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Notfallsanitäter statt Rettungsassistent?

Notfallsanitäter statt Rettungsassistent?
Das Bundesgesundheitsministerium hat am Freitag den Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Notfallsanitäters (NotSanG) vorgelegt. Die Neuregelung soll das derzeit noch geltende Rettungsassistentengesetz (RettAssG) ablösen. Das mögliche neue NotSanG unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom bisherigen RettAssG. So wird sich nicht nur die Berufsbezeichnung ändern. Geplant ist unter anderem auch, die Ausbildungszeit auf drei Jahre zu verlängern und Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung zukommen zu lassen. Die Verbände haben jetzt bis zum 22. Juni 2012 Zeit, eine Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf greift nach Meinung des Gesundheitsministeriums „umfänglich die vielfältigen Forderungen auf, die im Vorfeld an den Bundesgesetzgeber herangetragen“ wurden. Eine umfassende Überarbeitung der bisherigen Ausbildung sei erforderlich geworden, weil die bisher geltende Regelung nach RettAssG „den Anforderungen an einen modernen Rettungsdienst nicht mehr in ausreichendem Maße gewachsen“ seien.

Nach dem möglichen neuen Gesetz soll die Ausbildung zum Notfallsanitäter künftig in Vollzeitform drei, in Teilzeitform höchstens fünf Jahre dauern. Der Unterricht hätte demnach an einer staatlich anerkannten Schule zu erfolgen, wobei die hauptberufliche Schulleitung eine entsprechende abgeschlossene Hochschulausbildung vorweisen müsste. Die Dozenten müssten fachlich und pädagogisch qualifiziert sein, wobei ebenfalls eine abgeschlossene Hochschulausbildung für den theoretischen und praktischen Unterricht vorausgesetzt würde. Darüber hinaus wäre es Aufgabe der Schule, sicherzustellen, dass dem Schüler für seine praktische Ausbildung eine Stelle an einer Lehrrettungswache bzw. in einer Klinik zugewiesen würde.

Als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung zum Notfallsanitäter ist der Realschulabschluss geplant. Interessenten mit Hauptschulabschluss sollen ebenfalls zugelassen werden, wenn sie zusätzlich eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer vorweisen können.

Wer bei Inkrafttreten des möglichen neuen NotSanG mindestens fünf Jahre als Rettungsassistent tätig war, soll die Möglichkeit erhalten, eine staatliche Ergänzungsprüfung abzulegen. Anschließend wäre er berechtigt, sich „Notfallsanitäter“ zu nennen. Der Gesetzentwurf sieht hierfür eine Übergangsfrist von fünf Jahren vor. Rettungsassistenten, die weniger Berufsjahre nachweisen können, sollen zusätzlich zu der genannten Prüfung eine bis zu sechsmonatige Weiterbildung absolvieren müssen, ehe sie sich „Notfallsanitäter“ nennen dürfen.

Auch auf die so genannte „Notfallkompetenz“ wird in dem Entwurf eingegangen. Ziel sei es, eine größere Rechtssicherheit zu erzielen. Ohne konkrete Maßnahmen zu nennen, ist in dem Entwurfstext vom eigenständigen „Durchführen von heilkundlichen Maßnahmen“ die Rede, „die vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst oder entsprechend verantwortlichen Ärztinnen oder Ärzten standardmäßig zu bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und -situationen vorgegeben, überprüft und verantwortet werden“.

Mehr zum Referentenentwurf des Gesetzes über den Beruf des Notfallsanitäters lesen Sie in der Juli/August-Ausgabe des RETTUNGS-MAGAZINS.
Schon Längst.
Dieses ist schon Längst überfällig gewesen, wir hatten schon vor zwanzig jahren darauf hingewiesen.
Hm, der Danke-Button war zwar nicht beabsichtigt, aber seh ihn einfach als Zustimmung an, auch wenn ich noch relativer Neuling in der Branche bin und von diesen 20 Jahren nur eins als fertiger RA mitgemacht hab *baeh*

Ich hab den Gesetzentwurf natuerlich auch gelesen und auch ein wenig mit einer unserer Aushilfen besprochen (der eigentlich Jurastudent ist wenn er nicht gerade bei uns aushilft).

