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Pinnwand

*****ore Paar
58 Beiträge
Zur info: Es wurde nichts gekippt.
Das OVG Greifswald hat $ 5 der Corona Landesverordnung mvp für nicht verfassungsgemäß erklärt, den Antrag des Antragstellers aber abgewiesen, da es unverhältnismäßig wäre, die Regelungen jetzt außer Kraft zu setzen. Damit bleibt es bei den aktuellen Regeln. Das Land wurde verpflichtet neu zu beraten und zu beschließen.

Ob man sich an Regeln, Gesetze oder Veordnungen hält, entscheidet im Alltag jeder für sich *lach*
****ner Mann
1.593 Beiträge
Einfach auf Anzeige ankommen lassen, Anzeige bekommen und dann den Rechtsweg über VG usw beschreiten. Ich bin mir sicher, dass dieser "Marsch durch die Institutionen" ERfolg haben wird. Dies vor allem wenn durch die Vielzahl der anhä# ngigen Verfahren die Gerichte schnell überlastet sein werden. Und die evtl anfallenden Kosten im Falle des Unterliegens sind überschaubar.
Ach so, und wenn so ein Männlein mit Kelle meint, die Durchfahrt zu verweigern, leider befolgen, Namen geben lassen oder Zeugen haben und sofort seinen Widerspruch erklären und auf die von dir gegen diesenVerwaltungsakt dann erfolgende "Fortsetzungsfeststellungsklage" hinweisen.
*********lodie Paar
2.241 Beiträge
Zitat von *******681:
Wir hatten auch mit der Wasserschutzpolizei gesprochen die sagten uns ankern und übernachten darf man aber nur mit einem hausstand für Brandenburg nur fremde Marina ist nicht gestattet *gruebel*

Die können so viele Anzeigen schreiben, wie sie wollen. Die müssten uns schon verhaften.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass das vor Gericht standhält. Die Verhältnismäßigkeit der Einschränkung von Grundrechten ist nicht gegeben, zumal wir beide Impfungen schon haben.

Mir unklar, warum Brandenburg und McPom ständig sich eine Extrawurst braten wollen. Wenn sie das wollen, können sie ja ihren Bürgern z.B. die Ausreise nach Berlin, Hamburg etc. untersagen.
Ich sehe jeden Tag Kennzeichen aus Rügen und der Ostseeküste.

Wir waren Gestern nach 22:00 Uhr noch auf einen Besuch im schrecklichen Brandenburg .
Schade das sie uns nicht angehalten haben, wegen der Ausgangssperre. Wir sind ganz sicher keine Querdenker etc. , aber Ausgangssperren? Interessiert mich nicht die Bohne. Darauf lasse ich es ankommen.

Grüße Thomas

Die Demokratie und die verfassungsmäßigen Rechte müssen auch aktiv verteidigt werden. Vor solchen Gestalten wie Söder & Co. haben vielleicht kleine Kinder Angst, ich ganz sicher nicht.
*********lodie Paar
2.241 Beiträge
Das Einreiseverbot in MacPom für die anderen Bundesländer ist wieder gekippt worden.
Das ist schon das zweite mal, dass MocPom diese unsägliche Maßnahme untersagt wurde.

Wir haben seit 25 Jahren einen Zeltplatz auf Rügen. Freude von uns (auch vom "Fach") haben sogar ihren Zweitwohnsitz auf Rügen.

Ich bin echt wütend und überlege schon Rügen den Rücken zu kehren.

Thomas
*****ark Mann
163 Beiträge
Zitat von *****ark:
Link vom Gruppenleiter entfernt.

Der Link hat nichts mit dem Thema und/oder dem Joyclub zu tun und wurde deshalb entfernt.
Bitte keine politischen Grundsatzdiskussionen hier einbringen.
Vielen Dank fürs Verständnis!

m&f
Gruppenleiter

Wer glaubt mit dem Kopf im Sand wird es irgendwann schon besser irrt sich
*********icha Paar
11.447 Beiträge
...übrigens vermute ich, dass das mit den Bundeswasserstraßen und der Zuständigkeit (Art. 89 GG) zurzeit nur deshalb nicht deutlich und offen kommuniziert wird, damit nicht alle diese Freiheiten nutzen.

Sozusagen Verhinderung durch Verunsicherung...

LG
Micha *wink*
*********icha Paar
11.447 Beiträge
In NRW sind viele Häfen offen. Die Regeln sind aber unterschiedlich. Übernachten darf man, mit wievielen Personen liegt am Landkreis oder der kreisfreien Stadt...je nach Inzidenz. Freie Anleger sind nach Artikel 89 GG offen. Bundeswasserstraßen und ihre Einrichtungen gehören dem Bund und sind somit nicht den Landesbehörden unterstellt, sondern dem Bund. Dazu gehören die Bundeswasserstraßen, Schleusen und die freien Anleger. Hier gelten nur vereinfachten Regeln: Abstand halten, und wenn das nicht garantiert eingehalten werden kann, Maske tragen. Das gilt für die Bundeswasserstraßen im gesamten Bundesgebiet.

Darauf wird übrigens an einigen Schleusen und freien Anlegern mit Aushängen hingewiesen. Habe selbst schon einige in unterschiedlichen Bundesländern lesen dürfen und mich gewundert, warum diese dort ausgestellt werden. Aber in Corona-Zeiten sind das nochmal zusätzliche Hilfen für die Argumentation gegenüber den Behörden.

Zuständig ist auch nicht das WSA (Wasser und Schifffahrtsamt), sondern der WSV (Wasser und Schifffahrtsverband/Bund). Ausnahmeregelungen gibt es in Hamburg.

Nur ein paar Infos...

LG
Micha *wink*
*****ore Paar
58 Beiträge
Aardvark:
Was hat der Text in dem Link mit dem Thema hier zu tun? Da steht keine Lösung drin.
*******681 Paar
46 Beiträge
Wir hatten auch mit der Wasserschutzpolizei gesprochen die sagten uns ankern und übernachten darf man aber nur mit einem hausstand für Brandenburg nur fremde Marina ist nicht gestattet *gruebel*
*****ark Mann
163 Beiträge
Link vom Gruppenleiter entfernt.

Der Link hat nichts mit dem Thema und/oder dem Joyclub zu tun und wurde deshalb entfernt.
Bitte keine politischen Grundsatzdiskussionen hier einbringen.
Vielen Dank fürs Verständnis!

m&f
Gruppenleiter