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8% zuglast

*****Yvy Paar
767 Beiträge
Zitat von *******0938:
Und noch einen kleinen Hinweis, was oft teuer werden kann, gerade in Österreich, weil die nämlich genau wissen, das kaum einer darauf achtet ... das zZGG das zulässige ZUG Gesamtgewicht, d. h. Gewicht des Fahrzeugs und Gewicht des Anhängers addiert.
Da wird immer von dem Gewicht des Wohnwagen und der Anhängelast gesprochen, aber völlig vergessen das das Fahrzeug ja auch etwas wiegt.
Anhänger 1800 kg, voll ausgereizt, weil ist ja nicht wirklich viel. Durfte das Fahrzeug auch gebremst ziehen. Kombi voll geladen und knapp 4000 kg auf der Waage. War auch noch hart aber an der Grenze. Nur das zZGG lag bei 5200 kg und damit war alles im Eimer. 4000 + 1800 = 5800 ZGG und das war deutlich drüber. Ja einem Bekannten wunderschön passiert.

Sorry, aber welches Fahrzeug war das?

Ich kenne keines, wo das zZGG so groß zu Anhängelast und zulässiges GG des Fahrzeug differiert...

Meiner zb:
max Anhängelast gebremst 3500Kg
max zulässiges GG 2949Kg

max zZGG laut Papiere 6449Kg

Daher verstehe ich die ganze Aufregung nicht, bei meinem Volvo vorher war es identisch. *frage*
*******0938 Paar
1.132 Beiträge
Kein Fahrzeug hat eigentlich über 6 to zZGG zumindest nicht als Pkw.
Ich weiß nicht mehr glaube war ein Mondeo ...
Bei meinem Ranger wäre aber das selbe ... also alles immer überprüfen.
Ich habe eine Anhängelast von 3500 und ein ZGG von 3499 mach rund 7 to. Das zZGG ist aber gedeckelt in D auf 6 to.
*********_paar Paar
580 Beiträge
Hallo es geht hier um die %
*********Photo Mann
946 Beiträge
Zitat von *********_paar:
Hallo es geht hier um die %

Schon lange nicht mehr... *lach*

Wir sind schon längst abgedriftet...
*****atz Paar
1.209 Beiträge
Dennoch interessant wenn’s um Anhängelast geht und die % .
Wenn beides nicht so ist wie im Schein steht, ist halt der Urlaub erst mal nicht mehr so prickelnd.
Wir fahren immer über Koper nach Porec. Da sind es über 8%.
****e54
209 Beiträge
Wieviel Freude habe ich an einem Zugfahrzeug das am Berg aus dem letzten Loch pfeift. Ich bin für Reserven die mir das Leben retten können, und neim Fahren Spaß machen.
*********ams_M Mann
214 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *********Photo:
Erschreckend, was hier teilweise so geschrieben und empfohlen wird.

Die max. zulässige Anhängelast ist keine Empfehlung, sondern ein hartes Limit. Darüber riskierst Du, dass die Kiste nicht gescheit stehen bleibt oder kaputt geht. Vom Versicherungsschutz, der futsch ist, ganz zu schweigen.
Ob man kontrolliert wird oder nicht, das ist wohl eine ziemlich doofe Frage in dem Kontext. Du schnallst Dich ja auch nicht wegen dem Bußgeld an, sondern weil Du einen möglichen Unfall besser überleben willst... *zwinker*

Abgesehen davon: Wenn jemand ein Auto hat mit einer gewissen Zuglast und über einen Anhänger philosophiert und darüber, ob er damit über Steigungen fahren darf, dann ist der Rat "kauf Dir ein anderes Auto" nur bedingt hilfreich. Glaube ich... *augenzu*

Und jetzt steinigt mich mal schön...

Also Deiner Meinung nach ist die Bremsleistung schlechter wenn ein anderer Motor Verbaut wird?

Ich war bisher der Meinung das es an der Bremsanlage liegt und nicht am Motor, diese ist beim 118i Identisch ist zum 118d, welcher 1500 kg auch bei 12% ziehen darf.

Jetzt nochmal kurz überlegen wie das Harte Limit Definiert wird? Die Anhängelast bezieht sich bei BMW auf 5 mal anfahren innerhalb von 5 Min. Andere Hersteller haben da weichere Anforderungen.
Und wenn man dann nochmal überlegt dass die 1300 kg für 12% gelten, aber 1300 kg auch legal bei 25% gezogen werden dürfen.
Also wenn dein Technisches Argument gelten würde, dann dürfte man dann nur 900 kg ziehen. Wäre der Anhänger schwerer wäre nach deinen Ausführungen das Auto danach kaputt...

