Zur Beantwortung der Frage hilft auch einfach ein Blick ins Gesetz:
Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)
§ 5 Dauer der Steuerpflicht
(1) Die Steuerpflicht dauert
1. bei einem inländischen Fahrzeug, vorbehaltlich des Absatzes 2, solange das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist, mindestens jedoch einen Monat;
Der Zoll, als die zuständige Behörde umschreibt es noch weiter:
Bei Fahrzeugen, die in Deutschland zum Verkehr zugelassen werden, beginnt mit der Zulassung bei der Zulassungsbehörde die Steuerpflicht.
In diesen Fällen werden Sie als Halterin bzw. Halter des Fahrzeugs Steuerschuldnerin bzw. Steuerschuldner.
Von einer Nutzung des Kraftfahrzeugs ist an keiner Stelle die Rede. Die Höhe der Steuer ist auch ohne Pandemie völlig unabhängig von der Nutzung des Fahrzeugs, gleich ob Viel- oder Sonntagsfahrer.
Der mehrfach gegebene Tipp, das Womo abzumelden, wäre damit der Trick zum Steuern sparen gewesen.
Ja, das verfluchte Virus hat uns in diesem Jahr um einiges beraubt und wird uns auch noch einige Zeit viel abverlangen. Es sind aber nicht mögliche gesundheitliche oder wirtschaftliche Folgen die mir die Sorgenfalten auf die Stirn treiben, es ist der Umgang der Menschen mit der Pandemie und der Umgang untereinander, der schon mit der Beschimpfung als Lemminge beginnt, sollte man anderer Meinung sein, gar noch der Meinung, dass Steuern leider ein notwendiges Übel sind.
Man kann sich sicher über die ein oder andere Verwendung von Steuermitteln streiten, dennoch bleibt es dabei, dass in kaum einem anderen Staat soviel Hilfen an von der Pandemie besonders betroffene Staatsbürger gezahlt werden. Man nennt es glaube ich Solidargemeinschaft und auch wenn der ein oder andere gerne mehr davon im Geldbeutel hätte, sind es auf der anderen Seite unsere Steuergelder die ausbezahlt werden.
LG