Du hast doch sicherlich einen Kaufvertrag mit der Züchterin gemacht!??
In dem Vertrag muss ein Absatz stehen, der den Gesundheitszustand des Welpen zum Zeitpunkt der Abgabe dokumentiert ( z.B. "Der Welpe XXX wies bei Abschluss des Kaufvertrages keine gesundheitlichen Mängel auf" o.ä. ) ...wenn es aber wirklich ein genetischer Defekt ist, dann gibt es ja den Nachweis der Eltern ...einer von beiden muss diesen Gendefekt ja weitergeben ...und falls ein Stammbaum vorhanden ist, stehen da ja auch u.a. die Großeltern mit drauf ...
dahingehend kann man also auch forschen und
die Züchterin steht nun in der Beweispflicht, dass es sich
NICHT um eine vererbte Krankheit handelt ...allerdings bezweifel ich, dass sie das kann.
Noch etwas (!) ...Welpen bekommen ja schon im Alter von ein paar Wochen die ersten Impfungen, Chip usw. wenn sie noch beim Züchter sind ...nun frage ich mich, wer hier wohl mit einem "befreundeten" TA gemunkelt hat, denn dem TA hätte das auffallen müssen und dementsprechend dokumentiert werden müssen ... Was wiederum die Aussage, dass es der eigene TA machen soll, nichtig macht ...man könnte von Betrug sprechen und somit hätte der Züchter keine Rechte, sondern Pflichten ...