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Intime Fotos nach Ende der Beziehung

@Tinchenbienchen
Nein, wenn du die Rechtslage richtig gelesen hast, dann hat der Freund auf Verlangen die intimen Bilder aus der Beziehung zu löschen. Dazu gibt es auch Gerichtsurteile. So gesehen liegt hier eine Rechtsverletzung einer Person vor, die damit zum Opfer wird. Täter ist derjenige, der durch die unterlassene Löschung eine Rechtsverletzung begeht.
*********Kerl Mann
1.931 Beiträge
********_Dom:
wenn du die Rechtslage richtig gelesen hast

*headcrash*
Hättest, Du.
******ung Mann
6.425 Beiträge
Bruehler_Dom
Die Sache ist die...
Das ist Quatsch...

Was wir haben ist eine potenzielle Rechtsverletzung...
Bevor in diesem Fall kein Urteil gefällt ist - kann man nicht mal von "Täter" reden...

Es wurde auch schon ein Urteil gefällt wo es darum ging jemandem die Nase zu brechen...
Und dennoch braucht es jedesmal aufs neue ein Urteil um final von einem Täter zu reden wenn das passiert...

Außerdem:
Die Rechtslage ist eben nicht so eindeutig wie du denkst...nicht annähernd so eindeutig wie bei der Nasen-Brechung...und auch da gibts regelmäßig Freisprüche...

********_Dom:
Es ist nicht deine Schuld und lass dir von keinem einreden, dass es so wäre.
Hat niemand...auch wenn du das gerne hättest...
********iker Mann
442 Beiträge
Bruehler_Dom

Was Du über mich denkst und was nicht, geht mir locker an der linken Arschbacke vorbei. Und Deine Theorie über "Opfer" und "Täter" spricht für sich, oder vielmehr für Dich *zwinker*

Bei einer Person die die 50 überschritten hat, kann man (oder sollte man) doch annehmen dürfen, dass sie sich auch über das "vorher" Gedanken machen kann, und nicht erst über das "danach".

Und hier jetzt nach 8 Monaten als "Opfer" das noch gar keines ist, nach Rat suchen wie man mit der Situation umgehen soll, und das obwohl der "Täter" ja noch gar keine Tat vollzogen hat.... na ja....
****lys Mann
570 Beiträge
Dazu gibt es auch Gerichtsurteile

Wird zwar gerne genommen, sind aber Einzelfallentscheidungen ohne Bindungswirkung, solange nicht höchstgerichtlich judiziert wurde. Man kann sich da nicht einfach diejenigen aus der Kasuistik picken, die gerade in den Kram passen.
Skurril?
Meiner Meinung nach fährt der Zug hier in die falsche Richtung.
Du beschreibst die Beziehung als vertrauensvoll und intensiv. Ich vermute einfach mal, das Dein Ex diese Sichtweise teilt.
Er hat zugesichert, die Fotos vertraulich zu behandeln. Was läßt Dich zweifeln, das er dies auch tut?
Die Fotos haben für ihn sicherlich einen ideellen Wert...wenn Du von einer intensiven Beziehung sprichst.
Jetzt mit Anwälten und Unterlassungserklärungen um die Ecke zu kommen, würde ich als „Nachtreten“ empfinden. Das er sich da quer stellt, kann ich durchaus nachvollziehen.
Anwälte, Gerichte und Mütter hinterlassen hier nur verbrannte Erde. Vielleicht gehst Du einfach einen Schritt auf ihn zu und ihr redet vernünftig darüber. Du könntest ihm z.B. anbieten, die schönsten Fotos auszuwählen und zu behalten und den Rest zu löschen.
Mit Sicherteit ist ihm Dein Recht am eigenen Bild bekannt und welche Konsequenzen eine Veröffentlichung hätte. Nur, warum sollte er?

LG Maik
****ena Paar
1.091 Beiträge
Rechtslage
Hier wird sehr viel über die Rechtslage gesprochen und der OGH oftmals zitiert und scheinbar hat fast jeder hier Ahnung vom Medienrecht.

Ich bin überzeugt, dass nicht ein einziger wirkliche Ahnung vom Medienrecht hat (mich eingeschlossen). Warum?

