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Gasprüfung nach Aufrüstung?

Sorry, derzeit noch anonym
*********ince Mann
507 Beiträge
Themenersteller 
Gasprüfung nach Aufrüstung?
Hallo zusammen!

Als wir tatsächlich vor ein paar Tagen mal keinen Winter hatten, habe ich in meinem Womo eine Truma Duomatic verbaut. Damit kann ich jetzt während der Fahrt heizen und das Gerät schaltet automatisch von Gasflasche 1 auf Gasflasche 2 um.

Der Einbau war recht einfach:
Alten Regler raus (Überwurfmutter an Gasleitung lösen), Duomatic rein, an der Wand befestigen, Überwurfmutter wieder festziehen, 2 Gasschläuche mit Bruchsicherung dran, Gasflaschen dran und fertig.

Das ganze durfte laut Beschreibung nur von einem Fachmann durchgeführt werden.... *schiefguck* Ich denke schon, dass ich dazu in der Lage bin.

Mein Aufkleber am Heck sagt mir, dass ich 2013 zur nächsten Gasprüfung muss. Ich dachte mir, eine einfache Gasprüfung beim TÜV sollte doch ausreichen, von wegen Dichtheit und Funktion und so. Trotzdem habe ich erst mal beim freundlichen Womo-Händler angerufen. Der war erst mal gar nicht erfreut, dass ich das Gerät nicht bei ihm gekauft und auch noch selber angeschlossen habe.

Für die Gasprüfung meint er, dass die Doumatic im Gasheft eingetragen sein muss. Dafür müsse ich ein neues Gasheft erstellen lassen. Kostet wieder. Und vor Ostern ginge das gar nicht.

Hm...dumm nur, dass ich am Freitag mit meinen Kids fahren will....

Wer weiß mehr? Was muss ich tun? *nixweiss*
*****ird Mann
16.015 Beiträge
sorry, kann ich dir auch nicht helfen.... bei mir wird das Ding ab Werk verbaut.... *motz*, ich will mein Womo jetzt haben!
*********chen Frau
269 Beiträge
Dann würde ich schon mal zu dem Händler nicht mehr fahren *zwinker*
Klar möchte jeder Händler an den Teilen verdienen die er verkauft und nicht ein anderer.

Die Duomatic kann man auch später eintragen. Zumal zur Gasprüfung auch eine Sichtung des Druckregeler und seines alters gehört.
Übrigens, wenn dein Gasheft voll ist, dann bekommst du ebenfalls eine neues Heft!

Ich hoffe du hast trotzdem vorab eine Dichtheitsprüfung gemacht *top*

Dabei kannst du eh nur feststellen ob die von dir getätigte Arbeit Dicht ist.

Zur Gasprüfung gehört dann auch ein Drucktest!

Ich könnte dir ja jetzt einen Händler empfehlen, aber das wird dir vermutlich zu weit sein, dafür exra nach Mülheim/ Ruhr zu fahren.
Also, dass was der Händler da sagt ist, glaube ich nicht richtig .
Ich habe in meinem Fahrzeug auch eine Duomatic, die steht nicht im Gasheft.
Ausserdem wird zur Gasprüfung die Prüfeinheit nach dem Regler und Schlauch an der Verrohrung angeschlossen und mit einem entsprechenden Druck beaufschlagt.
Dieser muss eine gewisse Zeit konstant bleiben, bzw. kann einen gewissen Wert (Toleranz) fallen.
Grundsätzlich gilt, Montagen an der Gasanlage muss von fachkundigen Personen vorgenommen werden. Hat aber keine Auswirkung auf die Gasprüfung. Dicht ist Dicht, mehr sagt die Prüfung nicht!
*****nci Paar
260 Beiträge
TÜV, DEKRA, ...
Hm, ich habe schon mit dem gleichen Gedanken gespielt...

