In der Tat, EcoPlus oder Business hilft. Das ist in meinen Augen aber eine (finanzielle) Diskriminierung von uns Großen. Ich habe mich zu der Frage mal an die Antidiskriminierungsstelle gewandt. Als Aspekt für das AGG kommt leider nur eine Behinderung in Frage (es geht ja nicht um Religion, Geschlecht, o.ä.) Die Antwort mag zwar inhaltlich richtig sei, hilft aber leider nicht:
vielen Dank für Ihre Nachricht an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Unsere Beratung bezieht sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Insofern können wir Ihnen nur eine Auskunft darüber erteilen, wie der Behinderungsbegriff nach diesem Gesetz auszulegen ist. Hinsichtlich anderer Rechtsvorschriften können wir Ihnen lediglich allgemeine Hinweise geben.
Der Begriff der Behinderung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bestimmt sich nach der UN Behindertenrechtskonvention. Hiernach ist eine Behinderung eine langfristige körperliche, seelische oder geistige Beeinträchtigung, welche in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern kann. Sofern mit der Körperübergröße keine körperliche oder gesundheitliche Beeinträchtigung verbunden ist, liegt keine Behinderung vor, so dass das AGG nicht anwendbar ist.
Da eine Körperübergröße auch nicht mit einer Einschränkung der Mobilität verbunden ist, gehen wir davon aus, dass Sie sich auch nicht auf die VERORDNUNG (EG) Nr. 1107/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität berufen können.
Im Zweifel empfehlen wir Ihnen sich diesbezüglich an das Luftfahrtbundesamt zu wenden, welches für die Auslegung der Verordnung zuständig ist.
Wenn ich mal viel Zeit habe werde ich mich da noch mal dahinter klemmen. Auf meine Kinder kommt ja dasselbe Thema zu.
DerRadler