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Parken U See

********ann4 Mann
1.233 Beiträge
Themenersteller 
Parken U See
Der Zweckverband Unterbacher See hat sich gemeinsam mit der Verkehrswacht Düsseldorf dazu entschieden auf allen drei Parkflächen rund um den See ein digitales Parksystem einzuführen. Voraussichtlich im Mai 2023 wird das schrankenlose System für die rund 1800 Parkplätze starten. Das Parken wird für die erste Stunde kostenlos sein, ein Tagesticket soll zwei Euro kosten.

Die Verkehrswacht Düsseldorf führte eine umfangreiche und detaillierte Analyse der Park-Situation am See durch. Anschließend entschloss man sich für ein schrankenloses System des Anbieters Peter Park. Das Münchner Unternehmen ist Service- und Systemanbieter und hat sein System bereits auf über 130 Flächen, darunter an zahlreichen Strandbädern, Badeseen und Bergbahn-Parkplätzen, installiert.

An den drei Parkflächen werden keine Schranken aufgebaut, sondern Kameras scannen die Kennzeichen und ermitteln so, wann der Parkvorgang beginnt. Wer länger als eine Stunde parkt, kann an den Kassenautomaten bar oder mit Karte bezahlen oder hat eine App installiert, über die die Abrechnung erfolgt. Bei der Ausfahrt wird das Kennzeichen erneut gelesen und die Parkdauer ermittelt. Das System gleicht automatisch Parkvorgang und Bezahlung ab. Damit ist eine zügige Ein- und Ausfahrt auch im Sommer zu Stoßzeiten gewährleistet. Parkverstöße werden über das System ermittelt und eine Mahnung an den Halter des Fahrzeugs verschickt.

Die Einnahmen der Parkraumbewirtschaftung kommen den Gästen des Unterbacher Sees zugute, da mit ihnen wichtige Instandhaltungsprojekte und weitere Investitionen im Naherholungsgebiet ermöglicht werden.

„Oberstes Ziel war es für uns eine optimale Bewirtschaftungslösung für die vorhandenen Parkplätze am Unterbacher See zu finden.
Quelle Ddorf Aktuell
*******n58 Mann
148 Beiträge
Danke für den Hinweis *danke*

wie gut dass es in Düsseldorf noch andere Möglichkeiten gibt im Auto des Nächtens rumzusexeln *blowjob* *popp*.....
********ann4 Mann
1.233 Beiträge
Themenersteller 
Ob die Dinger auch nachts aktiv sind stand nirgends 😇🤷
Ihr geilen Säue 😂
*******n58 Mann
148 Beiträge
Zitat von ********ann4:
Ob die Dinger auch nachts aktiv sind stand nirgends 😇🤷
Ihr geilen Säue 😂

glaub mal, die werden 24/7 laufen.

Und irgendwie sind wir doch alle ein bisschen geil *zwinker*
****ic Mann
52 Beiträge
Zitat von *******n58:
Zitat von ********ann4:
Ob die Dinger auch nachts aktiv sind stand nirgends 😇🤷
Ihr geilen Säue 😂

glaub mal, die werden 24/7 laufen.

Und irgendwie sind wir doch alle ein bisschen geil *zwinker*

Irgendwie hätte ich ja Lust da dann ab und an mal vorbei zu flanieren:
Irgendwie muss man ja seine Freizeit sinnvoll nutzen ^^
*******n58 Mann
148 Beiträge
ich könnte ja mal mit dem Fahrrad dort vorbei fahren. Ist nicht so weit weg von mir und mein Rad hat kein Kennzeichen *lol* *lol*
*****363 Mann
15 Beiträge
Man nimmt uns wieder ein Stück kostenlose Freiheit in der Stadt. Für ein Naherholungsgebiet so eine Regelung einzuführen, ist reichlich unüberlegt, da doch viele Spaziergänger, Jogger und gerade auch ältere Leute mit ihren Hunden diese Parkplätze nutzen, hinzu kommen natürlich im Sommer, Stranbadbesucher und Nutzer der Gastronomie sowie des Bootsverleihs, dies ist natürlich nur ein kleiner Teil der Tätigkeiten (Kletterpark, Spielplatz, etc.) die man am See ausüben kann.😎
Aus ökologischer Sicht, den Verkehr mit Kraftfahrzeugen hier ein wenig zu beschränken, ist sicherlich sinnvoll, doch dann sollte es man offen aussprechen.
Das Münchner Unternehmen wird diese Dienstleistung nicht umsonst anbieten, Jedoch sollte der Stadt Düsseldorf doch etwas mehr daran liegen, seinen Bürgern für Freizeitaktivitäten kostenlos Parkplätze zur Verfügung zu stellen, auch wenn diese durch den Zweckverband bewirtschaftet werden. Das passt natürlich in das Gesamtbild, dass in der ganzen Stadt Parkplatz Gebühren angehoben werden, damit der Verkehr gemindert wird.
D.h. also im Sommer nicht mehr spontan nach der Arbeit ins Freibad beziehungsweise noch eine Runde um den See und den Biergarten besuchen.
Mir persönlich nimmt man wieder ein Stück Lebensqualität und Spontanität, doch vielleicht lege ich mir auch 60 € pro Monat auf Seite – so ist der Mensch eben.