Gasprüfung - die kannste doch an allen möglichen Stellen machen lassen. (und vor allem vorher dort einfach mal nachfragen) Kosten sind halt unterschiedlich (wo was wieviel da können Dir aber wohl andere verlässlicheres sagen). Da wird dann auch gleich ein neues Heft erstellt (oder das alte ergänzt?)
Denke Dein WoMo-Händler hat jetzt einfach einen auf stur gemacht, was nicht gerade für ihn spricht...

Würde mich interessieren wie es genau ablief bzw. wie Du das dann hinbekommen hast (s.o.)
****que Paar
985 Beiträge
Wir..........
............waren mit unserem Wowa gestern beim Bosch Dienst zwecks Gasprüfung. Da auch wir eine Duomatik selbst eingebaut haben wollte ich gerne alles richtig dokumentiert haben.
Die Duomatik wurde ins Gasprüfbuch eingetragen incl. Herstellungsdatum, Schlauch und Schlauchlänge und das Ganze hat incl. neuer Plakette bis 2015 entspannte 48,00 € gekostet. Da die Anlage nun im Prüfbuch eingetragen ist, kostet die nächste Prüfung nur 38,00 €

Rainer *wink*
........das macht wahrscheinlich auch jeder anders.
Unsere Duomatic war serienmäßig eingebaut, steht nicht im Prüfbuch!!

LG
auch wir
haben gerade in der Bucht die Duomatic gekauft!
stolze 114 Tacken
unser Händler wird auch nicht erfreut sein!
Ich werde die Duo auch selber einbauen und wenn in 3 Jahren wieder TÜV anliegt, können die das ganze bei der Prüfung eintragen!
*******he66 Mann
69 Beiträge
Der TÜV ........
...... macht auch Gasprüfungen und stellt falls erforderlich ein neues Prüfheft aus, und ist dabei sicherlich nicht teurer, aber spontaner!!

Grüße Adolf
****que Paar
985 Beiträge
...... macht auch Gasprüfungen und stellt falls erforderlich ein neues Prüfheft aus, und ist dabei sicherlich nicht teurer, aber spontaner!!

Grüße Adolf

................leider nein, nicht jeder TÜV Prüfer macht die Gasprüfung *liebeskummer* Wir sollten vorab einen Termin machen mit 3 Wochen Vorlaufzeit, soviel zum Thema Spontan *zwinker*

Ich wollte nach dem selbstständigen Einbau einfach Gewissheit haben das auch alles dicht ist, Gasleckspray hin oder her *g*
Hallo, bin selbst Kfz.-Meister und darf ...
Gasprüfungen durchführen. Dein Händler hat zwar vollkommen recht aber wenn du eine Gasprüfung durchführen lässt wird Dir bei mir automatisch eine neue Bescheinigung mit den Eintrag deiner Duomatik ausgestellt. Frag mal einen anderen Händler danach. LG
****y50 Paar
5.329 Beiträge
Unsere Duomatik wird alle zwei Jahre vom autorisierten Händler vorm TÜV-Termin in der Fiatwerkstatt (auf eigene Rechnung, ohne Fiat) durchgeführt; dann kommt der TÜV-Onkel und macht die HU in der Vertragswerkstatt; alles an einem Tag. - Wir sind stets ohne erkennbare Mängel durch beide Prüfungen mit unserem Womo gekommen.
Es ging doch um "Für die Gasprüfung meint er, dass die Doumatic im Gasheft eingetragen sein muss. Dafür müsse ich ein neues Gasheft erstellen lassen. Kostet wieder. Und vor Ostern ginge das gar nicht."

Müssen nicht jede Änderung der Gasanlage im Gasheft eingetragen und abgenommen werden?

