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Kreativität und Steuern usw...

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Kreativ zu sein ist ja ganz nett… aber die Kehrseite ist ja nun das man das auch alles ganz akribisch versteuern muss…

Ich bin ja nun als freiberufliche Künstlerin (Tätigkeit als Kleinunternehmen) eingestuft worden vom Finanzamt…
Auch wenn ich noch nicht gar nicht weiß, ob ich am Ende eine Einkommensteuer Erklärung einreichen muss oder eine Umsatzsteuer (bin allerdings von der befreiet) oder beides und noch mehr einrichten muss… (eine Einnahme - Ausgaben Gegenüberstellung wohl auch)...
Ansonsten mache ich ja meine EST ganz normal für meinen Hauptjob als Angestellte.


Ich habe allerdings keine Lust jetzt noch einen Steuerberater zu beauftragen, weil sonst wird mein Hobby bald Stress und Gewinne mache ich eh nicht (ist mir auch nicht wichtig… also setze ich nicht den Fokus drauf, aber trotzdem sieht das Finanzamt keine reine Liebhaberei… auch wenn ich mich gar nicht unternehmerisch verhalte und keine Kostendeckung und Gewinnabsicht habe )

Na gut …
Dann halt so…
habe auch artig bei meinem Arbeitgeber das als Nebentätigkeit angemeldet…. Alle schon korrekt (immer! Ist so meine Art!)


Wie ist das bei euch?
Muss man da sonst noch was berücksichtigen?
Habe ich was vergessen?
je nachdem
ich bin da nicht so sicher, ob du dich dem fügen mußt. Immerhin darfst du dann auch alle "beruflichen" Kosten. die du als Malerin hast, mit anrechnen lassen. In der Regel dann auch die vom Vorjahr. Du musst nur nach 5 Jahren "in die Gewinnzone" kommen, sonst wirst du zurück ins Hobby gestuft. Aber eigentlich hat man doch so viel Unkosten, dass die Versteuerung eher von Vorteil ist....

Ein zweites Argument könnte auch von Vorteil sein. Vielleicht eher für diejenigen, die tatsächlich mehr von der Kunst leben: Man kann sich über die Künstlersozialkasse rentenversichern. Man muss halt nachweisen, dass man künstlerisch tätig ist. So eine steuerliche Einstufung kann da helfen.

Man gibt allerdings selbst an, in welcher Höhe man künstlerische Einnahmen hat und damit natürlich auch die Beiträge. Gerade für diejenigen, denen Beitragsjahre zur Rente fehlen, kann das interessant sein. Da zahlt quasi der Staat dann den Teil des "Arbeitgebers", wenn man es mit der Rentenversicherung der Angestellten vergleicht.

Aber aufpassen, Krankenversicherung ist nicht enthalten. Mit der Pflegeversicherung bin ich nicht auf dem laufenden.
*****_by Frau
3.069 Beiträge
'Die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben, mache ich auch.
Ich beziehe dann aber alles mit ein...
Fahrtkosten zur Motivsuche, Ausgaben für Material, Einladungen zum Essen. zwecks Kundenbetreuung....etc. da sind auch der Fantasie keine Grenzen gesetzt....Lass dir einfach viel einfallen....mach eine einfache Gewinn - Verlust Rechnung.....und guck drauf, dass du genug Ausgaben hast, die in etwa den Gewinn aufwiegen....
So verfahre ich....nicht bewandert im Steuerwesen, aber bisher...bis aufs erste Mal...ganz gut damit gefahren....
Die Steuererklärung habe ich insoweit immer selbst gemacht....gut...vielleicht hätte ich mal 100 Euro mehr rausschlagen können...die hätte ich dann aber wahrscheinlich meinen Steuerberater gezahlt....

LG rubia
*******2012 Frau
117 Beiträge
auch für mich von Interesse
diese Thema werde ich aufmerksam weiter verfolgen, da ich ein Reisegewerbe Aquarelle angemeldet habe und dadurch auch in Fußgängerzonen Bilder verkaufen kann.
Mel
****_by Frau
45 Beiträge
hallo
ich bin Hauptberuflich Malerin, deshalb mal eine kleine Info dazu.

zur Anfangsfrage.... wegen der Einstufung als Selbständige, hast du da mit deinem Finanzbeamten gesprochen, dass du eigentlich Verluste machst (jedenfalls hörte es sich an, als ob du eher im negativen Bereich bleibst)? Wenn ja und dein Finanzamt dich als Kleinunternehmer eingestuft hat, musst du sowohl eine ESTErklärung, als auch eine UST-Erklärung abgeben. (in der letzteren brauchst du am Jahresende nur eintragen, dass du Kleinunternehmer bist und unten Grenzen bleibst)

Bei Künstlern, da das kein geschützter Begriff ist und sich damit auch jeder als solches Bezeichnen kann, gibt es eine Sonderregelung, dass wenn du die ersten Jahre keinen Gewinn gemacht hast und du dadurch andere Steuern gespart hast, indem du den Verlust abgezogen hast, dies dann rückwirkend als Liebhaberei eingestuft werden kann.. d.h. die Steuern müssen dann wieder nachgezahlt werden.