Mit lieben Grüßen an den Zweckverband – es musste ja so kommen.
*******red Frau
3.320 Beiträge
Wie gut, dass ich nur 10 min zu Fuß zum See brauche und demnach keinen Parkplatz am See benötige. *zwinker*
****on Mann
7.955 Beiträge
Als ich noch in Ddorf wohnte, war ich im Sommer fast täglich am See. Das wäre ganz schön teuer geworden.

Ich schätze jedoch, dass die paar kleineren Parkplätze, auf dem Weg zum See, davon ausgenommen sind. #Wanderer/Jogger/Spaziergänger/Hundebeitzer
********ann4 Mann
1.233 Beiträge
Themenersteller 
Da schätzt du mal richtig 👍👍👍👍👍
Wir reden hier von den 3 großen Parkplätzen !!
2x Nordstrand
1x Südstrand
Was machen die die ihren Kleingarten da hinten haben ?
*****363 Mann
15 Beiträge
Ich finde es falsch, hier eine Parkgebühr zu erheben - Wenn das so weitergeht, zahlen wir in Düsseldorf für jeden Wald, Park oder Öffentliche Grünanlagen irgendwann auch einen Eintritt.
Wobei kostenlose Parkplätze für Wanderer ja eine ganz neue Bedeutung bekommen, wenn sie vor der Stadt liegen. Wenn man dann noch gegen Kaufbeleg seiner Wanderschuhe einen Zuschuss bekommt, ist die Welt ja in Ordnung😂
********nn01 Mann
659 Beiträge
@*******red hat’s gut
********ann4 Mann
1.233 Beiträge
Themenersteller 
Und wir fahren Möppis 😂😂
********ef68 Mann
420 Beiträge
Zitat von *******red:
Wie gut, dass ich nur 10 min zu Fuß zum See brauche und demnach keinen Parkplatz am See benötige. ;-)

Joar, da haben wir wohl beide Glück gehabt.😉
*******2022 Mann
37 Beiträge
Es ist für mich absolut Grenzwertig, das Privatunternehmen über das amtliche Kfz Kennzeichen Adressen herausbekommt um "Bußgelder" zu erheben.

Wer kann den schon beim Straßenverkehrsamt anrufen und über ein Kennzeichen
eine Halterabfagung machen?

Datenschutz wird hier meiner Meinung nach wirtschaftlichen Interessen missachtet.

Dies gilt besonders in Parkhäusern und Supermarktparkplätzen.
*********ffee Mann
20 Beiträge
Zitat von *****363:
Ich finde es falsch, hier eine Parkgebühr zu erheben - Wenn das so weitergeht, zahlen wir in Düsseldorf für jeden Wald, Park oder Öffentliche Grünanlagen irgendwann auch einen Eintritt.
Wobei kostenlose Parkplätze für Wanderer ja eine ganz neue Bedeutung bekommen, wenn sie vor der Stadt liegen. Wenn man dann noch gegen Kaufbeleg seiner Wanderschuhe einen Zuschuss bekommt, ist die Welt ja in Ordnung😂

Die Idee der Politik ist auf ÖPNV zu setzen und das Autofahren immer unattraktiver zu machen. Haben wir in Flingern gerade erst merken dürfen. Führt bei uns zu ganz blöden Effekten, dass z.B. die Erzieherinnen/Erzieher bei uns in der Kita nicht mehr mit dem Auto kommen können.
*******ng27 Frau
2.093 Beiträge
Zitat von *******2022:
Es ist für mich absolut Grenzwertig, das Privatunternehmen über das amtliche Kfz Kennzeichen Adressen herausbekommt um "Bußgelder" zu erheben.

Wer kann den schon beim Straßenverkehrsamt anrufen und über ein Kennzeichen
eine Halterabfagung machen?

Datenschutz wird hier meiner Meinung nach wirtschaftlichen Interessen missachtet.