Ich arbeite für einen Medienkonzern. Und wir haben eine eigene Rechtsabteilung die nur aufs Medienrecht spezialisiert ist. Und die gewinnen fast jeden Prozess. Warum?

Weil selbst Anwälte, die nicht aufs Medienrecht spezialisiert sind (und das sind die meisten) keine wirkliche Ahnung davon haben. Denn das Medienrecht ist derart undurchsichtig wie kein anderes.

Ein Beispiel dazu: wer auf Facebook was postet das ihm nicht gehört (einen Film zb) weil er es gut findet macht sich strafbar, da er jegliche Rechte zur Vertreibung des Filmes nicht besitzt. Wenn ihr also ein Filmchen mal ganz toll findet und es euren Freunden weiter schickt macht ihr euch strafbar!

So was weiß halt nur keiner und es macht ja eh auch jeder.

Also ich kann der ET nur raten es auf sich beruhen zu lassen und hoffen, dass er es nur für sich verwendet.

Gruß
Herr VEN
******sky Paar
2.532 Beiträge
Tolle Wurst!
********till:
wer auf Facebook was postet das ihm nicht gehört (einen Film zb) weil er es gut findet macht sich strafbar, da er jegliche Rechte zur Vertreibung des Filmes nicht besitzt.

Da bin ich aber mal gespannt. Ich bin Deutscher, habe meinen Wohnsitz in Peking und klagen willst Du dann sicher in der USA auf Herausgabe meiner Adresse zum Account. Wenn Du das wirklich schaffen solltes, woran ich wirklich erhebliche Zweifel habe, dann musst Du jetzt nur noch hoffen, das meine angegebenen Daten auch richtig sind. Eine Zuordnung der IP ist leider nicht möglich, da Einwahl über VPN oder IP-Server (z.B. Tor).

Ich wäre mit solchen Aussagen mal ganz Vorsichtig! Es kommt immer darauf an, mit wem man es auf der anderen Seite zu tun hat und welchen Aufwand man betreiben muss und will.

********till:
Ich bin überzeugt, dass nicht ein einziger wirkliche Ahnung vom Medienrecht hat (mich eingeschlossen).

Nur gut, das wir hier eine Versammlung von Hohlköpfen sind *haumichwech*
*******nst Frau
1.207 Beiträge
seufz..
....
nein nur eine Versammlung von Menschen mit Halbwissen.. ^^
und man kann auch alles missverstehen .. ^^

ich klink mich hier aus..
****ena Paar
1.091 Beiträge
@purplesky
Scheinbar verwechselst du da etwas. Nur weil du vielleicht nicht für das Gesetz greifbar bist, heisst das noch lange nicht, dass es dadurch erlaubt ist oder nicht unter Strafe steht. Das sind wohl zwei Paar Schuhe. Das sollte dir eigentlich schon bewusst sein.

Und zwischen einer Ahnung von einer Materie haben und einem Hohlkopf ist ein doch wohl ein großer Unterschied. Ich habe niemanden hier als Hohlkopf bezeichnet, da ich auch mich selbst nicht als solchen bezeichnen würde.

Was ich jedoch schrieb ist:
ch bin überzeugt, dass nicht ein einziger wirkliche Ahnung vom Medienrecht hat (mich eingeschlossen).

Und das unterstreiche ich gerne. Denn so sieht es aus. Ausser jemand ist zufällig hier der Anwalt ist mit dem Schwerpunkt Medienrecht.

Ich bin hier auch draussen.
Profilbild
******ari Mann
684 Beiträge
Früher dachte ich mal SM sei was für und zwischen Erwachsenen...... Leider sieht man aber speziell in der Onlinekommunikation fast nur *kindergarten* kindergarten

Grob gesagt ist es wirklich so das solange er nichts veröffentlicht er sich nicht strafbar macht. Ob er die dateien nun löscht passiert wenn dann nur aus goodwill seinerseits.

Wer solche Bilder zulässt sollte sich stets im vorfeld darüber klar sein das er entweder gleich etwas vertraglich regelt oder mit dem risiko klarkommen muss.

