sollte,
in Ruhe nach Hause fahren.
Das ist die gesetzliche REGELUNG!
Auch ist es möglich vom Flughafen direkt zur Arbeit zu fahren und dort seine Arbeit aufzunehmen.
Das dürfte aber nur 0,01 % aller Reisenden betreffen.
Achso für die "Lückensucher" schon mal vorab der Hinweis ..... HomeOffice gilt dabei aber auch nicht !
Sorry, da haben die Politiker echt gut durch die Hintertür ein indirektes Reiseverbot durchbekommen,
da es nur wenige Flugverlegungen bis Ende Juni geben wird, aufgrund der vorgegebenen Zeittaktungen bei den Fluggesellschaften.
....und wenn es so weitergeht, werden die Begrenzungen noch bis Ende August noch einmal verlängert,
ausgeschlossen ist das nicht....
MOD ein!