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Intime Fotos nach Ende der Beziehung

seltsames
Statement!
******iar Mann
1.687 Beiträge
Nur mal zur Info nebenbei - wenn man die Beziehung aussen vor lässt u. es auf prof. Standpunkt stellt gibt es kein Recht des Fotografen am Bild. Alle Bilder die gemacht werden hat das Model alle Rechte dran. Um dem Fotografen das Verfügungs- und Verwendungsrecht zu gewähren muss ein sogenannter "Model-Release-Vertrag" zwischen Model und Fotograf abgeschlossen werden bei dem eindeutig festgelegt wird wer von beiden welches Recht bzgl des Bildes hat. Existiert dieser Vertrag nicht liegen alle Rechte beim Model.
Ansonsten kannst du eine Unterlassungserklärung verlangen inkl. finanz. Folgen. Erst wenn sich geweigert wird kann man entweder die Vernichtung bzw. Übergabe der Bilder verlangen inkl. Erklärung das sich keine Bilder mehr im Besitz befinden. Auch hier können wieder Folgen definiert werden. Danach bleibt nur das Gericht. Da es intime Photos sind ist eine unerlaubte Verbreitung ein Eingriff in den engsten persönlichen Lebensbereich auch wenn die Bilder mit Einverständnis gemacht wurden.
Diese Info kommt aus Erfahrung mit so einem Problem bei dem gedroht wurde Bilder weiterzugeben, sie teilweise unerlaubt weitergegeben wurden und es deswegen vor Gericht ging.
Am besten in so einem Fall ein Fachanwalt für Medienrecht.

Und zu den ganzen Leuten die sagen reg dich nicht auf - die Erfahrung zeigt wer sich so heftig wehrt hat meist auch die Absicht die Medien zu nutzen. Gibt genug Fälle wo Verflossene egal welchen Geschlechts sich wg enttäuschter Liebe per Veröffentlichung intimer Photos rächen wollen. Paradebeispiel war z.B. meine-extussi.com - mittlerweile gesperrt - wo Typen peinl. u. NacktBilder ihrer Ex-Partnerin hochgeladen hatten.

Kommentar im übrigen zu dem BGH-Urteil : Persönlichkeitsrecht wichtiger als künstlerische Freiheit
Allein durch den Besitz der Nacktbilder erlange man «eine gewisse Herrschafts- und Manipulationsmacht über den Abgebildeten». «Es geht darum, dass ich nicht befürchten muss, dass die Fotos irgendwo auftauchen, wo ich keine Kontrolle mehr habe», sagt Wolfgang Rau, Präsident des Deutschen Verbands für Fotografie. Das Persönlichkeitsrecht sei in dem Fall wichtiger als die künstlerische Freiheit. Die Qualität der Bilder spiele dabei gar keine Rolle. «Es ist rechtlich irrelevant ob es eine Pornoaufnahme aus den eigenen vier Wänden ist oder ein künstlerisch gut gestalteter Ganzkörperakt.»

Gute Erklärung des Themas findet man unter https://ggr-law.com/persoenl … chaft-recht-am-eigenen-bild/
******rld Mann
976 Beiträge
@ Seanthiar
... mit deiner Äußerung in den ersten beden Abschnitten wäre ich vorsichtig. Bezugnehmend auf das von dir angerführte 4 Jahre alte Landesgerichtsurteil mag man es so sehen allerdings gibt es einige jüngere BGH-Urteile ...
*********Kerl Mann
1.931 Beiträge
******iar:
gibt es kein Recht des Fotografen am Bild. Alle Bilder die gemacht werden hat das Model alle Rechte dran.

Das ist sowas von falsch.


******iar:
zu dem BGH-Urteil : Persönlichkeitsrecht wichtiger als künstlerische Freiheit

Welches "das" BGH-Urteil meinst Du?
Bei dem von mir zitierten und auf die hiesige Diskussion passenden geht es nicht um diese Rechteabwägung. Die wurde dagegen im Mephisto-Urteil behandelt - dort geht es allerdings um die Veröffentlichung einer Schmähschrift.
*******nst Frau
1.207 Beiträge
@Seanthiar
gibt es kein Recht des Fotografen am Bild. Alle Bilder die gemacht werden hat das Model alle Rechte dran.