Lg immo

Der nun auch raus ist hiet
*******l_El Mann
2.694 Beiträge
Lange überlegt, ob ich was schreiben soll …
… habe mich aber durchgerungen, trotzdem zu schreiben …

Viele Sachen wurden schon angesprochen, ob es was bringt oder nicht, ob das Gesetzt tendenziell auf Deiner Seite ist oder nicht …
Deshalb versuche ich einen anderen Ansatz:

Ich kenne ein "Opfer", dass wegen sowas "Probleme" bekommen hat. Kurze Geschichte:
Sie hatte sich vor ein paar Jahren hier im Joy angemeldet. Sich nie abgemeldet. Irgendwann ist ein Bekannter hingegangen, hat ein Foto vom dem Profil geschossen und es ihrem damaligen Freund anonym geschickt. Der hat dann Schluss gemacht, weil er Ihr nicht getraut hat und dachte, sie würde hinter seinem Rücken nach Typen suchen.

Diese Geschichte hat mir einiges gezeigt:
1. Wenn jemand etwas gegen Dich finden will, dann wird er es finden.
2. Es ist nicht so einfach herauszufinden, wer etwas macht (na klar könnte man Techniker losschicken, die alles analysieren und auch das CSI und Matlock würden den Täter finden … in der realen Welt würde das aber wenig nützen, da die Justiz total überfordert ist um kaum noch wirklich anständig arbeiten kann).
3. Auch wenn man weiß, wer es war, kann man schwer was dagegen machen - Beweise sind "Vermutungen"… (nicht, weil es rechtlich nichts dagegen machen kann, sondern weil zu arbeitsintensiv ist, was dagegen zu tun).
4. Der Hund meistens irgendwo anders vergraben ist …
In dem Beispiel war die Beziehung schon vorher kaputt, da ging es nicht um das Profil. Aber wirklich herausgefunden haben wir nie, wer das Bild gemacht hat.

Hinter jedem "Streit" steckt ein Grund, warum jemand etwas tut und wofür er steht. Die Frage, die ich mir stelle ist, warum Du nach 8 Monaten so darauf pochst, dass die Daten (in deinem Fall Bilder) gelöscht, von der Wand genommen (???) oder sonst wie entfernt werden? Ich meine, was ist konkret passiert oder, was geht konkret in Dir vor? (Geht auch per PN)

Lieben Gruß,
Kal
****nLo Mann
3.558 Beiträge
aber ... was kann ich jetzt noch zur Schadensbegrenzung tun?
Bin für jeden Vorschlag/Meinung dankbar.
Sich zukünftig mit "ordentlichen Menschen" einlassen.
In meiner Entwicklung gab es auch Fotos - ich veröffentlichte aber NIE ein solches ohne Zustimmung.

Wozu benötigt?
Weil man sich auch später noch einmal an etwas erinnern möchte.

Beste Variante: keine Fotos machen.
Zweitbeste: Fotos machen, aber jedes auf dem Du zu sehen bist grundsätzlich in Deinem Besitz behalten und nur zum Ansehen freigeben.

Vor Gericht stünden die Chancen auf Unterlassung wegen "Recht am eigenen Bild" nicht schlecht.

Es gibt hier eine Gruppe "recht".
******ung Mann
6.425 Beiträge
******ull:
Sich zukünftig mit "ordentlichen Menschen" einlassen.

Diesen Quatsch hatten wir doch schon hinter uns...

Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür das er kein "ordentlicher Mensch" ist...könnten wir also solche sinnlosen Aussagen unterlassen bitte?

Im Moment gibt es keinen:
• geschädigten
• Opfer
• Täter
• Verbrecher
• schlechten Menschen

Im Moment besteht der einzige Schaden darin, dass die TE die Bilder nicht selbst benutzen kann...
Aber das ist alles...

Wie ich schon sagte:
Selbst bei einem Gerichtsurteil zu ihren Gunsten...wäre die Wirkung für sie ausschließlich ein Plazebo - weil zwar, wie von HAL9000 angemerkt - das Damoklesschwert einer Strafe durch Urteil viele davon abhält etwas zu veröffentlichen...aber die Sicherheit von Vernichtung ist bei digitalen Medien schlicht nicht zu erreichen...und nein - es gibt keinen Weg sicherzustellen das er keinen Zugriff auf diese Bilder mehr hat außer ihn ein Leben lang abseits aller digitalen Medien wegzusperren...
(Was ich hier anmerke als kleinen Hinweis darauf das NICHTS sicher oder jemals nachweisbar gelöscht ist was man irgendwo digital hat...ist einerseits gut weil es einem ermöglicht alles redundant abzusichern...andererseits ist es aber halt auch eine Gefahr...der sich jeder bewusst sein sollte...denn auch der JOY ist nicht sicher was die Bilder betrifft...nur so als Beispiel...)