*zwinker*
*********ams_M Mann
214 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *********Photo:
Zitat von *********_paar:
Hallo es geht hier um die %

Schon lange nicht mehr... *lach*

Wir sind schon längst abgedriftet...

ja leider
*********ams_M Mann
214 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *****atz:
Dennoch interessant wenn’s um Anhängelast geht und die % .
Wenn beides nicht so ist wie im Schein steht, ist halt der Urlaub erst mal nicht mehr so prickelnd.
Wir fahren immer über Koper nach Porec. Da sind es über 8%.

also was ich bisher gefunden habe ist der Karwankentunnel mit 8% angegeben, was steileres ist nicht auf der BAB München bis Karawanken oder? Zumindest habe ich sonst nichts gefunden.

In Slo finde ich leider nicht wie steil der abschnitt crni cal ist, ansonsten bei koper kann man auch über portoroz am meer entlang fahren, da ist wenig steigung.

Kroatien ist da ja fast flachland.
*********ams_M Mann
214 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *******0938:
Kein Fahrzeug hat eigentlich über 6 to zZGG zumindest nicht als Pkw.
Ich weiß nicht mehr glaube war ein Mondeo ...
Bei meinem Ranger wäre aber das selbe ... also alles immer überprüfen.
Ich habe eine Anhängelast von 3500 und ein ZGG von 3499 mach rund 7 to. Das zZGG ist aber gedeckelt in D auf 6 to.

da bin ich weit drunter *zwinker* Im schein steht das zZGG aber nicht extra aufgelistet? Wie ist es eigentlich wenn sich das zulässige Gesamtgewicht bei Anhängerbetrieb um 100 kg nach schein erhöht, das zählt dann mit ein in das zZGG? Das hatte mein F11 nämlich.
*********ams_M Mann
214 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ********_ooe:
Servus aus Österreich!

Die Prozentangabe beschreibt die Geländesteigung. In deinem Fall kann dein Zugfahrzeug bei einer Steigung von 8 % bis 1500 kg Anhängelast ziehen.

Es sagt rein gar nix über die Bestimmungen aus. Meist ist die Obergrenze 3500 kg Höchstzulässiges Gesamtgewicht für das Gespann für die Führerescheinklasse B (PKW), wobei die Altführerscheinbesitzer aus Deutschland Fahrzeuge und Gespanne bis 7500 kg fahren darf, soweit ich weiß.

Viel Spaß beim Auto- und Wohnwagenkauf! *smile*

kleine Ergänzung, alte Deutsche Autoführerscheine berechtigen für C1E, d.h. 7,5 Tonnen + 3,5 t Anhänger, wenn man Auto SChein gemacht hatte. Bin da aber der letzte Jahrgang. Danach gabs ne Änderung.
*********ams_M Mann
214 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *****atz:
Eintragung in den Fahrzeugpapieren für die zulässige Anhängelast gebremst

Mein Mondeo
Max Anhängelast 2.000kg leeres Fahrzeug nur mit Fahrer (75Kg)
8 % Steigung 1.800 kg
12 % Steigung 1.500 kg

Alles darüber ist „überladen“!

Werde ich an einer Steigung größer 8% mit 1800kg kontrolliert, dann bin ich überladen.

Ist einem Arbeitskollegen passiert. Ergebnis stehen bleiben und Ablasten. In dem Fall kam ein Freund und nahm die 200kg im PKW mit. Geldbuße und so kamen dennoch.

Hatte da die 8% gegriffen, bei einem Arbeitskollegen? Wo bzw. wie wurde da kontrolliert. In Österreich kenn ich nur die Messungen auf der BAB und da sind keine 8% :-).
*********ams_M Mann
214 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *********_you:
Zitat:
Werde ich an einer Steigung größer 8% mit 1800kg kontrolliert, dann bin ich überladen.

Nein das ist nicht nur Überladen, da erlischt auch deine Betriebserlaubnis.
Bei einem Unfall freut sich deine Versicherung. Die Zahlen dann nix 🤪

Bitte um Nachweis, dass die Betriebserlaubnis erlischt. Die Eigenschaften die zur Betriebserlaubnis führen werden ja nicht geändert.
*****atz Paar
1.209 Beiträge
Er hatte 1700kg anstatt der 1500 des zGG des Wohnwagen.