QUATSCH.. ich habe immer das Recht des URHEBERS an den von mir gemachten Bildern..
******ung Mann
6.425 Beiträge
Es wurde schon festgestellt das sie den Schaden hat - aber welchen Schaden sollte es denn geben bis jetzt?
Außer das sie evtl. ihre Bilder nicht selbst verwenden kann weil sie keine Version davon hat.

Auch ist nicht absehbar das er tatsächlich negative Absichten damit verfolgt.

Seis drum...

Das Profil und die darin enthaltenen Bilder sind irrelevant.

Bilder sind eine Sache...
Wir können das aber auch mal aus einer anderen Sicht betrachten:

Es ist quasi unmöglich die Vernichtung der Bilder zu garantieren...

Das ist etwas, das niemand sicherstellen kann...

Unabhängig von lokal gespeicherten Files sind die ggf.:
• auf SD-Karten
• USB-Sticks
• Clouds
• in Backup-Files
• in Tape-Librarys
• auf Smartphones
• ...

Es gibt eine Unzahl von physikalischen und virtellen Speichermedien und SpeicherFORMEN...

Es kann also angeordnet werden das alles gelöscht wird - aber eine tatsäcliche Sicherstellung...ist nicht möglich...

Das Ende vom Lied ist:
OB du vor Gericht gehst oder nicht....ändert nichts...
Wenn du gewinnst dann wird angeordnet das es vernichtet wird...vielleicht...
Und die Gewissheit das alles vernichtet wurde hast du dann genau wie jetzt wenn er sagt:
"Jaha - klar vernichte ich die..."
****000 Mann
18.939 Beiträge
Gruppen-Mod 
******ung:
Das Ende vom Lied ist:
OB du vor Gericht gehst oder nicht....ändert nichts...

oh doch...

Wenn es angeordnet wurde (alternativ: er eine Erklärung unterschrieben hat, dass er es tut, mit Anrekennung eines Strafgeldes bei Zuwiderhandlung) - und er veröffentlicht dann was - dann ist er anschließend arm - dann kostet das nämlich richtig was. Und den dann entstehenden Schaden muss er obendrein ersetzen.

Sowas am Horizont zu haben hält dann doch manche Leute davon ab. Mist zu bauen.
******ung Mann
6.425 Beiträge
Du hast recht HAL9000!
Das stimmt...
Entschuldige - ich habe mich falsch ausgedrückt:

******ung:
Das Ende vom Lied ist:
OB du vor Gericht gehst oder nicht....ändert nichts...

Soll heißen:

Das Ende vom Lied ist:
OB du vor Gericht gehst oder nicht....ändert nichts...wenn es darum geht dir Sicherheit zu vermitteln ob deine Bilder tatsächlich nirgends mehr auftauchen
****000 Mann
18.939 Beiträge
Gruppen-Mod 
******ung:
.wenn es darum geht dir Sicherheit zu vermitteln ob deine Bilder tatsächlich nirgends mehr auftauchen

prinzipiell richtig, wenn man nur in ja/nein denkt.

Tatsächlich ändert sich aber das Risiko drastisch nach unten, dass es wirklich passiert, wenn sie entweder ein Urteil oder eine Unterlassungeserklärung erwirkt hat.
****000:
Sowas am Horizont zu haben hält dann doch manche Leute davon ab. Mist zu bauen.

Es geht aus dem EP in keinster Weise hervor, dass er miese Absichten hat. Er sagt nur, er will nicht löschen, sagt aber auch, dass er die Bilder nicht missbraucht/veröffentlicht... whatever.

Ich habe den Eindruck, dass heutzutage ein rechtliches/gerichtliches Vorgehen ganz vorne auf der Liste der Konfliktbewältigung steht.
Irgendwie scheinen es die Parteien nicht mehr hinzukriegen, sich ganz normal im persönlichen Miteinander zu einigen, jeder meint er müsste gleich mal das ganze Programm fahren.
Der Typ hat noch nicht mal was verbockt und schon wird der TE geraten, seine Mutter darüber zu informieren, dass er... was eigentlich - nichts verbockt hat.