Also das Beste was man mit einem Gerichtsurteil erreichen kann ist:
Der Plazebo-Effekt das man der Meinung ist...die Bilder wären weg vom Fenster...und in Wahrheit hat man ein Patt - und zwar das gleiche wie jetzt...
JETZT macht er sich strafbar wenn er sie veröffentlicht...und nach dem Urteil auch...

Die Frage die sich die TE stellen sollte ist also:
"Ist es mir den Ärger, den Aufwand und die Kosten wert um danach vor der gleichen Situation zu stehen wie jetzt?"
*********Kerl Mann
1.931 Beiträge
******ung:
Diesen Quatsch hatten wir doch schon hinter uns...

*nono*

Jeder darf einmal Quatsch machen.
Manche schummeln allerdings sehr.
***in Frau
9.794 Beiträge
Im Falle einer tatsächlichen...
....Öffentlichmachung ermuntert die Polizei schon dazu, so etwas anzuzeigen.
Im entfernten Bekanntenkreis gab es Nacktfotos eines minderjährigen Mädchens öffentlich zugänglich auf Facebook und die Polizei hat nach Monaten...einschließlich servern in China...ein Nicht- Mehr öffentlich Erscheinen erreichen können.
**********Magic Mann
19.034 Beiträge
Rechtsanwalt einschalten, der weiß was geht oder nicht. Aus die Maus.
***in Frau
9.794 Beiträge
wo findet frau nochmal
BdSMfreundliche Anwälte?
Ach ja....weiss ich doch schon:
http://maydaysm.de
**********henke Mann
9.638 Beiträge
Mein...
... Rechtsanwalt weiß über diese Facette meiner Persönlichkeit Bescheid und würde mich auch hier vertreten.
eben, die Anwälte freuen sich *g*
Sie sagen Dir auch gleich was Du bezahlen musst *freu2* und wie wichtig es ist das er Brief x und y verfasst...kostest dann nochmal jeweils...YBE *freu2* *freu2* ...bringen tuts nix..aber man tut immerhin dem Anwalt was gutes und das zählt *g*
Und wenn dann doch was passiert..na sofort wieder hin zum Anealt, damit er sich das mal ansehen kann..die Rechnung mailt er dann *freu2*
***in Frau
9.794 Beiträge
Es gibt auch...
..gute Anwälte.
jup..können aber auch nichts anders machen als der andere...und an Recht an ihrem Bild ändert auch das Anwaltschreiben nichts..ich bin aus er Diskussion raus
**********Magic Mann
19.034 Beiträge
Gute entscheidung
********aine Paar
3.219 Beiträge
Oh Mann...
... besser "Oh Frau!"...

Eigentlich gibt es zwei Möglichkeiten:

Du machst weiter auf die reinen Rechtsschiene. Da versenkst Du Geld ohne Ende und bekommst ein Urteil - kein Recht. Wenn er dann vor dem BGH behauptet, er habe alle einschlägigen Fotos samt Kopien gerade aus Einsicht gelöscht, dreht er Dir eine lange Nase, weil Du ihm nachweisen mußt, daß dies nicht der Fall ist. Zivilverfahren...! Jeder muß nachweisen, was er ggf behauptet. Da man das Nichtvorhandensein von Fotos schlecht beweisen kann, bist Du in der Beweislast, daß sie nicht gelöscht worden sind. Außer Spesen nix gewesen!

Wenn mir eine Ex sowas vorgelegt hätte... hätte ich mich grundsätzlich auch quer gestellt!

