@******t70 sorry, manches stimmt so nicht
„2. Wenn das Fahrzeug nicht in Verkehr gesetzt wird, ist ein abgelaufener TÜV allein deine Sache.
3. Fahrzeug auf nicht öffentlich zugänglichem Privatareal abstellen (Fahrzeuge mit abgelaufenem TÜV auf öffentlichem oder allenfalls auch öffentlich zugängigem Boden werden gebüßt).
2. falsch: ein zugelassenes Fahrzeug muss TÜV haben
3. auch wenn das Fahrzeug in einen verschlossenen Hof steht und es wird gesehen bekommt man einen Mängelbericht mit entsprechender Verwarnung oder Bußgeld
„4. Im Frühjahr nicht mit dem Fahrzeug zum TÜV fahren, das musst du dann anderweitig dorthin bringen (aufladen - abschleppen), sonst machst du dich strafbar (Fahren ohne TÜV).
Auch nicht richtig.
Du darfst, wenn du einen Termin hast, auf direktem Weg zum TÜV/Werkstatt fahren
„5. Selbiges gilt übrigens auch bei nicht vorhandenem Versicherungsschutz.
Das ist ja wieder etwas ganz anderes, da Straftat und nicht Ordnungswidrigkeit!