Wenn dein Händler keine Zeit hat, fahre doch beim nächsten vor.

http://maps.google.de/maps?q … bih=596&ie=UTF-8&sa=N&tab=wl
hi
haben unser womo ja selbst ausgebaut,
inclu. der gas anlage damit sind wir letztes jahr unterwegs gewesen "illegal", wenn man sorfältig mit geprüften material und zubehör baut ist das kein problem unsere anlage war auf anhieb dicht und funktionstüchtig,
haben nicht gleich eine gasprüfung gemacht die wurde diesen monat nachgeholt weil dann fällt sie in den tüv monat und jahr,

haben sie beim zubehörhändler machen müssen weil der tüv und bosch nicht mehr erstabnahme machen kann und darf wurde mir gesagt,

der meister war überrascht über die ausführung der anlage und meinte es ist manches besser als das was andere ab werk verbaut haben,

gekostet hat mir der spaß ca 80,- ging nach aufwand und zeit in zukunft 39,-

lg joe

ps. ja es müßte jede änderung eingetragen werden egal ob kocher erneuert wird oder die therme oder ein anderer regler, nur wird der gleiche einfache regler gegen ein baugleichen ausgetauscht dann nicht, die dinger haben doch fast alle eine eigene nummer
Sorry, derzeit noch anonym
*********ince Mann
507 Beiträge
Themenersteller 
WOW!
Welch eine Resonanz!
*danke*

Ich fahre morgen zum TÜV und frage mal nach, ob der ganze Quatsch in einem abgenommen und eingetragen wird.

Ein gelbes Gasprüfbuch habe ich beim Womo nicht dabei bekommen *gr* Frage mich, wie der Verkäufer die Plakette 2013 bekommen hat...

Aber ich habe eine Bescheinigung des Herstellers, auf der die ganze Gasanlage beschrieben ist, jedoch mit eingetragenem normalen Regler. Anstatt dessen wird sicher die Duomatik eingetragen.

Die Schraubverbindungen sollten eingentlich dicht sein. Habe leider kein Lecksuchspray. (Hey, gibts das eigentlich auch für Mädels? *haumichwech*) Ich werde mal alles aufdrehen und ausprobieren. Wenn es zischt, ist was undicht. Sollte dann sicher mal mit der Kerze nachschauen, wo das Gas rauskommt. *rotfl*
hey
nimm lieber wasser + spüli das gibste in eine sprühflasche und sprühst über deine anschlüße,
natürlich vorher gas aufdrehn,
wenn du verbraucher einschaltest dann wirst du nur bei groben fehler was merken an deiner verschraubung,

wichtig + bedenke "nach fest kommt ab"

lg joe

ps. frag doch mal bei deinen verkäufer nach ob er das heft noch hat und es dir per post zusendet
****y50 Paar
5.329 Beiträge
Die Sache mit Wasser + Spüli ist auch nix anderes als das Leckspray; wenn's Blasen schlägt, ist's halt nicht dicht!
****amp Paar
440 Beiträge
Kerze
Das mit der Kerze geht auch, Flasche auf drehen und wieder zu drehen. Flamme an Verbindung halten und bei Undichtigkeit entsteht eine kleine Flamme. Das Restgas in der Leitung ist nicht besonders viel. Für den Händler haben wir Verständnis. Übrigens besteht für das gesamte Fahrzeug kein Versicherungsschutz mehr. Eine technische Einrichtung wie die Gasanlage unterliegt der regelmässigen Überprüfung alle zwei Jahre oder bei Veränderung an der Anlage der sofortigen Prüfung durch einen Sachkundigen nach G 607. P.S.: Wir möchten lieber nicht neben Gasanlagenbastlern stehen. LG M + R
****que Paar
985 Beiträge
So.......
Eine technische Einrichtung wie die Gasanlage unterliegt der regelmässigen Überprüfung alle zwei Jahre oder bei Veränderung an der Anlage der sofortigen Prüfung durch einen Sachkundigen nach G 607. P.S.: Wir möchten lieber nicht neben Gasanlagenbastlern stehen. LG M + R

................sehen wir das auch *top* Da gibt es sicherlich angenehmere und vor allem "sicherere Nachbarn" *zwinker*
Gelbes Gasheftchen
Gerne schicke ich Dir eins zu, welches Du dann bei deinem Händler ausfüllen und abstempeln lassen kannst.