Diese Festlegung auch invasiver Massnahmen ins Gesetz ist seiner Meinung nach noch recht schwammig formuliert, dass das Ganze nicht wirklich viel Rechtssicherheit bringt, jedenfalls nicht so viel wie erhofft.

Ein fuer mich persoenlich nicht so gewaltiger Punkt ist natuerlich das mit den Nachschulungen. Je nachdem wie lange es dauert bis das Gesetz in Kraft tritt werden es fuer mich wahrscheinlich 6 Monate Nachschulung, ganz eventuell nur 3. Dass ich nicht so wirklich begeistert bin davon, wieder zur Schule zu muessen kann denk ich jeder irgendwo nachvollziehen. Andererseits sehe ich wohl ein, dass das Sinn macht, die Leute eben nicht direkt zu "adeln". Ich haette es da auch eher fuer sinnvoll gefunden, wenn die mit mehr als 3 Jahren Berufserfahrung so oder so 3 Monate zur Nachschulung muessen, auch wenn sie 5 oder mehr Jahre dabei sind. Man stelle sich doch diejenigen vor, die den Job schon ewig machen. Die haben dann im Endeffekt zwei Kompetenzerweiterungen "gratis" bekommen und als Ausbildung eigentlich nur in den 80ern mal den RS gemacht. Die haben zwar ungemein viel praktische Erfahrung, aber zumindest in den meisten Faellen gewisse Maengel an der Theorie.

Einen sehr positiven Effekt des Ganzen erwarte ich wohl bei der Gehaltsstruktur. Das Zusaetzliche Jahr Ausbildung sollte sich dann schon lohnen auf dem Lohnzettel. Wer besser ausgebildet ist als die RAs jetzt der hat auch das Recht auf bessere Bezahlung, denn mit dem Gesetz wird ja wohl erwartet, dass sowohl das Niveau wie auch die Verantwortung des Rettungsdienstes steigt. Wahrscheinlich wird es dann so laufen dass die Kommunen ueber den TVOeD vorlegen und die HiOrgs gezwungen werden nachzuziehen, wenn sie weiter qualitativ gutes Personal haben und nicht jeden der was taugt an eine Feuerwehr oder einen Kreiseigenen RD verlieren will.
Mit der Neustrukturierung der Ausbildung wird es ja auch nicht mehr so sein, dass jeder selbst die Ausbildung machen kann, sondern einen Ausbildungsplatz fuer die ganzen 3 Jahre braucht, und diese Plaetze werden begrenzt sein. Der Nachschub an neuen Leuten wird von der Branche selbst geregelt, in hoeherem Masse als jetzt.
*********r8484 Paar
203 Beiträge
Die Frage ist, was hinterher von dem Entwurf über bleibt.
Gute Ideen gab's schon immer, aber immer dann wenn's was kosten würde, wird das immer wieder beschnitten.
Nachschulungen und -prüfungen werden eine Menge Kosten nach sich ziehen, die der Arbeitgeber wohl zwangsläufig bezahlen muss. Da die HiOrg's eine recht große Lobby haben, werden sie wohl nicht ganz damit zufrieden sein...

Ich glaube nicht, dass sich in Sachen "Notkompetenz" viel ändern wird, wenn von "heilkundlichen Maßnahmen" gesprochen wird. In der Praxis ist es doch auch heute schon so, dass der/die ÄLRD Maßnahmen festlegen kann, die dem RD-Personal zur Verfügung stehen. Sofern eine Maßnahme erlernt, geübt und überprüft wurde und sie dem Wohle des Pat. dient, wird sie im "Rechtfertigenden Notstand" (§34StGB) nicht bestraft. Alles in Allem schon immer eine Grauzone... Wenn man mehr Rechtssicherheit haben will, dann muß man bestimmte Maßnahmen zur Regelkompetenz machen (was nach aktueller Gesetzeslage schwierig ist, Stichwort Heilpraktikergesetz) Zudem bin ich der Meinung, dass man für die regelmäßige Durchführung von ärztlichen Maßnahmen (abgesehen davon, dass Dinge wie i.V.-Zugänge ja sowieso regelmäßig duch RA durchgeführt werden, allerdings hier im Rahmen der sog. Notkompetenz) nicht nur eine längere Ausbildungszeit sondern vor allem auch eine tätigkeitsbezogene Bezahlung braucht. Es ist nicht damit getan, dem RD-Personal Rechtssicherheit vorzugaukeln. Auch die Bezahlung muß der Verantwortung gerecht werden, die man im RD sowieso schon hat. Übertrieben gesagt: Wer Aufgaben eines Arztes übernehmen soll, muß auch wie ein Arzt bezahlt werden.

