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Kurze Frage zur Hauptuntersuchung (TÜV)

**********luder Frau
16.302 Beiträge
Themenersteller 
Kurze Frage zur Hauptuntersuchung (TÜV)
Hallo zusammen,

ich habe leider keinen ähnlichen Thread gefunden, deswegen hier meine Frage:

Mein TÜV ist ein paar Monate abgelaufen, jetzt habe ich mir gedacht, fahre ich erst im Frühjahr zum TÜV (bzw. Moped auf n Anhänger zum TÜV/Schrauber), weil ich jetzt eh nicht mehr fahre.

Geht das ohne weiteres?

Der Thread kann hier ja gerne weiter genutzt werden, für ähnliche kurze Anliegen *tipp*

*danke* für's Helfen

*knicks* *biker*
********der2 Mann
88 Beiträge
ja kein Problem !
******249 Paar
246 Beiträge
Besser im Frühjahr.
LG
****ui Paar
101 Beiträge
na klar geht das...
du musst nur eine etwas höhere gebühr bezahlen wenn es so glaube ich,mehr als 2 monate über den termin ist.
lg
*******ife Paar
256 Beiträge
"TÜV" überzogen: was kostet das?
Bei Pkw, Motorrädern und leichten Anhängern(nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen) gilt

Mehr als zwei Monate 15 Euro

Vier bis acht Monate 25 Euro

Mehr als acht Monate 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg
**vy Paar
143 Beiträge
Hallo , also so wie ich weis überziehst Du den Tüv ja weiter was nicht geht.
********m_BA Paar
268 Beiträge
Zitat von ****ui:
na klar geht das...
du musst nur eine etwas höhere gebühr bezahlen wenn es so glaube ich,mehr als 2 monate über den termin ist.
lg
Ja da hat er recht, kostet etwas mehr, aber wenn es dann 1x im Frühjahr ist kannst immer wieder im Frühjahr fahren.
*****ate Mann
464 Beiträge
Wenn sie nicht fährt kostet es auch kein Bußgeld 😉
**********luder Frau
16.302 Beiträge
Themenersteller 
Kurz erklärt, ich fahre nicht ohne TÜV, die Strafen werden doch nur festgesetzt, wenn die Polizei einen anhalten würde, oder kassiert der TÜV das auch?
****ui Paar
101 Beiträge
@********fe66
Das gilt aber nur wenn Sie auf öffendlichen Strassen angehalten wird.
Nicht wenn du die Frage richtig gelesen hättest.*g*
lg
****ab Paar
12.167 Beiträge
Zitat von *****ate:
Wenn sie nicht fährt kostet es auch kein Bußgeld

Sorry, das ist falsch!
Selbst wenn das Moped auf privatem Grund steht kann es einen Mängelbericht mit Anzeige nach sich ziehen.
Das Fahrzeug ist zugelassen und kann somit jederzeit in den Verkehr gebracht werden.
Die Ordnungshüter dürfen es halt nicht sehen, dann passiert nichts.

Wenn ein TÜV-Termin besteht, darf auch mit abgelaufenem TÜV auf direktem Weg dorthin selbst gefahren werden.
Und irgendwann ist dann ein Vollgutachten fällig.
****ab Paar
12.167 Beiträge
Ja, nach 8 oder 10 Jahren *lol*
Solange bleibt Moped wohl eher nicht stehen
****e65 Mann
137 Beiträge
@****ab

Ich kann dir nur recht geben. Mir ist das auch schon passiert, dass ich bei abgelaufenem TÜV obwohl es auf Privatgrund stand Strafe zahlen musste. Es ist wichtig dass es abgesperrt Privatgrund ist. Wieder sinnigerweise würde ein Flatterband oder eine Kette um das Fahrzeug ausreichen!!!! Aber nur auf den Hof oder an die Garage auf Privatgrund gestellt hilft nicht. Und die *polizei*ist bei uns sogar angehalten nach solchen Fahrzeugen zu suchen. Bei Gewerblichen ist die Rechtslage anders und wird auch anders gehandhabt. Auch bei abgemeldeten Fahrzeugen ist die Situation ähnlich.

