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Regelwerk - TÜV - Eigenbau

**********Licht Mann
19 Beiträge
Themenersteller 
Regelwerk - TÜV - Eigenbau
Hat jemand Erfahrung oder weiß genaueres über Anbauteile die man selbst fertigt. Gibt es Richtlinien ab wann ein Teil ein fester Anbau und somit einer Materialprüfung, Festigkeit usw. unterliegt ?
Darf ( nicht kann ich ) schmunzel - z.b. Behelfsstreben zur Befestigung meines Gepäcks am Bike montieren ohne das diese vom TÜV abgenommen sind.
für sowas muss es doch Gesetzestexte geben, oder ?

haut in die Tasten *zwinker*
**********in686 Paar
2.218 Beiträge
Warum hörst ....
.... du ncht mal, so ganz unverbindlich, beim TÜV deines vertrauens nach? Die müssten dir doch am ehesten eine verbindliche Auskunft geben können.

die linke zum gruß
*******1970 Paar
68 Beiträge
@ sonnenschein
ganz richtig

wobei es da auch Differenzen in den einzelnen Stationen gibt
und viel auch von der Tagesform des Prüfers abhängt
ganz wichtig :zeitnaher Umbau nach der Anfrage

Grüsse
g+m
**********benge Mann
31 Beiträge
Mahlzeit

Zitat STVZO §19

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen
wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn
Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch
nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
1. für diese Teile
a) eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt
worden ist oder
b) der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines
Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist
und die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der
Genehmigung nicht von der Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht worden ist
oder
2. für diese Teile
a) eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EGTypgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht oder
b) eine Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend
dem Übereinkommen vom 20. März 1958 (BGBl. 1965 II S. 857) über die Annahme
einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und
Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung,
soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden,
erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet
sind oder
3. die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung
dieser Teile nach Nummer 1 Buchstabe a oder b von einer Abnahme des Ein- oder
Anbaus abhängig gemacht ist und die Abnahme unverzüglich durchgeführt und nach § 22
Abs. 1 Satz 5, auch in Verbindung mit § 22a Abs. 1a, bestätigt worden ist oder
4. für diese Teile
a) die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten eines
Technischen Dienstes nach Anlage XIX über die Vorschriftsmäßigkeit eines
Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau dieser Teile (Teilegutachten)
vorliegt,
b) der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird und
c) die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb
durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau entsprechend § 22 Abs.
1 Satz 5 bestätigt worden ist; § 22 Abs. 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 gilt
entsprechend.
Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung
oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht
eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.



Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stvzo/gesamt.pdf

Ich würde sagen dach ist alles §21 Vollabnahme.

Das ist aber auch immer alles mit Vorsicht zu sehen......
Nur weil ein TÜV-Prüfer etwas einträgt heißt es noch lange nicht das es auch zulässig ist. Es gab hier bei mir mal einen TÜV die haben schon mal die Augen zu gemacht bei Autotieferlegungen.....nen Bekannten von mir haben sie, obwohl die Fahrzeughöhen stimmten und vom Prüfer entsprechend, eingetragen waren, das Auto stillgelegt.....die Scheinwerferaustrittskante unterschritt die Mindesthöhe........das Ding blieb an ihm hängen.......

Alles nicht so einfach.


LG Stephan
*****863 Mann
59 Beiträge
Flügelschrauben
..bin mir nicht ganz sicher,aber wenn etwas fest verschraubt ist,
braucht es eine Abnahme oder eine ABE,etc.
Nicht fest verschraubt und das gilt ev. auch mit Flügelschrauben
ist temporär und braucht ev. nicht eingetragen werden.
Aber frag lieber nochmal die Werkstatt Deines Vertauens.
*******NBG Mann
355 Beiträge
Ich habe bei allem was ich am Moped oder Auto geändert habe meinen TÜVix gefragt und nach seiner Vorgabe gearbeitet. Denn meistens waren dies Sachen die man eintragen musste.

