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BDSM Utensilien und Einfuhrbestimmungen

******s81 Mann
7 Beiträge
Zitat von ****a73:

....
Es gibt ja da die Anti-Folter-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/125) die hier durchaus in Frage kommt um die Einfuhr dieser Spielzeuge zu vereiteln.

Schau mal statt beim Zoll besser beim BaFa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), da findest du ein Merkblatt zu dem Thema.

Ausschlaggebend für die Art des Verbotes ist in welchem Anhang der Verordnung es gelistet ist.

Die Güter aus Anhang II unterliegen einem Einfuhrverbot & Ausfuhrverbot.

Zitat aus Anhang II der EU Verordnung zum Thema Peitschen:
4. Peitschen, wie folgt:
4.1.
Peitschen mit mehreren Schnüren oder Riemen, wie Knuten oder neunschwänzige Katzen.
4.2.
Peitschen, bei denen eine oder mehrere Schnüre bzw. ein oder mehrere Riemen mit Dornen, Haken, Stacheln, Metalldraht oder Ähnlichem versehen sind, so dass die Wirkung der Schnüre bzw. Riemen verstärkt wird.

Die Güter des Anhang III wie Fesseln unterliegen einem Ausfuhrverbot. Auch hier kommt es wieder auf den genauen Wortlaut in der Verordnung an.

Zum Thema was passiert wenn der Zoll das nicht durch gehen lässt, findest du folgendes im BaFa Merkblatt:

Ein Verstoß gegen die in der VO (EG) 1236/2005 enthaltenen Verbote und Genehmigungspflichten
ist bei vorsätzlicher Begehung nach § 18 AWG straf-, im Fall der fahrlässigen Begehung nach § 19
AWG bußgeldbewehrt.

Falls du noch Fragen hast, gerne per PN.

Greetz Taranis
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