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übrigens ist ein rennrad ein sportgerät und da ist eine klingel keine vorschrift,
nun freue ich mich auf die kommenden kommentare
Da hast du schon recht mit der Klingel. Und du darfst auch so durch die Gegend preschen.
Jetzt kommt aber das Aber
. Und dieses "aber" muss und darf jeder für sich selbst beantworten.
Staatsanwalt/Staatsanwältin und Richter:in sprechen Recht. Und wenn man als Verursacher mit Personenschaden vor diesen beiden sitzt, kommt auch immer zum Strafmaß die persönliche Note des Richters oder der Richterin mit dazu. Und die persönliche Note ist nicht eine Schulnote, sondern die Banknote.