Gruß Perry
ich...
...denke auch, dass es von Bundesland abhängt. Denn in manchen Ländern können freie Gutachter eine §21 Abnahme machen und in anderen nur die werten Staatsdiener.

Ich für meinen Teil versuche gerade eine 52er Triumph Thunderbird im Schwedenrahmen und mit schwedischen Papieren zuzulassen... datt is ein ziemlicher Aufwand.

Vielleicht kennt jemand ja einen guten Prüfer in Schleswig-Holstein...würde mich über einen Tip freuen.

Grüße Alex...
das ding hat 2 seiten
soweit mir das bekannt ist gibt es 2 verschiedene dinge die man da
beachten muss....

zum einen handelt es sich - auch wenn es sich um behelfsstreben handelt um einen eingriff in die herstellervorgegebene struktur des bikes. - das ding muss ja angeschraubt werden, also musst du auch was verändern bzw anpassen- hier wirst du vielleicht einen eintrag bekommen, dieser ''umbau'' muss aber soweit es mir bekannt ist vom hersteller freigegeben werden. und hier wird es zu problemen kommen weil die rahmenstruktur des bikes festgelegt ist.
kommt es zu nem bruch des rahmens aufgrund eines anbauteiles biste dann trotz tüv abnahme der arsch.....
anders sieht es aus wenn du keinen eingriff in den rahmen etc machst.
ich würde da ganz einfach mal beim tüv nachfragen. die sind in solch sachen inzwischen so pingelig (zumindest hier in bawü) das ich mich da vorher informieren würde.
***ua Mann
464 Beiträge
Einbeziehen
Hallo!

