Steuerrückerstattung wegen staatl. verordneter Nichtnutzung.
Hallo in die Runde,Wie verhält es sich eigentlich bei den KfZ Steuern, wenn die Nutzung vom Staat wegen Corona untersagt wird?
Wir sind eigentlich das ganze Jahr über mit dem WoMo unterwegs und sind nun durch die Corona Verornungen zum Stillstand verdammt, wie viele andere auch.
Wenn ich mein Fahrzeug auf staatliche Anordnung für touristische Reisen nicht nutzen darf, hat der Staat ja eigentlich auch kein Anrecht die KfZ Steuer einzukassieren. Oder liegen wir da ganz falsch?
LG die Bemis