Bisher ist das Ganze ein ganz persönliches Ding zwischen TE und ihrem Verflossenen - auf der Basis sollten die Beiden das bearbeiten. Eigentlich hat die Öffentlichkeit dabei nichts zu suchen. Wer das nicht mal versucht, kann zumindest die Mindeststandards von sozialer Kompetenz nicht für sich beanspruchen.
*********nchen Frau
5.059 Beiträge
Man unterstelle mir Flausen, aber dies ist so ein Thread, bei dem ich das Gefühl habe, dass das Thema 'nur' vordergründig ist, es aber eigentlich um etwas anderes geht...

Verletzte Gefühle, verletztes Ego, unschöne Trennung. Und die Bilder sind (wahrscheinlich auf beiden Seiten) nur Mittel zum Zweck.

Was menschlich sicher nachvollziehbar ist, aber vielleicht wäre es hilfreich, ein wenig Abstand zu bekommen und dann neu zu handeln, wenn man denn noch das Gefühl hat, handeln zu müssen.


Zur Sache selbst dennoch:
Bilder sind gemacht, ich habe mir auch bei Verflossenen noch nie Gedanken gemacht, ob damit was passiert.
Handeln würde ich erst bei Missbrauch.
*****gla Mann
244 Beiträge
um's mal kurz zu machen
1. er hat Urheberrecht.
2. du hast recht am eigenen Bild und darfst somit Veröffentlichung etc untersagen.
3. Herausgabe etc wird m.W. schwierig durchzufechten - und wie schon diverse andere vorher gesagt haben, unmöglich zu kontrollieren. Aber genau darum gehts dir ja, weil dein Gedankengang, soweit ich ihn folgern kann, ja nicht ist "was mach ich wenn" sondern "was mach ich, damit nicht".
Und das ist nicht mehr möglich. Rechtlich eventuell, Faktisch aber einfach nicht.

Das bringt uns zum zweiten Aspekt
HAt er die Rechte zur Veröffeentlichung?!..nein somit brauchst Du gar nichts machen und kannst auch nichts machen..und man hört einfach mit dem Zirkus auf.
stimme ich zu, nur das mit dem Zirkus finde ich anmaßend.

Weder bringt es was noch ist es in irgendeiner weise hilfreich
halte ich für falsch. Seelenheil und die Überzeugung auf Sicherheit zu haben würde ganz gewaltig was bringen. aber ich seh's ähnlich, dass das nicht mehr gehen wird.

Du kannst fordern was Du willst.das ganze ist aus seiner Sicht einfach nur lächerlich..
daher vergiss es einfach und lebe damit.
Du reibst euch nur gegenseitig für völigen unsinn auf..
inhaltlich (edit sagt) "bis auf den letzten satz" richtig, formell mit der Grazie einer Dampfwalze vermittelt.

Und wenn Du schlecht schalfen kannst deshalb...gibt es eine einfchen Tipp, den Psychologen gerne geben..
Was wäre das SCHLIMMSTE was passieren könnte?!?
Die Bilder gelangen ins Internet..oh nein..gaaanz furchtbar....eher nicht..
Jemand aus dem Bekanntenkreis sieht sie..na und?!? wenn man solche Bilder macht sollte man auch aufgeschlossen genug sein, damit kein Problem zu haben..meinst >Du die anderen zupfen nur Blümchen ??!
Dein Kind sieht die Bilder...mal im ernst..wie hochs chätzt Du diese Wahrscheinlichkeit ein...lächerlich niedrig oder?! wenn es passiert freu dich der Wahrscheinlichkeit nach hätte es genauso gut ein lottogewinn sein können!