LG
rolly50,

das meinte ich doch wenn kein lecksuchspray zur hand ist


dann spüli mit wasser,


toxique,

hoffe ihr habt schlauchbruchsicherungen und rückflammschutz in der leitung verbaut und immer während der fahrt die flasche zu, am besten auch die schutzkappe drauf,

denn sicher ist sicher,

lg joe
Sorry, derzeit noch anonym
*********ince Mann
507 Beiträge
Themenersteller 
Also vom Gasanlagenbastler bin ich jedenfalls weit entfernt.
*schiefguck*

Es ist alles original Truma, nagelneu, mit frischen Dichtungen und es gab im Prinzip nur 3 Schraubverbindungen fest zu ziehen. Ich denke, dafür muss man kein "Fachmann" sein. In der Werkstatt macht's auch der Lehrling.

Gasprüfung versteht sich von selbst, deshalb mache ich das ja.

Während der Fahrt heizen kann man damit, dafür ist das Ding ja gebaut. Ich möchte nicht wissen, wie es in manch einer selbstgebauten oder steinalten "Möhre" gastechnisch aussieht.

Und bei Wohnwagen ist die Gasprüfung ja nicht einmal Pflicht. Daneben würde ich dann lieber nicht stehen wollen... *gruebel*
*********ender Mann
1.099 Beiträge
@ Bildebene
Hi,

ich weis gerade nicht, wie Du darauf kommst, dass Wohnwagen nicht betroffen sind!? grübel

Schaue doch einfach mal in die Richtlinien:

DVGW - Arbeitsblatt G 607 "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen"

In § 1 wird beschrieben, welche "Sachen" und die Richtlinie fallen, nämlich ....

"Straßenfahrzeugen und Anhängern aller Art, die Wohn- und Aufenthaltszwecken dienen sowie in Falt- und Klappanhängerfahrzeugen, wenn deren Wände nicht aus Zeltmaterial bestehen."

Also fällt auch der normale Wohnwagen unter die Richtlinie!


In § 7 ist die Prüfung beschrieben:

"7.1 Flüssiggasanlagen, auch Anlagenteile, sind vor der ersten Inbetriebnahme durch einen Sachkundigen4) auf Einhaltung dieser Technischen Regeln zu prüfen.


Da Deine Umbauten der Regleranlage Anlagenteile sind, ist auch hier eine Prüfung erforderlich!

Die Druckprüfung findet hinter den Reglern statt (bei einer DUO-Control und Vergleichbare)! Denn die Regler befinden sich im Gasflaschenkasten und dieser muss eine Öffnung am Boden haben, damit Gas (schwerer als Luft) nach unten entweichen kann.

Auch wenn Deine neuen Regler nicht wirklich geprüft werden, so sind es doch "Anlagenteile", welche vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden müssen.

Frage mich nun bitte nicht nach Sinn oder Unsinn einer solchen Regelung!


@ Buchtkaufer,

wenn ihr gerne ein Schnäppchen macht und in der Bucht oder sonstwo billig kaufen möchtet, beachtet bitte folgendes:

Dem Gerät muss eine Prüfbescheinigung nach ECE-R 115 beiliegen!
Fehlt diese Bescheinigung, dann ist eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO erforderlich!

Kostenunterschied:
DUO-Control (Vergleichbare) beim Händler ca. 250.- bis 300.- €.
Einzelabnahme nach 21 StVZO .... geschätzt ab ca. 1000.- €.

Billig kann manchmal teuer werden *zwinker*

Gruss
womo_reisender
****y50 Paar
5.329 Beiträge
Damit ist doch eigentlich alles gesagt!
....
.. da muss ich ja mit meinem WOMO ganz schnell zu meinem Händler!!!
Da ist Handlungsbedarf!!! *schock*
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