Habe lediglich geschildert was passiert wenn man Überladen ist. Und da ist es Wurscht welcher Parameter überschritten wurde.
*********ams_M Mann
214 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *****l76:
Also meine Wenigkeit hat sich Anfang letzten Jahres einen Passat B8 Kombi mit 2,0L Diesel und 6-Gang DSG zugelegt, um einen Knauss Eifelland Holiday 395 TK zu ziehen.

Der Wagen hat diese Daten:

zul. Anhängelast bei 8% : 2100 Kilo
zul. Anhängelast bei 12%: 1800 Kilo
Anhängelast ungebremst: 750 kilo

Ich denke, ich bin damit ganz gut ausgestattet und es besteht genügend Puffer. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, später auch was größeres zu ziehen.

Vielleicht wäre das ja eine Überlegung wert?

nicht wirklich, ist grad die überlegung ob ich den 1ser aus dem Leasing rauskaufe. 16.000 km, schaut aus wie neu, 3 jahre. Im Dezember geht mein Z4 zurück (oder wird rausgekauft). Eigentlich würd ich den z4 gern behalten, ist ein traum auto, aber AHK geht nicht...
Alternativen im gedankengang. 220i G42 Coupe, 3er Touring, X3,
oder Cupra Formentor, Skoda Oktavia / Superb.
Allesamt zwischen 1,5 bis 2 Tonnen Zuglast.
BMW ist aktuell extrem teuer leider.
*********ams_M Mann
214 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *****atz:
Er hatte 1700kg anstatt der 1500 des zGG des Wohnwagen.

Habe lediglich geschildert was passiert wenn man Überladen ist. Und da ist es Wurscht welcher Parameter überschritten wurde.

Meine Fragestellung war aber recht präzise Formuliert. Es geht um den Parameter 8% und wie damit umgegangen wird.

Ich hab weder vor über das zuässige gesamtgewicht vom WoWa zu gehen noch über die zulässige zuglast bei 8%
*****atz Paar
1.209 Beiträge
Dann präzise Antwort.
Wird kontrolliert und die gefahrene Strecke hatte über 8% und das Gewicht des Anhängelast war darüber was im Schein steht, dann ist dein Fahrzeug überladen Punkt.

Wie bei Überlastung umgegangen wird ist auch schon geschrieben worden.

Wir klinken uns nun aus.
*********ams_M Mann
214 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *****atz:
Dann präzise Antwort.
Wird kontrolliert und die gefahrene Strecke hatte über 8% und das Gewicht des Anhängelast war darüber was im Schein steht, dann ist dein Fahrzeug überladen Punkt.

Wie bei Überlastung umgegangen wird ist auch schon geschrieben worden.

Wir klinken uns nun aus.

Und wo wird das dann Kontrolliert?
Auf den messstellen auf der BAB Liegt dann ja kein Verstoss vor und Sie müssten mir nachweisen, dass ich eine Strecke mit einer größeren Steigung als 8% unterwegs war. Für eine Weiterfahrt wäre ebenso der nachweis zu erbringen, dass > 8 % sind und damit die kleinerere Gewichtsklasse gilt.

Deswegen auch meine Frage, wo das auf dem Weg nach Istrien zu erwarten wäre.

In Deutschland ist die steilste Strecke der Irschenberg mit 7%. in Österreich nachdem was ich bisher rausgefunden habe das steilste 8% beim Karawankentunnel.
Tauernautobahn hat 4,5%.

Bzgl. Slowenien hab ich bisher keine Strafgebührenordung für Überladung gefunden, wird in keinen reisevergleichen aufgeführt.

Somit würde ich aktuell von der Strecke München > istrien davon ausgehen, dass die 1500 kg angesetzt werden können.
*******achs Mann
188 Beiträge
Hallo

Ich fahre seit 1979 mit Wohnwagen durch die Gegend. Aus der Erfahrung kann ich Dir nur empfehlen, ein Zugfahrzeug mit langem Radstand zu wählen, denn je länger der Radstand und je breiter das Zugfahrzeug desto ruhiger liegt das ganze Gespann. Der 1er ist in seiner Größe insgesamt zu klein um so einen Anhänger zu ziehen, das Gespann wird unruhig liegen, sehr empfindlich auf Wind reagieren und die Fahrt wird stressig werden. Weiterhin solltest Du eine Motorisierung nicht unter 2,0 ltr. Hubraum wählen, da die kleinen Motoren die Leistung aus der Drehzahl holen - und Leistung benötigst Du beim Ziehen. Hier zählt nach wie vor: Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, außer durch noch mehr Hubraum..... In Richtung Kroatien, sobald Du hinter München bist, benötigst Du Kraft, denn ab da wird es bergig, da muss der Motor ganz schön arbeiten....
Ein Beispiel:
aktueller Hänger: Dethleffs Camper Lifestyle 540 DB, 1700 Kg zgM, 7,72 Meter Gesamtlänge