der Tipp stimmt, aber die Ausführung hakt. Du kannst doch nicht ernsthaft fragen, was das Schlimmste wäre, und dann nur dagegen stellen, dass es so weit schon nicht kommen wird. Es geht bei der Frage nicht (primär) darum, die Wahrscheinlichkeiten möglichst klein zu machen, sondern wirklich eine Auseinandersetzung mit dem "was, wenn trotzdem" zu erwirken.
Und ja, die Auswirkungen sind oder klingen erstmal schlimm. Und jedes Gefühl von Ausgeliefertsein (ungewollt) ist gerechtfertigt.
Aber du würdest das überleben. Ich meine das wörtlich: du wirst das überleben.
Es würde ggf. ziemlich nervig werden, falls da was passiert, aber auch das würdest du überstehen und ggf. danach besser einschätzen können, wer die tollen Leute sind, und wer sich von sowas beeinflussen lässt. Also klar, klingt aus der jetzigen Sicht nicht einladend, aber damit kommen wir halt wieder an die Wahrscheinlichkeiten:
1. er sagt, er wird das nicht tun.
2. falls er es täte (auch nur fahrlässig), könntest du dir wahrscheinlich diverse Urlaube zur Entspannung gönnen. (sorry, klingt sehr viel jovialer als es gemeint ist)
3. ob das jemand sieht, der dich (er-)kennt, und die ganzen anderen obs, die schon formuliert wurden, ist unwahrscheinlich

letzendlich kann ich dem Grundtenor hier leider nur zustimmen: du wirst dich wahrscheinlich irgendwie damit abfinden müssen, dass du nie die komplette Sicherheit haben kannst. Aber auch auf der anderen Seite: ich glaube, dass du, soweit das irgendwie möglich ist, schon eine angesichts dieser Situation weitestmögliche Sicherheit hast.

Und mit der expliziten Bitte, mit etwaigen Kommentaren zu meinem folgenden Satz nur mein Postfach und nicht den Thread zuzumüllen: Das victim blaming an manchen Stellen hier im Thread finde ich zum Kotzen.
**********henke Mann
9.638 Beiträge
Ich halte...
... die unter 2. angedeutete Möglichkeit für die Beste: Schick ihm eine Erklärung zu, liebe TE, in der du ihm die Veröffentlichung egal wo untersagst. Das ganze würde ich freundlich formulieren und über deine Anwältin schicken und fertig ist die Laube.
hat er das Recht zur Veröffentlichung?..wie gesagt..nein..damit ist alles gesagt..alberner Zirkus
Da bedarf es weder Anwälte noch Kindergarten.
Entsteht ihr dadurch ein Sachen, kann man so oder so was dagegen machen..ändert aber nichts daran das der Schaden entstanden ist..daher wieder..alberner Kindergarten...meine Güte
Immerhin ist ihm jetzt klar, wie er dich reizen kann, dich auf die Palme bringen kann, provozieren kann..ganz großes Kino...
Wie geasgt ist so eine Aktion jetzt einfach nur bescheuert
******iar Mann
1.687 Beiträge
Das betreffende BGH-Urteil hat das Aktenzeichen VI ZR 271/14 u. das Urteil wurde Oktober 2015 gefällt.
Das vollständge Urteil findet ihr bei http://juris.bundesgerichtsh … &Art=en&nr=73173&pos=0&anz=1

Obwohl der fotografierende Berufsfotograf war, wurde das ganze als Privatfall gesehen da es sich um intime Aufnahmen der Freundin handelte. Die Richter begründen übrigens in Abs. 9 und folgende ausführlich das in so einem Fall (Trennung u. dann Aufforderung zum löschen u. Herausgabe aller intimen Fotos) das Persönlichkeitsrecht Vorrang hat. Basiert wurde das ganze u.a. auf den Grundgesetz z.B. Art. 14 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG .

Was Model-Release angeht schaut z.B. mal unter https://www.medienrecht-urhe … trag-oder-model-release.html - dort ist das ganze recht gut erklärt. Es stimmt Urheberrecht etc hat natürlich der Fotograf aber was nutzt dieses wenn Model sagt "Du darfst nix mehr von mir nutzen" - faktisch hat er dann kein Recht mehr. Sagen, ich habe aber das Urheberrecht ist da sinnlose Kleinkrämerei. Und bei Intimfotos bedeutet es u.U. Vernichtung der Originale. Fotografen sind sogar noch mehr betroffen - wird das Model auf einem Privatgrundstück fotografiert, kann der Grundstücksinhaber auch Nutzung der Fotos verbieten. Und Deutschland ist da gar nicht mal so schlimm - die Ami's sind so heftig die haben bei Bildern aus den Snowden-Akten sogar die Vernichtung des Beamers verlangt, weil evtl. noch Schattenbilder vorhanden sein könnten....
*****316 Frau
99 Beiträge
Themenersteller 
Vielen Dank ...
für die vielen Kommentare und Anischten ... insbesondere die hintergrunderhellenden.
Auf jeden Fall scheint es ein sehr emotionales Thema zu sein, das einige hier aus den verschiedensten Sichtweisen beleuchten und auch aus den verschiedensten Interessensbereichen.