Dies gilt besonders in Parkhäusern und Supermarktparkplätzen.
Der Abfrage dieser Halterangaben muss ein berechtigtes Interesse (jemand at auf Privatgelände geparkt ohne sich an die Regeln zu halten) nachweisen oder muss im direkten Auftrag der Stadt handeln.

So einfach beim Straßenverkehrsamt anrufen und nachfragen geht nicht. Mal ganz davon abgesehen, dass jede Anfrage normalerweise Geld kostet.
*******ng27 Frau
2.093 Beiträge
Auf den ÖPNV zu setzen ist ja erstmal nicht schlecht. ABER dann muss er auch so ausgebaut sein, dass man ihn auch bequem nutzen kann (genug Platz) und keine Ewigkeit braucht. Wenn man an den See fährt hat man im Normalfall ja nicht nur 1 Handtuch dabei.
********ann4 Mann
1.233 Beiträge
Themenersteller 
Ein Bus fährt regelmäßig aber nur zu Spitzenzeiten
*******ng27 Frau
2.093 Beiträge
Zitat von ********ann4:
Ein Bus fährt regelmäßig aber nur zu Spitzenzeiten
Aber je nachdem woher man kommt muss man mehrmals umsteigen und nicht immer sind die Verbindungen optimal. Oft sogar katastrophal, wenn auch nur ein/e Bus/S-Bahn/U-Bahn in der Kette Verspätung hat.
Ich müsste min. 2x umsteigen.
********ann4 Mann
1.233 Beiträge
Themenersteller 
Ich habe neue wegweisende Informationen aus Heidelberg.
Der Text ist lang und im Rechtsverdreherdeutsch geschrieben. 🤷‍♂️
Im Kontex steht da wenn der Halter des Fahrzeugs nicht selber fährt sondern ein Freund oder Ähnliches braucht ihr NICHT ZU ZAHLEN 😂.
Und nu der ganze Text viel Spaß 😉

Abzocke auf dem Strandparkplatz Trassenheide?

Halterhaftung auf einem Privatparkplatz - Zahlt der Halter, wenn der Fahrer dort parkt?

Bei der Benutzung eines entgeltpflichtigen Parkplatzes kommt ein Vertrag zwischen dem Betreiber des Parkplatzes und dem Fahrer zustande. Begründet wird dies mit dem Stichwort Sozialtypisches Verhalten. Sozialtypisches Verhalten macht für das Zustandekommen eines Vertrages bei der Inanspruchnahme von Leistungen im modernen Massenverkehr (wie z.B. öffentliche Verkehrsmittel, Lieferung von Gas, Wasser, Elektrizität etc.) ausnahmsweise keine Willenser-klärung erforderlich, sondern lässt bereits die faktische Inanspruchnahme ausreichen.

Das AG Heidelberg hat nun mit Urteil 16. Juni 2011, Aktenzeichen 26 C 64/11 die interessante Frage entschieden, ob auch der Halter des Fahrzeuges für das Parkentgelt aufkommen muss, wenn nicht festgestellt werden kann, wer das Fahrzeug gefahren hat. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der Halter nicht für das Parkentgelt zur Verantwortung gezogen werden kann.

Die Entscheidungsgründe:

„Die Klägerin betreibt einen für jedermann zugänglichen Parkplatz. Nach ihren dort aufgehängten allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt mit dem Abstellen eines Pkw auf dem Parkplatz ein Nutzungsvertrag über einen Abstellplatz zustande. Das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen HD-..., dessen Halterin die Beklagte ist, befand sich am 26.09.2010 um 21.35 Uhr ohne gültigen Parkschein auf diesem Parkplatz. Die Klägerin begehrt nun von der Beklagten Nutzungsentgelt gemäß ihren allgemeinen Einstellbedingungen. Dies beträgt bei Parken ohne Parkschein 6,00 Euro, was dem zu zahlenden Höchstentgelt entspricht. Des Weiteren begehrt die Klägerin eine Vertragsstrafe in Höhe von 25,00 Euro sowie Ersatz der von ihr verauslagten Gebühr für Halterauskünfte in Höhe von 5,10 Euro, insgesamt 36,10 Euro.

Die zulässige Klage ist unbegründet. Die Klägerin hat aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen Anspruch auf Zahlung des geltend gemachten erhöhten Parkentgelts in Höhe von 36,10 Euro gegen die Beklagte.