Über die Sinnhaftigkeit von Nachprüfungen für erfahrenes RD-Personal kann man sicherlich streiten. Meiner Meinung nach, wäre es sinnvoller einfach die Neuerungen (sofern es wirklich welche gibt) als Pflichtfortbildung festzuschreiben. Wenn sich Rettungsassistenten im Rahmen von Fortbildungen mit "neuen" Inhalten auseinandersetzen müssen, lernen sie auch noch etwas dabei. Was lernt man bei einer Nachprüfung? Mal abgesehen davon, dass eine Prüfung (wie auch immer geartet) bei vielen (älteren) Kollegen grundsätzlich auf Ablehnung stoßen wird. Etwas unverständlich für mich ist auch die Tatsache, dass RA mit weniger als 5 Jahren Berufserfahrung eine Nachschulung erhalten sollen, erfahrener Kollegen aber nur eine Prüfung. Gerade die jungen Kollegen, die jetzt von der Schule kommen haben meist noch ein immenses Theoriewissen. Bei den "alten Hasen" geht davon aber eine Menge verloren und wird duch zunehmende Erfahrung kompensiert. Eine Auffrischung der Theorie ist doch, zumindest meiner Meinung nach für Kollegen, die schon länger im Beruf stecken sinvoller. Den Berufseinsteigern fehlt es häufig an Erfahrung und einer gewissen Routine, die man aber auch nicht in einer Nachschulung vermitteln kann.

Na ja, wir werden sehen, was von dem Entwurf übrig bleibt, und wie es umgesetzt wird.
Bremen (rd.de) – Der Referentenentwurf zum Berufsbild “Notfallsanitäter” liegt vor. Noch aber wollen sich nur wenige Verbände öffentlich hierzu äußern. Doch jene, die sich für eine durchgreifende Veränderung des Berufsbildes stark gemacht haben, scheinen zufrieden mit der Arbeit der Referenten.

Beim Deutschen Berufsverband Rettungsdienst (DBRD) in Kiel ist man hocherfreut, dass sich einiges aus der Vorlage der DBRD-Arbeitsgruppe tatsächlich im Gesetzentwurf wiederfindet: „Das Bundesgesundheitsministerium bleibt mit dem Entwurf bei seiner Linie, dass die Erweiterung des Spektrums von Behandlungsmaßnahmen durch das nichtärztliche Rettungsdienstpersonal Dreh- und Angelpunkt der verlängerten Ausbildung ist“, erklärt der Vorsitzende Marco König. Er schätzt, dass es kaum möglich sein wird, diese Maßgabe jetzt noch zurückzudrängen.

Genau diesen Punkt hält Leander Strate, Referatsleiter Rettungsdienst bei der Johanniter Unfall-Hilfe, noch nicht für ausgemacht: „Ich sehe es kritisch, dass jetzt nochmals eine Runde für Einsprüche an die Fachverbände eröffnet wurde.“ Er befürchtet, dass die Ärzteschaft alle Kräfte zusammennehmen könnte, um gegen die eigenständigen invasiven Maßnahmen durch das Rettungsfachpersonal anzurennen.

Die erste Stellungnahme der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte (BAND) nimmt zwar die Frage der invasiven Maßnahmen durch Notfallsanitäter ins Visier, aber nur um zu vermeiden, dass die künftigen Retter durch das Ausbildungscurriculum in eine Garantenstellung für Maßnahmen geraten, für die selbst Mediziner eine Sonderqualifikation benötigen. Maßnahmen wie Narkoseeinleitung, Thoraxdrainage und Koniotomie seien geeignet, den Zwiespalt der Notkompetenz neu aufleben zu lassen.

Ferner findet der BAND-Vorsitzende Dr. Michael Burgkhardt, dass eine Schule für Notfallsanitäter auch einen verantwortlichen Arzt erfordere, wie dies auch bei anderen Heilhilfsberufen üblich sei.