Das BGH Urteil hilft nicht weiter ... es sei denn, Du kannst beweisen, daß Ihr vereinbart habt, die Fotos zu löschen bei Beziehungsende. Kannst Du das? Gibt es da einen Vertrag drüber oder war Deine beste Freundin bei den Absprachen und dem Fotos Machen mit anwesend - und erinnert sich an alle kleinen Einzelheiten wie Anzahl der Fotos etc... Kannst Du beweisen, daß sie noch existieren? Seine Behauptungen sind kein Beweis. Da ist er mit einer Aussage: "Die sind längst gelöscht...!", sofort vor Gericht aus dem Schneider.

Solange nur er sich die Fotos von Euch beiden anschaut... laß ihn doch! Schnee von gestern und außer den Urheberrechten als der Fotograf hat er ja durchaus auch eigene Persönlichkeitsrechte an Euren Poppfotos!

Anders sieht das aus bei Veröffentlichungen. Du solltest kritische Stellen in Deinem Umfeld ansprechen, dass es intime Fotos von Dir und XXX gibt und darum bitten, Dich zu informieren, wenn da welche auftauchen. Bei anonymer Klebeaktion auf dem Autobahnklo oder in der Stammkneipentoilette wird das schon schwieriger. Weil dass muß nicht er gewesen sein...

Ansonsten gehe in die Offensive! Bei einer Frau in Deinem Alter und mit Kind (!) geht man stillschweigend davon aus, daß sie schonmal GV hatte, wahrscheinlich mehrmals und mit mehr als einem Mann. Ob nacheinander oder miteinander ist schon nicht mehr relevant... Die Argumentation, daß er einen Kick davon bekam, daß zu fotografieren und daß es deshalb Fotos von Euch beim Blowjob, Fummerln oder Poppen gibt... ist nicht umwerfend. Solche Bilder gibt es als Massenware millionenfach in allen Qualitäten!

Nichts Außergewöhnliches und nichts, um sich darüber aufzuregen oder gar jahrelang Prozesse zu führen... Wenn es nur um den Besitz und das Ansehen durch den Fotografen geht.

Bei Veröffentlichungen suche Dir einen einschlägig erfahrenen Fachanwalt! Aber auch dann müßt ihr nachweisen, daß Dein Ex die Fotos veröffentlicht hat. Wenn Du das nicht kannst, ist maximal die Herausnahme aus dem Socialmedia Bereich erreichbar - wenn die Fotos nicht im exotischen Ausland liegen! Dann ist mit Millionen oder Mafiakontakten vielleicht noch was zu erreichen. Aber was da einmal drin ist, beleibt eigentlich drin...

Also entspann Dich und sage Dir, daß solche Aufnahmen Massenware sind. Hoffentlich qualitativ gute Massenware...
********aine Paar
3.219 Beiträge
Absurd...
Im entfernten Bekanntenkreis gab es Nacktfotos eines minderjährigen Mädchens öffentlich zugänglich auf Facebook und die Polizei hat nach Monaten...einschließlich servern in China...ein Nicht- Mehr öffentlich Erscheinen erreichen können.

Ich weis von jemandem, der einen Bekannten hat, der in der Kneipe von einem ihm Unbekannten gehört hat, daß dessen Schwiegermutters Pudel einen Postboten gebissen hat, der wiederum einen Freund hat, der von seinem Automechaniker erfahren hat, daß ein anderer Kunde auf dem Wochenmarkt gehört hat, daß die Gemüsefrau eine Kundin hat, deren Tochters Freund...

"Minderjährige, öffentlich zugänglich, auf facebook" ist eine völlig andere Hausnummer, als eine 54 jährige Frau mit Kind und Intimfotos, die der Ex vielleicht noch in der Schublade hat!

Und ich bin sicher, daß Polizei, Staatsanwalt, Botschafen und Außenministerien maximal erreicht haben, daß die konkreten Fotos auf den konkreten Severn gelöscht wurden. Auf wie vielen Festplatten die schlummern oder ob sie längst auf anderen Server in anderen Staaten zum download bereit liegen, werden weder Polizei noch Staatsanwaltschaft sagen oder gar ausschließen können!

Wer sowas in die Welt setzt, der hat von social media und Internet aber auch gar keinen blassen Schimmer. Von internationalem Medien-, Privat- und Strafrecht erst recht nicht.

Fassungslos-den-Kopf-schüttel!
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