ubrigens stimmt die aussage von catu, dass man bei überladung von 3,5 tonnern zum mautpreller wird.
Habe gerade mal die Mautvorschriften durchgelesen - war nicht einfach.
Aber es zählt das höchstzulässige Gewicht (vergleichbar in DE das zGg) von 3,5 t.
Die einziege Ausnahme (zum Vorteil der Nutzer) ist eine Probefahrt oder Fahrt mit Überführungskennzeichen.
Da darf das tatsächliche Leergewicht gerechnet werden, wenn es denn bis 3,5 t ist.
Als Beispiel:
Mein neues WoMo hat ein zGg von 4,6 t. Leergewicht lt. altem Fahrzeugschein ist 3,2 t.
Damals waren An-/Aufbauten noch nicht mit berechnet. Also nochmal gut 200 kg für SAT, Markise, Gasflasche usw draufgerechnet. Bin ich bei 3,4 t.
Nun will ich das Fahrzeug nach Ungarn überführen.
Da würde eine Vignette reichen.
Mache ich allerdings für die Überführungsfahrt den Wassertank voll, nehme Frau, Hund und Kinder mit, dann komme ich über die 3,5 t und die Vignette zählt nicht mehr. Dann bin ich über 3,5 t und somit Mautpreller.
Lasse mich aber gerne eines besseren belehren, dass ein Fahrzeug, welches 3,5 t als zGg eingetragen hat, tatsächlich als Mautpreller bestraft worden ist, weil es 2, 3 oder 400 kg überladen war.
Die Strafe wegen Überladung wäre dann ein anderes Thema.
Gruss
womo_reisender