„Bei Trainings auf deren Gelände unterschreibt man auch eine Ausschlusserklärung.
ich denke nicht, dass man diese beiden Dinge miteinander vergleichen kann. der ADAC und andere Anbieter von Fahrsicherheitstrainings machen das gewerblich und sind damit gezwungen, eine (Veranstalter-) Haftpflichtversicherung für ihr Tun zu haben.
Reiner möchte das als "von privat für Freunde" anbieten. aber genau das macht es kompliziert, denn letztlich entsteht ein Vertrag nach BGB.
@*******f90 schau dir mal folgende rechtlichen Regelungen an:
• § 145 ff BGB (Vertrag)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__145.html
• § 444 BGB (Haftungsausschluss)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__444.html
• § 823 BGB (Schadenersatzpflicht)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
• § 7 Abs. 1 StVG (Haftung des Halters)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__7.html
• § 29 Abs. 2 StVO (Übermäßige Straßenbenutzung)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__7.html
ich hatte in den Jahren 2016 und 2017 zusammen mit Achim und Martin für diese Gruppe die Hummel-Trainings im Harz durchgeführt und mir dort auch von allen Teilnehmenden einen weiträumig ausformulierten Haftungsausschluss unterschreiben lassen, so wie ich es (und auch die Mädels und Jungs aus der
WIR* - Veranstaltergemeinschaft in dieser Gruppe) immer noch bei meinen (unseren) Veranstaltungen mache(n). Ursächlich dafür waren immer wieder Gerichtsurteile, die durch Versicherungen angestrebt wurden um deren Zahlungsverpflichtung auf andere Beteiligte abgewälzen. es geht dabei kaum um straßenverkehrsrechtliche Hintergründe, als viel mehr um die Frage
"wer muss zahlnen wenn etwas passiert". ich beschäftige mich mit dem Thema schon viele Jahre, genauer gesagt, seit dem ich 2012 die erste Tour hier in dieser Gruppe organisiert hatte.
meine Empfehlung an dich, mach dir GEdanken was genau du machen möchtest und welche Risiken dabei entstehen können. danach, welche negativen Ereignisse auf deinem Handeln beruhen könnten (die Haftung dafür kannst du nicht ausschließen) und welche Ereignisse am Verhalten der Teilnehmenden beruhen könnten. für diese kannst du dann verständlich formuliert deine Haftung ausschließen.
aber...
letztendlich entscheidet ein Richter wenn der Fall der Fälle von einem angespitzten Anwalt übernommen wird.
viel Erfolg bei deinem Vorhaben!
...Dirk (ich)