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Horror-Clowns - schon selbst gesehen?

Habt ihr Angst vor Clown

Dauerhafte Umfrage
*********kStar Mann
81 Beiträge
Themenersteller 
zack... und fertig mit dem Trend?
Ich poste den Beitrag nochmal - ohne Bild, damit der alte Beitrag gelöscht werden kann

Nun haben wir Ende Januar im neuen 2017 (mann o mann die Zeit rennt aber mal wieder).. und mir ist aufgefallen, dass Kollegen von der Landespolizei - oder Freunde bzw Bekannte, ja sogar auch die Medien seit Mitte/Ende Dezember nicht mehr von den sogenannten "Horror Clowns" reden bzw es keine Vorfälle mehr gibt (erfreulicherweise).
Ist denen einfach nur zu kalt *lol* *lach* *rotfl* - oder wars das einfach mit dem "Trend" /Hype (wie Pokemon Go oder den Harlem Shake) ??

Was meint ihr?

Ich glaube das ist es endgültig gewesen. Vllt gibt es zu Fasching das eine oder andere Vorkommnis, aber im Großen und Ganzen ist der Hype wohl vorbei *g*
*****lue Mann
1.088 Beiträge
Gruppen-Mod 
Beitrag
Der Beitrag wurde nicht gelöscht nur das Bild.
*******ng50 Mann
2.672 Beiträge
@HTownBlackStar 
.... der Hype wird wieder kommen, spätestens zum nächsten Halloween!

Die Nachahmungsvollpfosten sterben nicht aus, im Gegenteil, sie werden immer mehr!
Nach dem Gesetzgeber zu rufen ist leicht.
Aber was soll dieser machen?

Solange nichts blutig wird?
Das "Erschrecken", eine Bedrohung im strafrechtlichen Sinne?
Klar!
Aber wenn ein Betroffener so einen Spinner mal umnietet?
Überschreiten der Notwehr aus Angst und Schrecken...
Wer ist dann der Hulepp?

Oder so einer kommt einer betrunkenen Horde in die Quere und die drehen ihn durch die Mangel???

Alles nicht ganz ungefährlich und darf nicht aus den Augen gelassen werden.
Das kommt wieder, so wie jedes Jahr Weihnachten und Ostern.

Gruß!
****f44 Mann
792 Beiträge
Man sollte auch evtl. Psychische Schäden beim Opfer nicht ausseracht lassen!
Grüße Steff44
*********kStar Mann
81 Beiträge
Themenersteller 
Schwierig - aber dennoch machbar..
Man sollte auch evtl. Psychische Schäden beim Opfer nicht ausseracht lassen!
Lieber Steff44, na sicher - gar keine Frage *g* Darüber müssen wir uns glaube ich nicht unterhalten - das liegt glasklar auf der Hand.

Wie ich ja eingangs schon erwähnte:
Das Erschrecken an sich erfüllt erstmal noch keinen Straftatbestand.
NUR wenn er Clown in Kauf nimmt, dass man sich so stark erschreckt, dass es tatsächlich schon körperliche bzw pathologische Folgen hat - sprich: Körperverletzung. Man stürzt beim Wegrennen. Bricht sich was. Wird angegriffen.
Wie vorher schon geschrieben - ist eine Waffe mit im Spiel, oder sind es mehrere die einen angreifen (wollen) ist es eine gefährliche Körperverletzung. Oder es wird explizit suggeriert dir was anzutun (ich bringe dich um etc) ist es eine Bedrohung dazu.

Wenn Folgen durch die Straftat entstehen (körperliche und psychische Schäden die einen derbe beeinträchtigen -> Verlust der Sehkraft, Gliedmaßenverlust oder Beeinträchtigung der dauerhaften Mobilität oder dauerhafte psychische Schädigung (ja auch PTBS) dann ist es eine gefährliche Körperverletzung.

GENAU DAS ist die Handhabe der zuständigen Beamten. Solange nichts anderes passiert ist man quasi machtlos - nun gut man kann Präsenz zeigen und immer mal wieder regelmäßig Streife fahren - aber im Grunde sind viele Hände gebunden.
Natürlich werden die Kollegen wohl überlegt Platzverweise und Gefährderansprachen geben.. aber muss erst was ernsthaft passieren?
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