Ich kann nur aus Erfahrung sprechen: Gehe mit deinem Projekt (Umbauvorhaben) zuerst zum TÜV und erkläre ihnen was du machen willst. Die Jungs (Dipl. Ing. und Ing.) sagen dir ob du das Projekt so starten kannst oder was du unbedingt beachten (StVo) musst. Halte sie auch über dein laufendes Projekt (wenn du es gestartest hast) immer am aktuellen Stand (am besten mit Fotos). Stelle sie nicht vor vollendete Tatsachen, weil dann brauchst du für jedes (auch Teile die du eventuell selbst angefertigt hast: GUTACHTEN!!!
Du hast nach der Fertigstellung von deinem Umbau sicher keine Probleme mit der Eintragung und der Zulassung für den Strassenverkehr und ausserdem "neue" Freunde beim TÜV.
Ciao
vor allem...
sollte man dabei im hinterkopf behalten, das die prüfer beim tüv leute sind, die ne ahnung von der materie haben, auch wenn die mich alle 2 jahre nerven. na ja, mein wagen ist auch 23 jahre alt. aber die machen das nicht zur persönlichern erheiterung. ganz üble erfahrungen hab ich mit so nem "freien prüfer" gemacht, der das zwar darf, aber beim besten willen, ich hab keine ahnung, was der wirklich veranstaltet hat.
ich lass den wagen grade für österreich typisieren, das erste, was mir die beiden techniker in brunn an der wild gesagt haben, war, das meine winterbereifung auf nen polo gehört, aber nicht auf nen golf. mit der bereifung hab ich vor 11 monaten den tüv-stempel bekommen. aber sowohl mit dem tüv- süd, als auch dem österreichischen gegenstück, eine echte amtsstelle hab ich mit umbauten und so (auto und moped) noch keine probleme gehabt, im gegenteil, meist waren sie hilfreich. die jungs aus brunn basteln da grade was zusammen, das ich am motorrad bremse und schaltung auf einer seite habe. echt hilfreiche männer.
schönen tag noch oscar
**********Licht Mann
19 Beiträge
Themenersteller 
Begeisterung
ich bin begeistert, vielen dank für die schnellen statements.
ich selbst habe 2 harleys und weiß der problematik mit der ein oder anderen TÜV niederlassung - in meinen papieren sind ne menge dinge eingetragen, wo ein anderer prüfer sich fragt wie das eingetragen werden konnte.
ich konkretisiere also meinen gedankengang der mich zu diesem aufruf gebracht hat...
alles in allem kommt ja fast immer dabei raus, dass wenn " etwas angeschraubt wurde " geht die betriebserlaubnis flöten weil ja das bike so in diesem zustand nicht geprüft/abgenommen wurde. soweit richtig hoffe ich.
was aber, wenn ich mit techn.know how etwas fertige, was
nicht " angeschraubt " wird, sondern um es mal einfach auszudrücken - mit einer schnellverbindung, einer art KLEMME ans bike angebracht wird die den anforderungen auch stand hält ?
mir gehts hier also um das kleingedruckte in den gesetzen, wo nix angeschraubt wird, wurde auch nichts statisch verändert, oder ??? *zwinker*
ich finde immer nur gesetzesgrundlagen die auf bauliche veränderungen verweisen und eine bauliche veränderung ist IMMER fest mit etwas verbunden.
ps. der nette polizist von nebenan hat auch nur mit den schultern gezuckt als er meine idee gesehen hat :-)))
sorry
...ich nur Frau...
Nein Quatsch. Leider nein, aber für mich käme sowas auch nicht in Frage. Hätte ich zuviel Schieß vor. Habe neulich auch bei dem Fahrwerkwechsel auch auf einen namhaften Hersteller zurück gegriffen, statt ein billig-Import. Ich bin da sehr eigen gebe ich zu.
angeschraubt/angeklemmt
soweit ich das mitbekommen habe, muss alles, was am kfz wie auch immer angebracht wird entweder eine prüfnummer haben, oder aber eben eingetragen werden. als dümmstes beispiel die tönungsfolien, die werden ja quasi nur hingepappt und lassen sich mit einem handgriff abziehen, aber ein prüfzeichen haben sie. selbst mit so nem angeklebten innenspiegel (a-holm gegen den toten winkel) hatte ich schon debatten mit der rennleitung. die haben mir sogar mal nen panoramaspiegel einkassieet, der einfach mit zwei gummibändern auf dem normalen innenspiegel sass.
von den diversen antennenbefestigungen will ich da mal garnicht reden, klemmfuss und so, die ich in den 80ern am wagen hatte. das hat zwar keinen menschen interessiert, aber ich hätt auch einfach ein stück bleck hinmachen können. von der sicherheit das selbe, hätt bei nem crash nem fussgänger körperteile abgeschnitten. prüfzeichen war aber drauf. ich geh mal davon aus, das die art der befestigung keine rolle spielt, dran ist dran!
abgesehen davon, in den einschlägigen foren wird ja immer ausgetauscht, welcher tüv grade am liberalsten ist. ob das natürlich von vorteil ist, steht auf einem ganz anderen blatt. im schadensfall interessiert sich eine versicherung nen dreck um irgendwelche eintragungen, denn die herren prüfer werden natürlich nicht zur verantwortung gezogen
oscar
salü

legal - egal - illegal
geht zu einem guten Schrauber mit kleiner Werkstatt, die auch Tüv abnahmen machen und erklär denen Dein vorhaben. Die wissen am besten wie das " KIND sein und heißen " muß!!
Kostet vielleicht ein wenig mehr, aber wenn die es nicht eingetragen bekommen haste bei offz. tüv gar keine Chance

meine Erfahrung seit vielen jahren , net nur mit mopeds.

nie wieder offz. TÜV

bis denne mal
****AW Paar
318 Beiträge
Grundsätzlich ...
... ist es erst einmal erlaubt.
Sicherlich gibt es Dinge bei denen es einer gesonderten Begutachtung bedarf.
Doch so eng wird das nicht immer gesehen. Ich habe mir eine eigene Gepäckbrücke gebaut und hatte diese auch angebaut als ich zum TÜV gefahren bin. Null Problemo. Natürlich kann das in Berlin anders als in München bewertet werden. Aber hier gings gut.
Grundsäctzlich ist zu beachten, dass die FZ-Schein eingetargenen Abmessungen und Gewichte nie überschritten werden dürfen.
In tragende Teile niemals ein Loch bohren oder irgendwas schweißen.
Eigendlich sind fast alle Umbauten an den orischinol Teilen vom Gutachter abzunehmen die die Leistungsfähgkeit des Motors erhöht oder wenn Rahmen und Fahrwerksteile geändert werden.
es wundert mich immer wieder dass Leute, vor allem jüngere in unseren Staat noch mehr Reglementierung hineininterpretieren, oder gar fordern, als tatsächlich vorhanden. (Rauchverbot)