Ein vertraglicher Anspruch der Klägerin auf Zahlung des erhöhten Parkentgelts einschließlich der Nebenkosten gegen die Beklagte ist nicht anzunehmen, da ein diesbezüglich erforderlicher Miet- oder Verwahrvertrag nur mit dem jeweiligen Fahrer des abgestellten Fahrzeugs oder einem sonstigen Nutzer zustande kommt, nicht aber automatisch mit dem Halter des Fahrzeugs. Die Begründung einer vertraglichen Verpflichtung des Fahrzeughalter durch ein entsprechendes schlüssiges oder sozialtypisches Verhalten ist im Streitfall bereits deshalb abzulehnen, weil ein diesbezügliches Verhalten des Beklagten streitig und nicht nachweisbar ist. Eine allgemeine zivilrechtliche Halterhaftung für Parkplatzgebühren ist dem deutschen Recht fremd.

Die Klägerin war sodann im Ergebnis nicht in der Lage, den Beweis zu führen, dass ein diesbezüglicher Vertrag zwischen ihr und der Beklagten zustande gekommen ist. Eine Beweislastumkehr oder die Anwendung der Grundsätze der sekundären Darlegungs- und Beweislast finden zugunsten der Klägerin keine Anwendung. Die Beklagte hat dargelegt, dass sie an dem vorliegenden Tag das streitgegenständliche Fahrzeug nicht gefahren ist. Zu weiteren Auskünften war die Beklagte nicht verpflichtet.

Eine Regel dahingehend - wie die Klägerin meint -, dass der Halter eines privat auf ihn zugelassenen Fahrzeugs gewöhnlich auch der Fahrer des Fahrzeugs ist, existiert nicht. Es ist daher nicht nach der allgemeinen Lebenserfahrung davon auszugehen, dass die Beklagte als Halterin ihres Privatfahrzeugs am 26.09.2010 mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auch die Fahrerin des Fahrzeugs war und damit Vertragspartnerin der Klägerin. Dies ist vielmehr umfassend von der Klägerin darzulegen und zu beweisen.

Die Klägerin hat gegenüber der Beklagten auch keinen vertraglichen sekundären Schadensersatzanspruch, da die Beklagte ihr gegenüber materiellrechtlich zu keiner weiteren Auskunft über die Nutzung des Fahrzeugs an dem streitigen Tag verpflichtet war. Entsprechendes gilt für eine Verpflichtung zur Offenbarung der Person des entsprechendes Fahrers, Es gibt im Ergebnis keine allgemeine Rechtspflicht für den Halter, gegenüber einem Dritten Auskunft über den Namen eines Fahrers zu geben. Die Tatsache, dass jemand Informationen besitzt, die für einen anderen bedeutsam sind, begründen grundsätzlich keine Auskunftspflicht.

Auch eine Haftung aus § 823 I BGB scheidet aus, da die Norm ein Handeln der Beklagten persönlich voraussetzt. Weder ein eigenes Handeln noch ein Verschul-den kann der Beklagten nachgewiesen werden. Die Beklagte hat auch nicht gegen eine Verkehrssicherungspflicht verstoßen, indem sie als Halterin das Fahrzeug möglicherweise einem Dritten als Fahrer übergeben hat.

Ein Anspruch aus § 823 II BGB i.V.m. § 25a StVG scheidet ebenfalls aus, das § 25a StVG den Ersatz von Verwaltungskosten vorsieht, wenn der Fahrer unbekannt bleibt. Diese aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht stammende Vorschrift ist für zivilrechtliche Ansprüche nicht anwendbar.

Die Klägerin kann die Beklagte daher weder in ihrer Eigenschaft als Nutzer oder Fahrer des Fahrzeuges noch als Fahrzeughalter in Anspruch nehmen. Insbesondere eine Halterhaftung für Privatparkgebühren scheidet nach derzeitiger Rechtslage aus.“

Rechtsanwälte
Götz, Matthes & Wallhöfer
Fuhrstr. 4
58256 Ennepetal
Tel.: 02333 833388
Fax: 02333 833389
info@rechtsanwalt-ennepetal.com
*******n58 Mann
148 Beiträge
Interessant, vielen Dank für die Info.

Wichtig aber der Punkt, der Verkehrssicherungspflicht. Es gibt viele, die wegen der geringeren Versicherungsbeiträge als alleiniger Fahrer eingetragen sind. Dann sieht die Sache wieder anders aus.
********ann4 Mann
1.233 Beiträge
Themenersteller 
Och es ist Betrug Vorsatz Vertragsbruch……………..
Es gibt Leute denen fällt noch viel mehr ein
😂😂😂😂😂😂😂😂
*****363 Mann
15 Beiträge
Danke für die Info
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