„Würden auch gerne fahren. Leider heißt es dann aber für uns Quarantäne. Und das geht nicht. Mein Nachbar ist an der Grenze angehalten worden und wurde überprüft. Dabei war er nur für 4 Stunden in den Niederlanden. Leider aber auch weiter als 30 km im Landesinneren. Und damit stand die Quarantäne fest. Ist auch an die Behörde so weiter gegeben worden. Das schlimme ist das er wie ich auch ein Beruf hat wo das nicht toleriert werden kann. Und die Gesetzeslage ist im Moment so. Maximal 12 Stunden im landesinneren ist so ein 35 km von der grenze. Ansonsten heißt es Quarantäne. Jemanden besuchen ist dahingehend kein Problem oder mal das einer andere einkaufen sollte auch nicht das Problem darstellen. Würde ja gerne auch da auf der Maas Boot fahren oder euch dazu einladen. Leider sind aber meines Wissens die SlipRampen noch zu.
sorry, aber da würde ich gegen angehen, denn in der Einreiseverordnung von NRW steht
"(1) Alle Personen, die nach Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet, das kein Virus-Variantengebiet nach § 1 Absatz 2 ist, aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich entsprechend § 1 Absatz 1 abzusondern, wobei die Dauer der Absonderung zehn Tage beträgt. Die Pflicht nach Satz 1 besteht nicht für Personen, die sich höchstens 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise einer Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unterziehen oder unterzogen haben (Einreisetestung).
. Soweit eine Testmöglichkeit nicht unmittelbar am Ort der Einreise verfügbar ist, kann der Test innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise nachgeholt werden. Bis zur Vornahme des Testes ist der Kontakt mit anderen Personen außerhalb des eigenen Hausstandes soweit wie möglich zu unterlassen."
bedeutet jeder hat nach der Einreise aus NL 48 Stunden Zeit sich in einem der Teststellen zu testen ohne in Quarantäne zu müssen.