Es spricht natürlich nichts dagegen, wenn an ein Motorrad ein selbst gebauter Gepäckträger montiert wird, wenn er:

---nur durch lösbare Verbindungen (z.B. Schrauben) befestigt wird.

---keine scharfkantigen Teile enthält, durch die eine Verletzungsgefahr bestehen könnte (auch für eventuelle Unfallgegner)

---Die Gesamtabmessungen des Motorrads nicht überschritten werden

---Das Teil nicht offensichtlich zu schwach dimensioniert, ungeeignet, gefährlich,...ist

Im Zweifelsfall kann man ja einen Prüfer fragen. Der/die wird sich aber natürlich absichern und nur ein allg. Auskunft geben, solange er/sie das Teil nicht gesehen hat.
Seit auch andere Organisationen und freiberufliche SV Abnahmen nach Par. 29 StvZo machen dürfen, haben auch TÜV-Mitarbeiter nicht mehr den Staus von Göttern.
schließe mich da meinen Vorschreibern an die schreiben zuerst zum TÜV Deines Vertrauens und geplanten Umbau besprechen. Aus eigener Erfahrung kann ich da schreiben das wirklich einiges gehen kann. Habe an meiner 89er FZR 1000 (verstorben im April diesen Jahres *snief* ) sehr viele Umbauten eingetragen bekommen. Habe mir meine komplette Heckhalterung einschließlich Sitz, aus Aluminium gefräst und geschweißt. Bei der alten Gabel einen Gabelstabi gefertigt. Auch eine selbstgefertigte zurückverlegte Fußrastenanlage hätten Sie mir abgenommen, hatte das mit Ihnen besprochen.Das alles wurde problemlos eingetragen weil die Fertigung sie beendruckte, wurde sogar gefragt ob sie Bilder davon machen dürften um anderen zu zeigen wie sowas auszuschauen hat. Desweiteren wurde andere Schwinge, Gabel, Bremsanlage, Felgen getauscht und alles eingetragen. Wobei ich für Schwinge, Gabel etc kein Gutachten hatte, es allerdings Yamaha Teile waren. Es war übrigens kein Fighter Umbau sondern Supersport!
**********Licht Mann
19 Beiträge
Themenersteller 
DANKE
herzlichen Dank für die vielen Statements und Anregungen.
Ich habe einen Weg gefunden meine Idee umzusetzen,jemand der mir für kleines Geld die CNC Fräsarbeiten erledigt und einen Herrsteller aus England der die erforderlichen "Kleinteile" liefert.
Sogar vom TÜV habe ich grünes Licht bekommen, weil eben jegliche Art um Gepäck an Motorrädern zu verstauen nicht eintragungspflichtig ist, sofern es keine endgültig feste Verbindung zum Bike dadurch erforderlich ist. ( wie es auch double_fun schon gesagt hat )
PS. ich biete also demnächst abnehmbare robuste Gepäckträger für Lowrider aller Art an.
Danke nochmal und man sieht sich bei gutem Wetter auf der Strasse *zwinker*
li.Hand zum Gruß
Krieger
Think Big ;-)
*****_by Paar
41 Beiträge
Geiles Bike ! Ich mach das immer so, wer viel frägt, macht viel Weg
hallo hast denn nun schon eine lösung für dein problem ?

wenn nicht kannst mir ja mal genau schreiben was genau und wie du es haben möchtest .... ich kennen jemanden beim TÜV in Hannover Döhren

da gibt es für alles eine Lösung oder zumindest ein guten rat

tom
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