Also um es mal klar zu stellen ... ich bin keine Zicke, es gibt keinen Rosenkrieg (jedenfalls bisher nicht und so soll es auch bleiben) und es gibt keine meterdicken Akten und Schriftverkehr ...
Es gibt nach einer intensiven Beziehung eine Meinugsverschiedenheit bezüglich dieses Fotothemas, das für mich persönlich eine besondere Brisanz hat und das ich für mcih tatsächlich gerne geklärt hätte.

Und da ich genau das, was hier teilweise unterstellt wird ... ich hätte meinen armen Ex-Partner nun schon mit dem Hackebeilchen bedroht ... bisher nicht gemacht habe, ist heute morgen dieser Beitrag entstanden. iIh muss nun nach inzwischen 8 Monaten für mich entscheiden, wie ich damit umgehe ... und die Idee und Motivation für diesen Thread war, dieses Thema mal zu Diskussion zu stellen um genau die Blickwinkel zu bekommen, die ich möglicherweise bisher noch nicht gesehen habe.....

und ja ... genau in dieser Hinsicht war es ein voller Erfolg.
Ich habe wirklich viele Anregungen bekommen und werde alle Kommentare noch mehrfach verinnerlichen, bis ich mich zu meiner Position entschieden habe.

Ohne auf einzelne Beiträge einzugehen möchte ich nur anmerken, dass ich es schade finde, wie hier vereinzelt gemutmaßt und vorverurteilt wird .. aber gut damit muss TE in jedem öffentlichen Forum wohl immer rechnen. Selbstverständlich respektiere ich jede Meinung aber etwas gemäßigtere Formulierungen wäre da vereinzelt wünschenswert.

Ein Statement hat mich allerdings etwas betroffen gemacht. Mein Thema sind eindeutig sehr intime Fotos, die im privaten Rahmen während und/oder nach BDSM-Sessions entstanden sind und deren Verbleib nach Ende einer Beziehung. Dieses Thema verbal herunterzuspielen und in einen Zusammenhang mit den Postings in sozialen Netzwerken wie FB oder Instagram zu stellen, ist m .E. schon reichlich verwegen und mehr als am Thema vorbei. In meinen Accounts der sozialen Netzwerke befinden sich in der Freundesliste nur Menschen, die ich persönlich kenne und keiner davon postet dort Fotos aus seinem Schlafzimmer (weder mit noch ohne spezielle Neigungen). Wenn man/frau zur Sache nichts beitrragen kann oder das Thema nicht verstanden hat, ist es für alle Beteiligten besser zu schweigen.

Nochmals vielen lieben Dank für euer Engagment ... ich hätte mich heute schon gerne früher im Tagesverlauf eingeklingt... war aber arbeitstechnisch leider verhindert.

L. G. Kath
*******nst Frau
1.207 Beiträge
@Seanthiar
Es stimmt Urheberrecht etc hat natürlich der Fotograf aber was nutzt dieses wenn Model sagt "Du darfst nix mehr von mir nutzen" - faktisch hat er dann kein Recht mehr. Sagen, ich habe aber das Urheberrecht ist da sinnlose Kleinkrämerei.

du hast aber vorhin gesagt, dass der Fotograf kein Recht hat.. also.. und dann doch und Kleinkrämerei ?
Und das ganze nur aus MODEL Sicht zu betrachten ist auch Quark.. es geht um Fotos.. egal WER vor der Cam rumgestanden hat.. und der der die Bilder gemacht hat, hat nun mal das Urheberrecht.. er darf die Bilder archivieren, hat sie gemacht, kann sie sich ansehen etc.. nicht jeder mag Bilder veröffentlichen.. es gibt zig Menschen, die sich einfach freuen, sie zu haben, sie sich anzusehen..
man sollte auch ab u. zu über den Tellerrand schauen ^^
Urheberrecht vs. Persönlichkeitsrecht
Wenn die Bilder im Rahmen einer Partnerschaft entstanden sind, dann dürfte folgendes zutreffen:

