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Kurze Frage zur Hauptuntersuchung (TÜV)

🙈
**********76437 Mann
427 Beiträge
Ich habe auch schon gezahlt weil mein angemeldeter, versicherter Anhänger ohne gültige HU auf meinem Grundstück stand.
Eines Tages war eine Mängelkarte im Briefkasten. Das Kennzeichen war von aussen definitiv nicht einsehbar. Kei e Ahnung woher die die Info hatten.
Zur HU darfst du mit abgelaufener HU fahren, aber mache dir einen Termin das sie das ggf. auch glauben.

LG
Heut zu Tage kein Problem, gehe erst im Frühjahr wenn du nicht vor hast mehr zu fahren.
LG Hartmut
Zitat von ******t70:
Zitat von **********luder:
Kurz erklärt, ich fahre nicht ohne TÜV, die Strafen werden doch nur festgesetzt, wenn die Polizei einen anhalten würde, oder kassiert der TÜV das auch?

Hi @**********luder
1. Der TÜV kassiert gar nichts, weil er dazu nicht berechtigt ist - Strafmandate dürfen einzig Polizei und Strafverfolgungsbehörden ausstellen.
2. Wenn das Fahrzeug nicht in Verkehr gesetzt wird, ist ein abgelaufener TÜV allein deine Sache.
3. Fahrzeug auf nicht öffentlich zugänglichem Privatareal abstellen (Fahrzeuge mit abgelaufenem TÜV auf öffentlichem oder allenfalls auch öffentlich zugängigem Boden werden gebüßt).
4. Im Frühjahr nicht mit dem Fahrzeug zum TÜV fahren, das musst du dann anderweitig dorthin bringen (aufladen - abschleppen), sonst machst du dich strafbar (Fahren ohne TÜV).
5. Selbiges gilt übrigens auch bei nicht vorhandenem Versicherungsschutz.

Hab ich was vergessen? Wenn ja, einfach fragen. *zwinker*

Ja man macht sich nicht strafbar wenn man ohne TÜV und Zulassung (auch Saisonkennzeichen) zum TÜV fährt. Steht mittlerweile in jedem Versicherungsvertrag das diese Fahrt auch versichert ist! Sollte das noch nicht drin stehen dann ist es eine eher schlechte Versicherung.

Weiteren Punkt. Ich war 10! Monate über den TÜV. Habe beim Vorfahren Problemlos eine neue Plakette bekommen und kurz danach ein Bußgeld über 60 € und ein Punkt. Der überzogene Termin fällt deshalb auf weil der TÜV/Dekra die gemachten HU`S an die Zulassungsstelle senden muss damit die immer auf dem neuesten Stand sind das auch alle Fahrzeuge die HU machen lassen.

Gruß
Connoisseurs
Wenn Du ganz sicher gehen willst, dann melde die Karre ab, und fahr mit dem Anhänger zum Tüv und dann melde Sie wieder an. Oder besorge Dir rote Nummern für die fahrt zum Tüv.
*****ate Mann
464 Beiträge
*aua* ... Ich Versuchs mal sachlich. Es ist einfach nur ein Moped mit abgelaufenem TÜV. Wozu sollte man das abmelden, wo die Saison jetzt durch ist, die TE bis zum Frühjahr eh nicht mehr fahren will und das Bike sicher und privat lagern kann??? Für Ab- und Anmeldung fallen Gebühren an, man bekommt zu Corona-Zeiten keinen eigenen Termin im Amt (hier in SH jedenfalls so, also Schilderservice beauftragen, kostet noch mehr Geld) usw ...

Sie hat es doch oben längst entschieden, was sie macht. Punkt!
Das war schon sachlich gemeint, da hier einige ja ganz schön "Angst" gemacht haben.
Ich finde es auch ganz unproblematisch das Mopped ohne TüV auf dem Privatgrundstück stehen zu lassen. Wenn die Ordnungsmacht etwas zu mäkeln hat, war die Karre halt defekt und wurde über den Winter repariert. Da fällt dann auch kein Bußgeld an. Schließlich sorgt man doch für einen verkehrssicheren Zustand um dann auch rechtmäßig TüV zu bekommen.
*******606 Mann
445 Beiträge
Zitat von *****ink:
Und irgendwann ist dann ein Vollgutachten fällig.

