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Eigener Verdienst der Kinder

**********lover Mann
4.199 Beiträge
wie beseitigen wir denn jetzt...
Ich wusste tatsächlich nicht, dass das alles angerechnet wird. Mit Hartz4 kenne ich mich (noch) nicht aus. Wie deprimierend ... *snief*

..diesen kleinen Systemmangel?
***ie:
Ich wusste tatsächlich nicht, dass das alles angerechnet wird.
die Problematik besteht darin
so wurde es mir von der Sachbearbeiterin erläutert
jeder monatliche Beitrag, jedes Beteiligten einer Bedarfgemeinschaft, wird in die Berechnung mit einbezogen
auch nachträglich gezahlte Gelder führen zum sofortigen Abzug, dann wird eben zurück gefordert, was schon bezahlt wurde, auch wenn dieses Geld von vor der Neuberechnung kam

da gibt es keinen
**********lover:
kleinen Systemmangel
da wäre eine Grundlagenänderung, mit einem für jeden erfolgendem Grundeinkommen hilfreich
damit sind wir dann aber wieder in einer anderen Diskussion
**********lover Mann
4.199 Beiträge
nun ja, Leahnah...
das Kindergeld war so ausgelegt, dass es ein bedingungsloses Grundeinkommen des Kindes war. - richtig: war

denn: dann kam Hartz4
*******na57 Frau
22.217 Beiträge
JOY-Angels Gruppen-Mod 
ALG II und die anderen Leistungen aus diesem Gesetz sind eine aus Steuergeldern finanzierte Sozialleistung, die sich nicht am vorherigen Einkommen des Beziehenden orientiert, sondern am Bedarf. Und da wird das Kindergeld als anzurechnendes Einkommen gewertet, wenn das Kind im Haushalt des Bezugsberechtigten wohnt, damit das Existenzminimum gesichert ist und mehr soll die Leistung des Staates nicht ergeben. Das kann man als ungerecht empfinden, aber diese Diskussion bringt uns hier nicht weiter und wird vor allem zu politisch.

Wenn das Kind nicht im Haushalt mit den Eltern lebt und das Kindergeld sofort an das Kind weiter geht, dann wird es nicht angerechnet.

Und wie gesagt, wenn ein schulpflichtiges Kind (über 15 und unter 25) in den Ferien jobbt und nicht mehr als 1200 Euro pro Jahr verdient, dann wird das nicht angerechnet.
*******ere Frau
1.105 Beiträge
ich würde schon ja sagen aber so mit 10 oder 13
als einen frührenden Alter.

Ich hab als kind mit 14 oder 13 Zeitungen verteilt
*******na57 Frau
22.217 Beiträge
JOY-Angels Gruppen-Mod 
Die Altersgrenze für's Jobben in Deutschland ist 13, jüngere Kinder dürfen nicht. Zwischen 13 und 16 gibt es besondere Regelungen - die Erlaubnis der Eltern ist nötig, die Kinder dürfen nicht mehr als 2 Stunden am Tag und nicht vor der Schule oder nach 18 Uhr. Erst ab 16 ist ein regulärer Ferienjob möglich.

http://www.kinder.de/themen/ … -wann-wie-viel-arbeiten.html
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