Zur künstlersozialkasse.... wer da rein will muss Hauptberuflich Künstler sein. d.h. sowohl von den Gewinnen als auch von dem Zeitaufwand muss man mehr als der aus nichtkünstlerischen Einnahmen sein. UND man muss im Jahr einen GEWINN von 3.900 Euro machen... (Nicht Umsatz!)

Und wegen eines Steuerberaters. Jeder darf seine Steuererklärung auch selber machen. Man sollte sich nur genügend Fachwissen dafür aneignen. Bei wirklich sehr sehr kleinen Erklärungen mit wirklich wenigen Belegen kann man - oder jedenfalls konnte man das früher - mit den Belegen zum Amt gehen und mit dem Sachbearbeiter das sozusagen gemeinsam machen. Ob das heute noch geht, kann ich leider nicht sagen, da müsste man einfach bei seinem Finanzamt anfragen.

ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
@**nz Danke für die Info...

Ich wollte ja gar nicht als Freiberufler eingestuft werden aber das Finanzamt darf das bestimmen obwohl ich denen gesagt habe das ich Verlust machen und nicht vor habe Gewinne zu machen oder jetzt wahnsinnig unternehmerisch tätig zu werden…
*nachdenk*

Aber wenn da Finanzamt sagt du bist freiberuflicher Kleinunternehmen dann bist du das auch!
Soll ich jetzt 5 Jahre so bleiben und dann entscheiden die neu…

Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung usw. habe ich ja alles über meinen Hauptberuf!

Mir war nur wichtig das ich jetzt nicht anfangen muss mit der Mehrwertsteuer rumzuärgern (also die auf Rechnungen Ausweisen muss usw… )oder ein Gewerbe anmelden soll…
Das würde nämlich den Entspannungsrahmen der mein Hobby in meinem Leben einnimmt zu sehr schmälern so das ich dann lieber keine Bilder verkaufen würde als das ich zulassen würde, dass mein Entspannungshobby zum 2 Stresspool in meinem Leben wird…
Denn es soll ja ein Ausgleich zum stressigen Hauptberuf sein.

Allerdings mag ich es auch jetzt sozusagen offiziell „Künstler“ zu sein und ich brauche mir überhaupt keine Sorgen zu machen das mich ggf. jemand beim „Finanzamt“ anschwärzt… und mein Arbeitgeber ist auch über meine Nebentätigkeit informiert…
Mir ist immer wichtig, da s alles OK ist und rechtlich wasserdicht (ich bin eine absolut ehrliche Person) deswegen hatte ich ja da nachgefragt… dachte aber das meine Sachen eher unter dem § 3 Nr. 26 des ESTG fällt nun ist es eben eine freiberufliche, künstlerische Tätigkeit … na gut!

Bekomme ich auch hin… wozu gibt es Steuerprogramme *zwinker*
Meine jetzige EST mache ich ja jetzt auch schon damit

Was muss eigentlich alles auf eine Quittung drauf gibt es da rechtliche Vorschriften?
Fahrtkosten zur Motivsuche, Ausgaben für Material, Einladungen zum Essen. zwecks Kundenbetreuung....etc. da sind auch der Fantasie keine Grenzen gesetzt....Lass dir einfach viel einfallen....mach eine einfache Gewinn - Verlust Rechnung.....und guck drauf, dass du genug Ausgaben hast, die in etwa den Gewinn aufwiegen....

Ach da brauche ich gar nicht fantasievoll sein oder mir besonders einfallen lassen…
Meine Materialkosten sind eh mehr als was ich theoretisch einnehmen könnte..
Also „Hobby“ Künstlerin kann ich ja nun keine mehrere Hunderte für meine Bilder nehmen
und dagegen rechnen sich Messekosten, Material usw. eh schon genügend dagegen aus…
da brauch ich gar nichts besonders mehr… wie Motivreisen usw.

Hatte dem Finanzamt das ja auch gesagt, das nicht mit Gewinn zu rechnen ist..
ist auch nicht das Ziel was ich mit meiner kreativen Arbeit verfolge… (mein Geld verdiene ich in meinem Hauptjob) … trotzdem wollten die mich „versteuern“… ist ja ok so ist alles Ordnungsgemäß wie es ein soll n Good old Germany….

Ich mache halt dann 5 Jahre meine Steuern und denke das sie mich dann wieder „entlassen“…
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