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Haftung - Haftungsausschluss

oft mit Bart
*******f90 Mann
415 Beiträge
Themenersteller 
Haftung - Haftungsausschluss
Reicht es rechtlich aus?

Ich möchte eine Motorrad-Trainings-Ausfahrt auf der öffentlichen Straße für den 1.2.3.Bikertreff-Stammtisch mit dem Trainingsschwerpunkt "Blickführung" anbieten.

Reicht es rechtlich aus einen Haftungsauschluss unterschreiben zu lassen?

Bitte jetzt keine Vermutungen äußern, bitte nur, was ist die Rechtslage.

Lieben Gruß und einen
Guten Rutsch ins 2024
Reiner
****11 Mann
96 Beiträge
Hallöchen,
das einfachste wäre, wenn du dich mal bei einem ADAC Fahrsicherheitszentrum in deiner Nähe dazu erkundigst.
Bei Trainings auf deren Gelände unterschreibt man auch eine Ausschlusserklärung.
Ich denke, die helfen dir bestimmt weiter...
****en Paar
68 Beiträge
Ja, reicht!
*******er48 Paar
1.864 Beiträge
Hallo Reiner,
ich möchte dir deinen guten Ansatz nicht vermiesen aber solche Veranstaltungen auf öffenlichen Strassen sind rechtlich ein dunkle Grauzone. So etwas wie einen Haftungsauschluß kannst die Leute sicher unterschreiben lassen, der ist aber nicht viel wert. Wie du weisst veranstalte ich Fahrertrainings auf abgesperrten Strecken, selbst da kannst die Haftung nicht komplett ausschliessen.
Wenn du keine Rennstrecke mieten willst, frage lieber mal bei einer Spedition nach ob du den Parkplatz nutzen darfst. Wenn du möchtest schicke ich dir mal so ein Papier zu, welches unsere TN immer unterschreiben müssen um bei unseren Veranstaltungen teilnehmen zu können.
Grüssle
Rolf
oft mit Bart
*******f90 Mann
415 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *******er48:
Hallo Reiner,
ich möchte dir deinen guten Ansatz nicht vermiesen aber solche Veranstaltungen auf öffenlichen Strassen sind rechtlich ein dunkle Grauzone. So etwas wie einen Haftungsauschluß kannst die Leute sicher unterschreiben lassen, der ist aber nicht viel wert. Wie du weisst veranstalte ich Fahrertrainings auf abgesperrten Strecken, selbst da kannst die Haftung nicht komplett ausschliessen.
Wenn du keine Rennstrecke mieten willst, frage lieber mal bei einer Spedition nach ob du den Parkplatz nutzen darfst. Wenn du möchtest schicke ich dir mal so ein Papier zu, welches unsere TN immer unterschreiben müssen um bei unseren Veranstaltungen teilnehmen zu können.
Grüssle
Rolf

Super gern Rolf,
sende mir das Schreiben bitte zu.

Lieben Gruß
*******er01 Mann
212 Beiträge
Hallo Rainer
Schau mal bei Touratech die hatten früher sowas auf der Internetseite für ihre Veranstaltungen.. Grüße Andi
oft mit Bart
*******f90 Mann
415 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *******er01:
Hallo Rainer
Schau mal bei Touratech die hatten früher sowas auf der Internetseite für ihre Veranstaltungen.. Grüße Andi

Auch da werde ich schauen.

Rolf, steht mir auch schon mit seinem Wissen zur Seite.

Andi, meinen Dank an dich
Reiner
**rD Mann
6.874 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von ****11:
Bei Trainings auf deren Gelände unterschreibt man auch eine Ausschlusserklärung.

ich denke nicht, dass man diese beiden Dinge miteinander vergleichen kann. der ADAC und andere Anbieter von Fahrsicherheitstrainings machen das gewerblich und sind damit gezwungen, eine (Veranstalter-) Haftpflichtversicherung für ihr Tun zu haben.