Löwe
****ab Paar
12.167 Beiträge
Abgemeldete Fahrzeuge dürfen, sofern umweltrechtlich nicht zu beanstanden, problemlos auf privatem Grund abgestellt sein.
Halt nicht auf öffentlichem Grund *zwinker*
*****ate Mann
464 Beiträge
*kopfklatsch* Sorry, falsch ausgedrückt, ich gehe dabei davon aus, dass das Moped auf privatem Grund und mindestens wintertauglich abegedeckt ist, besser noch in der Garage und die Rennleitung sich dafür somit auch nicht interessiert. Wenn du ein Saisonkennzeichen hast, wirst du das Moped auch eher nicht in den Verkehr bringen in der Auszeit. Wenn du dir dann einen Termin im nächsten Frühjahr beim TÜV geben lässt und dort hin dengelst bekommst du für ein kleines Aufgeld ab dann frischen TÜV.
Mach ich selbst mit den Bikes auch so, wenn es so ansteht. Sorry... kurze Antwort geht wohl doch nicht *lol*
****e65 Mann
137 Beiträge
*achtung* Achtung, lauf meiner Polizeidienststelle nur auf "abgesperrtem Privatgrund".
*****ate Mann
464 Beiträge
@****e65 ... ihr habt ja auch einen Söder und einen Hermann *rotfl* ...die sperren zur Not noch selber ab.

Hier oben im Norden geht das alles etwas entspannter zu *zwinker*

*ironie*
Corona bedingt darf man momentan sogar etwas über dem tüv sein
***Li Mann
1.064 Beiträge
Es werden Zusatzgebühren beim TÜV erhoben......
******t70 Frau
22 Beiträge
Zitat von **********luder:
Kurz erklärt, ich fahre nicht ohne TÜV, die Strafen werden doch nur festgesetzt, wenn die Polizei einen anhalten würde, oder kassiert der TÜV das auch?

Hi @**********luder
1. Der TÜV kassiert gar nichts, weil er dazu nicht berechtigt ist - Strafmandate dürfen einzig Polizei und Strafverfolgungsbehörden ausstellen.
2. Wenn das Fahrzeug nicht in Verkehr gesetzt wird, ist ein abgelaufener TÜV allein deine Sache.
3. Fahrzeug auf nicht öffentlich zugänglichem Privatareal abstellen (Fahrzeuge mit abgelaufenem TÜV auf öffentlichem oder allenfalls auch öffentlich zugängigem Boden werden gebüßt).
4. Im Frühjahr nicht mit dem Fahrzeug zum TÜV fahren, das musst du dann anderweitig dorthin bringen (aufladen - abschleppen), sonst machst du dich strafbar (Fahren ohne TÜV).
5. Selbiges gilt übrigens auch bei nicht vorhandenem Versicherungsschutz.

Hab ich was vergessen? Wenn ja, einfach fragen. *zwinker*
****ab Paar
12.167 Beiträge
@******t70 sorry, manches stimmt so nicht


Zitat von ******t70:
2. Wenn das Fahrzeug nicht in Verkehr gesetzt wird, ist ein abgelaufener TÜV allein deine Sache.
3. Fahrzeug auf nicht öffentlich zugänglichem Privatareal abstellen (Fahrzeuge mit abgelaufenem TÜV auf öffentlichem oder allenfalls auch öffentlich zugängigem Boden werden gebüßt).

2. falsch: ein zugelassenes Fahrzeug muss TÜV haben
3. auch wenn das Fahrzeug in einen verschlossenen Hof steht und es wird gesehen bekommt man einen Mängelbericht mit entsprechender Verwarnung oder Bußgeld

Zitat von ******t70:
4. Im Frühjahr nicht mit dem Fahrzeug zum TÜV fahren, das musst du dann anderweitig dorthin bringen (aufladen - abschleppen), sonst machst du dich strafbar (Fahren ohne TÜV).
Auch nicht richtig.
Du darfst, wenn du einen Termin hast, auf direktem Weg zum TÜV/Werkstatt fahren

Zitat von ******t70:
5. Selbiges gilt übrigens auch bei nicht vorhandenem Versicherungsschutz.
Das ist ja wieder etwas ganz anderes, da Straftat und nicht Ordnungswidrigkeit!
********ader Paar
1.665 Beiträge
Wenn das Fahrzeug angemeldet ist, besteht auch Versicherungsschutz, das heißt im Frühjahr, auch mit langen abgelaufenen Tüv, auf direktem Weg zum TÜV fahren.
Hatte ein Oldtimer gekauft, mit 10 Jahre abgelaufenen TÜV, aber angemeldet...ab zum tüv und alles ok...
********ader Paar
1.665 Beiträge
Wenn ein Saisonkennzeichen drauf ist und der TÜV läuft in der stillen Zeit ab, gib es nicht mal eine erhöhte Gebühr von 20%.
Schraub das Nummernschild ab, wenn es auf Privatgrund steht, ist das kein Problem.
Wenn ich ein Fahrzeug zum Verkauf angeboten habe, war dieses immer abgemeldet vor meiner Garage und es gab nie ein Problem mit der Ordnungsmacht.
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