"Allerdings hat das OLG Koblenz im Mai 2014 entschieden, dass nach dem Ende einer Beziehung ein Mann alle intimen Fotos der Ex-Partnerin löschen muss, also auch unveröffentlichte (OLG Koblenz, Urt. vom 21.05.2014, Az: 3 U 1288/13). Die Einwilligung in intime Aufnahmen ist auf die Dauer der Beziehung beschränkt und kann daher auch widerrufen werden, so die Richter. Zwar habe die Klägerin in die Erstellung und Nutzung der Lichtbilder eingewilligt. Soweit es sich um intime Aufnahmen handele, sei jedoch davon auszugehen, dass die Einwilligung zeitlich auf die Dauer der zwischen den Parteien bestehenden Beziehung beschränkt worden ist. Die Einwilligung könne widerrufen werden, da das den Kernbereich des Persönlichkeitsrechts betreffende Interesse der Klägerin an der Löschung der Aufnahmen höher zu bewerten sei als das Eigentumsrecht des Beklagten an der Existenz der Aufnahmen."
Auszug von
https://www.medienrecht-urhe … widerruf-der-zustimmung.html

In der Praxis bleibt aber bei einem dermaßen uneinsichtigen Menschen nur der Rechtsweg, befürchte ich.
Moralisch gesehen finde ich das Verhalten deines Ex einfach nur widerlich und es ist nach der Trennung eine Zumutung, dass du auch noch um dein Recht betteln musst.


Ich drücke dir aber von Herzen die Daumen, dass die Situation möglichst schnell in deinem Sinne gelöst wird.
********iker Mann
442 Beiträge
Ich kann dieses Thema nicht so ganz nachvollziehen...

Der TE macht sich Gedanken und Sorgen um sein Ansehen/Ruf in einer dörflichen Gemeinde und um das Wohl seines Kindes, Dennoch wurde zu der Erstellung von event. Rufschädigenden Bildern genickt.
Jetzt, nach der Trennung wird auf das löschen/vernichten dieser Bilder bestanden, auch unter Zuhilfenahme eines Rechtsbeistandes, was aber abgelehnt wird.
Die Trennung ist nun schon 8 Monate her, und nichts ist passiert...
Warum macht man überhaupt solche Bilder, wenn man so sehr auf sein Ansehen/Ruf achten muss??
Warum ist man in einem Erotik-Forum, wenn man auf sein Ansehen/Ruf achten muss?
Sollte es tatsächlich zu einer Gerichtsverhandlung kommen irgendwann, dann brauch man sich darum jedenfalls keine Sorgen mehr machen. Mit Sicherheit wird dann irgendjemand in der Verhandlung sein, der die Klägerin kennt, und somit wird es auch gleich das ganze Dorf wissen.
Ich habe wie so viele andere auch, Bilder von mir und Ex-Partnerinnen auf meinem Rechner, wie diese wohl auch von mir. Mir würde es gar nicht in Sinn kommen, diese Bilder zu veröffentlichen, oder sie jemandem anderen zu zeigen. Und sollte ich mal das zeitliche segnen, werden diese Bilder wohl mit mir gehen, da niemand Zugriff auf meinen Rechner hat, auch nicht auf externe Platten oder Clouds.
Am einfachsten lebt es sich, wenn man zu sich und seinen Neigungen steht.
*******Sun Mann
2.232 Beiträge
Liebe Kath6316,

deine Sorgen in Bezug auf deinen Ex kann ich noch nachvollziehen. Was ich aber nicht nachvollziehen kann ist, warum du eine ganze Reihe von geschützten Fotoalben in deinem Profil hast? Die hast du sicher nicht nur für dich persönlich erstellt, oder? Weisst du da immer ganz genau, wem du diese Bilder freischaltest? Wenn du dir solche Gedanken nach der Trennung von deinem Partner machst, den du über Jahre kennst und mit dem du nach deinen Worten auch keinen Rosenkrieg führst - machst du dir diese Gedanken dann auch, wenn du Alben von dir im Joy einem noch so sympathische und vertrauensvoll wirkenden menschen öffnest? (Ich vermute mal, du wirst in diesen Alben nicht nur deine Fingernägel oder dein Lieblingsessen zeigen, sonst hättest du sie nicht geschützt). Vom Thema Sicherheit der Daten vor Hackern mal ganz abgesehen...