Reiner möchte das als "von privat für Freunde" anbieten. aber genau das macht es kompliziert, denn letztlich entsteht ein Vertrag nach BGB.
@*******f90 schau dir mal folgende rechtlichen Regelungen an:

• § 145 ff BGB (Vertrag)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__145.html

• § 444 BGB (Haftungsausschluss)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__444.html

• § 823 BGB (Schadenersatzpflicht)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html

• § 7 Abs. 1 StVG (Haftung des Halters)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__7.html

• § 29 Abs. 2 StVO (Übermäßige Straßenbenutzung)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__7.html

ich hatte in den Jahren 2016 und 2017 zusammen mit Achim und Martin für diese Gruppe die Hummel-Trainings im Harz durchgeführt und mir dort auch von allen Teilnehmenden einen weiträumig ausformulierten Haftungsausschluss unterschreiben lassen, so wie ich es (und auch die Mädels und Jungs aus der WIR* - Veranstaltergemeinschaft in dieser Gruppe) immer noch bei meinen (unseren) Veranstaltungen mache(n). Ursächlich dafür waren immer wieder Gerichtsurteile, die durch Versicherungen angestrebt wurden um deren Zahlungsverpflichtung auf andere Beteiligte abgewälzen. es geht dabei kaum um straßenverkehrsrechtliche Hintergründe, als viel mehr um die Frage "wer muss zahlnen wenn etwas passiert". ich beschäftige mich mit dem Thema schon viele Jahre, genauer gesagt, seit dem ich 2012 die erste Tour hier in dieser Gruppe organisiert hatte.

meine Empfehlung an dich, mach dir GEdanken was genau du machen möchtest und welche Risiken dabei entstehen können. danach, welche negativen Ereignisse auf deinem Handeln beruhen könnten (die Haftung dafür kannst du nicht ausschließen) und welche Ereignisse am Verhalten der Teilnehmenden beruhen könnten. für diese kannst du dann verständlich formuliert deine Haftung ausschließen.
aber...
letztendlich entscheidet ein Richter wenn der Fall der Fälle von einem angespitzten Anwalt übernommen wird.

viel Erfolg bei deinem Vorhaben! *hi5*

...Dirk (ich)
*******unt Mann
1.138 Beiträge
was ist erlaubt, was ist nicht erlaubt …

würde man die hier angebotenen Touren juristisch auf‘s Korn nehmen, würde man so manches stoßen, was in der Form ihrer Durchführung streng genommen nicht gestattet ist. Schon das Bilden eines geschlossenen Verbands, eingegrenzt von Guide und Besen bedarf streng genommen einer offiziellen Genehmigung. Das Einsetzen von Roadlockern kann gar als schwerwiegendes Vergehen und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gewertet werden …

… die Herausforderung liegt darum in der Formulierung eines Vorhabens. Ein Training auf öffentlichen Straßen anzubieten bedürfte einer öffentlichen Genehmigung, der kaum eine Behörde eine Erlaubnis erteilen würde… ganz gleich ob privat an Freunde oder gewerblich an zahlende Kunden. Die Ausnahme bilden Fahrschulen oder anerkannte Akademien. Möglich, dass diese Aussage noch durch weitere Befugte ergänzt werden könnte.

darum, was bietest Du an ? es gibt kein Gesetz, welches mir ein Treffen mit Freunden verbietet oder eine Genehmigung einer Instanz benötigt. Ebenso ist ein Erfahrungs- und Wissensaustausch erlaubt ….. nennen wir es einfach mal Theorieseminar … ist ebenfalls nicht genehmigungspflichtig. Es ist somit möglich am Vormittag ein gemütliches „Bikerschwätzchen“ zu halten und für die zweite Tageshälfte anzukündigen, sich dann auf‘s Bike setzen wollen… es dabei den Freunden freizustellen das gleiche zu tun.
Ob die verbleibenden Teilnehmer sich während der folgenden Fahrt an das Gespräch vom Vormittag erinnern und die Praxis zum Vertiefen des Theoretischen nutzen wollen, oder während einer Zigarettenpause mit offenen Fragen an Dich herantreten…
jedenfalls ist das juristisch nicht anfechtbar …. denn jeder Führerscheinbesitzer ist selbst für die Einhaltung der StvO verantwortlich… darum ist die Freiwilligkeit einer Teilnahme ausdrücklich klar zu stellen … mit welcher Haftung möchte man dann an Dich herantreten wenn Du während der Fahrt niemanden zu Mannövern gezeüwungen hast 🤔

Auf einen schriftlichen Haftverzicht zu bestehen kann darum eher Nach- als Vorteil sein, denn durch diesen gestehst Du ein Angebot veröffentlicht zu haben, für welches ich keine Genehmigung besitzt …. den würde ich darum höchstens für den Verzehr von mir servierter Frikadellen im Theorieteil unterschreiben lassen 😜

Davon abgesehen halte ich Gruppencoachings im Praxisteil für wenig sinnvoll und würde im Straßenverkehr eh nur 1:1 Coachings durchführen … rein hypothetisch, denn ich antworte nur für einen Freund 😜

lg Elmo
*********rMSE Mann
429 Beiträge
Lauter Pros und Kontras hier. Finde ich gut! *top2*
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