Diesen Hänger zog ich mit dem Mondeo MK 3, 2,5 V6 mit 170 PS. Trotz der Leistung, welche den Hänger ohne Probleme bewältigte, lag das Gespann im Vergleich zum Scorpio vorher sehr unruhig. Aktuell ziehe ich mit dem Mondeo MK 4, 2,2 tdci. Der MK 4 ist wesentlich breiter als der MK 3 und auch länger. Das Gespann liegt absolut super, auch bei Wind und die Leistung von 200 PS und 420 NM sind absolut komfortabel.

Also: 1er oder 3er sind zu klein um so einen Wohnwagen zu ziehen, was ich auch jedes Mal hinter München deutlich beobachten kann.

Lieben Gruß

Frechsdachs
Zitat von *******achs:
Hallo

Ich fahre seit 1979 mit Wohnwagen durch die Gegend. Aus der Erfahrung kann ich Dir nur empfehlen, ein Zugfahrzeug mit langem Radstand zu wählen, denn je länger der Radstand und je breiter das Zugfahrzeug desto ruhiger liegt das ganze Gespann. Der 1er ist in seiner Größe insgesamt zu klein um so einen Anhänger zu ziehen, das Gespann wird unruhig liegen, sehr empfindlich auf Wind reagieren und die Fahrt wird stressig werden. Weiterhin solltest Du eine Motorisierung nicht unter 2,0 ltr. Hubraum wählen, da die kleinen Motoren die Leistung aus der Drehzahl holen - und Leistung benötigst Du beim Ziehen. Hier zählt nach wie vor: Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, außer durch noch mehr Hubraum..... In Richtung Kroatien, sobald Du hinter München bist, benötigst Du Kraft, denn ab da wird es bergig, da muss der Motor ganz schön arbeiten....
Ein Beispiel:
aktueller Hänger: Dethleffs Camper Lifestyle 540 DB, 1700 Kg zgM, 7,72 Meter Gesamtlänge

Diesen Hänger zog ich mit dem Mondeo MK 3, 2,5 V6 mit 170 PS. Trotz der Leistung, welche den Hänger ohne Probleme bewältigte, lag das Gespann im Vergleich zum Scorpio vorher sehr unruhig. Aktuell ziehe ich mit dem Mondeo MK 4, 2,2 tdci. Der MK 4 ist wesentlich breiter als der MK 3 und auch länger. Das Gespann liegt absolut super, auch bei Wind und die Leistung von 200 PS und 420 NM sind absolut komfortabel.

Also: 1er oder 3er sind zu klein um so einen Wohnwagen zu ziehen, was ich auch jedes Mal hinter München deutlich beobachten kann.

Lieben Gruß

Frechsdachs
Länge läuft eben... 😊
*******achs Mann
188 Beiträge
Jepp *bier*
Zitat von *****Yvy:

Ich kenne keines, wo das zZGG so groß zu Anhängelast und zulässiges GG des Fahrzeug differiert...
*frage*

Mein T4 zb:
max Anhängelast gebremst 2500Kg
max zulässiges GG 2500Kg

Aber max zZGG
4500Kg

Da fehlen dann gleich Mal 500kg
*********mer47 Paar
806 Beiträge
Hallo, ihr wollt doch gesund ankommen. Wir haben selber einen 118 i ziehen aber unserem Wowa mit einem Q5
*********_you Paar
273 Beiträge
Zitat:

Länge läuft eben... *g*


Kommt also doch auf die Länge an 😅
*****Yvy Paar
767 Beiträge
Zitat von *******0938:
Kein Fahrzeug hat eigentlich über 6 to zZGG zumindest nicht als Pkw.
Ich weiß nicht mehr glaube war ein Mondeo ...
Bei meinem Ranger wäre aber das selbe ... also alles immer überprüfen.
Ich habe eine Anhängelast von 3500 und ein ZGG von 3499 mach rund 7 to. Das zZGG ist aber gedeckelt in D auf 6 to.

Meine Werte sind laut Papiere, ECC Punkt 16.4 6449 KG...
Und...
Ich finde nirgendwo eine Deckelung auf 6 Tonnen...

Da wäre eine Gesetzesstelle mal interessant, denn wenn es wirklich solche eklatanten Unterschiede gibt, muss ich mir das genau ansehen... *top*
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