Belass es vorerst dabei. Wenn er dir übles will, würdest du schon massive rechtliche Maßnahmen brauchen, und die schützen dann vielleicht etwas, aber nicht völlig. Wenn er aber zu seinem Wort steht, dann braucht es auch keine juristische Auseinandersetzung.

Den Rat, seine Mutter anzurufen würde ich übrigens auf keinen Fall wählen. DAS schafft erst böses Blut.
*****316 Frau
99 Beiträge
Themenersteller 
@ Morning sun
Danke für deine Beitrag.
Ja ich habe geschützte Alben und mit denen gehe ich auch sehr sorgsam um.
Und selbst darin befinden sich keine extrem freizügigen Bilder.
Aber selbst die mit Kopf gehen im ersten Step niemanden was an.

Die "Mutter-Option" habe ich bisher tatsächlich nicht in Erwägung gezogen.

L.G. Kath.
*********Kerl Mann
1.931 Beiträge
******iar:
Obwohl der fotografierende Berufsfotograf war, wurde das ganze als Privatfall gesehen da es sich um intime Aufnahmen der Freundin handelte. Die Richter begründen übrigens in Abs. 9 und folgende ausführlich das in so einem Fall (Trennung u. dann Aufforderung zum löschen u. Herausgabe aller intimen Fotos) das Persönlichkeitsrecht Vorrang

Ich hatte die beiden relevanten Urteile schon verlinkt und zitiert.
BDSM: Intime Fotos nach Ende der Beziehung

Deine Ausführungen sind falsch.
Es wurde nicht als "privat" gesehen, weil es "intime" Aufnahmen waren (für jeden Profi-Porno trifft das zu), sondern weil das OLG befand (die genauen Gründe sind nicht veröffentlicht), dass von vorneherein (!!!) die "Nutzung" (inklusive Besitz) auf die Dauer der Beziehung beschränkt war.


Nochmals die Urteilszusammenfassung:

Fertigt im Rahmen einer intimen Beziehung ein Partner vom anderen intime Bild- oder Filmaufnahmen, kann dem Abgebildeten gegen den anderen nach dem Ende der Beziehung ein Löschanspruch wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts zustehen, wenn er seine Einwilligung in die Anfertigung und Verwendung der Aufnahmen auf die Dauer der Beziehung - konkludent - beschränkt hat.



*******nst:
Urheberrecht

Der geäusserte Anspruch auf Herausgabe der Fotos ist sehr merkwürdig, denn er hat nichts mit einem eventuellen Anspruch auf die Löschung der Bilder nach Beziehungsende oder der Untersagung der Veröffentlichung zu tun.
**********henke Mann
9.638 Beiträge
Nun, ich ....
... verstehe nicht, was die geschützten Bilder im Profil der TE mit dem hiesigen Thema zu tun haben? Vielleicht sind sie nur einer Person zugänglich, die die TE sehr gut kennt?
@ Unique_Biker
Erstens finde ich deinen Beitrag unheimlich unsensibel, nein geradezu widerlich: Du machst hier ein Opfer zum Täter und das geht überhaupt nicht.

Und zweitens passt er nicht zum Thema. Der Thread heißt nämlich nicht "Worauf hätte ich besser vorher geachtet" oder so ähnlich. Im Nachhinein ist man immer schlauer. Und hier auch wieder: Nachtreten ist unter aller Sau!!!

@**th, ich kann gut verstehen, dass jemandem so was passiert. Wenn man mit einem Mensch zusammen ist, ihn liebt, dann vertraut man ihm auch. Es ist nicht deine Schuld und lass dir von keinem einreden, dass es so wäre.
*********nchen Frau
5.059 Beiträge
********_Dom:
Du machst hier ein Opfer zum Täter und das geht überhaupt nicht.


Wer spricht denn hier von Opfer und Täter?! Wo gibt's denn hier ein Opfer?
Wir reden von einer Situation, in der zwei Erwachsene unterschiedlicher Meinung sind.

Da geht's nicht um Schuld und Opfer und derlei.
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