Ausbildung wird deutlich teurer

Die deutlich steigenden Ausbildungskosten könnten sich noch als problematisch erweisen. So wurde ursprünglich diskutiert, dass der Azubi nach Absolvierung der RS-Ausbildung auch eigenständig Krankentransport oder als Fahrer auf dem RTW einplanbar sein sollte. Nach jetzigem Stand ist er ausschließlich als dritter Mann auf dem RTW einsetzbar. „Das verteuert die Ausbildung nicht unerheblich“, gibt Leander Strate von den Johannitern zu bedenken, „ ist aber aus pädagogischen und qualitativen Aspekten eine gute Lösung.“

Die höheren Anforderungen an die Ausbildung werden auch an den Rettungsdienstschulen nicht spurlos vorbeigehen. Von ihnen erwartet das neue Gesetz einen hauptamtlich tätigen Schulleiter mit Hochschulabschluss und eine ausreichende Zahl pädagogisch qualifizierter Lehrkräfte mit entsprechender abgeschlossener Hochschulausbildung für den theoretischen und praktischen Unterricht.

Für die Arbeitsgemeinschaft Rettungsassistentenschulen Deutschland (AgRD) ist das nach Ansicht ihres Sprechers Ingo Kolmorgen kein Grund zur Beanstandung. Die Rettungsdienstschulen stellen allerdings fest, dass die Übernahme der Ausbildungskosten ebenso unklar ist wie die Frage, wer eigentlich als Träger der Ausbildung fungieren soll. „Nach unserem Verständnis sollen die Schulen Verantwortung übernehmen“, kommentiert Kolmorgen, „müssen hierzu aber in einer vertraglichen Verbindung mit allen Beteiligten stehen.“ Hier scheinen noch einige Fragen offen.

Notfallsanitäter: Mehrkosten gegen Mehrwert

Der Berufsverband für den Rettungsdienst (BVRD), die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und das DRK wollen erst in der kommenden Woche eine Einschätzung zum Gesetzentwurf abgeben. Offenbar möchte niemand das jetzige Entwurfsergebnis durch unbedachte Einlassungen in Gefahr bringen.

Die Notwendigkeit der verlängerten Ausbildung wird mit den neuen Handlungskompetenzen des Notfallsanitäters begründet. In den Erläuterungen zum Entwurf wird gleichwohl festgehalten: „Mit der vorgesehenen Regelung beabsichtigt der Gesetzgeber ausdrücklich keinen Einstieg in ein notarztfreies Rettungssystem.“ Der Anspruch des Patienten auf qualifizierte ärztliche Hilfe bleibe unberührt.
*********r8484 Paar
203 Beiträge
Anbei ein Link zu einer Petition zum Thema Notfallsanitäter:

http://openpetition.de/petit … -das-notfallsanitaetergesetz

Es geht darum, dass die Bundesärztekammer (BÄK) in Ihrer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf die Tätigkeit von RA/RS abwertet und scheinbar um die "ärztliche Monopolstellung" fürchtet, wobei ja niemand das Notarztsystem abschaffen will. Aber immer, wenn dem Rettungsfachpersonal mehr Ausbildung und damit weitere Kompetenzen zugesprochen werden soll, geht die BÄK auf die Barrikaden.
********0_nw Mann
2 Beiträge
Hallöchen zusammen,

ich habe diese Petition mit unterschrieben. Ich kann nur wieder mit dem Kopfschütteln wenn, die meisten Notärzte auf der Strasse dankbar für diese Novellierung wären, und ihre Bundesärztekammer dagegen stimmt.

Wir werden sehen was daraus wird, ich denke ändern wird sich auf jedenfall etwas. Die Frage ist nur wann und ich welche Richtung.

lg
*********eams Paar
61 Beiträge
Ich habe auch mitgemacht und bin auch der Meinung wie mein vorschreiber *g*
ich kenne viele NA's die wären froh über mehr Regelkompetenz der RA's bzw. Notfallsanitäer , falls die es irgendwann gebacken bekommen *g*
Der Ärtzlicheleiter Rettungsdienst unterstützt uns da sehr , worüber wir sehr foh sind *g*
aber dennoch unterbezaht sind wir alle *snief*
Hoffe dass ändert sich dann auch !!!
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