Das mit dem Vollgutachten gibt es seit einigen Jahren nur noch bei entzogener Zulassung wegen zu heftiger Mängel bzw. Umbauten oder wenn garkeine Papiere mehr vorhanden und zu beschaffen sind sowie bei Eigenbauten.

Selbst nach 13 Jahren abgemeldet ist nur eine normale HU fällig und das zum normalen Preis (hab ich grade hinter mir). Bei abgemeldeten Fahrzeugen wird auch die Plakette wieder für 24 Monate (Lkw 12 Monate) geklebt.

Und solange das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum steht gibts auch keine "Knolle" wegen überziehens. Es darf auch auf nicht abgesperrtem Privatgrundstück stehen solange es dort nicht betrieben wird.

Wenn man doch auf seinem Grundstück das nichtangemeldete, bzw. in Deinem Fall TÜV-abgelaufene, Fahrzeug ein paar Runden im Kreis fahren will, genügt es die Einfahrt z.B. mit einem Pkw so zu versperren das kein Fahrzeug vorbei kommt. Flatterband reicht auch die Absperrung muß aber innerhalb des eigenen Grundstücks vorgenommen werden.

Dann kann man Dir höchstens was wegen Umweltverschmutzung bei heftiger Qualmentwicklung oder nach Beschwerden aus der Nachbarschaft wegen Lärmbelästigung.
****ab Paar
12.197 Beiträge
Zitat von *******606:
Und solange das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum steht gibts auch keine "Knolle" wegen überziehens. Es darf auch auf nicht abgesperrtem Privatgrundstück stehen solange es dort nicht betrieben wird.


Äh.... das ist falsch!
*******606 Mann
445 Beiträge
Zitat von ****ab:
Zitat von *******606:
Und solange das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum steht gibts auch keine "Knolle" wegen überziehens. Es darf auch auf nicht abgesperrtem Privatgrundstück stehen solange es dort nicht betrieben wird.


Äh.... das ist falsch!

Sorry, dann hat mich wohl die Verkehrsbehörde des städtische Ordungsamts als auch die Polizei falsch informiert. Ich hatte nachgefrag weil ich einen Parkraum auf meinem Grundstück für 25 Fahrzeuge mit teilweiser Vermietung an Nachbarn besitze und darauf immer mal wieder Autos und Anhänger stehen die TÜV-abgelaufen oder auch komplett angemeldet sind.

In meiner StVO habe ich über Strafbarkeit dahingehend auch nichts gefunden wenn diese nicht auf öffentlichem Grund abgestellt sind (Straße, Bürgersteig, Parkbuchten, öffentlichen Parkplätzen)Dann würden sich ja auch alle Autohändler strafbar machen die ihre abgemeldeten Fahrzeuge uneingezäunt stehen haben.
****ab Paar
12.197 Beiträge
Es geht nicht um abgemeldete Fahrzeuge, sondern um zugelassene!
Zitat von *******606:
Zitat von *****ink:
Und irgendwann ist dann ein Vollgutachten fällig.

Das mit dem Vollgutachten gibt es seit einigen Jahren nur noch bei entzogener Zulassung wegen zu heftiger Mängel bzw. Umbauten oder wenn garkeine Papiere mehr vorhanden und zu beschaffen sind sowie bei Eigenbauten.

Selbst nach 13 Jahren abgemeldet ist nur eine normale HU fällig und das zum normalen Preis (hab ich grade hinter mir). Bei abgemeldeten Fahrzeugen wird auch die Plakette wieder für 24 Monate (Lkw 12 Monate) geklebt.

Und solange das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum steht gibts auch keine "Knolle" wegen überziehens. Es darf auch auf nicht abgesperrtem Privatgrundstück stehen solange es dort nicht betrieben wird.

Wenn man doch auf seinem Grundstück das nichtangemeldete, bzw. in Deinem Fall TÜV-abgelaufene, Fahrzeug ein paar Runden im Kreis fahren will, genügt es die Einfahrt z.B. mit einem Pkw so zu versperren das kein Fahrzeug vorbei kommt. Flatterband reicht auch die Absperrung muß aber innerhalb des eigenen Grundstücks vorgenommen werden.

Dann kann man Dir höchstens was wegen Umweltverschmutzung bei heftiger Qualmentwicklung oder nach Beschwerden aus der Nachbarschaft wegen Lärmbelästigung.


Genauso ist es!
Zitat von ****ab:
Abgemeldete Fahrzeuge dürfen, sofern umweltrechtlich nicht zu beanstanden, problemlos auf privatem Grund abgestellt sein.
Halt nicht auf öffentlichem Grund ;-)
Schon was her, aber so nicht richtig.
Vielmehr gilt: angemeldete Kfz müssen (auch wenn sie nur auf Privatgrundstehen) zur HU vorgeführt werden.
Also: ab mit dem Ding in die Garage oder so abstellen, dass man das Kennzeichen nicht sehen kann
*******606 Mann
445 Beiträge
Man kann natürlich auch für die Zeit des abstellens einfach das Kennzeichen abschrauben, sind ja meist nur 2 - 3 Schrauben und nur wenige haben das Kennzeichen (wie ich) mit 3M-Klebeband und Blindnieten befestigt.
****ni Mann
4 Beiträge
Hey!
Vielleicht ist das Thema schon durch... ist nur mein Senf dazu.
Bisher habe ich es geschafft genau ein mal pünktlich zum TÜV zu kommen.. und dann sogar einen Monat zu früh *ggg*
Ansonsten habe ich, speziell beim Motorrad, immer überzogen. Mal 3 Monate, mal ein halbes Jahr...
Teilweise aufgrund körperlicher Einschränkungen (Rücken, OP, Knie, OP...), aber auch weil ich durch zu seltenes Fahren keinen Plan mehr hatte wann er fällig war.
Zuletzt war der TÜV 12 Monate überfällig (in drei Jahren 600km gefahren.. klassisches Garagenfahrzeug).
Ich fuhr hin, habe die Situation erklärt, konnte aufgrund des letzten TÜV Berichtes erläutern dass die Kiste einfach nur in der Garage stand und bekam dann fix die Plakette.
Völlig unproblematisch, ohne Bußgeld. Wie immer eigentlich.
Allerdings war ich mit dem Motorrad auch immer nur beim Händler und nicht direkt beim TÜV/Dekra.
Macht das vielleicht einen Unterschied?
****ab Paar
12.197 Beiträge
Bußgeld darf der TÜV oder Dekra gar nicht verhängen.
Die nehmen höchstens eine erhöhte Gebühr.

Die TÜV- oder Sonstwas-Prüfer kommen auch in die Werkstätten, von daher ist es eigentlich egal...
Ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber Vollgutachten sind bei keinem Motorrad oder auch Auto fällig, wenn sie länger abgemeldet sind!

Es reicht die normale Hauptuntersuchung.
Ich habe 2014 eine CB450S restauriert die über 10Jahre still gelegt war. Ab auf den Hänger und 40€ später hatte sie TÜV.

Das mit den Vollabnahmen hat man abgeschafft.
Das nur mal zur Klarstellung.

Lg
David
**rD Mann
6.938 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von *********Dseus:
Ich habe 2014...

das ist echt lange her und zwischenzeitlich hat sich die StVZO geändert.

************V-Nord:
Ist das Fahrzeug länger als 84 Monate abgemeldet, sollten Sie vorab mit der Zulassungsstelle klären, ob eine HU ausreichend oder eine Vollabnahme erforderlich ist.

...Dirk
**********luder Frau
16.318 Beiträge
Themenersteller 
Moin zusammen *wink*

.... es wird Frühjahr.... ich möchte nächsten Monat zur Werkstatt.

Ein Bekannter meint jetzt, ich dürfte auf direktem Weg zur Werkstatt fahren.

Ich hatte das jetzt hier so verstanden, dass das nicht geht.

Kann mir hier jemand eine sicherere Quelle nennen, wie es richtig ist *liebguck*
******aus Mann
5.727 Beiträge
Warum die Frage? Hast Du Saisonkennzeichen?
**********luder Frau
16.318 Beiträge
Themenersteller 
Nein, das Moped ist das ganze Jahr gemeldet.
******aus Mann
5.727 Beiträge
Was ist denn der Grund für dein Zweifeln?
**********luder Frau
16.318 Beiträge
Themenersteller 
Weil der TÜV ein Jahr überfällig ist *lach*
******aus Mann
5.727 Beiträge
Oh, ein Jahr. Soweit hätte ich es noch nicht getrieben.
Bei der Zeit würde ich eine sichere Quelle befragen ... dein Freund und Helfer, die nächste Polizeistation.
**********luder Frau
16.318 Beiträge
Themenersteller 
Diesen Thread von Anfang an lesen hätte schon geholfen *gg*
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